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BG Verordnungen
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Abrechnung Physio Bonn
03.01.2024 11:22
Hallo zusammen, erstmal allen ein frohes neues, und vor allem gesundes, Jahr!
Ich habe eine Frage zu den relativ "neuen" BG Verordnungen.
Auf den neuen VO's steht ja immer der maximale Behandlungszeitraum von 4 Wochen, jetzt ist es aber so, dass wir ganz viele Rezepte kriegen wo z.B. 10x KG verordnet wird aber die Behandlungseinheiten nur 1-2 pro Woche sind.... Klappt natürlich nicht. Gebt Ihr den Patienten die Rezepte zum ändern mit, oder "brecht" Ihr die Rezepte nach 8 mal ab? Wir müssten gefühlt jeden zweiten Patienten zum ändern wieder in die Krankenhäuser bzw. zu den D-Ärzt/innen schicken...
Habt Ihr vielleicht schon Erfahrungen mit Absetzungen oder ähnlichem gemacht?

LG
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Hallo zusammen, erstmal allen ein frohes neues, und vor allem gesundes, Jahr! Ich habe eine Frage zu den relativ "neuen" BG Verordnungen. Auf den neuen VO's steht ja immer der maximale Behandlungszeitraum von 4 Wochen, jetzt ist es aber so, dass wir ganz viele Rezepte kriegen wo z.B. 10x KG verordnet wird aber die Behandlungseinheiten nur 1-2 pro Woche sind.... Klappt natürlich nicht. Gebt Ihr den Patienten die Rezepte zum ändern mit, oder "brecht" Ihr die Rezepte nach 8 mal ab? Wir müssten gefühlt jeden zweiten Patienten zum ändern wieder in die Krankenhäuser bzw. zu den D-Ärzt/innen schicken... Habt Ihr vielleicht schon Erfahrungen mit Absetzungen oder ähnlichem gemacht? LG
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Lars van Ravenzwaaij
03.01.2024 11:24
@Abrechnung Physio Bonn Weder noch. Der Frist von 4 Wochen dient nur die Berechnung der Anzahl Behandlungen durch den Arzt (und ist eigentlich nur eine Empfehlung). Wenn die sich da nicht daran halten, ist das nicht unser Problem. Du kannst einfach vollständig durchführen und abrechnen. Du musst nur den 2-Monatsfrist ab Ausstelungsdatum (bzw. Behandlungsbeginn) im Auge behalten.

Siehe die aktualisierte BG-FAK unter 7a. Link

Edit: Link auf PDF ergänzt. Und Aussage zur 2Monatsfrist korrigiert. Danke @massu
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• Spinne
• Abrechnung Physio Bonn
[mention]Abrechnung Physio Bonn[/mention] Weder noch. Der Frist von 4 Wochen dient nur die Berechnung der Anzahl Behandlungen durch den Arzt (und ist eigentlich nur eine Empfehlung). Wenn die sich da nicht daran halten, ist das nicht unser Problem. Du kannst einfach vollständig durchführen und abrechnen. Du musst nur den 2-Monatsfrist ab Ausstelungsdatum (bzw. Behandlungsbeginn) im Auge behalten. Siehe die aktualisierte BG-FAK unter 7a. https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/verguetung/fak-_physiotherapie_stand-24.03.2023.pdf Edit: Link auf PDF ergänzt. Und Aussage zur 2Monatsfrist korrigiert. Danke @massu
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Abrechnung Physio Bonn Weder noch. Der Frist von 4 Wochen dient nur die Berechnung der Anzahl Behandlungen durch den Arzt (und ist eigentlich nur eine Empfehlung). Wenn die sich da nicht daran halten, ist das nicht unser Problem. Du kannst einfach vollständig durchführen und abrechnen. Du musst nur den 2-Monatsfrist ab Ausstelungsdatum (bzw. Behandlungsbeginn) im Auge behalten.

Siehe die aktualisierte BG-FAK unter 7a. Link

Edit: Link auf PDF ergänzt. Und Aussage zur 2Monatsfrist korrigiert. Danke @massu

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massu
03.01.2024 12:52
@Lars van Ravenzwaaij ich dachte ich habe 2Monate gültig ab Ausstellungsdatum oder Behandlungsbeginn (vom Arzt) gelesen.
Ab 1. Behandlung ist GKV.

Habe ich es falsch verstanden?
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• Lars van Ravenzwaaij
• Spinne
• Abrechnung Physio Bonn
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ich dachte ich habe 2Monate gültig ab Ausstellungsdatum oder Behandlungsbeginn (vom Arzt) gelesen. Ab 1. Behandlung ist GKV. Habe ich es falsch verstanden?
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ich dachte ich habe 2Monate gültig ab Ausstellungsdatum oder Behandlungsbeginn (vom Arzt) gelesen.
Ab 1. Behandlung ist GKV.

Habe ich es falsch verstanden?

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Lars van Ravenzwaaij
03.01.2024 13:02
@massu Aaargh. Du hast recht! Ich verneige meinem Haupt in Demut. joy
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• Abrechnung Physio Bonn
[mention]massu[/mention] Aaargh. Du hast recht! Ich verneige meinem Haupt in Demut. [emoji]joy[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Aaargh. Du hast recht! Ich verneige meinem Haupt in Demut. joy

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Abrechnung Physio Bonn schrieb:

Hallo zusammen, erstmal allen ein frohes neues, und vor allem gesundes, Jahr!
Ich habe eine Frage zu den relativ "neuen" BG Verordnungen.
Auf den neuen VO's steht ja immer der maximale Behandlungszeitraum von 4 Wochen, jetzt ist es aber so, dass wir ganz viele Rezepte kriegen wo z.B. 10x KG verordnet wird aber die Behandlungseinheiten nur 1-2 pro Woche sind.... Klappt natürlich nicht. Gebt Ihr den Patienten die Rezepte zum ändern mit, oder "brecht" Ihr die Rezepte nach 8 mal ab? Wir müssten gefühlt jeden zweiten Patienten zum ändern wieder in die Krankenhäuser bzw. zu den D-Ärzt/innen schicken...
Habt Ihr vielleicht schon Erfahrungen mit Absetzungen oder ähnlichem gemacht?

LG

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Abrechnung Physio Bonn
03.01.2024 14:27
Vielen vielen Dank!
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Abrechnung Physio Bonn schrieb:

Vielen vielen Dank!

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Steffen Pflüger
12.01.2024 08:05
Hallo Zusammen, Vorgestern stand der 1. BG Patient mit einem Brief von der BG, den am gleichen Tag bekommen hat, am Tresen, dass er nach 4 Wochen wieder automatisch gesund wäre und die Behandlung abgeschlossen sei. Er kam ab 18.12. zur Behandlung, dann waren 14 Tage zu, diese Woche hat er 2 bekommen und noch immer Probleme..wir haben es jetzt abgebrochen, aber so kann es doch nicht gehen, oder? Auf dem neuen Rezept steht dann noch, wenn es länger dauert, muss der Arzt 6 Monate ankreuzen, diese müssen wir oder der Patient aber VOR der 1. Behandlung genehmigen lassen, krass.. Gruß Steffen
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Hallo Zusammen, Vorgestern stand der 1. BG Patient mit einem Brief von der BG, den am gleichen Tag bekommen hat, am Tresen, dass er nach 4 Wochen wieder automatisch gesund wäre und die Behandlung abgeschlossen sei. Er kam ab 18.12. zur Behandlung, dann waren 14 Tage zu, diese Woche hat er 2 bekommen und noch immer Probleme..wir haben es jetzt abgebrochen, aber so kann es doch nicht gehen, oder? Auf dem neuen Rezept steht dann noch, wenn es länger dauert, muss der Arzt 6 Monate ankreuzen, diese müssen wir oder der Patient aber VOR der 1. Behandlung genehmigen lassen, krass.. Gruß Steffen
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Lars van Ravenzwaaij
12.01.2024 09:09
@Steffen Pflüger Das kann ich so eigentlich nicht nachvollziehen:

1. Ein Sachbearbeiter kann und darf nicht über eine Gesunderklärung entscheiden. Das wäre eine Überschreitung seiner Kompetenzen. Nur der Unfall-Arzt oder ein BG-Gutachter darf das.

2. Ein Sachbearbeiter kann und darf auch nicht auf eigener Faust den Rahmenvertrag außer Kraft setzen. Ein Abrruch der VO ist völlig unnötig. Du hast 2 Monate Zeit.

Könntest du mir das Schreiben einmal per PN zukommen lassen (Patientendaten geschwärzt)? Dann können wir das einmal gemeinsam klären?
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[mention]Steffen Pflüger[/mention] Das kann ich so eigentlich nicht nachvollziehen: 1. Ein Sachbearbeiter kann und darf nicht über eine Gesunderklärung entscheiden. Das wäre eine Überschreitung seiner Kompetenzen. Nur der Unfall-Arzt oder ein BG-Gutachter darf das. 2. Ein Sachbearbeiter kann und darf auch nicht auf eigener Faust den Rahmenvertrag außer Kraft setzen. Ein Abrruch der VO ist völlig unnötig. Du hast 2 Monate Zeit. Könntest du mir das Schreiben einmal per PN zukommen lassen (Patientendaten geschwärzt)? Dann können wir das einmal gemeinsam klären?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Steffen Pflüger Das kann ich so eigentlich nicht nachvollziehen:

1. Ein Sachbearbeiter kann und darf nicht über eine Gesunderklärung entscheiden. Das wäre eine Überschreitung seiner Kompetenzen. Nur der Unfall-Arzt oder ein BG-Gutachter darf das.

2. Ein Sachbearbeiter kann und darf auch nicht auf eigener Faust den Rahmenvertrag außer Kraft setzen. Ein Abrruch der VO ist völlig unnötig. Du hast 2 Monate Zeit.

Könntest du mir das Schreiben einmal per PN zukommen lassen (Patientendaten geschwärzt)? Dann können wir das einmal gemeinsam klären?

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Steffen Pflüger
12.01.2024 09:50
Habe den Patienten gebeten, mir eine Kopie zu schicken. Was heißt per PN konkret schicken? Wie kann ich Dir das schicken?
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Habe den Patienten gebeten, mir eine Kopie zu schicken. Was heißt per PN konkret schicken? Wie kann ich Dir das schicken?
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Steffen Pflüger schrieb:

Habe den Patienten gebeten, mir eine Kopie zu schicken. Was heißt per PN konkret schicken? Wie kann ich Dir das schicken?

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Lars van Ravenzwaaij
12.01.2024 09:57
@Steffen Pflüger Wenn du auf meinem Namen klickst kannst du mir über physio.de eine Persönliche Nachricht (PN) schicken. Du kannst mir dann auch eine Datei (z. B. ein PDF-Scan oder Foto des Schreibens) darüber zukommen lassen.
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[mention]Steffen Pflüger[/mention] Wenn du auf meinem Namen klickst kannst du mir über physio.de eine Persönliche Nachricht (PN) schicken. Du kannst mir dann auch eine Datei (z. B. ein PDF-Scan oder Foto des Schreibens) darüber zukommen lassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Steffen Pflüger Wenn du auf meinem Namen klickst kannst du mir über physio.de eine Persönliche Nachricht (PN) schicken. Du kannst mir dann auch eine Datei (z. B. ein PDF-Scan oder Foto des Schreibens) darüber zukommen lassen.

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Michael Woelky
12.01.2024 10:28
Hallo Lars,
habe auch eine Pat. die seit 17 Jahren Physio. bekommt...=BG.
Nun wurde Ihr im Krankenhaus UKB-Berlin mitgeteilt das sie nur noch für 4 Wochen eine VO. bekommt.Sonst stand immer 24x...Nr. etc. 2x die Woche drauf.Geht ja nicht mehr da nach 2 Monaten fertig sein muss ! Habe ich jedenfalls so verstanden.
Darauf hin angesprochen,wurde ihr tatsächlich mitgeteilt v. einer die in der Anmeldung sitzt das das so nicht mehr mögl. ist sondern nur noch alle 4 Wochen.Das stimmt doch nicht oder ?
Habe ihr auch die FAK mit an die Hand gegeben aber die im Krankenhaus verstehen das wohl nicht.
Hast Du eine Rat ?
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Hallo Lars, habe auch eine Pat. die seit 17 Jahren Physio. bekommt...=BG. Nun wurde Ihr im Krankenhaus UKB-Berlin mitgeteilt das sie nur noch für 4 Wochen eine VO. bekommt.Sonst stand immer 24x...Nr. etc. 2x die Woche drauf.Geht ja nicht mehr da nach 2 Monaten fertig sein muss ! Habe ich jedenfalls so verstanden. Darauf hin angesprochen,wurde ihr tatsächlich mitgeteilt v. einer die in der Anmeldung sitzt das das so nicht mehr mögl. ist sondern nur noch alle 4 Wochen.[b]Das stimmt doch nicht oder ?[/b] Habe ihr auch die FAK mit an die Hand gegeben aber die im Krankenhaus verstehen das wohl nicht. Hast Du eine Rat ?
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Michael Woelky schrieb:

Hallo Lars,
habe auch eine Pat. die seit 17 Jahren Physio. bekommt...=BG.
Nun wurde Ihr im Krankenhaus UKB-Berlin mitgeteilt das sie nur noch für 4 Wochen eine VO. bekommt.Sonst stand immer 24x...Nr. etc. 2x die Woche drauf.Geht ja nicht mehr da nach 2 Monaten fertig sein muss ! Habe ich jedenfalls so verstanden.
Darauf hin angesprochen,wurde ihr tatsächlich mitgeteilt v. einer die in der Anmeldung sitzt das das so nicht mehr mögl. ist sondern nur noch alle 4 Wochen.Das stimmt doch nicht oder ?
Habe ihr auch die FAK mit an die Hand gegeben aber die im Krankenhaus verstehen das wohl nicht.
Hast Du eine Rat ?

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Lars van Ravenzwaaij
12.01.2024 15:33
@Michael Woelky Nein, gegen Torheit (oder einfach Dummheit) von Verwaltungskräfte habe auch ich kein Rezept. Entweder lässt der Patient sich regelmäßig neue VOn ausstellen oder er muss sich bei der Klinikleitung beschweren.

Dir kann es letztendlich egal sein. Rechnest du halt des Öfteren eine VO ab. Ich würde mich darüber nicht zu viele Gedanken machen.

Die Langzeit-VO funktionieren (zumindest bei uns) ohnehin nicht richtig. In den meisten Fällen braucht die Genehmigung zu lang. Deswegen bekommen unsere Patienten weiterhin 10er VOn. Die 4 Wochen × Frequenz ist ja nur eine Empfehlung. Das war hier schon immer Standard.
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[mention]Michael Woelky[/mention] Nein, gegen Torheit (oder einfach Dummheit) von Verwaltungskräfte habe auch ich kein Rezept. Entweder lässt der Patient sich regelmäßig neue VOn ausstellen oder er muss sich bei der Klinikleitung beschweren. Dir kann es letztendlich egal sein. Rechnest du halt des Öfteren eine VO ab. Ich würde mich darüber nicht zu viele Gedanken machen. Die Langzeit-VO funktionieren (zumindest bei uns) ohnehin nicht richtig. In den meisten Fällen braucht die Genehmigung zu lang. Deswegen bekommen unsere Patienten weiterhin 10er VOn. Die 4 Wochen × Frequenz ist ja nur eine Empfehlung. Das war hier schon immer Standard.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Michael Woelky Nein, gegen Torheit (oder einfach Dummheit) von Verwaltungskräfte habe auch ich kein Rezept. Entweder lässt der Patient sich regelmäßig neue VOn ausstellen oder er muss sich bei der Klinikleitung beschweren.

Dir kann es letztendlich egal sein. Rechnest du halt des Öfteren eine VO ab. Ich würde mich darüber nicht zu viele Gedanken machen.

Die Langzeit-VO funktionieren (zumindest bei uns) ohnehin nicht richtig. In den meisten Fällen braucht die Genehmigung zu lang. Deswegen bekommen unsere Patienten weiterhin 10er VOn. Die 4 Wochen × Frequenz ist ja nur eine Empfehlung. Das war hier schon immer Standard.

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Michael Woelky
12.01.2024 15:40
@Lars van Ravenzwaaij
Bin ganz deiner Meinung......leider muss die Pat. immer wieder lange Wege in Kauf nehmen um zu einer VO zu kommen.
Trotzdem Danke und ein schönes WE.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Bin ganz deiner Meinung......leider muss die Pat. immer wieder lange Wege in Kauf nehmen um zu einer VO zu kommen. Trotzdem Danke und ein schönes WE.
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Michael Woelky schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Bin ganz deiner Meinung......leider muss die Pat. immer wieder lange Wege in Kauf nehmen um zu einer VO zu kommen.
Trotzdem Danke und ein schönes WE.

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massu
14.01.2024 10:53
@Michael Woelky dann behandelst du sie nur 1x die Woche und ziehst das Rezept in 2 Monate durch. Alle 2 Monate muss deine Pat dann ein neues Rezept bringen. ODER du behandelst nur die geraden oder ungeraden Monate 😃
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[mention]Michael Woelky[/mention] dann behandelst du sie nur 1x die Woche und ziehst das Rezept in 2 Monate durch. Alle 2 Monate muss deine Pat dann ein neues Rezept bringen. ODER du behandelst nur die geraden oder ungeraden Monate 😃
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massu schrieb:

@Michael Woelky dann behandelst du sie nur 1x die Woche und ziehst das Rezept in 2 Monate durch. Alle 2 Monate muss deine Pat dann ein neues Rezept bringen. ODER du behandelst nur die geraden oder ungeraden Monate 😃

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Steffen Pflüger schrieb:

Hallo Zusammen, Vorgestern stand der 1. BG Patient mit einem Brief von der BG, den am gleichen Tag bekommen hat, am Tresen, dass er nach 4 Wochen wieder automatisch gesund wäre und die Behandlung abgeschlossen sei. Er kam ab 18.12. zur Behandlung, dann waren 14 Tage zu, diese Woche hat er 2 bekommen und noch immer Probleme..wir haben es jetzt abgebrochen, aber so kann es doch nicht gehen, oder? Auf dem neuen Rezept steht dann noch, wenn es länger dauert, muss der Arzt 6 Monate ankreuzen, diese müssen wir oder der Patient aber VOR der 1. Behandlung genehmigen lassen, krass.. Gruß Steffen

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Daitro
12.01.2024 11:51
Hallo zusammen,

bin normalerweise stiller Mitleser, allerdings habe ich eine Frage zu BG Verordnungen wo mir vllt jemand behilflich sein könnte. Wir bekommen seit letzter Woche auch vermehr die "neuen" Formulare. Oft sind wichtige Angaben, wie die Diagnose, oder das Ausstellungsdatum lediglich von Hand eingetragen, manchmal auch das Heilmittel oder die Frequenz. der Rest ist gedruckt. Die ausstellenden Ärzte weigern sich, die komplette Verordnung mit allen Angaben zu drucken und behaupten, dass das so gültig ist. Ich habe da etwas meine Zweifel dran, ob eine Verordnung gültig ist, wenn das Ausstellungsdatum und die Diagnose nur händisch ohne Vermerk draufgeschrieben wird. Habe dazu leider nichts gefunden, vllt kann mir jemand sagen, ob das wirklich korrekt ist, oder die BG Verordnungen korrigiert werden müssen. Danke euch
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Hallo zusammen, bin normalerweise stiller Mitleser, allerdings habe ich eine Frage zu BG Verordnungen wo mir vllt jemand behilflich sein könnte. Wir bekommen seit letzter Woche auch vermehr die "neuen" Formulare. Oft sind wichtige Angaben, wie die Diagnose, oder das Ausstellungsdatum lediglich von Hand eingetragen, manchmal auch das Heilmittel oder die Frequenz. der Rest ist gedruckt. Die ausstellenden Ärzte weigern sich, die komplette Verordnung mit allen Angaben zu drucken und behaupten, dass das so gültig ist. Ich habe da etwas meine Zweifel dran, ob eine Verordnung gültig ist, wenn das Ausstellungsdatum und die Diagnose nur händisch ohne Vermerk draufgeschrieben wird. Habe dazu leider nichts gefunden, vllt kann mir jemand sagen, ob das wirklich korrekt ist, oder die BG Verordnungen korrigiert werden müssen. Danke euch
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Lars van Ravenzwaaij
12.01.2024 12:04
@Daitro Ist überhaupt kein Thema. Der (blanko) Vordruck kommt mit den Patientendaten aus dem Drucker. Der Rest wird per Hand eingetragen. Ist in Unfall-Abteilungen der KH fast standard. Haben wir schon seit Jahren ständig. Wird ohne Problemen van den BGn akzeptiert.
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• Ryan
[mention]Daitro[/mention] Ist überhaupt kein Thema. Der (blanko) Vordruck kommt mit den Patientendaten aus dem Drucker. Der Rest wird per Hand eingetragen. Ist in Unfall-Abteilungen der KH fast standard. Haben wir schon seit Jahren ständig. Wird ohne Problemen van den BGn akzeptiert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Daitro Ist überhaupt kein Thema. Der (blanko) Vordruck kommt mit den Patientendaten aus dem Drucker. Der Rest wird per Hand eingetragen. Ist in Unfall-Abteilungen der KH fast standard. Haben wir schon seit Jahren ständig. Wird ohne Problemen van den BGn akzeptiert.

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Daitro schrieb:

Hallo zusammen,

bin normalerweise stiller Mitleser, allerdings habe ich eine Frage zu BG Verordnungen wo mir vllt jemand behilflich sein könnte. Wir bekommen seit letzter Woche auch vermehr die "neuen" Formulare. Oft sind wichtige Angaben, wie die Diagnose, oder das Ausstellungsdatum lediglich von Hand eingetragen, manchmal auch das Heilmittel oder die Frequenz. der Rest ist gedruckt. Die ausstellenden Ärzte weigern sich, die komplette Verordnung mit allen Angaben zu drucken und behaupten, dass das so gültig ist. Ich habe da etwas meine Zweifel dran, ob eine Verordnung gültig ist, wenn das Ausstellungsdatum und die Diagnose nur händisch ohne Vermerk draufgeschrieben wird. Habe dazu leider nichts gefunden, vllt kann mir jemand sagen, ob das wirklich korrekt ist, oder die BG Verordnungen korrigiert werden müssen. Danke euch

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LuicaMa
14.01.2024 17:20
Sind 2024 ausgestellte Bg Verordnungen auf dem alten Formular noch gültig?
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Sind 2024 ausgestellte Bg Verordnungen auf dem alten Formular noch gültig?
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Lars van Ravenzwaaij
14.01.2024 17:23
@LuicaMa Es gilt Vertrauensschutz bei der DGUV. Also, ja.
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• Halbtitan
[mention]LuicaMa[/mention] Es gilt Vertrauensschutz bei der DGUV. Also, ja.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@LuicaMa Es gilt Vertrauensschutz bei der DGUV. Also, ja.

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Michael Woelky
16.01.2024 15:47
Heute kam eine Pat. mit einer Langzeit-VO.habe sie zur Genehmigung der VO. zur BG geschickt hat ja 14 Tage Zeit nach Ausstellungsdatum.Bin gespannt ob sie das schafft.
Bekommt seit 2018 BG-VOs .Sie sagt sie brauchte noch nie die Genehmigung der VO.
Hm, naja Schaun ma mal.
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Heute kam eine Pat. mit einer Langzeit-VO.habe sie zur Genehmigung der VO. zur BG geschickt hat ja 14 Tage Zeit nach Ausstellungsdatum.Bin gespannt ob sie das schafft. Bekommt seit 2018 BG-VOs .Sie sagt sie brauchte noch nie die Genehmigung der VO. Hm, naja Schaun ma mal.
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Michael Woelky schrieb:

Heute kam eine Pat. mit einer Langzeit-VO.habe sie zur Genehmigung der VO. zur BG geschickt hat ja 14 Tage Zeit nach Ausstellungsdatum.Bin gespannt ob sie das schafft.
Bekommt seit 2018 BG-VOs .Sie sagt sie brauchte noch nie die Genehmigung der VO.
Hm, naja Schaun ma mal.

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LuicaMa schrieb:

Sind 2024 ausgestellte Bg Verordnungen auf dem alten Formular noch gültig?



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