Hast Du das Bedürfnis, endlich
Zeit für Deine Patienten zu haben
und so auch qualitativ die Therapie
anbieten zu können, hinter der Du
stehen kannst? Ist Dir ein Team
wichtig, das wirklich
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Austausch hat? Wir können Dir
genau das anbieten. Unser Ansporn:
Teamwork, Qualität, moderne und
aktive Therapie, Wertschätzung und
Freude an der fachlichen und
persönlichen Weiterentwicklung.
Top Konditionen und ein modernes
und schönes Arbeit...
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wir haben zum ersten mal ein Bundeswehr Rezept kommen.
Wenn dieses abgearbeitet ist, muss ich dass dann nur zur Abrechnung an die Bundeswehr bzw. an die Adresse schicken was auf dem Rezept drauf steht und von denen bekommen wir dann das Geld oder wie ist da der genaue Ablauf?
Bin mir da etwas unsicher.
Liebe Dank.
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Halbtitan schrieb:
Genau so läuft es.
Abrechnung von Bundeswehr-Verordnungen
Alles Wissenswerte rund um die Behandlung von Bundeswehrangehörigen plus Hinweise zur Abrechnung
Da Bundeswehrangehörige ein erhöhtes Berufsrisiko haben und private Versicherungen entsprechend teuer wären, versichert die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherrin ihre Angestellten. Grundsätzlich übernimmt sie inländische Behandlungen vollständig. Die Versorgung dieser Patientengruppe müssen Praxen über die sogenannte freie Heilfürsorge abrechnen.
Die freie Heilfürsorge ist weder im Bereich der privaten noch der gesetzlichen Krankenversicherung anzusiedeln. Die korrekte Bezeichnung der Versorgung von Bundeswehrsoldaten lautet „Unentgeltliche Truppenärztliche (und truppenzahnärztliche) Versorgung“ (UTZ).
Bei Bedarf müssen Soldaten in der Regel zunächst einen Truppenarzt aufsuchen, der über das weitere Prozedere entscheidet. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung umfasst die medizinisch notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Leistungen. Das heißt, wenn der Truppenarzt es für medizinisch notwendig hält, stellt er auch eine Heilmittelverordnung aus.
Was nun Heilmittelpraxen bei Behandlung und Abrechnung beachten müssen, ist den folgenden Auflistungen zu entnehmen.
Grundregeln
Die Leistungen werden in Form von Sachleistungen erbracht (nach § 18 Abs. 1 BVG – Bundesversorgungsgesetz). Es gibt also keine Kostenerstattungen in diesem Bereich.
Truppenärzte müssen Verordnungen physikalisch-medizinischer Leistungen, ergo- sowie sprachtherapeutischer Behandlungen auf einem Bundeswehr-Vordruck ausstellen. Das schreibt ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor.
Die Physio-Verordnung ist nur gültig bei einem Behandlungsbeginn innerhalb von drei Wochen ab Verordnungsdatum (siehe Rückseite der Verordnung Ziffer 3).
Ist aus dienstlichen oder sonstigen Gründen die Aufnahme der Behandlung innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Soldaten haben sich in diesem Fall zur Ausstellung einer neuen Verordnung an den zuständigen Truppenarzt zu wenden.
Laut Auskunft des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr gilt die Drei-Wochen-Frist nicht für Verordnungen von ergo- und sprachtherapeutischen Behandlungen.
Jede erbrachte Behandlung muss auf der Rückseite der Verordnung am Tag der Leistungserbringung per Unterschrift quittiert werden. Behandlungsunterbrechungen sind für die Abrechnung der erbrachten Leistungen irrrelevant.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach vdek-Sätzen. Der Hinweis auf diese Vergütungskonditionen ist auf der Rückseite des Verordnungsvordruckes abgedruckt.
Für Heilmittelverordnungen der Bundeswehr ist die Abrechnungsstelle der Wehrbereichsverwaltung zuständig. Die Rechnung und die Heilmittelverordnung sind im Original an folgende Adresse zu senden:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat PA 1.4 - Abrechnungsstelle Heilfürsorge
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Besonderheiten:
Wenn Therapeuten eine Bundeswehr-Verordnung ausführen und einen Bundeswehrsoldaten behandeln, gehen Sie die Vertragsbedingungen mit der abrechnenden Stelle ein. Ein besonderes Zulassungsverfahren besteht hier nicht. Es verhält sich also ähnlich wie bei der Annahme von BG-Verordnungen.
Bundeswehrsoldaten müssen keine Zuzahlungen leisten.
Die Heilmittel-Richtlinie findet keine Anwendung.
Bei Berufssoldaten endet die Versorgung über die freie Heilfürsorge mit dem Ende der Dienstzeit.
Die Heilfürsorge wird jeweils nur für den jeweiligen Beamten gewährt, nicht aber für seine Familienangehörigen.
Abrechnungsstrategie:
Bw-Rezepte sind nur gültig, solange die Dienstzeit des Soldaten läuft. Erfragen Sie deshalb im Vorfeld den konkreten Zeitraum des Wehrdienstes, um nicht nach Ende der Dienstzeit auf Kosten für erbrachte Leistungen sitzenzubleiben.
Hinweis für Praxen, die mit Software arbeiten:
Da die Bundeswehr nicht elektronisch abrechnet, gibt es auch keine IK-Nummer. Eine Lösung wäre beispielsweise, die Bundeswehr als eine neue Kasse anzulegen. Anstelle der IK-Nummer geben Therapeuten dann das Kürzel BW an, als Tarif stellen sie den vdek-Tarif ein.
Ob diese Methode mit Ihrer jeweiligen Software funktioniert, kann der Softwareanbieter beantworten.
Da es keine IK-Nummer gibt, ist es wichtig, dass Therapeuten die Bankverbindung der Praxis auf der Rechnung vermerken.
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GüSta schrieb:
Ich hatte mir vor ein paar Jahren folgende "Merkhilfe" abgespeichert:
Abrechnung von Bundeswehr-Verordnungen
Alles Wissenswerte rund um die Behandlung von Bundeswehrangehörigen plus Hinweise zur Abrechnung
Da Bundeswehrangehörige ein erhöhtes Berufsrisiko haben und private Versicherungen entsprechend teuer wären, versichert die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherrin ihre Angestellten. Grundsätzlich übernimmt sie inländische Behandlungen vollständig. Die Versorgung dieser Patientengruppe müssen Praxen über die sogenannte freie Heilfürsorge abrechnen.
Die freie Heilfürsorge ist weder im Bereich der privaten noch der gesetzlichen Krankenversicherung anzusiedeln. Die korrekte Bezeichnung der Versorgung von Bundeswehrsoldaten lautet „Unentgeltliche Truppenärztliche (und truppenzahnärztliche) Versorgung“ (UTZ).
Bei Bedarf müssen Soldaten in der Regel zunächst einen Truppenarzt aufsuchen, der über das weitere Prozedere entscheidet. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung umfasst die medizinisch notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Leistungen. Das heißt, wenn der Truppenarzt es für medizinisch notwendig hält, stellt er auch eine Heilmittelverordnung aus.
Was nun Heilmittelpraxen bei Behandlung und Abrechnung beachten müssen, ist den folgenden Auflistungen zu entnehmen.
Grundregeln
Die Leistungen werden in Form von Sachleistungen erbracht (nach § 18 Abs. 1 BVG – Bundesversorgungsgesetz). Es gibt also keine Kostenerstattungen in diesem Bereich.
Truppenärzte müssen Verordnungen physikalisch-medizinischer Leistungen, ergo- sowie sprachtherapeutischer Behandlungen auf einem Bundeswehr-Vordruck ausstellen. Das schreibt ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor.
Die Physio-Verordnung ist nur gültig bei einem Behandlungsbeginn innerhalb von drei Wochen ab Verordnungsdatum (siehe Rückseite der Verordnung Ziffer 3).
Ist aus dienstlichen oder sonstigen Gründen die Aufnahme der Behandlung innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Soldaten haben sich in diesem Fall zur Ausstellung einer neuen Verordnung an den zuständigen Truppenarzt zu wenden.
Laut Auskunft des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr gilt die Drei-Wochen-Frist nicht für Verordnungen von ergo- und sprachtherapeutischen Behandlungen.
Jede erbrachte Behandlung muss auf der Rückseite der Verordnung am Tag der Leistungserbringung per Unterschrift quittiert werden. Behandlungsunterbrechungen sind für die Abrechnung der erbrachten Leistungen irrrelevant.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach vdek-Sätzen. Der Hinweis auf diese Vergütungskonditionen ist auf der Rückseite des Verordnungsvordruckes abgedruckt.
Für Heilmittelverordnungen der Bundeswehr ist die Abrechnungsstelle der Wehrbereichsverwaltung zuständig. Die Rechnung und die Heilmittelverordnung sind im Original an folgende Adresse zu senden:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat PA 1.4 - Abrechnungsstelle Heilfürsorge
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Besonderheiten:
Wenn Therapeuten eine Bundeswehr-Verordnung ausführen und einen Bundeswehrsoldaten behandeln, gehen Sie die Vertragsbedingungen mit der abrechnenden Stelle ein. Ein besonderes Zulassungsverfahren besteht hier nicht. Es verhält sich also ähnlich wie bei der Annahme von BG-Verordnungen.
Bundeswehrsoldaten müssen keine Zuzahlungen leisten.
Die Heilmittel-Richtlinie findet keine Anwendung.
Bei Berufssoldaten endet die Versorgung über die freie Heilfürsorge mit dem Ende der Dienstzeit.
Die Heilfürsorge wird jeweils nur für den jeweiligen Beamten gewährt, nicht aber für seine Familienangehörigen.
Abrechnungsstrategie:
Bw-Rezepte sind nur gültig, solange die Dienstzeit des Soldaten läuft. Erfragen Sie deshalb im Vorfeld den konkreten Zeitraum des Wehrdienstes, um nicht nach Ende der Dienstzeit auf Kosten für erbrachte Leistungen sitzenzubleiben.
Hinweis für Praxen, die mit Software arbeiten:
Da die Bundeswehr nicht elektronisch abrechnet, gibt es auch keine IK-Nummer. Eine Lösung wäre beispielsweise, die Bundeswehr als eine neue Kasse anzulegen. Anstelle der IK-Nummer geben Therapeuten dann das Kürzel BW an, als Tarif stellen sie den vdek-Tarif ein.
Ob diese Methode mit Ihrer jeweiligen Software funktioniert, kann der Softwareanbieter beantworten.
Da es keine IK-Nummer gibt, ist es wichtig, dass Therapeuten die Bankverbindung der Praxis auf der Rechnung vermerken.
Auf der Rückseite vom Rezept ist leider nicht gedruckt.
Ich muss also sobald das Rezept abgearbeitet ist, das Original Rezept und von uns die erstelle Rechnung an die angegebene Adresse schicken? So hab ich das jetzt verstanden. Richtig?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dankeschön für die Hilfe!
Auf der Rückseite vom Rezept ist leider nicht gedruckt.
Ich muss also sobald das Rezept abgearbeitet ist, das Original Rezept und von uns die erstelle Rechnung an die angegebene Adresse schicken? So hab ich das jetzt verstanden. Richtig?
anbei der (farbige) Mustervordruck für eine vom Truppenarzt ausgestellte Verordnung; hat also eine Vor- und Rückseite. Wir haben i. d. R. das blaue Exemplar mit den unterschriftlichen Behandlungsbestätigungen des Patienten und analoger Rechnung an das Bundesamt geschickt. Darüberhinaus sollte (war in der Vergangenheit so und evtl. auch jetzt noch?) ein unterschriebenes Exemplar der Verordnung (ohne Rechnung) an den ausstellenden Truppenarzt geschickt werden (der Truppenübungsplatz Hammelburg liegt gerade mal 20 Kilometer von uns entfernt und das Divisionshauptquartier in Veitshöchheim 30 Kilometer).
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GüSta schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
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anbei der (farbige) Mustervordruck für eine vom Truppenarzt ausgestellte Verordnung; hat also eine Vor- und Rückseite. Wir haben i. d. R. das blaue Exemplar mit den unterschriftlichen Behandlungsbestätigungen des Patienten und analoger Rechnung an das Bundesamt geschickt. Darüberhinaus sollte (war in der Vergangenheit so und evtl. auch jetzt noch?) ein unterschriebenes Exemplar der Verordnung (ohne Rechnung) an den ausstellenden Truppenarzt geschickt werden (der Truppenübungsplatz Hammelburg liegt gerade mal 20 Kilometer von uns entfernt und das Divisionshauptquartier in Veitshöchheim 30 Kilometer).
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen,
wir haben zum ersten mal ein Bundeswehr Rezept kommen.
Wenn dieses abgearbeitet ist, muss ich dass dann nur zur Abrechnung an die Bundeswehr bzw. an die Adresse schicken was auf dem Rezept drauf steht und von denen bekommen wir dann das Geld oder wie ist da der genaue Ablauf?
Bin mir da etwas unsicher.
Liebe Dank.
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