ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Die Asklepios Helenenklinik in Bad
Wildungen sucht dich als
Physiotherapeut (w/m/d) in Voll-
oder Teilzeit
Werde Teil unseres Teams – wir
freuen uns darauf, dich...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Die Asklepios Helenenklinik in Bad
Wildungen sucht dich als
Physiotherapeut (w/m/d) in Voll-
oder Teilzeit
Werde Teil unseres Teams – wir
freuen uns darauf, dich...
ich bin schon seit geraumer Zeit "stille Mitleserin" vieler Posts und immer dankbar für jede Info, die ich daraus ziehen kann. Nun habe ich jedoch auch einmal eine eigene Frage und hoffe, dass ich von euch gute Tipps & Hilfen bekommen kann.
Ich bin aktuell dabei, für meinen Steuerberater (sehr praktisch ne :wink: ) ein Angebot für Behandlung (Physio) bei ihm vor Ort zu schreiben. Es sieht so aus, dass wir Massagen und Kleingruppen zur Arbeitsplatzergonomie etc. dort ausführen werden. Diese wird er für seine Mitarbeiter bezahlen. Wenn ich das richtig verstehe, fällt das für ihn ja unter die betriebliche Gesundheitsförderung. Nun zu meiner Frage: Wird so etwas für ihn auch irgendwie bezuschusst? Oder ist es für den "Kunden" im Endeffekt nur attraktiv, da er diese Leistung steuerlich geltend machen kann?
Hoffentlich gibt es hier einige Kollegen*innen, die mir mit dem Thema weiterhelfen können.
Danke schon einmal im Voraus!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
N Jung schrieb:
Hallo alle zusammen,
ich bin schon seit geraumer Zeit "stille Mitleserin" vieler Posts und immer dankbar für jede Info, die ich daraus ziehen kann. Nun habe ich jedoch auch einmal eine eigene Frage und hoffe, dass ich von euch gute Tipps & Hilfen bekommen kann.
Ich bin aktuell dabei, für meinen Steuerberater (sehr praktisch ne :wink: ) ein Angebot für Behandlung (Physio) bei ihm vor Ort zu schreiben. Es sieht so aus, dass wir Massagen und Kleingruppen zur Arbeitsplatzergonomie etc. dort ausführen werden. Diese wird er für seine Mitarbeiter bezahlen. Wenn ich das richtig verstehe, fällt das für ihn ja unter die betriebliche Gesundheitsförderung. Nun zu meiner Frage: Wird so etwas für ihn auch irgendwie bezuschusst? Oder ist es für den "Kunden" im Endeffekt nur attraktiv, da er diese Leistung steuerlich geltend machen kann?
Hoffentlich gibt es hier einige Kollegen*innen, die mir mit dem Thema weiterhelfen können.
Danke schon einmal im Voraus!
Gefällt mir
Die Gruppentherapie kann ich als ZPP zertifizierte Leistung anbieten :thumbsdown:. Die Massagen an sich würde ich auch nicht zwingend immer als gesundheitsfördernde Maßnahme einstufen :yum:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
N Jung schrieb:
Tausend Dank das hat mir schon weiter geholfen!
Die Gruppentherapie kann ich als ZPP zertifizierte Leistung anbieten :thumbsdown:. Die Massagen an sich würde ich auch nicht zwingend immer als gesundheitsfördernde Maßnahme einstufen :yum:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
LeviathanPT schrieb:
Aufgrund einer Gesetzesänderung können allerdings ab dem 01.01.2020 Unternehmen nur noch Maßnahmen finanziell fördern, die den Anforderungen der §§ 20 und 20 b SGB V (Sozialgesetzbuch V) genügen und damit durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind. Da Massageanwendungen nach derzeitigem Stand nicht von der Zentralen Prüfstelle Prävention als Präventionsangebote zertifiziert werden, können die Arbeitgeber diese nicht mehr im Rahmen des § 3 Nr. 34 EStG als betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei abrechnen.
Irre Aufwand kostet viel Zeit und Nerven.
Vielleicht schenkt er einfach seinen Mitarbeitetn ein paar Massagegutscheine zu Weihnachten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kroetzi schrieb:
Thema Zentrale Prüfstelle ist son Ding für sich.
Irre Aufwand kostet viel Zeit und Nerven.
Vielleicht schenkt er einfach seinen Mitarbeitetn ein paar Massagegutscheine zu Weihnachten.
Hallo alle zusammen,
ich bin schon seit geraumer Zeit "stille Mitleserin" vieler Posts und immer dankbar für jede Info, die ich daraus ziehen kann. Nun habe ich jedoch auch einmal eine eigene Frage und hoffe, dass ich von euch gute Tipps & Hilfen bekommen kann.
Ich bin aktuell dabei, für meinen Steuerberater (sehr praktisch ne :wink: ) ein Angebot für Behandlung (Physio) bei ihm vor Ort zu schreiben. Es sieht so aus, dass wir Massagen und Kleingruppen zur Arbeitsplatzergonomie etc. dort ausführen werden. Diese wird er für seine Mitarbeiter bezahlen. Wenn ich das richtig verstehe, fällt das für ihn ja unter die betriebliche Gesundheitsförderung. Nun zu meiner Frage: Wird so etwas für ihn auch irgendwie bezuschusst? Oder ist es für den "Kunden" im Endeffekt nur attraktiv, da er diese Leistung steuerlich geltend machen kann?
Hoffentlich gibt es hier einige Kollegen*innen, die mir mit dem Thema weiterhelfen können.
Er hat pro MA einen Freibetrag von 44 € zur Verfügung . Ich habe z.B. eine Patientin , die bekommt von ihrer Firma dafür Massagen bei mir bezahlt . Einmal im Quartal rechne ich dann mit der Firma ab .
Danke schon einmal im Voraus!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
N Jung schrieb am 7.8.20 16:02:
Hallo alle zusammen,
ich bin schon seit geraumer Zeit "stille Mitleserin" vieler Posts und immer dankbar für jede Info, die ich daraus ziehen kann. Nun habe ich jedoch auch einmal eine eigene Frage und hoffe, dass ich von euch gute Tipps & Hilfen bekommen kann.
Ich bin aktuell dabei, für meinen Steuerberater (sehr praktisch ne :wink: ) ein Angebot für Behandlung (Physio) bei ihm vor Ort zu schreiben. Es sieht so aus, dass wir Massagen und Kleingruppen zur Arbeitsplatzergonomie etc. dort ausführen werden. Diese wird er für seine Mitarbeiter bezahlen. Wenn ich das richtig verstehe, fällt das für ihn ja unter die betriebliche Gesundheitsförderung. Nun zu meiner Frage: Wird so etwas für ihn auch irgendwie bezuschusst? Oder ist es für den "Kunden" im Endeffekt nur attraktiv, da er diese Leistung steuerlich geltend machen kann?
Hoffentlich gibt es hier einige Kollegen*innen, die mir mit dem Thema weiterhelfen können.
Er hat pro MA einen Freibetrag von 44 € zur Verfügung . Ich habe z.B. eine Patientin , die bekommt von ihrer Firma dafür Massagen bei mir bezahlt . Einmal im Quartal rechne ich dann mit der Firma ab .
Danke schon einmal im Voraus!
Mein Profilbild bearbeiten