Praxisleitung für kleine,
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
ich wäre Euch sehr dankbar wenn Ihr mir helfen könntet.
Meine Frage ist, darf ich in einem Bundesland arbeiten, und in einem anderen abrechnen ?
Es wäre schön wenn Ihr auch die Quelle Eurer Informationen preisgeben könntet :wink:
Vielen Dank
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TribunM schrieb:
Guten Tag,
ich wäre Euch sehr dankbar wenn Ihr mir helfen könntet.
Meine Frage ist, darf ich in einem Bundesland arbeiten, und in einem anderen abrechnen ?
Es wäre schön wenn Ihr auch die Quelle Eurer Informationen preisgeben könntet :wink:
Vielen Dank
Man kann aber darf sich nicht die Rosinen aus dem Kuchen pulen.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Ich arbeite in Brandenburg, wohne aber in Sachsen und möchte gern hier in Sachsen arbeiten ohne die Praxis "verlassen" zu müssen :blush:
Dachte da an Hausbesuche die ich in der Praxis in Brandenburg abrechne ...
Liebe Grüße
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TribunM schrieb:
Vielen Dank für Deine Antwort ...
Ich arbeite in Brandenburg, wohne aber in Sachsen und möchte gern hier in Sachsen arbeiten ohne die Praxis "verlassen" zu müssen :blush:
Dachte da an Hausbesuche die ich in der Praxis in Brandenburg abrechne ...
Liebe Grüße
(1) Deine Praxis ist in Brandenburg [in Arbeitswegfahrweite der sächsischen Grenze]
(2) Dein Wohnsitz ist in Sachsen
(3) Ein Teil der HB-Patienten der Praxis in Brandenburg wohnt in Sachsen
(4) Du möchtest, wegen der räumlichen Nähe und des logistischen Sinnes für die Praxis im brandenburgischen Grenzbereich HBs in Sachsen übernehmen [völlig gleich ob FM, PI oder Arbeitnehmer]
AFAIK enthalten die Rahmenverträge mit den meisten GKVen keine räumliche Bindung an einen bestimmten Umkreis um den Praxissitz [und allein der ist relevant; wenn es nach den GKVen ginge könntest du auch jeden Tag von Spanien nach Sachsen pendeln]. Es ist also völlig in Ordnung, als brandenburgische Praxis Patienten in Sachsen zu versorgen.
Wichtig ist allerdings, die abgeschlossenen Verträge [die Rahmenverträge wenn du nichts anderes weißt] auf die Vereinbarungen für diese Konstellation zu prüfen: Zumindest die AOK BaWü gibt vor, das der RV (Vergütungsvereinbarung) AOK BaWü auch für die Versicherten anderer AOKen gelten soll wenn die Leistung im Zuständigkeitsbereich der AOK BaWü erbracht wird.
Konkret für mich bedeutet das: Ich habe eine Patientin von der AOK Nordwest und eine Patientin von der AOK Rheinland-Pfalz, bin aber im tiefsten BaWü tätig. Der oben beschriebene Passus ist für mich sehr erleichternd da ich diese beiden Patientinnen gemäß den Vereinbarungen mit der AOK BaWü behandeln und abrechnen kann :)
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Papa Alpaka schrieb:
...ich rekapituliere, damit ich's richtig verstanden habe und du weißt auf welche Konstellation ich antworte ;)
(1) Deine Praxis ist in Brandenburg [in Arbeitswegfahrweite der sächsischen Grenze]
(2) Dein Wohnsitz ist in Sachsen
(3) Ein Teil der HB-Patienten der Praxis in Brandenburg wohnt in Sachsen
(4) Du möchtest, wegen der räumlichen Nähe und des logistischen Sinnes für die Praxis im brandenburgischen Grenzbereich HBs in Sachsen übernehmen [völlig gleich ob FM, PI oder Arbeitnehmer]
AFAIK enthalten die Rahmenverträge mit den meisten GKVen keine räumliche Bindung an einen bestimmten Umkreis um den Praxissitz [und allein der ist relevant; wenn es nach den GKVen ginge könntest du auch jeden Tag von Spanien nach Sachsen pendeln]. Es ist also völlig in Ordnung, als brandenburgische Praxis Patienten in Sachsen zu versorgen.
Wichtig ist allerdings, die abgeschlossenen Verträge [die Rahmenverträge wenn du nichts anderes weißt] auf die Vereinbarungen für diese Konstellation zu prüfen: Zumindest die AOK BaWü gibt vor, das der RV (Vergütungsvereinbarung) AOK BaWü auch für die Versicherten anderer AOKen gelten soll wenn die Leistung im Zuständigkeitsbereich der AOK BaWü erbracht wird.
Konkret für mich bedeutet das: Ich habe eine Patientin von der AOK Nordwest und eine Patientin von der AOK Rheinland-Pfalz, bin aber im tiefsten BaWü tätig. Der oben beschriebene Passus ist für mich sehr erleichternd da ich diese beiden Patientinnen gemäß den Vereinbarungen mit der AOK BaWü behandeln und abrechnen kann :)
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TribunM schrieb:
Vielen Dank ... das hat mit sehr geholfen :blush:
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morpheus-06 schrieb:
Es reicht doch ein Satz: es gelten die Rahmenverträge die man bei der Zulassung anerkannt hat, das BL wo man den zugelassenen Praxissitz hat.
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JürgenK schrieb:
Wenn es um die Abrechnung von Leistungen der GKV geht, darfst Du das natürlich...ABER nur nach den Preisen deines Praxissitzes(Zulassungsort) :hushed:
Man kann aber darf sich nicht die Rosinen aus dem Kuchen pulen.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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