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Ich geh grad ab wie ein Zäpfchen , was ist geschehen : Patient geht ohne Aufforderung in die Behandlungskabine. Ich bemerke es zu spät. Informiere darüber , dass man doch draußen zu warten hätte bis man hereingebeten wird. Antwort " Wieso ich hab doch geguckt, ob einer drin ist. " Ich kläre darüber auf dass wir für die Sicherheit aller verantwortlich sind und darum wir diejenigen sind die entscheiden wer , wann , wo hingeht.
Bekomme jetzt per AB die ansage ich hätte körperliche Gewalt angedroht. Das wurde auch so in den Bewertungen geschrieben. Ich will die Bewertung korrigiert oder gelöscht haben. Wie gehe ich am besten vor? Bitte keine Polemik , nur ernst gemeinte Antworten. Und nein mit der Person ist nicht zu reden. Mit mir schon....
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holger302 schrieb:
Hausverbot auf Lebenszeit, über Anwalt an Google,- löschen lassen.
Wenn Du noch seinen Spruch auf dem AB hast, solltest Du hiervon vielleicht eine Aufnahme sichern. Je nachdem, wie die Bewertung formuliert ist, könnte man dem Typen auch über den Anwalt noch wegen öffentlicher Rufmordkampagne Druck machen. Dies funktioniert allerdings nur, wenn es Zeugen für den Vorfall gegeben hat. Andererseits würde ich persönlich hierauf verzichten, weil es unnötig vergeudete Lebenszeit ist. Der Liebe Gott hat nun einmal einen großen Tiergarten und wir können nicht für jedes Tier den Stall ausmisten!
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MikeL schrieb:
Auf jeden Fall sofort bei Google eine entsprechende Antwort veröffentlichen, die den Sachverhalt für Außenstehende klärt, bis die Löschung erfolgt ist. Hausverbot auf Lebenszeit ist ohnehin klar. Um ihn zu ärgern, kannst Du auch ein Schreiben an den Verordner und die Krankenkasse absenden, in dem Du erklärst, warum Du ihm Hausverbot erteilt hast. Bei diesem Schreiben setzt Du ihn in den Verteiler.
Wenn Du noch seinen Spruch auf dem AB hast, solltest Du hiervon vielleicht eine Aufnahme sichern. Je nachdem, wie die Bewertung formuliert ist, könnte man dem Typen auch über den Anwalt noch wegen öffentlicher Rufmordkampagne Druck machen. Dies funktioniert allerdings nur, wenn es Zeugen für den Vorfall gegeben hat. Andererseits würde ich persönlich hierauf verzichten, weil es unnötig vergeudete Lebenszeit ist. Der Liebe Gott hat nun einmal einen großen Tiergarten und wir können nicht für jedes Tier den Stall ausmisten!
Alles andere macht keinen Sinn, vor allem wenn du keine Beweise hast.
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PT-Nik schrieb:
Schließe mich Holger und Mikel an.
Alles andere macht keinen Sinn, vor allem wenn du keine Beweise hast.
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MikeL schrieb:
Was mir gerade noch einfällt: Unbedingt ganz schnell einen Screenshot von der Google-Bewertung anfertigen, ehe er sie vielleicht noch ändert!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die schnellen und tollen Antworten. Praxisverbot brauche ich nicht auszusprechen da man nie wieder mit mir zu tun haben will. Die Zuzahlung und die Ausfallszahlung für die vergeigten Termine will man nicht zahlen. Wenn ich darauf bestehe werden wir uns vor Gericht weidersehen mit einer Anklage wegen Gewaltandrohung. Das wird noch lustig. Screenshots gemacht , danke für die Erinnerung.
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mimikri schrieb:
@Anonymer Teilnehmer och, es kamen schon andere reumütig oder forsch wieder. Praxisverbot schadet nicht.
hatte selbst vor ein paar Jahren Ärger wegen einer Bewertung auf Goolge mit "unwahren Tatsachenbehauptungen" (jur. Terminus).
Als Sofortmaßnahme: Vielleicht können Dir positiv gewogene Patienten entprechende Bewertungen schreiben. Das verwässert die negativen.
Bei einer Kommentierung der Rezension auf Google wäre Vorsicht geboten, um sich nicht selbst angreifbar zu machen (z.B. Verletzung der Schweigepflciht u.ä.)
Ich habe damals sofort eine Fachanwältin für Medienrecht konsultiert. Dann wurde dem Schreiberling eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" samt Frist zur Löschung der Rezension zugestellt. Er hat dann fristgerecht gelöscht , die Erklärung aber nicht unterschrieben. Deshalb habe ich geklagt. Beim Gütetermin haben wir uns geeinigt.
Meine Rechtsschutzversicherung hat meine Anwalts- und Prozesskosten übernommen mit 500,00 € Selbstbehalt. Mein Gegner hatte kein Geld und ich war heilfroh, dass die Prozesskostenhilfe seine Kosten übernommen hat und nicht ich dafür aufkommen musste!
In meinem Fall war es so, dass ich alle Vorwürfe mittels schriftlichen Belegen widerlagen konnte. Dennoch hat das Ganze ein 3/4 Jahr gedauert, mich viel Nerven und 500,00 € gekostet.
Wenn Du dagegen vorgehen möchtest, rate ich dringend dazu, einen Fachanwalt für Medienrecht zu Rate zu ziehen. Allzuleicht macht man sonst Formfehler oder setzt falsche Fristen.....
Trotz des Ärgers wünsche ich Dir frohe Weihnachten und erholsame Feiertage
T.
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mindmattermotion schrieb:
Hallo Anonymos,
hatte selbst vor ein paar Jahren Ärger wegen einer Bewertung auf Goolge mit "unwahren Tatsachenbehauptungen" (jur. Terminus).
Als Sofortmaßnahme: Vielleicht können Dir positiv gewogene Patienten entprechende Bewertungen schreiben. Das verwässert die negativen.
Bei einer Kommentierung der Rezension auf Google wäre Vorsicht geboten, um sich nicht selbst angreifbar zu machen (z.B. Verletzung der Schweigepflciht u.ä.)
Ich habe damals sofort eine Fachanwältin für Medienrecht konsultiert. Dann wurde dem Schreiberling eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" samt Frist zur Löschung der Rezension zugestellt. Er hat dann fristgerecht gelöscht , die Erklärung aber nicht unterschrieben. Deshalb habe ich geklagt. Beim Gütetermin haben wir uns geeinigt.
Meine Rechtsschutzversicherung hat meine Anwalts- und Prozesskosten übernommen mit 500,00 € Selbstbehalt. Mein Gegner hatte kein Geld und ich war heilfroh, dass die Prozesskostenhilfe seine Kosten übernommen hat und nicht ich dafür aufkommen musste!
In meinem Fall war es so, dass ich alle Vorwürfe mittels schriftlichen Belegen widerlagen konnte. Dennoch hat das Ganze ein 3/4 Jahr gedauert, mich viel Nerven und 500,00 € gekostet.
Wenn Du dagegen vorgehen möchtest, rate ich dringend dazu, einen Fachanwalt für Medienrecht zu Rate zu ziehen. Allzuleicht macht man sonst Formfehler oder setzt falsche Fristen.....
Trotz des Ärgers wünsche ich Dir frohe Weihnachten und erholsame Feiertage
T.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag , in die Runde....
Ich geh grad ab wie ein Zäpfchen , was ist geschehen : Patient geht ohne Aufforderung in die Behandlungskabine. Ich bemerke es zu spät. Informiere darüber , dass man doch draußen zu warten hätte bis man hereingebeten wird. Antwort " Wieso ich hab doch geguckt, ob einer drin ist. " Ich kläre darüber auf dass wir für die Sicherheit aller verantwortlich sind und darum wir diejenigen sind die entscheiden wer , wann , wo hingeht.
Bekomme jetzt per AB die ansage ich hätte körperliche Gewalt angedroht. Das wurde auch so in den Bewertungen geschrieben. Ich will die Bewertung korrigiert oder gelöscht haben. Wie gehe ich am besten vor? Bitte keine Polemik , nur ernst gemeinte Antworten. Und nein mit der Person ist nicht zu reden. Mit mir schon....
Wenn da so 20 Kommentare stünden, dann könnte man diesen Umsatzverlust ja dem Patienten in Rechnung stellen.
So 15.000€ etwa...
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mimikri schrieb:
Da mag ich, wie du denkst. relieved
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Halbtitan schrieb:
Man kann für den Patienten, der den Kommentar geschrieben hat, nur hoffen, dass jetzt nicht ganz viele Menschen auf deiner Google Seite kommentieren, dass sie ja zu dir gehen wollten aber es jetzt nicht tun - wegen des Kommentars des Patienten.
Wenn da so 20 Kommentare stünden, dann könnte man diesen Umsatzverlust ja dem Patienten in Rechnung stellen.
So 15.000€ etwa...
es ist schon eine bedenkliche Entwicklung, wie sehr eine Person durch eine Google Bewertung tatsächlichen Schaden anrichten kann.
man selbst nur antworten kann aber einen enormen Aufwand betreiben muss um Bewertungen löschen zu lassen.
auf der anderen Seiten kann man natürlich Bewertungen kaufen für ein „Bier“ oder sonst was.
und ich erwischte mich selbst, dass ich manchmal nach Bewertungen gehe und nicht hingehe. ( Restaurant )
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Busquete schrieb:
Mal abgesehen von der ganzen sauerei des Pat. Haben auch so Kandidaten mit denen man sich nicht anlegen will, vorne rum hui hinten rum Pfui.
es ist schon eine bedenkliche Entwicklung, wie sehr eine Person durch eine Google Bewertung tatsächlichen Schaden anrichten kann.
man selbst nur antworten kann aber einen enormen Aufwand betreiben muss um Bewertungen löschen zu lassen.
auf der anderen Seiten kann man natürlich Bewertungen kaufen für ein „Bier“ oder sonst was.
und ich erwischte mich selbst, dass ich manchmal nach Bewertungen gehe und nicht hingehe. ( Restaurant )
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