Privatpraxis für Physiotherapie in
der Münchner Innenstadt sucht
eine/-n leidenschaftliche/-n
Physiotherapeutin/-en oder
Masseur/-in zur Verstärkung
unseres langjährigen Teams!
Das ist die Gelegenheit mit neuer
Energie ins neue Jahr zu starten
und Veränderungen zu schaffen. Wir
arbeiten anders- auf jeden Fall mit
Workbalance, gern auch mit
Lifebalance.
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeutin oder Masseurin
- Einfühlungsvermögen und
Kommunikationsstärke
- Fr...
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sowie aus den Erläuterungen dazu im Fragen-Antworten- Katalog doch erschließen:
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Eine Verlängerung der 14-Tage-Frist geht nur mit Zustimmung des bzw. im Einvernehmen mit dem behandelnden Arzt und der entsprechenden Dokumention auf der Verordnung
Die Gültigkeitsdauer wird durch die Behandlungsunterbrechung nicht automatisch verlängert.
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GüSta schrieb:
Die Beantwortung Deiner beiden Fragen müßte sich Dir einmal aus unserem Vertrag und hier speziell § 7:
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sowie aus den Erläuterungen dazu im Fragen-Antworten- Katalog doch erschließen:
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Eine Verlängerung der 14-Tage-Frist geht nur mit Zustimmung des bzw. im Einvernehmen mit dem behandelnden Arzt und der entsprechenden Dokumention auf der Verordnung
Die Gültigkeitsdauer wird durch die Behandlungsunterbrechung nicht automatisch verlängert.
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Schippi schrieb:
@GüSta Das die Zustimmung des Arztes benötigt wird war mir klar!Aber reicht ein Hinweis auf telefonische Zustimmung oder muss der Arzt direkt selbst unterschreiben?Das wird mir aus den Erläuterungen nicht direkt klar!
Und ohne Stempel und Unterschrift läuft im Gesundheitswesen rein gar nichts. In diesem Fall vom LE
Die einvernehmliche Änderung ist vom verordnenden Arzt oder Ärztin bzw. vom Leistungserbringenden auf der Vorderseite des Verordnungsblattes im FreitextFeld „8“ zu dokumentieren und mit Datumsangabe, dem Kürzel „LE“ (im Falle der Dokumentation durch den Leistungserbringenden) und einer Unterschrift zu versehen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta So isses, Weihnachtsurlaub ist kein Grund BG-Patienten nicht zu behandeln. Wo kommen wir denn sonst hin. face_with_rolling_eyesjoyjoy
Und ohne Stempel und Unterschrift läuft im Gesundheitswesen rein gar nichts. In diesem Fall vom LE
Die einvernehmliche Änderung ist vom verordnenden Arzt oder Ärztin bzw. vom Leistungserbringenden auf der Vorderseite des Verordnungsblattes im FreitextFeld „8“ zu dokumentieren und mit Datumsangabe, dem Kürzel „LE“ (im Falle der Dokumentation durch den Leistungserbringenden) und einer Unterschrift zu versehen.
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Schippi schrieb:
Okay danke Euch beiden,Werde meinen Weihnachtsurlaub nächstes Jahr anders planen😂😂😂😂
Ich hatte gehofft, meine verkürzte "Nachhilfe ohne Lesehilfe" würde Schippi ausreichen
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich hatte gehofft, meine verkürzte "Nachhilfe ohne Lesehilfe" würde Schippi ausreichen
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Schippi schrieb:
@GüSta normalerweise hat das gereicht,aber ich wollte nicht auf die fachliche Meinung von Lars verzichten 😂😂
Kleiner Tipp:
Nach den bisherigen zahlreichen Hilfestellungen von Lars an Dich, und dies wohl ohne dotierten Beratervertrag, würde sich meines Erachtens eine kleine weihnachtliche Aufmerksamkeit deinerseits an Lars positiv für dessen künftige Bereitschaft auswirken, persönliche Auskünfte zu erteilen. smirkevergreen_tree
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GüSta schrieb:
@Schippi
Kleiner Tipp:
Nach den bisherigen zahlreichen Hilfestellungen von Lars an Dich, und dies wohl ohne dotierten Beratervertrag, würde sich meines Erachtens eine kleine weihnachtliche Aufmerksamkeit deinerseits an Lars positiv für dessen künftige Bereitschaft auswirken, persönliche Auskünfte zu erteilen. smirkevergreen_tree
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Schippi schrieb:
@GüSta soviele Hilfeleistungen habe ich noch nicht benötigt!Da ist Lars für andere größerer Berater!
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Problem beschreiben
Schippi schrieb:
Eine BG Verordnung kann ich im Normalfall 14 Kalendertage unterbrechen,aufgrund des Weihnachtsurlaub der Praxis kommt es hier aber zu einer Verlängerung!Reicht es im Feld 8 der Vorderseite die Begründung und Unterschrift LE !Und gibt es Auswirkungen durch die Verlängerung auf die Gültigkeitsdauer der Verordnung?Danke
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