Physio CKI
Keine Lust mehr auf 20min Takt in
langweiligen Praxen mit veralteten
Geräten und eingefahrenen
Strukturen?
Dann starte jetzt deine Karriere
bei Physio CKI als
„Physiotherapeuten (m/w/d)“
Du bist mehr wert! Bei uns bekommst
du die Anerkennung und den Respekt,
den du verdient hast!
Wer sind wir?
Physio CKI ist ein sehr
erfolgreiches
Physiotherapie-Unternehmen, das
seit nunmehr 10 Jahren erfolgreich
für seine Patienten und
Mitarbeiter da ist. Unsere hohe
Therapiequa...
Keine Lust mehr auf 20min Takt in
langweiligen Praxen mit veralteten
Geräten und eingefahrenen
Strukturen?
Dann starte jetzt deine Karriere
bei Physio CKI als
„Physiotherapeuten (m/w/d)“
Du bist mehr wert! Bei uns bekommst
du die Anerkennung und den Respekt,
den du verdient hast!
Wer sind wir?
Physio CKI ist ein sehr
erfolgreiches
Physiotherapie-Unternehmen, das
seit nunmehr 10 Jahren erfolgreich
für seine Patienten und
Mitarbeiter da ist. Unsere hohe
Therapiequa...
ich hab ein PA der gesetzlich Versichert ist, hat aber ein blaues Rp. 3 x KG. Wie rechne ab? Zahlt der PA das Rp. wie private PA?
mich hoffe ich hab mich verständlich Ausgedrückt.
Danke im Voraus.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Pilar64 schrieb:
Hallo Kollegen,
ich hab ein PA der gesetzlich Versichert ist, hat aber ein blaues Rp. 3 x KG. Wie rechne ab? Zahlt der PA das Rp. wie private PA?
mich hoffe ich hab mich verständlich Ausgedrückt.
Danke im Voraus.
Du machst mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung und rechnest mit dem Patienten zu Deinen Preisen das Rezept ab.
LG A. Korn
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Pilar64 schrieb:
Dankeschön, hatte ich mir auch so gedacht. War mir aber nicht sicher.
Dein Patient soll sich zwecks Kostenübernahme / Klärung mit seine Kasse in Verbindung setzen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Pilar64 Die Frage ist, warum eine Privatverordnung? Damit bescheinigt der Arzt dem gesetzlich Versicherten die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Das Nicht-Ausstellen einer GKV-Verordnung stellt dann ein Verstoß gegen seinem Sicherstellungsauftrag da. Das ist für den Arzt mit erhebliche Konsequenzen verbunden.
Dein Patient soll sich zwecks Kostenübernahme / Klärung mit seine Kasse in Verbindung setzen.
Vielleicht war er bei einem Arzt der nur Privat behandelt.Habe auch einen Orthopäden der keine Kassenzulassung hat und nur Privat behandelt.Ein Physiorezept ist somit ein Privatrezept
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Vielleicht war er bei einem Arzt der nur Privat behandelt.Habe auch einen Orthopäden der keine Kassenzulassung hat und nur Privat behandelt.Ein Physiorezept ist somit ein Privatrezept
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Darum lautete meine Frage auch "..., warum ...".
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Hab ich gelesen warum dann aber die Aufklärung über GKV ???thinking_face
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Weil auch die GKV durchaus verordnete Leistungen von Privatärzte übernimmt. Kommt immer wieder auf den Einzelfall an. Und wenn der Patient gesetzlich versichert ist, gilt das Andere.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Körnchen schrieb:
Hallo, Pilar64,
Du machst mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung und rechnest mit dem Patienten zu Deinen Preisen das Rezept ab.
LG A. Korn
Mein Profilbild bearbeiten