physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hadamar - Mittelhessen

ID: REF401I
Vitos Weil-Lahn bildet gemeinsam
mit Vitos Herborn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen in
psychiatrischen, psychosomatischen
und somatischen Fachkliniken.
Unsere begleitenden psychiatrischen
Dienste betreuen Menschen mit
chronischen psychischen
Erkrankungen.

Für unser Therapiezentrum am
Standort in Hadamar suchen wir Dich
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in
Voll- oder Teilzeit.
...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie BG Rezept Langzeitverordnung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
BG Rezept Langzeitverordnung
Es gibt 9 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
WiHe
04.05.2023 20:55
Wenn der verordnende Arzt eine Langzeitverordnung ausstellen möchte, kreuzt er das entsprechende Kästchen auf der Vorderseite des neuen Verordnungsvordrucks an. Allerdings muss diese Verordnung noch von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) genehmigt werden. Der formlose Antrag hierzu kann vom Patienten oder vom Leistungserbringer gestellt werden, bevor dieser Antrag nicht genehmigt wurde, darf die Therapie nicht beginnen.
Grundsätzlich muss beim Behandlungsbeginn zwischen einer 7-tägigen Frist bei "dringendem Behandlungsbedarf" und einer 14-tägigen Frist für die "Normalfälle" unterschieden werden. Ersteres muss der Arzt allerdings im Feld 8 per Kreuz festlegen.
Meine Frage :
Wie soll das gehen der Pat. bekommt das Rezept kommt zur Anmeldung als Langzeitverordnung wir sagen dem Pat. er muss erst das Rezept genehmigen lassen von der BG Kasse. Wie lang dauert es dann, bis der Pat das Rez. wieder hat, dann kann man doch erst die Termine ausmachen (wissen ja nicht, ob die Langzeitverordnung genehmigt wird) Es muss ja innerhalb 14 Tage angefangen werden. Vom Ausstellungsdatum ist aber 14 Tage od. mehr schon unterwegs. Wer hat da mehr Info wie das gehen soll.
1

Gefällt mir

Wenn der verordnende Arzt eine Langzeitverordnung ausstellen möchte, kreuzt er das entsprechende Kästchen auf der Vorderseite des neuen Verordnungsvordrucks an. Allerdings muss diese Verordnung noch von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) genehmigt werden. Der formlose Antrag hierzu kann vom Patienten oder vom Leistungserbringer gestellt werden, bevor dieser Antrag nicht genehmigt wurde, darf die Therapie nicht beginnen. Grundsätzlich muss beim Behandlungsbeginn zwischen einer 7-tägigen Frist bei "dringendem Behandlungsbedarf" und einer 14-tägigen Frist für die "Normalfälle" unterschieden werden. Ersteres muss der Arzt allerdings im Feld 8 per Kreuz festlegen. Meine Frage : Wie soll das gehen der Pat. bekommt das Rezept kommt zur Anmeldung als Langzeitverordnung wir sagen dem Pat. er muss erst das Rezept genehmigen lassen von der BG Kasse. Wie lang dauert es dann, bis der Pat das Rez. wieder hat, dann kann man doch erst die Termine ausmachen (wissen ja nicht, ob die Langzeitverordnung genehmigt wird) Es muss ja innerhalb 14 Tage angefangen werden. Vom Ausstellungsdatum ist aber 14 Tage od. mehr schon unterwegs. Wer hat da mehr Info wie das gehen soll.
Gefällt mir
Alle 8 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ahn
04.05.2023 22:00
Termine kannst du ja schon machen, aber anfangen darfst du erst wenn die VO genehmigt wurde. Keine Ahnung wie lange die KK dafür brauchen. Gegebenenfalls musst du die ersten Termine streichen, wenn noch keine Genehmigung da ist, oder die VO verliert ihre Gültigkeit. Ist halt leider so 🤷🏻‍♀️
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• stephan326
Termine kannst du ja schon machen, aber anfangen darfst du erst wenn die VO genehmigt wurde. Keine Ahnung wie lange die KK dafür brauchen. Gegebenenfalls musst du die ersten Termine streichen, wenn noch keine Genehmigung da ist, oder die VO verliert ihre Gültigkeit. Ist halt leider so 🤷🏻‍♀️
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ahn schrieb:

Termine kannst du ja schon machen, aber anfangen darfst du erst wenn die VO genehmigt wurde. Keine Ahnung wie lange die KK dafür brauchen. Gegebenenfalls musst du die ersten Termine streichen, wenn noch keine Genehmigung da ist, oder die VO verliert ihre Gültigkeit. Ist halt leider so 🤷🏻‍♀️

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
maren873
30.10.2023 15:29
ich sehe das wie WiHe, denn die Verordnung wird auch bei Langzeitgenehmigung nach 14 Tagen wieder "ungültig", wenn innerhalb dieser Frist nicht begonnen wurde.
Hatten gerade einen Fall von Langzeitverordnung, wo der Arzt aber nur 10 Behandlungen verordnet hat. Laut BG falsch und muss verändert werden, gleiches Problem: Rezept aufgrund der Probleme schon ungültig, bevor wir beginnen dürfen. Ich habe inzwischen auch unterschiedliche Aussagen: laut dem Herrn der BG ist das Kreuz bei "Langzeitverordnung" ausreichend für eine medizinische Begründung. Überall anders lese ich das anders. Bin verwirrt.
1

Gefällt mir

ich sehe das wie WiHe, denn die Verordnung wird auch bei Langzeitgenehmigung nach 14 Tagen wieder "ungültig", wenn innerhalb dieser Frist nicht begonnen wurde. Hatten gerade einen Fall von Langzeitverordnung, wo der Arzt aber nur 10 Behandlungen verordnet hat. Laut BG falsch und muss verändert werden, gleiches Problem: Rezept aufgrund der Probleme schon ungültig, bevor wir beginnen dürfen. Ich habe inzwischen auch unterschiedliche Aussagen: laut dem Herrn der BG ist das Kreuz bei "Langzeitverordnung" ausreichend für eine medizinische Begründung. Überall anders lese ich das anders. Bin verwirrt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



maren873 schrieb:

ich sehe das wie WiHe, denn die Verordnung wird auch bei Langzeitgenehmigung nach 14 Tagen wieder "ungültig", wenn innerhalb dieser Frist nicht begonnen wurde.
Hatten gerade einen Fall von Langzeitverordnung, wo der Arzt aber nur 10 Behandlungen verordnet hat. Laut BG falsch und muss verändert werden, gleiches Problem: Rezept aufgrund der Probleme schon ungültig, bevor wir beginnen dürfen. Ich habe inzwischen auch unterschiedliche Aussagen: laut dem Herrn der BG ist das Kreuz bei "Langzeitverordnung" ausreichend für eine medizinische Begründung. Überall anders lese ich das anders. Bin verwirrt.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
30.10.2023 17:10
@maren873 Mmm, für eine Langzeit-VO braucht es doch gar keine med. Begründung? Auf dem Formular ist das lediglich anzukreuzen.

Bezüglich der Anzahl: hierzu gibt es erheblicher Diskusionsbedarf ob eine Anzahl erforderlich ist oder nicht. Nach meine Information wird das derzeit zwischen der DGUV und den Verbände ausdiskutiert. sweat_smile

Siehe auch diesen Thread: https://www.physio.de/community/abrechnung/bg-langzeitverordnung-ohne-verordnungsmenge/8/565007/1
1

Gefällt mir

[mention]maren873[/mention] Mmm, für eine Langzeit-VO braucht es doch gar keine med. Begründung? Auf dem Formular ist das lediglich anzukreuzen. Bezüglich der Anzahl: hierzu gibt es erheblicher Diskusionsbedarf ob eine Anzahl erforderlich ist oder nicht. Nach meine Information wird das derzeit zwischen der DGUV und den Verbände ausdiskutiert. [emoji]sweat_smile[/emoji] Siehe auch diesen Thread: https://physio.de/community/abrechnung/bg-langzeitverordnung-ohne-verordnungsmenge/8/565007/1
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@maren873 Mmm, für eine Langzeit-VO braucht es doch gar keine med. Begründung? Auf dem Formular ist das lediglich anzukreuzen.

Bezüglich der Anzahl: hierzu gibt es erheblicher Diskusionsbedarf ob eine Anzahl erforderlich ist oder nicht. Nach meine Information wird das derzeit zwischen der DGUV und den Verbände ausdiskutiert. sweat_smile

Siehe auch diesen Thread: https://www.physio.de/community/abrechnung/bg-langzeitverordnung-ohne-verordnungsmenge/8/565007/1

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
maren873
31.10.2023 12:38
Danke dir. Das hatte ich wohl schlecht ausgedrückt. Der Herr von der BG sagte, es bedarf keiner Kostenübernahmebestätigung, da der Arzt durch das Kreuz bei Langzeitverordnung bereits eine medizinische Indikation stellt. Allerdings steht das überall anders, z.B. selbst auf dem Formular "eine Kostenübernahme... ist vorab einzuholen über Pat oder Leistungserbringer".
1

Gefällt mir

Danke dir. Das hatte ich wohl schlecht ausgedrückt. Der Herr von der BG sagte, es bedarf keiner Kostenübernahmebestätigung, da der Arzt durch das Kreuz bei Langzeitverordnung bereits eine medizinische Indikation stellt. Allerdings steht das überall anders, z.B. selbst auf dem Formular "eine Kostenübernahme... ist vorab einzuholen über Pat oder Leistungserbringer".
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



maren873 schrieb:

Danke dir. Das hatte ich wohl schlecht ausgedrückt. Der Herr von der BG sagte, es bedarf keiner Kostenübernahmebestätigung, da der Arzt durch das Kreuz bei Langzeitverordnung bereits eine medizinische Indikation stellt. Allerdings steht das überall anders, z.B. selbst auf dem Formular "eine Kostenübernahme... ist vorab einzuholen über Pat oder Leistungserbringer".

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
31.10.2023 13:21
@maren873 DAS ist so nicht richtig, trotz Kreuz ist eine LZ-VO immer und jedes Mal genehmigungspflichtig!

In dem Sinne keine Kostenübernahmeerklärung, aber sehr wohl eine Genehmigung. Das steht explizit im Vertrag und der BG-FAK. Das sollte man auch tunlichst machen.

Ist doch nett, wenn Sachbearbeiter den Vertrag nicht kennen. Und die Zahlstelle verweigert dir dann die Bezahlung deiner Rechnung weil nicht genehmigt.
1

Gefällt mir

[mention]maren873[/mention] DAS ist so nicht richtig, trotz Kreuz ist eine LZ-VO immer und jedes Mal genehmigungspflichtig! In dem Sinne keine Kostenübernahmeerklärung, aber sehr wohl eine Genehmigung. Das steht explizit im Vertrag und der BG-FAK. Das sollte man auch tunlichst machen. Ist doch nett, wenn Sachbearbeiter den Vertrag nicht kennen. Und die Zahlstelle verweigert dir dann die Bezahlung deiner Rechnung weil nicht genehmigt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@maren873 DAS ist so nicht richtig, trotz Kreuz ist eine LZ-VO immer und jedes Mal genehmigungspflichtig!

In dem Sinne keine Kostenübernahmeerklärung, aber sehr wohl eine Genehmigung. Das steht explizit im Vertrag und der BG-FAK. Das sollte man auch tunlichst machen.

Ist doch nett, wenn Sachbearbeiter den Vertrag nicht kennen. Und die Zahlstelle verweigert dir dann die Bezahlung deiner Rechnung weil nicht genehmigt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Horatio72
31.10.2023 13:58
Ich hab jetzt etwas den Überblick verloren und natürlich grad heute folgendes bekommen
Anzahl 12 Frequenz 1-2 mal wöchentlich.. Kann ich dann 8 mal machen und fertig oder ist es komplett ungültig?
1

Gefällt mir

Ich hab jetzt etwas den Überblick verloren und natürlich grad heute folgendes bekommen Anzahl 12 Frequenz 1-2 mal wöchentlich.. Kann ich dann 8 mal machen und fertig oder ist es komplett ungültig?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Horatio72 schrieb:

Ich hab jetzt etwas den Überblick verloren und natürlich grad heute folgendes bekommen
Anzahl 12 Frequenz 1-2 mal wöchentlich.. Kann ich dann 8 mal machen und fertig oder ist es komplett ungültig?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
31.10.2023 17:42
@Horatio72 Nö, kannst du machen. Der 4-Wochenfrist gilt ausschließlich für den Arzt. Nicht für uns.

Du hast 2 Monate Zeit ab Verordnungsdatum oder Behandlungsbeginn (wenn ausgefüllt).
1

Gefällt mir

• Horatio72
[mention]Horatio72[/mention] Nö, kannst du machen. Der 4-Wochenfrist gilt ausschließlich für den Arzt. Nicht für uns. Du hast 2 Monate Zeit ab Verordnungsdatum oder Behandlungsbeginn (wenn ausgefüllt).
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Horatio72 Nö, kannst du machen. Der 4-Wochenfrist gilt ausschließlich für den Arzt. Nicht für uns.

Du hast 2 Monate Zeit ab Verordnungsdatum oder Behandlungsbeginn (wenn ausgefüllt).

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Horatio72
01.11.2023 09:13
Top Danke. ! Mögest du immer ein flauschiges Kissen haben mein Held!
1

Gefällt mir

Top Danke. ! Mögest du immer ein flauschiges Kissen haben mein Held!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Horatio72 schrieb:

Top Danke. ! Mögest du immer ein flauschiges Kissen haben mein Held!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

WiHe schrieb:

Wenn der verordnende Arzt eine Langzeitverordnung ausstellen möchte, kreuzt er das entsprechende Kästchen auf der Vorderseite des neuen Verordnungsvordrucks an. Allerdings muss diese Verordnung noch von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) genehmigt werden. Der formlose Antrag hierzu kann vom Patienten oder vom Leistungserbringer gestellt werden, bevor dieser Antrag nicht genehmigt wurde, darf die Therapie nicht beginnen.
Grundsätzlich muss beim Behandlungsbeginn zwischen einer 7-tägigen Frist bei "dringendem Behandlungsbedarf" und einer 14-tägigen Frist für die "Normalfälle" unterschieden werden. Ersteres muss der Arzt allerdings im Feld 8 per Kreuz festlegen.
Meine Frage :
Wie soll das gehen der Pat. bekommt das Rezept kommt zur Anmeldung als Langzeitverordnung wir sagen dem Pat. er muss erst das Rezept genehmigen lassen von der BG Kasse. Wie lang dauert es dann, bis der Pat das Rez. wieder hat, dann kann man doch erst die Termine ausmachen (wissen ja nicht, ob die Langzeitverordnung genehmigt wird) Es muss ja innerhalb 14 Tage angefangen werden. Vom Ausstellungsdatum ist aber 14 Tage od. mehr schon unterwegs. Wer hat da mehr Info wie das gehen soll.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie BG Rezept Langzeitverordnung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns