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Heute im Tagesspiegel:
"BMG bestätigt BKK-Analyse
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am Freitag die Zahlen zur Finanzentwicklung der Gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2023 veröffentlicht – und damit eine zuvor veröffentlichte Analyse der amtlichen Daten durch den Dachverband der Betriebskrankenkassen bestätigt.
Die 96 gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Halbjahr aufgrund der gesetzlichen Vermögensabgabe aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Höhe von 1,25 Milliarden Euro ein Defizit von rund 600 Millionen Euro verbucht. Insgesamt müssen die Kassen in diesem Jahr 2,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds abführen. „Ohne diesen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen hätten die Krankenkassen einen Überschuss von rund 600 Millionen Euro im 1. Halbjahr erzielt“, schreibt das BMG in einer Mitteilung vom Freitag. Der BKK Dachverband hatte 614 Milliarden Euro angegeben.
Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich laut BMG zum Ende des ersten Halbjahres mit 9,7 Milliarden Euro – das entspricht rund 0,4 Monatsausgaben – und damit dem Zweifachen der derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve. Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 151,1 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 151,8 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten stiegen bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 1,1 Prozent um 4,6 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,9 Prozent.
Den seit Jahresbeginn durchschnittlich von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitragssatz gibt das BMG mit konstant 1,51 Prozent an – und damit unterhalb des Ende Oktober 2022 für dieses Jahr bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,6 Prozent.
Der Gesundheitsfonds schloss das erste Halbjahr mit einem Defizit von 5,6 Milliarden Euro ab. Zum Stichtag 16. Januar verfügte der Fonds noch über eine Liquiditätsreserve von 12 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits ist laut BMG saisonüblich. So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im vierten Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie beispielsweise dem Weihnachtsgeld höher ausfallen. „Ein Teil des Defizits resultiert allerdings aus einer Maßnahme des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes: Durch die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve werden zusätzliche Mittel an die Krankenkassen ausgeschüttet, um die Zusatzbeiträge der Krankenkassen zu stabilisieren“, so das BMG.
Dass die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,9 Prozent stiegen, führt das BMG auf die außerordentlich gute Einnahmenentwicklung im 1. Halbjahr, „insbesondere die zuletzt inflationsbedingt kräftigen Tariflohnsteigerungen“, „die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro“ sowie „den Abbau der Kurzarbeit gegenüber dem 1. Halbjahr 2022“ zurück. Das BMG erwartet für die zweite Jahreshälfte eine abflachende Veränderungsrate bei den Beitragseinnahmen.
Das BMG will bis zum 1. November unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 bekannt geben."
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Jens Uhlhorn schrieb:
Während die Kassen wegen angeblich leerer Kassen mit Horrordefiziten von 27 Mrd.€ p.a. argumentieren und überall Einsparungen einfordern, sieht die Realität ganz anders aus.
Heute im Tagesspiegel:
"BMG bestätigt BKK-Analyse
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am Freitag die Zahlen zur Finanzentwicklung der Gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2023 veröffentlicht – und damit eine zuvor veröffentlichte Analyse der amtlichen Daten durch den Dachverband der Betriebskrankenkassen bestätigt.
Die 96 gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Halbjahr aufgrund der gesetzlichen Vermögensabgabe aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Höhe von 1,25 Milliarden Euro ein Defizit von rund 600 Millionen Euro verbucht. Insgesamt müssen die Kassen in diesem Jahr 2,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds abführen. „Ohne diesen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen hätten die Krankenkassen einen Überschuss von rund 600 Millionen Euro im 1. Halbjahr erzielt“, schreibt das BMG in einer Mitteilung vom Freitag. Der BKK Dachverband hatte 614 Milliarden Euro angegeben.
Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich laut BMG zum Ende des ersten Halbjahres mit 9,7 Milliarden Euro – das entspricht rund 0,4 Monatsausgaben – und damit dem Zweifachen der derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve. Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 151,1 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 151,8 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten stiegen bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 1,1 Prozent um 4,6 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,9 Prozent.
Den seit Jahresbeginn durchschnittlich von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitragssatz gibt das BMG mit konstant 1,51 Prozent an – und damit unterhalb des Ende Oktober 2022 für dieses Jahr bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,6 Prozent.
Der Gesundheitsfonds schloss das erste Halbjahr mit einem Defizit von 5,6 Milliarden Euro ab. Zum Stichtag 16. Januar verfügte der Fonds noch über eine Liquiditätsreserve von 12 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits ist laut BMG saisonüblich. So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im vierten Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie beispielsweise dem Weihnachtsgeld höher ausfallen. „Ein Teil des Defizits resultiert allerdings aus einer Maßnahme des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes: Durch die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve werden zusätzliche Mittel an die Krankenkassen ausgeschüttet, um die Zusatzbeiträge der Krankenkassen zu stabilisieren“, so das BMG.
Dass die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,9 Prozent stiegen, führt das BMG auf die außerordentlich gute Einnahmenentwicklung im 1. Halbjahr, „insbesondere die zuletzt inflationsbedingt kräftigen Tariflohnsteigerungen“, „die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro“ sowie „den Abbau der Kurzarbeit gegenüber dem 1. Halbjahr 2022“ zurück. Das BMG erwartet für die zweite Jahreshälfte eine abflachende Veränderungsrate bei den Beitragseinnahmen.
Das BMG will bis zum 1. November unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 bekannt geben."
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