Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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01.01.2025
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Am lustigsten war die (zickige) Reaktion einer Kollegin (ehem. Lehrer).
Wenns ab war,wußte Jeder, wo die Kopien liegen=).
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Heike Nissel schrieb:
Das habe ich vor vielen Jahren aus dem Stern ausgeschnitten,vergrössert, kam an unsere Tafel im Aufenthaltsraum (Klinik).
Am lustigsten war die (zickige) Reaktion einer Kollegin (ehem. Lehrer).
Wenns ab war,wußte Jeder, wo die Kopien liegen=).
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Sarah Gerbert schrieb:
Neigen sekt-orale Heilpraktiker eigentlich zum Alkoholismus?
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Sarah Gerbert schrieb:
Gestern ein Rezept rein bekommen: unbeeinflußbare chronische Schmerzen. So viel zum Thema Realsatire.
Und der Physio zaubert es jetzt weg.? 😇
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sabine963 schrieb:
@Sarah Gerbert
Und der Physio zaubert es jetzt weg.? 😇
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Sarah Gerbert schrieb:
@sabine963 natürlich. Was auch sonst.
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Kalle1 schrieb:
Verdacht auf Lumbago. Hatte ich mal als Dignose
Symptomloser Lumbago (Zusatzkennzeichen Z) wäre auch völlig korrekt als ärztliche Diagnose. joy
Wir hatten mal einen (mittlerweile verstorbenen) Orthopäde, der über 20 Jahre lang auf jeder (!) VO "Muskelschwacher Hohl-Rundrücken" als Diagnose aufschrieb.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Wieso wunderst du dich? Ist doch eine völlig korrekte ärztliche Diagnose? Zu jeder ICD kann "V" für "Verdachtsdiagnose" als Zusatzkennzeichen eingegeben werden.
Symptomloser Lumbago (Zusatzkennzeichen Z) wäre auch völlig korrekt als ärztliche Diagnose. joy
Wir hatten mal einen (mittlerweile verstorbenen) Orthopäde, der über 20 Jahre lang auf jeder (!) VO "Muskelschwacher Hohl-Rundrücken" als Diagnose aufschrieb.
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MikeL schrieb:
medizinische begründung bei verordnung außerhalb des regelfalls: ist so
joy
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Alex Moro schrieb:
noch aus der zeit, als die alten 13er-heilmittelvordrucke gültig waren:
medizinische begründung bei verordnung außerhalb des regelfalls: ist so
joy
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Thomas Michel schrieb:
Ich fand damals als Praktikant mal eine ältere Dame witzig, mit der ich Gangschule über den Flur machen sollte. Man ist im Gespräch, "Was haben Sie früher gearbeitet?" - "Ich war in der Landwirtschaft. Und was arbeiten Sie?"
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Körnchen schrieb:
Ich hätte mal einen männlichen Patienten mit ICD-Code für eine Vagina Duplex. Der Patient hatte eigentlich ein Mundbodenkarzinom.
Therapeut: ... "Klar, wo möchten sie ihn denn hin haben?" ... grinning
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Evemarie Kaiser schrieb:
Patientin: ... "Können sie mir den Speck wegmassieren?"
Therapeut: ... "Klar, wo möchten sie ihn denn hin haben?" ... grinning
1 x KG-ZNS nach Bobath "zur Anleitung der Ehefrau zur weiteren eigenständigen Übernahme der Behandlung"!
BTW: Der Patient war Bettlägerig und hatte ein Körpergewicht von deutlich über 100 kg. Die Ehefrau (89 Jahre) hatte eine schwerste Osteoporose und wog maximal die Hälfte ihres Mannes.
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pt ani schrieb:
Nicht im Ernst sweat
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Eva schrieb:
flushed unglaublich!
Leider doch! Das ganze geschah allerdings bereits 1993, dem Jahr meiner Praxiseröffnung. Die Ärztin hat Rentnern grundsätzlich keine Therapie verordnet und diesen gegenüber immer behauptet, man dürfe Physiotherapie nur Berufstätigen verordnen. Allerdings hat sie so gut wie allen Privatpatienten Physio verordnet, diese aber direkt zu ihrer besten Freundin geschickt, die keine Kassenzulassung für den Behandlungsraum hatte, den sie in ihrem Haus betrieben hat. Zur Behandlung gab es dort gelegentlich auch eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen. War halt ne andere Generation!
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MikeL schrieb:
@pt ani
Leider doch! Das ganze geschah allerdings bereits 1993, dem Jahr meiner Praxiseröffnung. Die Ärztin hat Rentnern grundsätzlich keine Therapie verordnet und diesen gegenüber immer behauptet, man dürfe Physiotherapie nur Berufstätigen verordnen. Allerdings hat sie so gut wie allen Privatpatienten Physio verordnet, diese aber direkt zu ihrer besten Freundin geschickt, die keine Kassenzulassung für den Behandlungsraum hatte, den sie in ihrem Haus betrieben hat. Zur Behandlung gab es dort gelegentlich auch eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen. War halt ne andere Generation!
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pt ani schrieb:
@MikeL Und trotzdem eine Ausnahme (hoffe ich) grin
Ähnliches hatte ich auch einige male (Ende 1979/ 80) von einer Hausärztin die einige Monate später ihre Praxis geschlossen hatte...
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@MikeL
Ähnliches hatte ich auch einige male (Ende 1979/ 80) von einer Hausärztin die einige Monate später ihre Praxis geschlossen hatte...
JürgenK ;)
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MikeL schrieb:
Verordnung von einer Hausärztin für einen Patienten mit Z.n. schwerem Apoplex, nachem dieser aus der neurologischen Rehaklinik entlassen wurde:
1 x KG-ZNS nach Bobath "zur Anleitung der Ehefrau zur weiteren eigenständigen Übernahme der Behandlung"!
BTW: Der Patient war Bettlägerig und hatte ein Körpergewicht von deutlich über 100 kg. Die Ehefrau (89 Jahre) hatte eine schwerste Osteoporose und wog maximal die Hälfte ihres Mannes.
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