Im physiotherapeutischen
Lymphzentrum Heidemann ist die
Gesundheit der Patienten unser
Antrieb. Wir sind eine
lymphologisch anerkannte ambulante
Schwerpunktpraxis auf dem Gebiet
der manuellen Lymphdrainage.
Wenn auch für dich das Wohlergehen
und der Therapieerfolg des
Patienten an erster Stelle steht,
bist du genau der/die Richtige für
uns.
In der angenehmen Atmosphäre
unserer Praxisräume in der
Nachodstr. 7 in Berlin Schöneberg
/ Wilmersdorf oder in unserer neuen
Praxis in Spandau, M...
Lymphzentrum Heidemann ist die
Gesundheit der Patienten unser
Antrieb. Wir sind eine
lymphologisch anerkannte ambulante
Schwerpunktpraxis auf dem Gebiet
der manuellen Lymphdrainage.
Wenn auch für dich das Wohlergehen
und der Therapieerfolg des
Patienten an erster Stelle steht,
bist du genau der/die Richtige für
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In der angenehmen Atmosphäre
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Nachodstr. 7 in Berlin Schöneberg
/ Wilmersdorf oder in unserer neuen
Praxis in Spandau, M...
ich habe hier mal gelesen, dass manche Praxen den Pat. anbieten, zusätzlich zu den 15 Minuten Behandlungszeit dazu zu kaufen. Ist das erlaubt oder nicht? Wenn ja, nur über die HP Leistung?
Danke für eurer Antworten
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https://www.physio.de/community/physiotherapie/zusatzzeit/1/544896/1
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Seufz, Suchfunktion
https://www.physio.de/community/physiotherapie/zusatzzeit/1/544896/1
das ist im Rahmenvertrag geregelt. Du kannst natürlich private Zusatzleistungen verkaufen. Sie dürfen nur nicht direkt mit der Kassenleistung verbunden werden:
Hier der entsprechende Absatz, der extra dafür aufgenommen ist.
Für die erbrachten Vertragsleistungen dürfen mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung der oder des Versicherten gemäß § 32 i. V. m. § 61 SGB V keine weiteren Zahlungen gefordert werden. Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt. Die Vereinbarung einer Zusatzleistung darf nicht zur Bedingung einer Vertragsleistung werden.
Das ist bisher auch der einzige Weg profitabel im 30 Minutenrythmus zu arbeiten.
Alternativen dazu wären:
- das Kumulationsmodel: Also 6 KG = 120 Minuten = 4 Behandlungen im 30 Minutentakt.
-> Sollte kommen , hängt irgendwo
- KG long mit längerer Zeit. Wurde von 20 Minutenpraxen boykottiert wegen zu geringem Minutenpreis… Die 30 Minutenpraxen gaben leider keine Lobby in den Verbänden.
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micael94 schrieb:
Hallo,
das ist im Rahmenvertrag geregelt. Du kannst natürlich private Zusatzleistungen verkaufen. Sie dürfen nur nicht direkt mit der Kassenleistung verbunden werden:
Hier der entsprechende Absatz, der extra dafür aufgenommen ist.
Für die erbrachten Vertragsleistungen dürfen mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung der oder des Versicherten gemäß § 32 i. V. m. § 61 SGB V keine weiteren Zahlungen gefordert werden. Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt. Die Vereinbarung einer Zusatzleistung darf nicht zur Bedingung einer Vertragsleistung werden.
Das ist bisher auch der einzige Weg profitabel im 30 Minutenrythmus zu arbeiten.
Alternativen dazu wären:
- das Kumulationsmodel: Also 6 KG = 120 Minuten = 4 Behandlungen im 30 Minutentakt.
-> Sollte kommen , hängt irgendwo
- KG long mit längerer Zeit. Wurde von 20 Minutenpraxen boykottiert wegen zu geringem Minutenpreis… Die 30 Minutenpraxen gaben leider keine Lobby in den Verbänden.
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susanne846 schrieb:
Hallo,
ich habe hier mal gelesen, dass manche Praxen den Pat. anbieten, zusätzlich zu den 15 Minuten Behandlungszeit dazu zu kaufen. Ist das erlaubt oder nicht? Wenn ja, nur über die HP Leistung?
Danke für eurer Antworten
...zu b) ja
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
ja und ja wenn man die "Zukaufzeit " vor der Behandlung der GKV macht... oder man gibt dem Kind einen anderen Namen
MfG
JürgenK ;)
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Geronimo schrieb:
...zu a) nein
...zu b) ja
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massu schrieb:
@MikeL Es geht nicht um Behandlungserfolg, sondern um Zugewinn.
Ich denke, da sollte man als PI doch deutlich intelligenter agieren. Und wenn man dann auch noch therapeutisch Sinnvolles anbieten würde....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu
massu schrieb am 20.10.2022 00:07 Uhr:@MikeL Es geht nicht um Behandlungserfolg, sondern um Zugewinn. Und wie soll man durch mehr Zeitaufwand einen Zugewinn erreichen? Das wäre nur möglich, indem diese extra Zeit gegen ein deutlich höheres Honorar "verkauft" wird. DAS erklär mal ein GKV-Patienten, warum diese extra Zeit teurer sein soll. 🤔
Ich denke, da sollte man als PI doch deutlich intelligenter agieren. Und wenn man dann auch noch therapeutisch Sinnvolles anbieten würde....
"Das wäre nur möglich, indem diese extra Zeit gegen ein deutlich höheres Honorar "verkauft" wird. DAS erklär mal ein GKV-Patienten, warum diese extra Zeit teurer sein soll. 🤔"
???
In allen Branchen (Bäcker, Autohaus, Mode ...) gibt es unterschiedliche Produkte mit unterschiedlicher Qualität und Preis).
Wenn sich ein Physiotherapeut eine qualitativ bessere Therapie XY nicht besser bezahlen lässt als eine Kassen -Krankengymnastik, dann tut er mir wirklich leid ...
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mogli123 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
"Das wäre nur möglich, indem diese extra Zeit gegen ein deutlich höheres Honorar "verkauft" wird. DAS erklär mal ein GKV-Patienten, warum diese extra Zeit teurer sein soll. 🤔"
???
In allen Branchen (Bäcker, Autohaus, Mode ...) gibt es unterschiedliche Produkte mit unterschiedlicher Qualität und Preis).
Wenn sich ein Physiotherapeut eine qualitativ bessere Therapie XY nicht besser bezahlen lässt als eine Kassen -Krankengymnastik, dann tut er mir wirklich leid ...
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Shia schrieb:
Behandelst du im 15 Minuten Rhythmus? Denn das ist die Regelbehandlungszeit
Zeitverlängerung hat, meine Meinung nach, nichts mit eine qualitativ besseren Behandlung zu tun; Zeit hat was mit Quantität zu tun. Ich kann 15 Minuten Unsinn machen, aber auch 30 Minuten. Und in 40 Jahre habe ich (und auch meine Kollegen/inne) niemals mehr als die Regelbehandlungszeit gebraucht.
Nur über die Schiene Zeitverlängerung zu gehen, ist für mich betriebswirtschaftlich keine intelligente Lösung und im Grunde ein Irrweg der nicht zu einer besseren Gewinnsituation des Unternehmens "Physiotherapie-Praxis" führt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mogli123 Zeitverlängerung war das Stichwort. Und damit wird kein unterschiedliches Produkt etabliert. Das Produkt "Krankengymnastik" (oder egal welche andere Behandlungsposition) bleibt exakt gleich, daher hinkt dein Vergleich gewaltig.
Zeitverlängerung hat, meine Meinung nach, nichts mit eine qualitativ besseren Behandlung zu tun; Zeit hat was mit Quantität zu tun. Ich kann 15 Minuten Unsinn machen, aber auch 30 Minuten. Und in 40 Jahre habe ich (und auch meine Kollegen/inne) niemals mehr als die Regelbehandlungszeit gebraucht.
Nur über die Schiene Zeitverlängerung zu gehen, ist für mich betriebswirtschaftlich keine intelligente Lösung und im Grunde ein Irrweg der nicht zu einer besseren Gewinnsituation des Unternehmens "Physiotherapie-Praxis" führt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia
Shia schrieb am 20.10.2022 13:39 Uhr:Behandelst du im 15 Minuten Rhythmus? Denn das ist die Regelbehandlungszeit Oh ja? Dann schaue mal in deinen Vertrag. Die Regelbehandlungszeit beträgt immer noch 15 bis 25 Minuten.
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ja, 15 Minuten minimum und genau das wird bezahlt. Man darf aber auch länger, das bekommst aber nicht bezahlt
Diese Behandlungsleistung hat vertraglich bestimmte Vorgaben zu erfüllen. Einer der Vorgaben ist der Richtwert für eine Behandlungsdauer von 15 bis 25 Minuten, im Mittel somit 20 Minuten (am Beispiel "Krankengymnastik"). Gemäß ständiger Rechtssprechung des BSG impliziert der sozialrechtlichen "Regel/Richtwert"-Begriff, dass davon in Ausnahmefällen abgewichen kann oder gar muss.
Konkret bedeutet das, dass zur vertragskonforme Leistungserbringung, in bestimmte Fälle, auch weniger als 15 Minuten behandelt werden darf/muss (z. B., weil der Patient eine längere Therapiedauer nicht verkraftet). Umgekehrt kannst du zur längeren Behandlungszeit (mehr als 25 Minuten) vertragskonform verpflichtet sein (z. B., weil der Komplexität des Falles eine, längere Behandlungsdauer verlangt).
Etwas anders wäre es im Übrigen, wenn die Leistung mit einer festen Zeit (z. B. KG = 20 Minuten Behandlungszeit am Patienten) versehen wäre, was aber nicht der Fall ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia
Shia schrieb am 20.10.2022 17:21 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Ja, 15 Minuten minimum und genau das wird bezahlt. Man darf aber auch länger, das bekommst aber nicht bezahlt Sorry, aber das ist juristisch grober Unfug! Wir werden von der GKV für das Erbringen einer Behandlungsleistung bezahlt und nicht für 15 Minuten Arbeitszeit.
Diese Behandlungsleistung hat vertraglich bestimmte Vorgaben zu erfüllen. Einer der Vorgaben ist der Richtwert für eine Behandlungsdauer von 15 bis 25 Minuten, im Mittel somit 20 Minuten (am Beispiel "Krankengymnastik"). Gemäß ständiger Rechtssprechung des BSG impliziert der sozialrechtlichen "Regel/Richtwert"-Begriff, dass davon in Ausnahmefällen abgewichen kann oder gar muss.
Konkret bedeutet das, dass zur vertragskonforme Leistungserbringung, in bestimmte Fälle, auch weniger als 15 Minuten behandelt werden darf/muss (z. B., weil der Patient eine längere Therapiedauer nicht verkraftet). Umgekehrt kannst du zur längeren Behandlungszeit (mehr als 25 Minuten) vertragskonform verpflichtet sein (z. B., weil der Komplexität des Falles eine, längere Behandlungsdauer verlangt).
Etwas anders wäre es im Übrigen, wenn die Leistung mit einer festen Zeit (z. B. KG = 20 Minuten Behandlungszeit am Patienten) versehen wäre, was aber nicht der Fall ist.
Ein Löffel Suppe macht auch nicht satt.Ein Teller hingegen schon .
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
Würde ich so nicht unterschreiben.
Ein Löffel Suppe macht auch nicht satt.Ein Teller hingegen schon .
Grüße
Wo steht, dass man im Mittel von 20 Minuten arbeiten soll und man im Bedarfsfsll auch mal weniger als 15 Minuten?
Ich sage den Mitarbeitern, Arbeitszeit sind acht Stunden, aber um dem Patienten gerecht zu werden und auch dem wischiwaschi GKV Zeitangaben, erwarte ich von euch 10 Stunden Arbeitsleistung.
Diese Regelung würde Sinn machen, wenn die Kasse auch den Betrag von 24,08€ = 15 Minuten, anteilig erhöhen würde. Tut sie aber nicht und braucht sie auch nicht, weil der Therapeut gerne bei jeder Behandlung fünf Minuten Arbeitszeit schenkt.
Ich weiß, dass ein Therapeut nicht im 15er Rhythmus arbeiten kann.
Und das ist eigentlich die Crux, die Kassen wissen da auch.....
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Wo steht, dass man im Mittel von 20 Minuten arbeiten soll und man im Bedarfsfsll auch mal weniger als 15 Minuten?
Ich sage den Mitarbeitern, Arbeitszeit sind acht Stunden, aber um dem Patienten gerecht zu werden und auch dem wischiwaschi GKV Zeitangaben, erwarte ich von euch 10 Stunden Arbeitsleistung.
Diese Regelung würde Sinn machen, wenn die Kasse auch den Betrag von 24,08€ = 15 Minuten, anteilig erhöhen würde. Tut sie aber nicht und braucht sie auch nicht, weil der Therapeut gerne bei jeder Behandlung fünf Minuten Arbeitszeit schenkt.
Ich weiß, dass ein Therapeut nicht im 15er Rhythmus arbeiten kann.
Und das ist eigentlich die Crux, die Kassen wissen da auch.....
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Der Sven schrieb:
@Michael Woelky Kommt auf den Inhalt der Suppe an. wink
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M.Bo schrieb:
@Shia Ein Therapeut kann aber 15 Minuten behandeln und dann die 5 Minuten als Erholungszeit nutzen.
Und streng genommen, ist das dann ja vom AG bezahlte Pause, oder?
Und super streng genommen, müsste man diese Pause doch an der Arbeitszeit hinten dran hängen, oder?
Mir geht es gar nicht darum, ob dies so bei dem ein oder anderen so gehandhabt wird. Ich möchte einfach mal wissen, wo steht, dass 15 Minuten Behandlunbgszeit nicht ausreichen und man 20 oder 25 Minuten behandeln muss/kann/sollte.
Wenn in der Leistungsbeschreibung
15-25 Minuten steht, bin ich doch frei und kann auch gesetzeskonform 15 Minuten behandeln, ODER auch 25.
Aber eigentlich nicht 30, oder?
Bin aber auch nicht verpflichtet 16 Minuten und mehr zu behandeln.
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Shia schrieb:
@M.Bo Das ist richtig, aber wer macht das?
Und streng genommen, ist das dann ja vom AG bezahlte Pause, oder?
Und super streng genommen, müsste man diese Pause doch an der Arbeitszeit hinten dran hängen, oder?
Mir geht es gar nicht darum, ob dies so bei dem ein oder anderen so gehandhabt wird. Ich möchte einfach mal wissen, wo steht, dass 15 Minuten Behandlunbgszeit nicht ausreichen und man 20 oder 25 Minuten behandeln muss/kann/sollte.
Wenn in der Leistungsbeschreibung
15-25 Minuten steht, bin ich doch frei und kann auch gesetzeskonform 15 Minuten behandeln, ODER auch 25.
Aber eigentlich nicht 30, oder?
Bin aber auch nicht verpflichtet 16 Minuten und mehr zu behandeln.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Bitte richtig lesen: Das Bundessozialgericht hat in seine Rechtsprechung der Begriff "Richtwert" mehrfach ausgelegt. Deine Auffassung in aller Ehre, aber sozial-juristisch ist sie falsch.
Ich finde dazu nichts, in dem steht, daß eine KG mehr als 15 Minuten Behandlungszeit abgegeben werden MUSS.
Ich lese überall nur 15-25 Minuten.
Hast du einen link?
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich finde dazu nichts, in dem steht, daß eine KG mehr als 15 Minuten Behandlungszeit abgegeben werden MUSS.
Ich lese überall nur 15-25 Minuten.
Hast du einen link?
Aber sprachlich ist Richtwert mit SOLL und nicht mit MUSS zu vergleichen, m.a.W., die Behandlung SOLL 15 bis 25 Minuten dauern. Demgegenüber MUSS sie nicht 15 bis 25 Minuten dauern.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Noch einmal, dazu wirst du auch nichts so Spezifisches finden. In Rahmen verschiedene Urteile des BSG wurde der Begriff "Richtwert" ausgelegt. Ich müsste mein Jurist fragen, welche Urteile das sind (soweit ich weiß, stammen die mehrheitlich schon aus den 1970er).
Aber sprachlich ist Richtwert mit SOLL und nicht mit MUSS zu vergleichen, m.a.W., die Behandlung SOLL 15 bis 25 Minuten dauern. Demgegenüber MUSS sie nicht 15 bis 25 Minuten dauern.
In deinem Arbeitsvertrag ist ja wahrscheinlich keine verpflichtende Anzahl an wöchentlichen Behandlungen festgehalten, sondern eine Arbeitszeit.
Ist denn arbeiten so definiert, dass meine Hände nicht stillstehen dürfen? Sobald ich aufhöre zu sprechen oder sobald meine Hände nichts am Patienten machen, arbeite ich nicht?
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M.Bo schrieb:
@Shia Ich verstehe zwar was du meinst, aber eigentlich zeugt das nur von dem rückschrittigen Bild von "arbeiten", das scheinbar viele PTs noch haben.
In deinem Arbeitsvertrag ist ja wahrscheinlich keine verpflichtende Anzahl an wöchentlichen Behandlungen festgehalten, sondern eine Arbeitszeit.
Ist denn arbeiten so definiert, dass meine Hände nicht stillstehen dürfen? Sobald ich aufhöre zu sprechen oder sobald meine Hände nichts am Patienten machen, arbeite ich nicht?
Ich habe wirklich gesucht, und nichts, aber auch absolut nichts vom Sozialgericht gefunden, diesbezüglich.
Wenn das wirklich irgendwo gerichtlich fest geschrieben wurde, dass man aus dem 15-25 Minuten, den Mittelwert zu nehmen hat.
Ist das so. Aber ich lesen aus den 15-25 nur:
Dann soll die Behandlung 15 Minuten dauern, aber muss nicht 20/25 Minuten dauern?
Ist es strafbar, wenn die Behandlungen nur 15 Minuten dauern?
Wieso wird immer wieder impliziert, dass man den Mittelwert nehmen soll/muss?
Sorry, aber belehrt mich gerne eines besseren
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich habe wirklich gesucht, und nichts, aber auch absolut nichts vom Sozialgericht gefunden, diesbezüglich.
Wenn das wirklich irgendwo gerichtlich fest geschrieben wurde, dass man aus dem 15-25 Minuten, den Mittelwert zu nehmen hat.
Ist das so. Aber ich lesen aus den 15-25 nur:
Dann soll die Behandlung 15 Minuten dauern, aber muss nicht 20/25 Minuten dauern?
Ist es strafbar, wenn die Behandlungen nur 15 Minuten dauern?
Wieso wird immer wieder impliziert, dass man den Mittelwert nehmen soll/muss?
Sorry, aber belehrt mich gerne eines besseren
Ja, da gebe ich dir recht.
Aber ist es nicht genau das, was die KK mit den PI macht?
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Shia schrieb:
@M.Bo
Ja, da gebe ich dir recht.
Aber ist es nicht genau das, was die KK mit den PI macht?
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M.Bo schrieb:
@Shia Ja ist es. Das medizinische System ist krank. Fließbandarbeit am Menschen und dass auch bei den Ärzten.
Auch scheint dir offensichtlich der Begriff "Richtwert" ( Richtwert – Wikipedia ) sprachlich in seiner Bedeutung nicht klar zu sein. In deine Antworten klammerst du dich deswegen auch weiterhin an der Zeitangabe fest.
Da ich es dir offensichtlich nicht erklären kann (oder du Scheuklappen aufhast), steige ich hier aus.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Du liest nicht richtig oder bist scheinbar nicht in der Lage das Geschriebene zu verstehen (kann auch an mir liegen). An keiner Stelle habe ich geschrieben, dass man den Mittelwert nehmen MUSS.
Auch scheint dir offensichtlich der Begriff "Richtwert" ( Richtwert – Wikipedia ) sprachlich in seiner Bedeutung nicht klar zu sein. In deine Antworten klammerst du dich deswegen auch weiterhin an der Zeitangabe fest.
Da ich es dir offensichtlich nicht erklären kann (oder du Scheuklappen aufhast), steige ich hier aus.
Auch in diesem Beispiel wird lediglich die Quantität aber nicht die Qualität verändert. 😁
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky Eine dünne bleibt aber eine dünne Suppe, egal ob ein Löffel oder ein Teller.
Auch in diesem Beispiel wird lediglich die Quantität aber nicht die Qualität verändert. 😁
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich glaube hier geht es eher darum die Quantität zu verändern. Von Qualität war nie die Rede.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu
massu schrieb am 24.10.2022 15:05 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij ich glaube hier geht es eher darum die Quantität zu verändern. Von Qualität war nie die Rede. Genau das behaupte ich ja die ganze Zeit. scream
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich auch 😃😃
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MikeL schrieb:
Wenn man es in der Regelbehandlungszeit nicht schafft, dem Patienten zu helfen, wird man auch durch mehr Zeit kaum Erfolg haben. Zeit ist nicht der entscheidende Faktor.
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Problem beschreiben
susanne846 schrieb:
Das sind ja jetzt schon einige verschiedene Meinungen - danke dafür. blush
Und wer betreut das Studio?
Stellt einen Physiotherapieschüler ein.
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Und wer betreut das Studio?
Stellt einen Physiotherapieschüler ein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Halbtitan schrieb am 20.10.2022 14:43 Uhr:Wenn ich eine GKV Praxis hätte und kein Heilpraktiker wäre, dann würde ich noch ein Gewerbe anmelden als ,,Fitnessstudio" und meinen Patienten als ,,Zusatzleistung" empfehlen mit mir als Gewerbetreibender in der Rolle eines Kunden Sport zu treiben.
Wir haben das tatsächlich in 2001 so gemacht, allerdings beschäftigen wir dort hauptamtlich Sportwissenschaftler/-lehrer mit Schwerpunkt Rehabilitation und Gymnastiklehrer/innen. Und zwar aus dem Grund, weil wir Physiotherapeuten davon null fachliche Ahnung haben (gehört nicht zu unserer Ausbildung). Der gegenseitiger Wissensaustausch ist Teil des Erfolgskonzept.
Und wer betreut das Studio?
Stellt einen Physiotherapieschüler ein.
Naja Null fachliche Ahnung ja nun nicht.
Trainingswissenschaft
Trainingslehre
Bewegungserziehung
Bewegungslehre
Das sind ja einige Fächer.
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Halbtitan schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Naja Null fachliche Ahnung ja nun nicht.
Trainingswissenschaft
Trainingslehre
Bewegungserziehung
Bewegungslehre
Das sind ja einige Fächer.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Nun ja, nicht wirklich. Und ich schaue da auf 35 Jahre Arbeit mit eine großen Zahl an, in Deutschland an eine große Bandbreite von Schulen ausgebildeten, Kollegen/innen zurück.
Wenn ich dann auch noch sehe, was für schwachsinnige Trainingsgeräte sich viele Physios für ihre KGG- oder MTT-Abteilungen andrehen lassen. muss ich Lars in vollem Umfang Recht geben: In Trainingslehre und Trainingswissenschaft haben Physios durchschnittlich nur rudimentäres Wissen, von angewandter Biomechanik scheinen viele noch nie etwas gehört zu haben und mit Trainingsgeräten kennen sie sich schon gar nicht aus.
Leider ist dies eine Tatsache, den wir nicht schönreden können. Es gibt natürlich einige Sterne am Firmament, die deutlich heller als der Rest der Physiowelt strahlen. Hier fallen mir spontan Bernd Herbeck und seine Frau Manuela vom Sportomed in Mannheim nebst einige ihrer langjährigen Mitarbeiter ein, oder die/der eine oder andere Kollegin/Kollege, die ich im Laufe meines Physiolebens kennenlernen durfte. Dies sind aber wirklich nur einige wenige Sterne!
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MikeL schrieb:
Seit den 90er Jahren habe ich Kurse in MTT, medical Fitness, später auch noch KG-Gerät und Sportphysiotherapie gehalten. Mir war es bei den Kursen immer besonders wichtig, einen ungefähren Überblick über den Kenntnisstand meiner Kursteilnehmer im Bereich der allgemeinen Trainingslehre zu haben. Aus diesem Grund habe ich am Anfang immer einen kleinen Multiple-Choice-Fragebogen ausfüllen lassen. Jeweils füng Fragen waren zu beantworten, was in maximal fünf Minuten hätte erledigt werden können. Ich habe mich damals nicht nur gewundert, wie lange die Physios für die Beantwortung der Fragen gebraucht haben, sondern insbesondere darüber, dass Physios in den alten Bundesländern durchschnittlich gerade mal eine richtige Antwort hinbekamen, in den neuen Bundesländern in den 90ern immerhin 1,5, inzwischen aber auch nur noch 1.
Wenn ich dann auch noch sehe, was für schwachsinnige Trainingsgeräte sich viele Physios für ihre KGG- oder MTT-Abteilungen andrehen lassen. muss ich Lars in vollem Umfang Recht geben: In Trainingslehre und Trainingswissenschaft haben Physios durchschnittlich nur rudimentäres Wissen, von angewandter Biomechanik scheinen viele noch nie etwas gehört zu haben und mit Trainingsgeräten kennen sie sich schon gar nicht aus.
Leider ist dies eine Tatsache, den wir nicht schönreden können. Es gibt natürlich einige Sterne am Firmament, die deutlich heller als der Rest der Physiowelt strahlen. Hier fallen mir spontan Bernd Herbeck und seine Frau Manuela vom Sportomed in Mannheim nebst einige ihrer langjährigen Mitarbeiter ein, oder die/der eine oder andere Kollegin/Kollege, die ich im Laufe meines Physiolebens kennenlernen durfte. Dies sind aber wirklich nur einige wenige Sterne!
Wenn es darum geht, welches Wissen am Ende der Ausbildung und im Berufsleben hängenbleibt - da gibt es sicherlich bei manchen Kollegen Abzüge.
Allerdings: wenn ich mir Vorlesungen von Sportwissenschaftlern ansehe oder Fachliteratur durchblättere - (Ich bin einmal im Monat in der Nationalbibliothek, die haben jedes Werk in deutscher Sprache) - dann mache ich manchmal ,,Ah okay" aber niemals ,,Oh das wusste ich ja überhaupt nicht."
Und im Grunde ist ein Therapieplan (für insbesondere einen Orthopädiepatienten) in großen Teilen ein Trainingsplan.
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Halbtitan schrieb:
Okay.
Wenn es darum geht, welches Wissen am Ende der Ausbildung und im Berufsleben hängenbleibt - da gibt es sicherlich bei manchen Kollegen Abzüge.
Allerdings: wenn ich mir Vorlesungen von Sportwissenschaftlern ansehe oder Fachliteratur durchblättere - (Ich bin einmal im Monat in der Nationalbibliothek, die haben jedes Werk in deutscher Sprache) - dann mache ich manchmal ,,Ah okay" aber niemals ,,Oh das wusste ich ja überhaupt nicht."
Und im Grunde ist ein Therapieplan (für insbesondere einen Orthopädiepatienten) in großen Teilen ein Trainingsplan.
Ach Mist. Eben vergessen zu fragen:
Kannst du mal diese Fragen hochladen Mike? Würde mich Mal interessieren.
Liebe Grüße
Michael
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Halbtitan schrieb:
@MikeL
Ach Mist. Eben vergessen zu fragen:
Kannst du mal diese Fragen hochladen Mike? Würde mich Mal interessieren.
Liebe Grüße
Michael
Na klar. Es waren übrigens tatsächlich 6 Fragen. Hier sind sie:
Sie möchten bei einem Patienten ein isotonisches (dynamisches) Hypertrophietraining für den M. quadriceps femoris an einem Kniestreck-Gerät durchführen. Der Patient ist in der Lage, mit der Belastungsstufe 10 an diesem Gerät eine einzige Wiederholung dieser Übung technisch sauber durchzuführen, die Belastungsstufe 10 entspricht also 100 % seiner maximalen Leistungsfähigkeit.
Frage 1: Welche Gewichtsstufe wählen Sie für das Hypertrophie-Training am Beinstreck-Gerät?
- Stufe 4
- Stufe 5
- Stufe 6
- Stufe 8
- Stufe 10
Frage 2: Wie viele Wiederholungen lassen Sie Ihren Patienten mit dem von Ihnen gewählten Gewicht innerhalb eines Trainings-Satzes durchführen?
- 3-5 WH
- 5-6 WH
- 8-10 WH
- 10-15 WH
- 15-20 WH
- 20-25 WH
Frage 3: Wie sollte sich der Patient direkt nach einem solchen Satz fühlen?
- Lokal völlig verausgabt
- Muskulär leicht ermüdet
- Gut ausgeruht
Frage 4: Wie lange lassen Sie Ihren Patienten zwischen zwei gleichartigen Sätzen hierbei pausieren?
- 10-20 Sekunden
- 20-30 Sekunden
- 30-45 Sekunden
- 45-60 Sekunden
- 60-90 Sekunden
- Mindestens 10 Minuten
Frage 5: Wie viel % der maximalen Kraft verwenden Sie beim Gerätetraining, wenn Ihr Therapieziel „Verbesserung der lokalen Kraftausdauer“ heißt?
- 50%
- 100%
- 60%
- 80%
- 40%
- 70%
- 90%
Frage 6: Wie viele Wiederholungen lassen Sie Ihren Patienten mit dem von Ihnen gewählten Gewicht innerhalb eines Trainings-Satzes bei diesem Therapieziel durchführen?
- 5-6 WH
- 8-10 WH
- 10-15 WH
- 15-20 WH
- 20-25 WH
- 40-50 WH
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MikeL schrieb:
@Halbtitan
Na klar. Es waren übrigens tatsächlich 6 Fragen. Hier sind sie:
Sie möchten bei einem Patienten ein isotonisches (dynamisches) Hypertrophietraining für den M. quadriceps femoris an einem Kniestreck-Gerät durchführen. Der Patient ist in der Lage, mit der Belastungsstufe 10 an diesem Gerät eine einzige Wiederholung dieser Übung technisch sauber durchzuführen, die Belastungsstufe 10 entspricht also 100 % seiner maximalen Leistungsfähigkeit.
Frage 1: Welche Gewichtsstufe wählen Sie für das Hypertrophie-Training am Beinstreck-Gerät?
- Stufe 4
- Stufe 5
- Stufe 6
- Stufe 8
- Stufe 10
Frage 2: Wie viele Wiederholungen lassen Sie Ihren Patienten mit dem von Ihnen gewählten Gewicht innerhalb eines Trainings-Satzes durchführen?
- 3-5 WH
- 5-6 WH
- 8-10 WH
- 10-15 WH
- 15-20 WH
- 20-25 WH
Frage 3: Wie sollte sich der Patient direkt nach einem solchen Satz fühlen?
- Lokal völlig verausgabt
- Muskulär leicht ermüdet
- Gut ausgeruht
Frage 4: Wie lange lassen Sie Ihren Patienten zwischen zwei gleichartigen Sätzen hierbei pausieren?
- 10-20 Sekunden
- 20-30 Sekunden
- 30-45 Sekunden
- 45-60 Sekunden
- 60-90 Sekunden
- Mindestens 10 Minuten
Frage 5: Wie viel % der maximalen Kraft verwenden Sie beim Gerätetraining, wenn Ihr Therapieziel „Verbesserung der lokalen Kraftausdauer“ heißt?
- 50%
- 100%
- 60%
- 80%
- 40%
- 70%
- 90%
Frage 6: Wie viele Wiederholungen lassen Sie Ihren Patienten mit dem von Ihnen gewählten Gewicht innerhalb eines Trainings-Satzes bei diesem Therapieziel durchführen?
- 5-6 WH
- 8-10 WH
- 10-15 WH
- 15-20 WH
- 20-25 WH
- 40-50 WH
Vielleicht hab ich mich ansonsten nicht klar genug ausgedruckt. Ich sehe das fehlendes Wissen eindeutig im Post-Therapie-Bereich (bzw. im Übergangsbereich) und auch im Präventionsbereich. Man könnte auch sagen: Sport für Gesunden. Umgekehrt gilt das auch für den Spowis, wenn es um den Rehabereich geht (trotz Rehaschwerpunt im Studium). Aus diesem Grund brauchen wir beiden in unserem Konzept zur gegenseitiger Befruchtung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Du magst recht haben, insofern wir von der Therapiephase reden. Allerdings betreuen wir auch Physio-Schüler in verschiedene Phasen der Ausbildung und von mehrere Schulen. Und auch da sehen wir doch eine dürftige Wissensvemittlung in den von dir genannten Fächer; das wird doch eher stiefmütterlich behandelt. Etwas was für mich persönlich ein Vorteil der Akademisierung darstellt: ein Jahr mehr für besserer und umfangreicher Wissensvermittlung.
Vielleicht hab ich mich ansonsten nicht klar genug ausgedruckt. Ich sehe das fehlendes Wissen eindeutig im Post-Therapie-Bereich (bzw. im Übergangsbereich) und auch im Präventionsbereich. Man könnte auch sagen: Sport für Gesunden. Umgekehrt gilt das auch für den Spowis, wenn es um den Rehabereich geht (trotz Rehaschwerpunt im Studium). Aus diesem Grund brauchen wir beiden in unserem Konzept zur gegenseitiger Befruchtung.
Von Fragen wo ist der Lastarm wenn man mal eine Standardübung verändert ganz zu schweigen...
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Gert Winsa schrieb:
@MikeL ziemliche Basic Trainingslehre Fragen. Als aktiver Sportler und Teilnehmer einer der wenigen Kombischulen Physio-/Sporttherapeut kann ich sagen dass ich in der Praxis immer wieder erstaunt bin wie die grundlegendsten Dinge, Intensität, Wiederholungszahl: machen sie mal 40 Wiederholungen etc..... von THs falsch gemacht werden.
Von Fragen wo ist der Lastarm wenn man mal eine Standardübung verändert ganz zu schweigen...
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Halbtitan schrieb:
Wenn ich eine GKV Praxis hätte und kein Heilpraktiker wäre, dann würde ich noch ein Gewerbe anmelden als ,,Fitnessstudio" und meinen Patienten als ,,Zusatzleistung" empfehlen mit mir als Gewerbetreibender in der Rolle eines Kunden Sport zu treiben.
Und wer betreut das Studio?
Stellt einen Physiotherapieschüler ein.
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Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
M.Bo schrieb am 20.10.2022 17:00 Uhr:Jede Massageminute zählt! Das war ja jetzt ein ganz toller und inhaltlich absolut weiterführender Beitrag!
Gruß von Monique
Den find ich super joy
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@M0nique
Den find ich super joy
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M.Bo schrieb:
Jede Massageminute zählt!
Arbeite nur wenn ich die Arbeit auch bezahlt bekomme-.
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Ist ja klar.🤦♂️ Aber,... wer hat hier was von umsonst arbeiten geschrieben? 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stefomanski
Ist ja klar.🤦♂️ Aber,... wer hat hier was von umsonst arbeiten geschrieben? 🤔
Ich kann meine Kollegen sehr, sehr gut verstehen. Die Regelbehandlungszeit ist zu vergleichen mit einem Restaurant, das auf seiner Speisekarte stehen hat "Steak zwischen 200 und 333 Gramm 25,80 €. Es liegt in unserem Ermessen, welche Größe sie serviert bekommen".
Ist doch Irrsinn diese Regelbehandlungszeit. Wie soll man da anständig und vor allem wirtschaftlich planen?
Und bei noch nicht mal wirtschaftlicher Planung von 20 Minuten steht man schon mit mindestens einem Bein vor dem Kadi.
Ich sag nur "Sesselpupser bringen selten was Anständiges zustande".
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich kann meine Kollegen sehr, sehr gut verstehen. Die Regelbehandlungszeit ist zu vergleichen mit einem Restaurant, das auf seiner Speisekarte stehen hat "Steak zwischen 200 und 333 Gramm 25,80 €. Es liegt in unserem Ermessen, welche Größe sie serviert bekommen".
Ist doch Irrsinn diese Regelbehandlungszeit. Wie soll man da anständig und vor allem wirtschaftlich planen?
Und bei noch nicht mal wirtschaftlicher Planung von 20 Minuten steht man schon mit mindestens einem Bein vor dem Kadi.
Ich sag nur "Sesselpupser bringen selten was Anständiges zustande".
Gruß von Monique
Aus der Leistungsbeschreibung:
Die Durchführung der Behandlung ergibt sich aus der Erstellung des individuellen Behandlungsplans. Sie ist an die Reaktionslage des Patienten anzupassen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Lagerung des Patienten, ggf. der Auswahl der Behandlungstechniken oder - methoden sowie der Dauer, Intensität und des Umfanges der Behandlung.
6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am
Patienten. Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte
angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung.
Ich erinnre mich noch an meine beruflichen Anfänge, wo die AOK im Vertragsgebiet Ost-Westfalen-Lippe eine feste Behandlungszeit von 45 Minuten (sic!) für Krankengymnastik hatte. Bei gewissen Indikationsstellungen, z.B. Zust. nach Fraktur des Mittelfingers, hatte ich echt Mühe die Behandlungszeit irgendwie sinnvoll rum zu bekommen. V. a., da ich aus einem System kam, wo der Behandlungszeit mit 25 Minuten festgelegt war (was im Übrigen bis heute in viele Ländern der Standard ist). Und auch damals durfte die Mindestdauer nur aus medizinische Gründe unterschritten werden.
Diese Regelbehandlungszeit war auch nie ein Problem (und ist es für die überwiegender Mehrzahl der PI bis heute nicht) bis vor einige Jahren manche Kollegen/innen auf die unsägliche Idee kamen, extra Behandlungszeit verkaufen zu wollen. Da entstand dann auch bei Manchen die Auffassung, dass Sie lediglich zu Erbringung von maximal 15 Minuten Behandlungszeit verpflichtet seien, obwohl vertraglich diese 15 Minuten die minimalen Behandlungszeit darstellt.
Andererseits waren und sind viele Kollegen/innen bis heute nicht in der Lage sich aus ihrem festgefahrenen 30-Miuten-Takt zu verabschieden. Flexibilität bei den Terminen ist bis heute in vielen Praxen ein absolutes Fremdwort. Bereits 1992 hatten wir einen elektronischen Terminplaner, der so eingestellt war, das wir im 10-Minuten-Raster Termine mit unterschiedlicher Dauer verplanen konnten. Mit unserer heutigen Software nutzen wir sogar ein 5-Minuten-Raster. Wir konnten und können damit wesentlich wirtschaftlicher und deutlicher flexibler Planen. Warum das die Mehrheit der PI nicht können, ist mir bis heute ein Rätsel.
Was die mittlere Behandlungszeit angeht; dieses Konstrukt entstand im Rahmen der Vertragsverhandlungen und wurde zur Vergleich der Minutenpreise herangezogen um die Unterschiede zwischen den Leistungspositionen klar zu stellen (KG-ZNS / MT waren demnach schlechter bezahlt als KG).
Auf nach Auffassung vieler Juristen ist bei Angabe einer Zeitspanne, der Mittelwert das Maßgebliche. Das gilt nicht nur bei uns, sondern ist ein allgemeiner Grundsatz bei der Erbringung von Leistungen. Diese Auffassung bedeutet, dass über der Dauer einer VO die gesamte Behandlungszeit einer VO, der Mittelwert multipliziert mit der Anzahl Einheiten betragen soll; bespielhaft 6 x KG = 6 x 20 Minuten = 120 Minuten Gesamtdauer. Als Therapeut wäre man demnach gehalten diese Gesamt-Behandlungszeit als Minimum auf einer VO zu erbringen (mit der Ausnahme des medizinischen Grundes).
Ich weiß, dass das hier ausgeführte eine rein (sozial-) juristischen Perspektive darstellt und, dass sich die allerwenigsten Therapeuten darüber jemals Gedanken gemacht haben. Aber genau das Nicht-Kennen/-Betrachten dieser juristischen Hintergründen unserer Verträge mit der GKV macht eine sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema so schwierig. V.a. aber auch, weil die wirtschaftliche Existenz und die damit einhergehenden Ängste eine (zunehmend) großen Rolle spielen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique Nun ja, diese Regelung existiert bereits seit den späten 1980er und hat als Hintergrund, den Behandlern, in Abhängigkeit der Reaktionslage des Patienten, Flexibilität bei der Behandlungsdauer zu ermöglichen und gleichzeitig ein Kalkulationsgrundlage bei der GKV zu ermöglichen.
5. Behandlungsdurchführung
Aus der Leistungsbeschreibung:
Die Durchführung der Behandlung ergibt sich aus der Erstellung des individuellen Behandlungsplans. Sie ist an die Reaktionslage des Patienten anzupassen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Lagerung des Patienten, ggf. der Auswahl der Behandlungstechniken oder - methoden sowie der Dauer, Intensität und des Umfanges der Behandlung.
6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am
Patienten. Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte
angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung.
Ich erinnre mich noch an meine beruflichen Anfänge, wo die AOK im Vertragsgebiet Ost-Westfalen-Lippe eine feste Behandlungszeit von 45 Minuten (sic!) für Krankengymnastik hatte. Bei gewissen Indikationsstellungen, z.B. Zust. nach Fraktur des Mittelfingers, hatte ich echt Mühe die Behandlungszeit irgendwie sinnvoll rum zu bekommen. V. a., da ich aus einem System kam, wo der Behandlungszeit mit 25 Minuten festgelegt war (was im Übrigen bis heute in viele Ländern der Standard ist). Und auch damals durfte die Mindestdauer nur aus medizinische Gründe unterschritten werden.
Diese Regelbehandlungszeit war auch nie ein Problem (und ist es für die überwiegender Mehrzahl der PI bis heute nicht) bis vor einige Jahren manche Kollegen/innen auf die unsägliche Idee kamen, extra Behandlungszeit verkaufen zu wollen. Da entstand dann auch bei Manchen die Auffassung, dass Sie lediglich zu Erbringung von maximal 15 Minuten Behandlungszeit verpflichtet seien, obwohl vertraglich diese 15 Minuten die minimalen Behandlungszeit darstellt.
Andererseits waren und sind viele Kollegen/innen bis heute nicht in der Lage sich aus ihrem festgefahrenen 30-Miuten-Takt zu verabschieden. Flexibilität bei den Terminen ist bis heute in vielen Praxen ein absolutes Fremdwort. Bereits 1992 hatten wir einen elektronischen Terminplaner, der so eingestellt war, das wir im 10-Minuten-Raster Termine mit unterschiedlicher Dauer verplanen konnten. Mit unserer heutigen Software nutzen wir sogar ein 5-Minuten-Raster. Wir konnten und können damit wesentlich wirtschaftlicher und deutlicher flexibler Planen. Warum das die Mehrheit der PI nicht können, ist mir bis heute ein Rätsel.
Was die mittlere Behandlungszeit angeht; dieses Konstrukt entstand im Rahmen der Vertragsverhandlungen und wurde zur Vergleich der Minutenpreise herangezogen um die Unterschiede zwischen den Leistungspositionen klar zu stellen (KG-ZNS / MT waren demnach schlechter bezahlt als KG).
Auf nach Auffassung vieler Juristen ist bei Angabe einer Zeitspanne, der Mittelwert das Maßgebliche. Das gilt nicht nur bei uns, sondern ist ein allgemeiner Grundsatz bei der Erbringung von Leistungen. Diese Auffassung bedeutet, dass über der Dauer einer VO die gesamte Behandlungszeit einer VO, der Mittelwert multipliziert mit der Anzahl Einheiten betragen soll; bespielhaft 6 x KG = 6 x 20 Minuten = 120 Minuten Gesamtdauer. Als Therapeut wäre man demnach gehalten diese Gesamt-Behandlungszeit als Minimum auf einer VO zu erbringen (mit der Ausnahme des medizinischen Grundes).
Ich weiß, dass das hier ausgeführte eine rein (sozial-) juristischen Perspektive darstellt und, dass sich die allerwenigsten Therapeuten darüber jemals Gedanken gemacht haben. Aber genau das Nicht-Kennen/-Betrachten dieser juristischen Hintergründen unserer Verträge mit der GKV macht eine sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema so schwierig. V.a. aber auch, weil die wirtschaftliche Existenz und die damit einhergehenden Ängste eine (zunehmend) großen Rolle spielen.
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JürgenK schrieb:
>>...Bei gewissen Indikationsstellungen, z.B. Zust. nach Fraktur des Mittelfingers, hatte ich echt Mühe die Behandlungszeit irgendwie sinnvoll rum zu bekommen..<<. dafür hatten wir auch noch die Pos: KG Teilbehandlung mit niedrigerem Preis. Diese habe ich in den 70gern in HH und dann in Schl.Hol. und dann beim Vd AK heraus kicken können ...in HH habe ich trotzdem in dem Jaht 10% mehr bekommen
Lieber Lars, alles schön und gut.
ABER: 25 Euro für 15-25 KG - wie Du geschrieben hast für viele auch für 30 Minuten KG - ist eine unterirdische Vergütung.
Rein rechtlich muss man für jeden Patienten 25 Minuten einplanen, denn es könnte ja sein, dass heute wirklich mal 25 Minuten gebraucht werden. Evtl. sogar 40 Minuten. Und das für 25 Euro?
Die juristischen Gründe finde ich persönlich relativ uninteressant. Ich möchte für meine Leistung angemessen bezahlt werden. Und ich sehe auch keinen Grund, warum ein erfahrener Physio genauso wie ein Berufsanfänger vergütet werden sollte. Das gibt es tatsächlich nur im Gesundheitssystem.
Und genau aus diesem Grund habe ich mich vor über 20 Jahren von der GKV verabschiedet.
Das GKV-System ist über die Jahre immer, immer schlimmer, patientenfeindlicher und therapeutenfeindicher geworden.
Ein Wunder, dass hier überhaupt noch Patienten geholfen wird!
Ich bin viel in Altenheimen unterwegs - nöö, geht gar nicht, ist absolut menschenfeindlich.
Ich habe viele Freunde, die Ärzte sind, auch drei auf Intensiv. Wenn wir miteinander reden, dann fließen oft Tränen. Die sind fertig mit ihren Nerven
Meine Meinung: Wir alle, die im Gesundheitssystem am Patienten arbeiten, werden gnadenlos ausgebeutet. Und die Pharmaindustrie...
Ach, was solls... Ich habe fertig für heute.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lieber Lars, alles schön und gut.
ABER: 25 Euro für 15-25 KG - wie Du geschrieben hast für viele auch für 30 Minuten KG - ist eine unterirdische Vergütung.
Rein rechtlich muss man für jeden Patienten 25 Minuten einplanen, denn es könnte ja sein, dass heute wirklich mal 25 Minuten gebraucht werden. Evtl. sogar 40 Minuten. Und das für 25 Euro?
Die juristischen Gründe finde ich persönlich relativ uninteressant. Ich möchte für meine Leistung angemessen bezahlt werden. Und ich sehe auch keinen Grund, warum ein erfahrener Physio genauso wie ein Berufsanfänger vergütet werden sollte. Das gibt es tatsächlich nur im Gesundheitssystem.
Und genau aus diesem Grund habe ich mich vor über 20 Jahren von der GKV verabschiedet.
Das GKV-System ist über die Jahre immer, immer schlimmer, patientenfeindlicher und therapeutenfeindicher geworden.
Ein Wunder, dass hier überhaupt noch Patienten geholfen wird!
Ich bin viel in Altenheimen unterwegs - nöö, geht gar nicht, ist absolut menschenfeindlich.
Ich habe viele Freunde, die Ärzte sind, auch drei auf Intensiv. Wenn wir miteinander reden, dann fließen oft Tränen. Die sind fertig mit ihren Nerven
Meine Meinung: Wir alle, die im Gesundheitssystem am Patienten arbeiten, werden gnadenlos ausgebeutet. Und die Pharmaindustrie...
Ach, was solls... Ich habe fertig für heute.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Die Teil-KG gab es aber nicht in alle Verträge. 🙄
Und warum werden hier doch so gerne Äpfel mit Birnen verglichen? 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique Das ist ja nun eine völlig andere Diskussion, die Abseits von der hier diskutierte GKV-Regelzeit steht. Das die GKV-Vergütung absolut nicht angemessen ist, sehe ich im Übrigen auch so. Nur kannst du deine Situation nicht mit einer normalen GKV-Praxis vergleichen.
Und warum werden hier doch so gerne Äpfel mit Birnen verglichen? 🤔
Huch! Wo habe ich hier meine Situation mit der einer GKV-Praxis verglichen?
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M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Huch! Wo habe ich hier meine Situation mit der einer GKV-Praxis verglichen?
Auf nach Auffassung vieler Juristen ist bei Angabe einer Zeitspanne, der Mittelwert das Maßgebliche. Das gilt nicht nur bei uns, sondern ist ein allgemeiner Grundsatz bei der Erbringung von Leistungen. Diese Auffassung bedeutet, dass über der Dauer einer VO die gesamte Behandlungszeit einer VO, der Mittelwert multipliziert mit der Anzahl Einheiten betragen soll; bespielhaft 6 x KG = 6 x 20 Minuten = 120 Minuten Gesamtdauer. Als Therapeut wäre man demnach gehalten diese Gesamt-Behandlungszeit als Minimum auf einer VO zu erbringen (mit der Ausnahme des medizinischen Grundes).
Da bin ich mal ein paar Tage im Urlaub und habe soviel zu lesen.
Genau zu diesem Mittelwert, finde ich leider nichts.
Ich gebe dir völlig Recht, wenn du sagst, macht man 15 oder 20 Minuten Behandlung, darf ich rein rechtlich keine Therapie Minuten verkaufen. Denn rein rechtlich, habe ich ja noch 10/5 Minuten der Regelbehandlungszeit.
Ich sehe aber nirgendwo, dass man verpflichtet ist, mehr als 15 Minuten zu behandeln.
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Auf nach Auffassung vieler Juristen ist bei Angabe einer Zeitspanne, der Mittelwert das Maßgebliche. Das gilt nicht nur bei uns, sondern ist ein allgemeiner Grundsatz bei der Erbringung von Leistungen. Diese Auffassung bedeutet, dass über der Dauer einer VO die gesamte Behandlungszeit einer VO, der Mittelwert multipliziert mit der Anzahl Einheiten betragen soll; bespielhaft 6 x KG = 6 x 20 Minuten = 120 Minuten Gesamtdauer. Als Therapeut wäre man demnach gehalten diese Gesamt-Behandlungszeit als Minimum auf einer VO zu erbringen (mit der Ausnahme des medizinischen Grundes).
Da bin ich mal ein paar Tage im Urlaub und habe soviel zu lesen.
Genau zu diesem Mittelwert, finde ich leider nichts.
Ich gebe dir völlig Recht, wenn du sagst, macht man 15 oder 20 Minuten Behandlung, darf ich rein rechtlich keine Therapie Minuten verkaufen. Denn rein rechtlich, habe ich ja noch 10/5 Minuten der Regelbehandlungszeit.
Ich sehe aber nirgendwo, dass man verpflichtet ist, mehr als 15 Minuten zu behandeln.
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Der Sven schrieb:
Hier steht übrigens die Regelbehandlungszeit. Ob man dann länger macht, bleibt jedem selbst überlassen. Volle Pläne haben wir eh alle, ob kurz, lang, gut oder schlechte Behandlung...
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stefomanski schrieb:
Ihr könnte alle so lange umsonst arbeiten wie Ihr wollt !
Arbeite nur wenn ich die Arbeit auch bezahlt bekomme-.
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