Wir haben uns zum Ziel gesetzt,
Menschen auf ihrem Weg zur Genesung
zu unterstützen. Deshalb findest
Du bei uns auch eine Kombination
aus 6 Fachbereichen, die wir
interdisziplinär einsetzen. Wir
therapieren auf Basis modernster
Physiotherapiemethoden und arbeiten
aktuell mit zwei Unikliniken an
spannenden, neuen
Therapiekonzepten.
Was uns zudem wichtig ist?
Dass Du Dich als Therapeut bei uns
rundum wohl fühlst und dich
verwirklichen kannst. In unserem
Gesundheitszentrum ist jeder
Einzelne...
Menschen auf ihrem Weg zur Genesung
zu unterstützen. Deshalb findest
Du bei uns auch eine Kombination
aus 6 Fachbereichen, die wir
interdisziplinär einsetzen. Wir
therapieren auf Basis modernster
Physiotherapiemethoden und arbeiten
aktuell mit zwei Unikliniken an
spannenden, neuen
Therapiekonzepten.
Was uns zudem wichtig ist?
Dass Du Dich als Therapeut bei uns
rundum wohl fühlst und dich
verwirklichen kannst. In unserem
Gesundheitszentrum ist jeder
Einzelne...
Grundsätzlich muss beim Behandlungsbeginn zwischen einer 7-tägigen Frist bei "dringendem Behandlungsbedarf" und einer 14-tägigen Frist für die "Normalfälle" unterschieden werden. Ersteres muss der Arzt allerdings im Feld 8 per Kreuz festlegen.
Meine Frage :
Wie soll das gehen der Pat. bekommt das Rezept kommt zur Anmeldung als Langzeitverordnung wir sagen dem Pat. er muss erst das Rezept genehmigen lassen von der BG Kasse. Wie lang dauert es dann, bis der Pat das Rez. wieder hat, dann kann man doch erst die Termine ausmachen (wissen ja nicht, ob die Langzeitverordnung genehmigt wird) Es muss ja innerhalb 14 Tage angefangen werden. Vom Ausstellungsdatum ist aber 14 Tage od. mehr schon unterwegs. Wer hat da mehr Info wie das gehen soll.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ahn schrieb:
Termine kannst du ja schon machen, aber anfangen darfst du erst wenn die VO genehmigt wurde. Keine Ahnung wie lange die KK dafür brauchen. Gegebenenfalls musst du die ersten Termine streichen, wenn noch keine Genehmigung da ist, oder die VO verliert ihre Gültigkeit. Ist halt leider so 🤷🏻♀️
Hatten gerade einen Fall von Langzeitverordnung, wo der Arzt aber nur 10 Behandlungen verordnet hat. Laut BG falsch und muss verändert werden, gleiches Problem: Rezept aufgrund der Probleme schon ungültig, bevor wir beginnen dürfen. Ich habe inzwischen auch unterschiedliche Aussagen: laut dem Herrn der BG ist das Kreuz bei "Langzeitverordnung" ausreichend für eine medizinische Begründung. Überall anders lese ich das anders. Bin verwirrt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
maren873 schrieb:
ich sehe das wie WiHe, denn die Verordnung wird auch bei Langzeitgenehmigung nach 14 Tagen wieder "ungültig", wenn innerhalb dieser Frist nicht begonnen wurde.
Hatten gerade einen Fall von Langzeitverordnung, wo der Arzt aber nur 10 Behandlungen verordnet hat. Laut BG falsch und muss verändert werden, gleiches Problem: Rezept aufgrund der Probleme schon ungültig, bevor wir beginnen dürfen. Ich habe inzwischen auch unterschiedliche Aussagen: laut dem Herrn der BG ist das Kreuz bei "Langzeitverordnung" ausreichend für eine medizinische Begründung. Überall anders lese ich das anders. Bin verwirrt.
Bezüglich der Anzahl: hierzu gibt es erheblicher Diskusionsbedarf ob eine Anzahl erforderlich ist oder nicht. Nach meine Information wird das derzeit zwischen der DGUV und den Verbände ausdiskutiert. sweat_smile
Siehe auch diesen Thread: https://www.physio.de/community/abrechnung/bg-langzeitverordnung-ohne-verordnungsmenge/8/565007/1
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@maren873 Mmm, für eine Langzeit-VO braucht es doch gar keine med. Begründung? Auf dem Formular ist das lediglich anzukreuzen.
Bezüglich der Anzahl: hierzu gibt es erheblicher Diskusionsbedarf ob eine Anzahl erforderlich ist oder nicht. Nach meine Information wird das derzeit zwischen der DGUV und den Verbände ausdiskutiert. sweat_smile
Siehe auch diesen Thread: https://www.physio.de/community/abrechnung/bg-langzeitverordnung-ohne-verordnungsmenge/8/565007/1
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
maren873 schrieb:
Danke dir. Das hatte ich wohl schlecht ausgedrückt. Der Herr von der BG sagte, es bedarf keiner Kostenübernahmebestätigung, da der Arzt durch das Kreuz bei Langzeitverordnung bereits eine medizinische Indikation stellt. Allerdings steht das überall anders, z.B. selbst auf dem Formular "eine Kostenübernahme... ist vorab einzuholen über Pat oder Leistungserbringer".
In dem Sinne keine Kostenübernahmeerklärung, aber sehr wohl eine Genehmigung. Das steht explizit im Vertrag und der BG-FAK. Das sollte man auch tunlichst machen.
Ist doch nett, wenn Sachbearbeiter den Vertrag nicht kennen. Und die Zahlstelle verweigert dir dann die Bezahlung deiner Rechnung weil nicht genehmigt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@maren873 DAS ist so nicht richtig, trotz Kreuz ist eine LZ-VO immer und jedes Mal genehmigungspflichtig!
In dem Sinne keine Kostenübernahmeerklärung, aber sehr wohl eine Genehmigung. Das steht explizit im Vertrag und der BG-FAK. Das sollte man auch tunlichst machen.
Ist doch nett, wenn Sachbearbeiter den Vertrag nicht kennen. Und die Zahlstelle verweigert dir dann die Bezahlung deiner Rechnung weil nicht genehmigt.
Anzahl 12 Frequenz 1-2 mal wöchentlich.. Kann ich dann 8 mal machen und fertig oder ist es komplett ungültig?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Ich hab jetzt etwas den Überblick verloren und natürlich grad heute folgendes bekommen
Anzahl 12 Frequenz 1-2 mal wöchentlich.. Kann ich dann 8 mal machen und fertig oder ist es komplett ungültig?
Du hast 2 Monate Zeit ab Verordnungsdatum oder Behandlungsbeginn (wenn ausgefüllt).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Nö, kannst du machen. Der 4-Wochenfrist gilt ausschließlich für den Arzt. Nicht für uns.
Du hast 2 Monate Zeit ab Verordnungsdatum oder Behandlungsbeginn (wenn ausgefüllt).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Top Danke. ! Mögest du immer ein flauschiges Kissen haben mein Held!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
WiHe schrieb:
Wenn der verordnende Arzt eine Langzeitverordnung ausstellen möchte, kreuzt er das entsprechende Kästchen auf der Vorderseite des neuen Verordnungsvordrucks an. Allerdings muss diese Verordnung noch von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) genehmigt werden. Der formlose Antrag hierzu kann vom Patienten oder vom Leistungserbringer gestellt werden, bevor dieser Antrag nicht genehmigt wurde, darf die Therapie nicht beginnen.
Grundsätzlich muss beim Behandlungsbeginn zwischen einer 7-tägigen Frist bei "dringendem Behandlungsbedarf" und einer 14-tägigen Frist für die "Normalfälle" unterschieden werden. Ersteres muss der Arzt allerdings im Feld 8 per Kreuz festlegen.
Meine Frage :
Wie soll das gehen der Pat. bekommt das Rezept kommt zur Anmeldung als Langzeitverordnung wir sagen dem Pat. er muss erst das Rezept genehmigen lassen von der BG Kasse. Wie lang dauert es dann, bis der Pat das Rez. wieder hat, dann kann man doch erst die Termine ausmachen (wissen ja nicht, ob die Langzeitverordnung genehmigt wird) Es muss ja innerhalb 14 Tage angefangen werden. Vom Ausstellungsdatum ist aber 14 Tage od. mehr schon unterwegs. Wer hat da mehr Info wie das gehen soll.
Mein Profilbild bearbeiten