Deine Begeisterung für das Thema
Gesundheit ist nicht nur riesig,
sondern du gibst sie auch gerne an
andere weiter? In deiner
Arbeitsweise bist du professionell,
engagiert und dabei immer für
einen Spaß zu haben? Verantwortung
ist genauso dein Ding wie Teamwork?
Hervorragend – dann sind wir
schon mal auf einer Wellenlänge
und sollten uns kennenlernen!
Wir, das ist die Integion GmbH, ein
zertifizierter
Full-Service-Anbieter im
Betrieblichen Gesundheitsmanagement
und Experte für Firmen-Fit...
Gesundheit ist nicht nur riesig,
sondern du gibst sie auch gerne an
andere weiter? In deiner
Arbeitsweise bist du professionell,
engagiert und dabei immer für
einen Spaß zu haben? Verantwortung
ist genauso dein Ding wie Teamwork?
Hervorragend – dann sind wir
schon mal auf einer Wellenlänge
und sollten uns kennenlernen!
Wir, das ist die Integion GmbH, ein
zertifizierter
Full-Service-Anbieter im
Betrieblichen Gesundheitsmanagement
und Experte für Firmen-Fit...
Vielen Dank für die Hilfe.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
monique368 schrieb:
Hallo, ich weiß nicht ob ich auf dem Schlauch stehe, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe ein BG Rezept Ausstellungsdatum 15.08.22 der Arzt hat bei Behandlungsbeginn den 05.09.22 eingetragen. Somit wird logischerweise die Frist nicht eingehalten. Aber da der Arzt das so geschrieben hat geht es trotzdem oder Pat. zurück zum Arzt?
Vielen Dank für die Hilfe.
So wie ich es verstehe muss das Rezept innerhalb von 14 Tage begonnen werden, unabhängig davon, ob der Arzt einen späteren Beginn möchte.
Gefällt mir
Es fanden zwar vor einigen Wochen Verhandlungen statt, damit diese Frist soll (endlich) auf 14 Tage erhöht wird, aber es ist, glaube ich, noch nicht offiziell bekannt gegeben worden.
Deshalb würde ich mich an die 1-Wochen-Frist halten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mogli123 schrieb:
Laut Rahmenvertrag BG galt schon immer (und gilt immer noch) Behandlungsbeginn "innerhalb einer Woche"
Es fanden zwar vor einigen Wochen Verhandlungen statt, damit diese Frist soll (endlich) auf 14 Tage erhöht wird, aber es ist, glaube ich, noch nicht offiziell bekannt gegeben worden.
Deshalb würde ich mich an die 1-Wochen-Frist halten.
den aktuellen Stand in Sachen BG finden Sie hier: https://www.physio.de/community/news/content/99/10842
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Friedrich Merz schrieb:
@mogli123 Sehr geehrte(r) Herr/Frau mogli123,
den aktuellen Stand in Sachen BG finden Sie hier: https://www.physio.de/community/news/content/99/10842
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
Sehr geehrter Herr Merz,
vielen Dank für den Hinweis.
Allerdings geht aus dem Bericht nicht eindeutig hervor, dass diese Punkte offiziell bestätigt sind und sofort gelten.
(Es liegt ja auch noch kein neuer Rahmenvertrag vor).
Oder irre ich mich da ?
Liebe Grüße
und Danke für Ihre Arbeit
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mogli123 schrieb:
@Friedrich Merz
Sehr geehrter Herr Merz,
vielen Dank für den Hinweis.
Allerdings geht aus dem Bericht nicht eindeutig hervor, dass diese Punkte offiziell bestätigt sind und sofort gelten.
(Es liegt ja auch noch kein neuer Rahmenvertrag vor).
Oder irre ich mich da ?
Liebe Grüße
und Danke für Ihre Arbeit
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
massu schrieb:
Du bist aber spät dran mit deiner Frage wir haben schon den 6.9😃
So wie ich es verstehe muss das Rezept innerhalb von 14 Tage begonnen werden, unabhängig davon, ob der Arzt einen späteren Beginn möchte.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
monique368 schrieb:
Ja das scheint so ☺️ aber der Patient kam heute mit dem Rezept, da für ihn ja drauf stand das Behandlungsbeginn der 05.09 sein soll. Ich habe dann gelesen das es am 15.08 ausgestellt ist. Da ich weiß das es wenn nichts drauf steht das 14 Tage sind aber nun steht aber der 05.09 drauf und es verwirrt mich. 😒
Und für die Zukunft schau dir dein Annahmeverfahren nochmals an. Wir frage IMMER wenn ein Patient Termine möchte: was steht GENAU auf dem Rezept drauf? Das ist unser Standardsatz. Da weißt du gleich ob’s ein GKV, Privat oder BG ist und du kannst gleich die Basics mit dem Patient abklären bevor Termine vereinbart werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
massu schrieb:
Da bleibt nur der Weg der Kommunikation mit dem Arzt.
Und für die Zukunft schau dir dein Annahmeverfahren nochmals an. Wir frage IMMER wenn ein Patient Termine möchte: was steht GENAU auf dem Rezept drauf? Das ist unser Standardsatz. Da weißt du gleich ob’s ein GKV, Privat oder BG ist und du kannst gleich die Basics mit dem Patient abklären bevor Termine vereinbart werden.
Mein Profilbild bearbeiten