Wir suchen Physiotherapeuten
(m/w/d) genau wie Dich!
Deine Qualifikationen sind....
nicht egal, aber als ausgebildeter
Physiotherapeut wirst Du die
entsprechenden Qualifikationen
besitzen.
Wir bieten.....
hier könnte viel stehen, lass uns
das individuell besprechen. Denn
wir sind anders, wir schreiben
nicht viel, wir packen an.
Bewirb Dich jetzt bei uns.
Sende Deine schriftliche Bewerbung
an unsere Mailadresse, oder melde
Dich telefonisch bei uns!
Wir freuen uns auf Dich!
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bitte helft mir einmal auf die Sprünge. Ich überlege für eine neue Visitenkarte was die richtige Bezeichnung ist. Staatlich examinierte Physiotherapeutin oder staatlich geprüfte Physiotherapeutin?
Auf meiner Urkunde steht nur,dass ich die Berufsbezeichnung Physiotherapeutin führen darf.
Was nutzt Ihr? Liebe Grüße
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Das würde ich nicht extra aufführen. Es sei denn du brauchst das irgendwie.
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sabine963 schrieb:
Also wenn du Physiotherapeutin bist, bist du ja zwangsläufig staatlich geprüft.
Das würde ich nicht extra aufführen. Es sei denn du brauchst das irgendwie.
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Kristine 22 schrieb:
Vielen Dank! Das hilft mir schon weiter. Ein wunderschönes Wochenende.
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Waldemar B. schrieb:
Ein Examen ist eine Abschlussprüfung, also ist es das gleiche, staatlich geprüfte und staatlich examiniert.
Du bist Physiotherapeut - Punkt
Ich melde mich selbst immer noch seit 20 Jahren mit "Krankengymnastik XYZ" am Telefon - und bisher hat noch keiner vor Schreck den Hörer aufgelegt.....thumbsup
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stefomanski schrieb:
grinning Leute.....Ihr habt Sorgen.
Du bist Physiotherapeut - Punkt
Ich melde mich selbst immer noch seit 20 Jahren mit "Krankengymnastik XYZ" am Telefon - und bisher hat noch keiner vor Schreck den Hörer aufgelegt.....thumbsup
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Kristine 22 schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
bitte helft mir einmal auf die Sprünge. Ich überlege für eine neue Visitenkarte was die richtige Bezeichnung ist. Staatlich examinierte Physiotherapeutin oder staatlich geprüfte Physiotherapeutin?
Auf meiner Urkunde steht nur,dass ich die Berufsbezeichnung Physiotherapeutin führen darf.
Was nutzt Ihr? Liebe Grüße
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MikeL schrieb:
Ich würde keine Hinweise auf irgendwelche Prüfungen auf der Visitenkarte anbringen. Du bist Physiotherapeutin und das ist alles, was deine Patienten wissen müssen. Wenn Du eine eigene Homepage hast, kannst du ja hier in deiner Vita alles zu deinem beruflichen Werdegang auflisten, eine Visitenkarte sollte sich aber auf das Wesentliche Beschränken.
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Aber § 16 Abs. 4 Satz 1 MPhG besagt...
Also habe ich die Qual der Wahl:
- Ich muss mich eigentlich 'Physiotherapeut' nennen;
- darf mich auch 'Krankengymnast' nennen, weil das noch so auf meine deutsche Anerkennungsurkunde steht;
- darf mich aber auch 'fysiotherapeut (NL)' nennen, weil das so auf meine niederländische Berufsurkunde steht und ich berechtigt bin, unter Hinweis auf dem Herkunftsland, meine ausländische Berufsbezeichnung zu führen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@elena34 Umgekehrt wird ein Schuh heraus: Mit in Kraft treten des 'Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG' lautet die offizielle Berufsbezeichnung verpflichtend "Physiotherapeut oder Physiotherapeutin" (ohne Gendermöglichkeit😂).
(4) Krankengymnasten, die eine Erlaubnis nach dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Gesetz besitzen, dürfen diese Berufsbezeichnung weiter führen. Gilt aber demnach dann wohl nur für den männlichen Kollegen.🥴
Aber § 16 Abs. 4 Satz 1 MPhG besagt...
Also habe ich die Qual der Wahl:
- Ich muss mich eigentlich 'Physiotherapeut' nennen;
- darf mich auch 'Krankengymnast' nennen, weil das noch so auf meine deutsche Anerkennungsurkunde steht;
- darf mich aber auch 'fysiotherapeut (NL)' nennen, weil das so auf meine niederländische Berufsurkunde steht und ich berechtigt bin, unter Hinweis auf dem Herkunftsland, meine ausländische Berufsbezeichnung zu führen.
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elena34 schrieb:
Iegendwo in meiner Erinnerung ist abgespeichert, dass wir uns nur Physiothetapeut/in nennen dürfen, da das Staataexamen eine Voraussetzung ist .
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