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Eppendorf - Hamburg

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Darf ich noch behandeln
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Tim Heinrich
Vor 2 Wochen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich habe mal eine Frage zu der ich keine Antwort gefunden haben und eure Schwarmintelligenz benötige.

Ich habe meine letzten Kassenpatienten im September 2017 behandelt und bis Dezember 2019 meinen letzten Privatpatienten. Zudem habe ich eine HP-Physio seit 2016.

Meine Frage ist, darf ich noch Kassenpatienten behandeln und gilt mein HP-Physio noch.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen im Voraus.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ich habe mal eine Frage zu der ich keine Antwort gefunden haben und eure Schwarmintelligenz benötige. Ich habe meine letzten Kassenpatienten im September 2017 behandelt und bis Dezember 2019 meinen letzten Privatpatienten. Zudem habe ich eine HP-Physio seit 2016. Meine Frage ist, darf ich noch Kassenpatienten behandeln und gilt mein HP-Physio noch. Vielen Dank für eure Rückmeldungen im Voraus.
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tinki
Vor 2 Wochen
Und was hast du seitdem gemacht?
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Und was hast du seitdem gemacht?
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tinki schrieb:

Und was hast du seitdem gemacht?

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Tim Heinrich
Vor 2 Wochen
@tinki nichs was mit PT zu tun hatte. Außer dass ich natürlich Family&Friends behandelt habe.
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[mention]tinki[/mention] nichs was mit PT zu tun hatte. Außer dass ich natürlich Family&Friends behandelt habe.
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Tim Heinrich schrieb:

@tinki nichs was mit PT zu tun hatte. Außer dass ich natürlich Family&Friends behandelt habe.

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pt ani
Vor 2 Wochen
Natürlich, Du hast Deine Berufserlaubnis ja vermutlich nicht abgegeben.
Angestellt sowieso, selbstständig mit abgenommener Praxis.
Meine Kinderpause war auch lang..
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• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
• elena34
• die neue
• tinki
Natürlich, Du hast Deine Berufserlaubnis ja vermutlich nicht abgegeben. Angestellt sowieso, selbstständig mit abgenommener Praxis. Meine Kinderpause war auch lang..
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pt ani schrieb:

Natürlich, Du hast Deine Berufserlaubnis ja vermutlich nicht abgegeben.
Angestellt sowieso, selbstständig mit abgenommener Praxis.
Meine Kinderpause war auch lang..

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Tim Heinrich
Vor 2 Wochen
Klingt plausibel. Ich wusste gar nicht, dass man die abgeben kann. Ich frage nur, da ich plane eine Praxis zu übernehmen und da sicherlich auch die Kassenzulassung beantragen/umtragen lassen muss. Da würden ja meine Zertifikate mE dann genügen oder fragen, die dann nochmal ab, wann ich wo zuletzt tätig war.
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Klingt plausibel. Ich wusste gar nicht, dass man die abgeben kann. Ich frage nur, da ich plane eine Praxis zu übernehmen und da sicherlich auch die Kassenzulassung beantragen/umtragen lassen muss. Da würden ja meine Zertifikate mE dann genügen oder fragen, die dann nochmal ab, wann ich wo zuletzt tätig war.
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Tim Heinrich schrieb:

Klingt plausibel. Ich wusste gar nicht, dass man die abgeben kann. Ich frage nur, da ich plane eine Praxis zu übernehmen und da sicherlich auch die Kassenzulassung beantragen/umtragen lassen muss. Da würden ja meine Zertifikate mE dann genügen oder fragen, die dann nochmal ab, wann ich wo zuletzt tätig war.

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tinki
Vor 2 Wochen
@Tim Heinrich dann spricht doch nichts dagegen, viel Erfolg!
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• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
[mention]Tim Heinrich[/mention] dann spricht doch nichts dagegen, viel Erfolg!
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tinki schrieb:

@Tim Heinrich dann spricht doch nichts dagegen, viel Erfolg!

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Inche
Vor 2 Wochen
@Tim Heinrich Melde dich bei der ARGE Heilmittel in deinem Bundesland da erfährst du mehr
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[mention]Tim Heinrich[/mention] Melde dich bei der ARGE Heilmittel in deinem Bundesland da erfährst du mehr
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Inche schrieb:

@Tim Heinrich Melde dich bei der ARGE Heilmittel in deinem Bundesland da erfährst du mehr

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pt ani
Vor 2 Wochen
@Tim Heinrich Weiß nicht, ob man die abgeben kann.. Ich meinte nur, dass Du die Erlaubnis ja wohl nach wie vor hast.
Wo und wann Du zuletzt gearbeitet hast, interessiert überhaupt Niemanden.
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[mention]Tim Heinrich[/mention] Weiß nicht, ob man die abgeben kann.. Ich meinte nur, dass Du die Erlaubnis ja wohl nach wie vor hast. Wo und wann Du zuletzt gearbeitet hast, interessiert überhaupt Niemanden.
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pt ani schrieb:

@Tim Heinrich Weiß nicht, ob man die abgeben kann.. Ich meinte nur, dass Du die Erlaubnis ja wohl nach wie vor hast.
Wo und wann Du zuletzt gearbeitet hast, interessiert überhaupt Niemanden.

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tinki
Vor 2 Wochen
@pt ani Es gibt aber andere Gründe "zwischendurch" weswegen die Berufserlaubnis hätte erloschen sein können (alles im Konjunktiv, aber durchaus schon mal im Bewerbungsgespräch erlebt...)

Einen guten, sonnigen Start in die Woche! :-)
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[mention]pt ani[/mention] Es gibt aber andere Gründe "zwischendurch" weswegen die Berufserlaubnis hätte erloschen sein können (alles im Konjunktiv, aber durchaus schon mal im Bewerbungsgespräch erlebt...) Einen guten, sonnigen Start in die Woche! :-)
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tinki schrieb:

@pt ani Es gibt aber andere Gründe "zwischendurch" weswegen die Berufserlaubnis hätte erloschen sein können (alles im Konjunktiv, aber durchaus schon mal im Bewerbungsgespräch erlebt...)

Einen guten, sonnigen Start in die Woche! :-)

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Tim Heinrich
Vor 2 Wochen
Okay danke das Prinzip habe ich mE nun verstanden. Ich habe dies jetzt so verstanden, wenn ich nicht aktive meine Berufserlaubnis abgebe oder etwas fahrlässiges unternehme und mir dadurch die Berufserlaubnis aberkannt wurde, dann kann ich weiterhin mit einer GKV-Kassenlizenz weiterarbeiten. @tinki oder was wären noch die anderen Gründe weshalb die erloschen sein könnte?
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Okay danke das Prinzip habe ich mE nun verstanden. Ich habe dies jetzt so verstanden, wenn ich nicht aktive meine Berufserlaubnis abgebe oder etwas fahrlässiges unternehme und mir dadurch die Berufserlaubnis aberkannt wurde, dann kann ich weiterhin mit einer GKV-Kassenlizenz weiterarbeiten. [mention]tinki[/mention] oder was wären noch die anderen Gründe weshalb die erloschen sein könnte?
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Tim Heinrich schrieb:

Okay danke das Prinzip habe ich mE nun verstanden. Ich habe dies jetzt so verstanden, wenn ich nicht aktive meine Berufserlaubnis abgebe oder etwas fahrlässiges unternehme und mir dadurch die Berufserlaubnis aberkannt wurde, dann kann ich weiterhin mit einer GKV-Kassenlizenz weiterarbeiten. @tinki oder was wären noch die anderen Gründe weshalb die erloschen sein könnte?

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JürgenK
Vor 2 Wochen
@Tim Heinrich
Hallo Tim,
wenn dir kein Gericht oder sonstige Behörde deine Berufsurkunde eingezogen hat, dann ist doch alles in Ordnung
MfG
JürgenK ;)
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• Leni C.
• tinki
[mention]Tim Heinrich[/mention] Hallo Tim, wenn dir kein Gericht oder sonstige Behörde deine Berufsurkunde eingezogen hat, dann ist doch alles in Ordnung MfG JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

@Tim Heinrich
Hallo Tim,
wenn dir kein Gericht oder sonstige Behörde deine Berufsurkunde eingezogen hat, dann ist doch alles in Ordnung
MfG
JürgenK ;)

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tinki
Vor 2 Wochen
@Tim Heinrich Genauso meinte ich das! :-)
Viel Erfolg, wir brauchen verantwortungsvolle, gute Kollegen! Alles gute!
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[mention]Tim Heinrich[/mention] Genauso meinte ich das! :-) Viel Erfolg, wir brauchen verantwortungsvolle, gute Kollegen! Alles gute!
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tinki schrieb:

@Tim Heinrich Genauso meinte ich das! :-)
Viel Erfolg, wir brauchen verantwortungsvolle, gute Kollegen! Alles gute!

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Tim Heinrich schrieb:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich habe mal eine Frage zu der ich keine Antwort gefunden haben und eure Schwarmintelligenz benötige.

Ich habe meine letzten Kassenpatienten im September 2017 behandelt und bis Dezember 2019 meinen letzten Privatpatienten. Zudem habe ich eine HP-Physio seit 2016.

Meine Frage ist, darf ich noch Kassenpatienten behandeln und gilt mein HP-Physio noch.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen im Voraus.

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Halbtitan
Vor 2 Wochen
Lass´ dich von meiner Frage nicht verunsichern Tim - du kannst einfach wieder anfangen.

Mich würde mal interessieren, wie dass mit der Fortbildungspflicht ist. Kann man einfach so nach bspw. 20 Jahren Pause wieder anfangen ohne Probleme wegen ,,20 Jahre keine Fortbildung" zu bekommen?
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Lass´ dich von meiner Frage nicht verunsichern Tim - du kannst einfach wieder anfangen. Mich würde mal interessieren, wie dass mit der Fortbildungspflicht ist. Kann man einfach so nach bspw. 20 Jahren Pause wieder anfangen ohne Probleme wegen ,,20 Jahre keine Fortbildung" zu bekommen?
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Tim Heinrich
Vor 2 Wochen
Ähnliches habe ich damals als aktiver Therapeut auch gefragt, ob es hier eine Art Register etc gibt, wo meine Fobis vermerkt waren. Ich war insgesamt 6 Jahre aktiv und habe aber mehrere Große und zig kleine gemacht. So lange es dafür keine Register o.ä. gibt, kann mir auch nicht nachgewiesen werden, dass ich keine Fobis gemacht habe. Parallel habe ich natürlich hin und wieder mal eine Fortbildung gemacht, die ich wenn es hart auf hart kommt auch in Verbindung mit der PT bringen kann.
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Ähnliches habe ich damals als aktiver Therapeut auch gefragt, ob es hier eine Art Register etc gibt, wo meine Fobis vermerkt waren. Ich war insgesamt 6 Jahre aktiv und habe aber mehrere Große und zig kleine gemacht. So lange es dafür keine Register o.ä. gibt, kann mir auch nicht nachgewiesen werden, dass ich keine Fobis gemacht habe. Parallel habe ich natürlich hin und wieder mal eine Fortbildung gemacht, die ich wenn es hart auf hart kommt auch in Verbindung mit der PT bringen kann.
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Tim Heinrich schrieb:

Ähnliches habe ich damals als aktiver Therapeut auch gefragt, ob es hier eine Art Register etc gibt, wo meine Fobis vermerkt waren. Ich war insgesamt 6 Jahre aktiv und habe aber mehrere Große und zig kleine gemacht. So lange es dafür keine Register o.ä. gibt, kann mir auch nicht nachgewiesen werden, dass ich keine Fobis gemacht habe. Parallel habe ich natürlich hin und wieder mal eine Fortbildung gemacht, die ich wenn es hart auf hart kommt auch in Verbindung mit der PT bringen kann.

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Halbtitan schrieb:

Lass´ dich von meiner Frage nicht verunsichern Tim - du kannst einfach wieder anfangen.

Mich würde mal interessieren, wie dass mit der Fortbildungspflicht ist. Kann man einfach so nach bspw. 20 Jahren Pause wieder anfangen ohne Probleme wegen ,,20 Jahre keine Fortbildung" zu bekommen?

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Andrea Platzer
Vor 2 Wochen
Wenn du als Praxisbetreiber eine IK hattest, wird diese wieder "reaktiviert" bei der ARGE IK, deine Praxis wurde abgemeldet, aber nicht deine Qualifikation und so wird die Praxis neu angemeldet, die nun übernommen werden soll. Zu unterscheiden sind die IK (bleibt auf dich eingetragen), die Räume+Ausstattung (da gab es Änderungen in den letzten Jahren, hat aber nichts mit deinen Fortbildungen zu tun) und deine fachlichen Qualifikationen, die ändern sich nicht (du brauchst du nur die Zertifikate für die Zulassung), erst aus der Kombi aller drei Punkte wird dann ein Vertrag mit der Kasse( ARGE Heilmittel) möglich. Und soweit ich es verstehe, gilt die Fortbildungspflicht in erster Linie (völlig ungeprüft derzeit) eh nur für Praxisinhaber und nicht für die Zeit, wo du nicht im Beruf warst.
Alles Gute!
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Wenn du als Praxisbetreiber eine IK hattest, wird diese wieder "reaktiviert" bei der ARGE IK, deine Praxis wurde abgemeldet, aber nicht deine Qualifikation und so wird die Praxis neu angemeldet, die nun übernommen werden soll. Zu unterscheiden sind die IK (bleibt auf dich eingetragen), die Räume+Ausstattung (da gab es Änderungen in den letzten Jahren, hat aber nichts mit deinen Fortbildungen zu tun) und deine fachlichen Qualifikationen, die ändern sich nicht (du brauchst du nur die Zertifikate für die Zulassung), erst aus der Kombi aller drei Punkte wird dann ein Vertrag mit der Kasse( ARGE Heilmittel) möglich. Und soweit ich es verstehe, gilt die Fortbildungspflicht in erster Linie (völlig ungeprüft derzeit) eh nur für Praxisinhaber und nicht für die Zeit, wo du nicht im Beruf warst. Alles Gute!
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Andrea Platzer schrieb:

Wenn du als Praxisbetreiber eine IK hattest, wird diese wieder "reaktiviert" bei der ARGE IK, deine Praxis wurde abgemeldet, aber nicht deine Qualifikation und so wird die Praxis neu angemeldet, die nun übernommen werden soll. Zu unterscheiden sind die IK (bleibt auf dich eingetragen), die Räume+Ausstattung (da gab es Änderungen in den letzten Jahren, hat aber nichts mit deinen Fortbildungen zu tun) und deine fachlichen Qualifikationen, die ändern sich nicht (du brauchst du nur die Zertifikate für die Zulassung), erst aus der Kombi aller drei Punkte wird dann ein Vertrag mit der Kasse( ARGE Heilmittel) möglich. Und soweit ich es verstehe, gilt die Fortbildungspflicht in erster Linie (völlig ungeprüft derzeit) eh nur für Praxisinhaber und nicht für die Zeit, wo du nicht im Beruf warst.
Alles Gute!

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Tim Heinrich
Vor 2 Wochen
Klingt gut. Aber ich war kein Praxisinhaber lediglich Angestellter und freiberuflich tätig und habe dabei HB für Privatpatienten gemacht.
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Klingt gut. Aber ich war kein Praxisinhaber lediglich Angestellter und freiberuflich tätig und habe dabei HB für Privatpatienten gemacht.
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Tim Heinrich schrieb:

Klingt gut. Aber ich war kein Praxisinhaber lediglich Angestellter und freiberuflich tätig und habe dabei HB für Privatpatienten gemacht.



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