ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
WIR SIND das Asklepios Klinikum
Bad Abbach – Ihre Spezialklinik
für muskuloskelettale Medizin
direkt vor den Toren der
Welterbestadt Regensburg. Täglich
arbeiten Ã...
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ich habe vor kurzem von Praxis in öffentlichen Dienst gewechselt, wo einiges ganz anders gehandhabt wird. Ich bin etwas verwirrt, was die Dokumentation angeht. In der Praxis habe ich lediglich die Karteikarte mit den wahrgenommenen Terminen gefüllt. Nun muss ich Behandlungsverlauf mit Befund, Behandlungstechniken etc dokumentieren. In welchem Umfang muss eine Doku vorliegen? Muss nach jeder Behandlung dokumentiert werden? Habe mal von einer PI gehört, dass sie sehr vorsichtig geworden ist. Bei einer Überprüfung könnte dem PT aufgrund der ausführlichen Beschreibung der Behandlungen und Behandlungsverlauf unterstellt werden, er hätte eine Diagnose erstellt, wozu er nicht befugt ist. Und schon hat er ein Problem. Kann mich mal jemand aufklären, was Pflicht ist und was Kür?
Frohes Schaffen allen zusammen.
Anna
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Annamarie67 schrieb:
Moin, Moin,
ich habe vor kurzem von Praxis in öffentlichen Dienst gewechselt, wo einiges ganz anders gehandhabt wird. Ich bin etwas verwirrt, was die Dokumentation angeht. In der Praxis habe ich lediglich die Karteikarte mit den wahrgenommenen Terminen gefüllt. Nun muss ich Behandlungsverlauf mit Befund, Behandlungstechniken etc dokumentieren. In welchem Umfang muss eine Doku vorliegen? Muss nach jeder Behandlung dokumentiert werden? Habe mal von einer PI gehört, dass sie sehr vorsichtig geworden ist. Bei einer Überprüfung könnte dem PT aufgrund der ausführlichen Beschreibung der Behandlungen und Behandlungsverlauf unterstellt werden, er hätte eine Diagnose erstellt, wozu er nicht befugt ist. Und schon hat er ein Problem. Kann mich mal jemand aufklären, was Pflicht ist und was Kür?
Frohes Schaffen allen zusammen.
Anna
Außerdem sagt das Patientenrechtgesetz folgendes:
§ 630 f BGB: Dokumentation der Behandlung
(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.
Auszug Rahmenvertrag Vdek
Der Heilmittelerbringer hat für jeden behandelten Versicherten im Interesse einer effektiven und effizienten physiotherapeutischen Behandlung eine Verlaufsdokumentation zu führen und kontinuierlich je Behandlungseinheit fort zu schreiben. Sie erfolgt je Behandlungseinheit und umfasst die im einzelnen erbrachten therapeutischen Leistungen, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten (z. B. Abweichen von der Regelbehandlungszeit) bei der Behandlungsdurchführung.
Viele Grüße
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K. Leistritz schrieb:
Eine Doku sollte eigentlich immer gemacht werden, ob Pflicht oder nicht. Wie sollst du denn sonst deine Therapieergebnisse vergleichen oder Rebefunde durchführen. Auch für evtl. Therapeutenwechsel ist es sehr sinnvoll. Wenn es dein PI in welchen Umfang auch immer verlangt, bist Du sowieso daran gebunden.
Außerdem sagt das Patientenrechtgesetz folgendes:
§ 630 f BGB: Dokumentation der Behandlung
(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.
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Der Heilmittelerbringer hat für jeden behandelten Versicherten im Interesse einer effektiven und effizienten physiotherapeutischen Behandlung eine Verlaufsdokumentation zu führen und kontinuierlich je Behandlungseinheit fort zu schreiben. Sie erfolgt je Behandlungseinheit und umfasst die im einzelnen erbrachten therapeutischen Leistungen, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten (z. B. Abweichen von der Regelbehandlungszeit) bei der Behandlungsdurchführung.
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Annamarie67 schrieb:
Wenn ich das nicht schon getan hätte, hätte sich meine Frage im Forum nicht ergeben. Natürlich bin ich an die Weisung meines Vorgesetzten gebunden. Ich bin nur etwas verwirrt, warum ein PI ausführliche Doku macht und beim anderen PI war das nicht notwendig. Wie ich schon eingangs erwähnt hatte, reichte es bei meiner vorherigen Stelle, wenn die Daten in der Karte standen. Therapeutenwechsel gab es selten, und wenn, hat man eine Notiz in der Karte hinterlassen. Aber Danke für den ausführlichen Gesetzestext. :blush:
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Biancchen schrieb:
Warum fragst du nicht einfach deinen Vorgesetzten, in welchem Umfang und wie er die Doku möchte?
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Papa Alpaka schrieb:
...wenn ein PI sich seiner gesetzlichen und vertraglichen Pflichten und der Konsequenz ihrer Missachtung bewusst ist und der andere nicht ergeben sich, mehr oder weniger zwangsläufig, Unterschiede in der Handhabung der Pflichten :)
Habe mal von einer PI gehört, dass sie sehr vorsichtig geworden ist. Bei einer Überprüfung könnte dem PT aufgrund der ausführlichen Beschreibung der Behandlungen und Behandlungsverlauf unterstellt werden, er hätte eine Diagnose erstellt, wozu er nicht befugt ist. Und schon hat er ein Problem.
Manche Leute reden einfach viel wenn der Tag lang ist. Ich mach meinen Job jetzt 25 Jahre und mir ist kein einziger Fall bekannt bei dem ein PT Probleme wegen ausführlicher Dokumentation bekommen hätte.
Also locker bleiben, das so machen wie es Dein Vorgesetzter haben will, und dann ist es für Dich gut.
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Helmut Fromberger schrieb:
Annamarie67 schrieb am 22.7.15 07:53:
Habe mal von einer PI gehört, dass sie sehr vorsichtig geworden ist. Bei einer Überprüfung könnte dem PT aufgrund der ausführlichen Beschreibung der Behandlungen und Behandlungsverlauf unterstellt werden, er hätte eine Diagnose erstellt, wozu er nicht befugt ist. Und schon hat er ein Problem.
Manche Leute reden einfach viel wenn der Tag lang ist. Ich mach meinen Job jetzt 25 Jahre und mir ist kein einziger Fall bekannt bei dem ein PT Probleme wegen ausführlicher Dokumentation bekommen hätte.
Also locker bleiben, das so machen wie es Dein Vorgesetzter haben will, und dann ist es für Dich gut.
Meiner bescheidenen Meinung nach ist das Faulheit oder das andere Wort mit faul ("faule Ausrede"), Unfähigkeit selbst eine Doku zu führen oder Unwissenheit, die für einen PI schon grob fahrlässig ist.
Diagnose ist was anderes als ein Befund, das lernt man doch in jeder PT-Schule?
Würde so nicht arbeiten wollen und auch nicht können, ohne Befund: unprofessionell :astonished:
LG
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Ich habe schon einige Arbeitsstellen gehabt, bei denen ich nie was dokumentieren musste. Aber deswegen arbeite ich bestimmt nicht unprofessionell, nur weil ich es nicht aufschreibe. Ich wundere mich manchmal selbst, dass ich doch viel im Kopf habe.
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Annamarie67 schrieb:
limone, bei dieser PI hat es mit Sicherheit nichts mit Faulheit zu tun. Ich meine mich zu erinnern, dass die PI was in die Richtung Kompetenzüberschreitung erwähnt hat.
Ich habe schon einige Arbeitsstellen gehabt, bei denen ich nie was dokumentieren musste. Aber deswegen arbeite ich bestimmt nicht unprofessionell, nur weil ich es nicht aufschreibe. Ich wundere mich manchmal selbst, dass ich doch viel im Kopf habe.
Und natürlich kenne ich deine frühere PI nicht, das ist ja immer das Problem bei Versuchen online zu helfen. Es sind wie immer nur Hypothesen, die manchmal zutreffen, manchmal eben -wie im Fall deiner ehem. PI, eben nicht.
:wink:
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limone schrieb:
Das glaub ich dir! Man kann auch gut behandeln ohne ein guter Dokumentateur zu sein, aber zum guten _Arbeiten_ gehört eben auch die Dokumentation, siehe K. Leistritz
Und natürlich kenne ich deine frühere PI nicht, das ist ja immer das Problem bei Versuchen online zu helfen. Es sind wie immer nur Hypothesen, die manchmal zutreffen, manchmal eben -wie im Fall deiner ehem. PI, eben nicht.
:wink:
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limone schrieb:
"Habe mal von einer PI gehört, dass sie sehr vorsichtig geworden ist. Bei einer Überprüfung könnte dem PT aufgrund der ausführlichen Beschreibung der Behandlungen und Behandlungsverlauf unterstellt werden, er hätte eine Diagnose erstellt, wozu er nicht befugt ist. Und schon hat er ein Problem."
Meiner bescheidenen Meinung nach ist das Faulheit oder das andere Wort mit faul ("faule Ausrede"), Unfähigkeit selbst eine Doku zu führen oder Unwissenheit, die für einen PI schon grob fahrlässig ist.
Diagnose ist was anderes als ein Befund, das lernt man doch in jeder PT-Schule?
Würde so nicht arbeiten wollen und auch nicht können, ohne Befund: unprofessionell :astonished:
LG
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