Neue, moderne Praxis für
Physiotherapie und Sportprävention
im Zentrum von Böblingen (Nähe
Bahnhof) sucht ab Mai 2024 einen
Physiotherapeuten (m/w/d) zur
Verstärkung des Teams. Auch
interessierten Berufsanfängern
bieten wir gerne eine Chance.
Unsere Schwerpunkte liegen im
orthopädischen und chirurgischen
Bereich.
Wir bieten:
- freundliches, kollegiales und
professionelles Arbeitsklima
- 25 Minutentaktung
- großzügige,
tageslichtbeleuchtete und
klimatisierte Behandlungsräume
...
Physiotherapie und Sportprävention
im Zentrum von Böblingen (Nähe
Bahnhof) sucht ab Mai 2024 einen
Physiotherapeuten (m/w/d) zur
Verstärkung des Teams. Auch
interessierten Berufsanfängern
bieten wir gerne eine Chance.
Unsere Schwerpunkte liegen im
orthopädischen und chirurgischen
Bereich.
Wir bieten:
- freundliches, kollegiales und
professionelles Arbeitsklima
- 25 Minutentaktung
- großzügige,
tageslichtbeleuchtete und
klimatisierte Behandlungsräume
...
ich habe eine Frage zu verordnungsfähigen Doppelbehandlungen. Es heißt:
Doppelbehandlung
Bisher gelebte Praxis, aber eher in einem Graubereich, ist die Doppelbehandlung. Diese ist nun in Ausnahmefällen möglich.
Gibt es irgendwo eine Liste, in der man nachschauen kann, in welchen Ausnahmefällen eine Doppelbehandlung verordnet werden kann?
Ich habe 2 Patienten, mit langfristigem Bedarf, bei denen im letzten Jahr die Doppelbehandlung das Mittel der Wahl war. Angeblich gibt das das Programm der Arztpraxis in diesem Jahr nicht mehr her, obwohl die Diagnose weiterhin zum langfristigen Bedarf zählt.
Danke schon mal für eure Hilfe!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,
ich habe eine Frage zu verordnungsfähigen Doppelbehandlungen. Es heißt:
Doppelbehandlung
Bisher gelebte Praxis, aber eher in einem Graubereich, ist die Doppelbehandlung. Diese ist nun in Ausnahmefällen möglich.
Gibt es irgendwo eine Liste, in der man nachschauen kann, in welchen Ausnahmefällen eine Doppelbehandlung verordnet werden kann?
Ich habe 2 Patienten, mit langfristigem Bedarf, bei denen im letzten Jahr die Doppelbehandlung das Mittel der Wahl war. Angeblich gibt das das Programm der Arztpraxis in diesem Jahr nicht mehr her, obwohl die Diagnose weiterhin zum langfristigen Bedarf zählt.
Danke schon mal für eure Hilfe!
Nein, es gibt keine Lisre, immer wenn insiziert möglich.
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ali schrieb:
Irgendwie sollte die Praxis das hinkriegen, Ihre Softwareexperten befragen, sich an den Hersteller wenden ind zur Not erstmal handschriftlich mit Stempel und Unterschrift.....wie selbst geschrieben die HMR geben das klarer denn je her...
Nein, es gibt keine Lisre, immer wenn insiziert möglich.
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a schubart schrieb:
Ich habe schon ein neues Rezept mit zns doppelbehandlung 60 Minuten für ein Kind bekommen ( hatte er vorher auch ) . Es geht ! Auch mit der Software. Oft u in st die Software nicht das Problem sondern der Mensch davor... Ausnahme bestätigt wie immer die Regel
Meine Vermutung war auch die ganze Zeit, daß das Problem eher vor dem PC sitzt. Doch das "Problem" war so hartnäckig, daß ich kurz die Bestätigung brauchte nicht selbst was falsch gelesen zu haben :smile: Ein schönes Wochenende!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Antworten!
Meine Vermutung war auch die ganze Zeit, daß das Problem eher vor dem PC sitzt. Doch das "Problem" war so hartnäckig, daß ich kurz die Bestätigung brauchte nicht selbst was falsch gelesen zu haben :smile: Ein schönes Wochenende!
Viele Grüße
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ali schrieb:
Bitte was sollen wir selbst können ? Anzahl und Heilmittel ohne Arztunterschrift glaub ich kaum....
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Louisa78 schrieb:
Der VPT schreibt, dass dies nach Rücksprache mit dem Arzt selbst geändert / ergänzt werden kann ohne erneute US des Arztes (lediglich deine auf der Rückseite + Datum).
Viele Grüße
Datum und Unterschrift festhalten.
Herzliche Grüße"
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Sehr schön dargestellt auf Seite 28: das Heilmittel gemäß Katalog (in diesem Falle Doppelbehandlung) fehlt und ist nur mit Arztunterschrift und Datum korrigierbar.
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Da richte ich mich lieber nach den Heilmittelrichtlinien:
Sehr schön dargestellt auf Seite 28: das Heilmittel gemäß Katalog (in diesem Falle Doppelbehandlung) fehlt und ist nur mit Arztunterschrift und Datum korrigierbar.
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Viele Grüße
Monika
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Horatio72 schrieb:
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das dies gehen sollte.
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Louisa78 schrieb:
Nein, nicht Anzahl & HM, sondern Änderung bzw Ergänzung "Doppelbehandlung". So hat es mir der VPT auf meine Nachfrage hin genau zu diesem Thema geschrieben: "„Doppelbehandlung“ können Sie nach Rücksprache mit dem Arzt selber ändern ohne erneute Unterschrift des Arztes. Diese Änderung müssen Sie dann bitte auf der Rückseite der Verordnung links unten mit
Datum und Unterschrift festhalten.
Herzliche Grüße"
Bin aber noch nicht ganz überzeugt und wüsste gern deren Begründung...
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Louisa78 schrieb:
Ich frage mal nach!
"Nach Rücksprache mit dem Arzt, der dies natürlich nachträglich in dem Telefonat so verschreiben muss und sich eine entsprechende Notiz in seiner Akte macht, ist die Änderung erlaubt; das fällt unter Änderungen bezüglich der Frequenz, die nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich sind und keiner erneuten Unterschrift durch den Arzt bedürfen."
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Louisa78 schrieb:
Also so sieht es der VPT:
"Nach Rücksprache mit dem Arzt, der dies natürlich nachträglich in dem Telefonat so verschreiben muss und sich eine entsprechende Notiz in seiner Akte macht, ist die Änderung erlaubt; das fällt unter Änderungen bezüglich der Frequenz, die nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich sind und keiner erneuten Unterschrift durch den Arzt bedürfen."
"Müssen Doppelbehandlungen weiterhin vom Arzt verordnet werden?"
Ja, das müssen sie.Therapeuten/innen können diese aber im Einvernehmen mit dem Arzt (nach Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages) selbst ändern.
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karin-maria schrieb:
in den FAQs zu den neuen HRL schreibt der VPT wörtlich zu der Frage:
"Müssen Doppelbehandlungen weiterhin vom Arzt verordnet werden?"
Ja, das müssen sie.Therapeuten/innen können diese aber im Einvernehmen mit dem Arzt (nach Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages) selbst ändern.
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ali schrieb:
hm, könnte unter H) ggf. ergänzende Angaben zum Heilmittel gehen.
Bin aber noch nicht ganz überzeugt und wüsste gern deren Begründung...
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doreens schrieb:
Ich habe noch eine andere Frage zur Doppelbehandlung. Bislang waren es wenn 10 x Doppelbehandlung verschrieben waren, 5 Termine. Begründung war, der Heilmittelkatalog sieht keine Doppelbehandlungen vor. Das ist ja jetzt offiziell möglich. Sind es dann auch 10 Termine oder bleibt es bei 5? Danke schonmal für weiterführende Antworten.
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doreens schrieb:
Danke
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ali schrieb:
Ja bleibt so.
Bisher ging ich davon aus, daß z.B. folgendes auf dem Rezept stehen muß:
10x KG a 5 Doppelbehandlungen
Jetzt behauptet ein Arzt, daß es reicht, wenn z.B. folgendes auf dem Rezept steht:
10x KG Doppelbehandlung
Mir ist klar, daß ich bei beiden Varianten nur 5 Doppelbehandlungen durchführen darf.
Mir geht es um die richtige Formulierung auf dem Rezept, damit es nicht gekürzt wird.
Danke schon mal für die Info und einen schönen Sonntag!
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karin-maria schrieb:
Der Arzt machts richtig: 10 x KG Doppelbehandlung
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin etwas verunsichert und muß es jetzt nochmal fragen:
Bisher ging ich davon aus, daß z.B. folgendes auf dem Rezept stehen muß:
10x KG a 5 Doppelbehandlungen
Jetzt behauptet ein Arzt, daß es reicht, wenn z.B. folgendes auf dem Rezept steht:
10x KG Doppelbehandlung
Mir ist klar, daß ich bei beiden Varianten nur 5 Doppelbehandlungen durchführen darf.
Mir geht es um die richtige Formulierung auf dem Rezept, damit es nicht gekürzt wird.
Danke schon mal für die Info und einen schönen Sonntag!
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