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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Betriebliche Gesundheitsförderung Vorteile für Kunden?

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Neues Thema
Betriebliche Gesundheitsförderung Vorteile für Kunden?
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N Jung
07.08.2020 16:02
Hallo alle zusammen,

ich bin schon seit geraumer Zeit "stille Mitleserin" vieler Posts und immer dankbar für jede Info, die ich daraus ziehen kann. Nun habe ich jedoch auch einmal eine eigene Frage und hoffe, dass ich von euch gute Tipps & Hilfen bekommen kann.

Ich bin aktuell dabei, für meinen Steuerberater (sehr praktisch ne :wink: ) ein Angebot für Behandlung (Physio) bei ihm vor Ort zu schreiben. Es sieht so aus, dass wir Massagen und Kleingruppen zur Arbeitsplatzergonomie etc. dort ausführen werden. Diese wird er für seine Mitarbeiter bezahlen. Wenn ich das richtig verstehe, fällt das für ihn ja unter die betriebliche Gesundheitsförderung. Nun zu meiner Frage: Wird so etwas für ihn auch irgendwie bezuschusst? Oder ist es für den "Kunden" im Endeffekt nur attraktiv, da er diese Leistung steuerlich geltend machen kann?

Hoffentlich gibt es hier einige Kollegen*innen, die mir mit dem Thema weiterhelfen können.

Danke schon einmal im Voraus!
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Hallo alle zusammen, ich bin schon seit geraumer Zeit "stille Mitleserin" vieler Posts und immer dankbar für jede Info, die ich daraus ziehen kann. Nun habe ich jedoch auch einmal eine eigene Frage und hoffe, dass ich von euch gute Tipps & Hilfen bekommen kann. Ich bin aktuell dabei, für meinen Steuerberater (sehr praktisch ne :wink: ) ein Angebot für Behandlung (Physio) bei ihm vor Ort zu schreiben. Es sieht so aus, dass wir Massagen und Kleingruppen zur Arbeitsplatzergonomie etc. dort ausführen werden. Diese wird er für seine Mitarbeiter bezahlen. Wenn ich das richtig verstehe, fällt das für ihn ja unter die betriebliche Gesundheitsförderung. Nun zu meiner Frage: Wird so etwas für ihn auch irgendwie bezuschusst? Oder ist es für den "Kunden" im Endeffekt nur attraktiv, da er diese Leistung steuerlich geltend machen kann? Hoffentlich gibt es hier einige Kollegen*innen, die mir mit dem Thema weiterhelfen können. Danke schon einmal im Voraus!
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N Jung schrieb:

Hallo alle zusammen,

ich bin schon seit geraumer Zeit "stille Mitleserin" vieler Posts und immer dankbar für jede Info, die ich daraus ziehen kann. Nun habe ich jedoch auch einmal eine eigene Frage und hoffe, dass ich von euch gute Tipps & Hilfen bekommen kann.

Ich bin aktuell dabei, für meinen Steuerberater (sehr praktisch ne :wink: ) ein Angebot für Behandlung (Physio) bei ihm vor Ort zu schreiben. Es sieht so aus, dass wir Massagen und Kleingruppen zur Arbeitsplatzergonomie etc. dort ausführen werden. Diese wird er für seine Mitarbeiter bezahlen. Wenn ich das richtig verstehe, fällt das für ihn ja unter die betriebliche Gesundheitsförderung. Nun zu meiner Frage: Wird so etwas für ihn auch irgendwie bezuschusst? Oder ist es für den "Kunden" im Endeffekt nur attraktiv, da er diese Leistung steuerlich geltend machen kann?

Hoffentlich gibt es hier einige Kollegen*innen, die mir mit dem Thema weiterhelfen können.

Danke schon einmal im Voraus!

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LeviathanPT
07.08.2020 16:25
Aufgrund einer Gesetzesänderung können allerdings ab dem 01.01.2020 Unternehmen nur noch Maßnahmen finanziell fördern, die den Anforderungen der §§ 20 und 20 b SGB V (Sozialgesetzbuch V) genügen und damit durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind. Da Massageanwendungen nach derzeitigem Stand nicht von der Zentralen Prüfstelle Prävention als Präventionsangebote zertifiziert werden, können die Arbeitgeber diese nicht mehr im Rahmen des § 3 Nr. 34 EStG als betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei abrechnen.
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Aufgrund einer Gesetzesänderung können allerdings ab dem 01.01.2020 Unternehmen nur noch Maßnahmen finanziell fördern, die den Anforderungen der §§ 20 und 20 b SGB V (Sozialgesetzbuch V) genügen und damit durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind. Da Massageanwendungen nach derzeitigem Stand nicht von der Zentralen Prüfstelle Prävention als Präventionsangebote zertifiziert werden, können die Arbeitgeber diese nicht mehr im Rahmen des § 3 Nr. 34 EStG als betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei abrechnen.
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N Jung
10.08.2020 12:40
Tausend Dank das hat mir schon weiter geholfen!
Die Gruppentherapie kann ich als ZPP zertifizierte Leistung anbieten :thumbsdown:. Die Massagen an sich würde ich auch nicht zwingend immer als gesundheitsfördernde Maßnahme einstufen :yum:
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Tausend Dank das hat mir schon weiter geholfen! Die Gruppentherapie kann ich als ZPP zertifizierte Leistung anbieten :thumbsdown:. Die Massagen an sich würde ich auch nicht zwingend immer als gesundheitsfördernde Maßnahme einstufen :yum:
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N Jung schrieb:

Tausend Dank das hat mir schon weiter geholfen!
Die Gruppentherapie kann ich als ZPP zertifizierte Leistung anbieten :thumbsdown:. Die Massagen an sich würde ich auch nicht zwingend immer als gesundheitsfördernde Maßnahme einstufen :yum:

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LeviathanPT schrieb:

Aufgrund einer Gesetzesänderung können allerdings ab dem 01.01.2020 Unternehmen nur noch Maßnahmen finanziell fördern, die den Anforderungen der §§ 20 und 20 b SGB V (Sozialgesetzbuch V) genügen und damit durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind. Da Massageanwendungen nach derzeitigem Stand nicht von der Zentralen Prüfstelle Prävention als Präventionsangebote zertifiziert werden, können die Arbeitgeber diese nicht mehr im Rahmen des § 3 Nr. 34 EStG als betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei abrechnen.

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kroetzi
07.08.2020 20:31
Thema Zentrale Prüfstelle ist son Ding für sich.
Irre Aufwand kostet viel Zeit und Nerven.

Vielleicht schenkt er einfach seinen Mitarbeitetn ein paar Massagegutscheine zu Weihnachten.
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Thema Zentrale Prüfstelle ist son Ding für sich. Irre Aufwand kostet viel Zeit und Nerven. Vielleicht schenkt er einfach seinen Mitarbeitetn ein paar Massagegutscheine zu Weihnachten.
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kroetzi schrieb:

Thema Zentrale Prüfstelle ist son Ding für sich.
Irre Aufwand kostet viel Zeit und Nerven.

Vielleicht schenkt er einfach seinen Mitarbeitetn ein paar Massagegutscheine zu Weihnachten.

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Leni C.
09.08.2020 14:08
N Jung schrieb am 7.8.20 16:02:
Hallo alle zusammen,

ich bin schon seit geraumer Zeit "stille Mitleserin" vieler Posts und immer dankbar für jede Info, die ich daraus ziehen kann. Nun habe ich jedoch auch einmal eine eigene Frage und hoffe, dass ich von euch gute Tipps & Hilfen bekommen kann.

Ich bin aktuell dabei, für meinen Steuerberater (sehr praktisch ne :wink: ) ein Angebot für Behandlung (Physio) bei ihm vor Ort zu schreiben. Es sieht so aus, dass wir Massagen und Kleingruppen zur Arbeitsplatzergonomie etc. dort ausführen werden. Diese wird er für seine Mitarbeiter bezahlen. Wenn ich das richtig verstehe, fällt das für ihn ja unter die betriebliche Gesundheitsförderung. Nun zu meiner Frage: Wird so etwas für ihn auch irgendwie bezuschusst? Oder ist es für den "Kunden" im Endeffekt nur attraktiv, da er diese Leistung steuerlich geltend machen kann?

Hoffentlich gibt es hier einige Kollegen*innen, die mir mit dem Thema weiterhelfen können.
Er hat pro MA einen Freibetrag von 44 € zur Verfügung . Ich habe z.B. eine Patientin , die bekommt von ihrer Firma dafür Massagen bei mir bezahlt . Einmal im Quartal rechne ich dann mit der Firma ab .
Danke schon einmal im Voraus!
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[zitat]N Jung schrieb am 7.8.20 16:02: Hallo alle zusammen, ich bin schon seit geraumer Zeit "stille Mitleserin" vieler Posts und immer dankbar für jede Info, die ich daraus ziehen kann. Nun habe ich jedoch auch einmal eine eigene Frage und hoffe, dass ich von euch gute Tipps & Hilfen bekommen kann. Ich bin aktuell dabei, für meinen Steuerberater (sehr praktisch ne :wink: ) ein Angebot für Behandlung (Physio) bei ihm vor Ort zu schreiben. Es sieht so aus, dass wir Massagen und Kleingruppen zur Arbeitsplatzergonomie etc. dort ausführen werden. Diese wird er für seine Mitarbeiter bezahlen. Wenn ich das richtig verstehe, fällt das für ihn ja unter die betriebliche Gesundheitsförderung. Nun zu meiner Frage: Wird so etwas für ihn auch irgendwie bezuschusst? Oder ist es für den "Kunden" im Endeffekt nur attraktiv, da er diese Leistung steuerlich geltend machen kann? Hoffentlich gibt es hier einige Kollegen*innen, die mir mit dem Thema weiterhelfen können. Er hat pro MA einen Freibetrag von 44 € zur Verfügung . Ich habe z.B. eine Patientin , die bekommt von ihrer Firma dafür Massagen bei mir bezahlt . Einmal im Quartal rechne ich dann mit der Firma ab . Danke schon einmal im Voraus! [/zitat]
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Leni C. schrieb:

N Jung schrieb am 7.8.20 16:02:
Hallo alle zusammen,

ich bin schon seit geraumer Zeit "stille Mitleserin" vieler Posts und immer dankbar für jede Info, die ich daraus ziehen kann. Nun habe ich jedoch auch einmal eine eigene Frage und hoffe, dass ich von euch gute Tipps & Hilfen bekommen kann.

Ich bin aktuell dabei, für meinen Steuerberater (sehr praktisch ne :wink: ) ein Angebot für Behandlung (Physio) bei ihm vor Ort zu schreiben. Es sieht so aus, dass wir Massagen und Kleingruppen zur Arbeitsplatzergonomie etc. dort ausführen werden. Diese wird er für seine Mitarbeiter bezahlen. Wenn ich das richtig verstehe, fällt das für ihn ja unter die betriebliche Gesundheitsförderung. Nun zu meiner Frage: Wird so etwas für ihn auch irgendwie bezuschusst? Oder ist es für den "Kunden" im Endeffekt nur attraktiv, da er diese Leistung steuerlich geltend machen kann?

Hoffentlich gibt es hier einige Kollegen*innen, die mir mit dem Thema weiterhelfen können.
Er hat pro MA einen Freibetrag von 44 € zur Verfügung . Ich habe z.B. eine Patientin , die bekommt von ihrer Firma dafür Massagen bei mir bezahlt . Einmal im Quartal rechne ich dann mit der Firma ab .
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