Therapiezentrum Flören EAP
Wir suchen ab sofort, oder später,
eine/n Physiotheraeut/in
in Teilzeit/Vollzeit für unsere
Standorte
Mönchengladbach-Odenkirchen und
Mönchengladbach-Rheydt.
Unser Team besteht aus
Physiotherapeuten, Heilpraktiker,
Osteopathen,Sportwissenschaftler,Masseur
u. med. Bademeister, sowie
Ergotherapeuten und Podologen.
Unsere Behandlungsschwerpunkte sind
Orthöpädie , Traumatologie ,
Neurologie sowie Kindertherapie .
Wir Bieten
- Rezeption mit Fachkräfte...
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Brost Jörg schrieb:
Kann mir jemand sagen ob es richtig ist,daß Behandlungen ohne Rezept legal sind wenn ich mit dem Patienten einen privaten Behandlungsvertrag abschließe in dem er über Kontraindikationen und Gefahren der Behandlung aufgeklärt wird (Schriftlich natürlich) ??? Danke und Gruß Jörg
Heilbehandlungen ohne VO sind HPs und Ärzten vorbehalten.
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Brost Jörg schrieb:
War mir bisher auch so bekannt !!! Aber angeblich bewegt man sich mit nem Behandlungsvertrag auf einer anderen juristischen Ebene. dh. Privatrecht ???
MikeS
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MikeS schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig, sobald eine Diagnose gestellt ist und vom Arzt die PT als geeignete Maßnahme benannt (in Form einer VO z.B.) kommt es durchaus in Frage als Anschlussbehandlung oder als Ergänzung zusätzliche Therapie abzugeben. Was übrigens bisher gerichtlich nicht widerlegt wurde - es gehen nur die Meinungen auseinander wie lange eine solche Selbstzahlerbehandlung ohne erneute Vorstellung beim Arzt möglich ist ...
MikeS
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TheStonie schrieb:
Diagnostik ist ein Bereich der Heilkunde und du DARFST als PT keine Diagnose stellen, und DARFST dementsprechend keine Heilbehandlungen daraufhin durchführen. Wenn du das machen willst, solltest du den Teil-HP haben, dann darfst du Diagnostizieren und entsprechend behandeln.
werden. Sie sind nach der Rechtsprechung ungefährlich und unterliegen nicht der Genehmigungspflicht nach dem HPG :blush:
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gewitterwolke schrieb:
Leistungen aus dem Bereich der Massage dürfen auch ohne VO abgegeben
werden. Sie sind nach der Rechtsprechung ungefährlich und unterliegen nicht der Genehmigungspflicht nach dem HPG :blush:
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Illdisposed schrieb:
und neuerdings auch dem sektoralen HP :wink:
Masseure dürfen alles, was sie ihres Examens geprüft worden sind, anwenden. Das ist nicht nur Massage, sondern auch Übungsbehandlungen, Wärme- und Kälteanwendungen, Elektrotherapie Extensionen usw. Deshalb rate ich allen Physiotherapeuten, die sich vom Masseur weitergebildet haben, sich auf ihren alten Beruf zu besinnen.
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Eberhard schrieb:
Masseure dürfen alles, was sie ihres Examens geprüft worden sind, anwenden. Das ist nicht nur Massage, sondern auch Übungsbehandlungen, Wärme- und Kälteanwendungen, Elektrotherapie Extensionen usw. Deshalb rate ich allen Physiotherapeuten, die sich vom Masseur weitergebildet haben, sich auf ihren alten Beruf zu besinnen.
MikeS
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MikeS schrieb:
Lesen, denken und dann schreiben :blush: Natürlich wenn der ARZT die Diagnose gestellt hat ... ich dachte das wäre in meiner Aussage deutlich genug dargestellt gewesen.
MikeS
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Andreas216 schrieb:
Genau!!!! Schöne Woche!
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MH-FN schrieb:
und wie sieht es dann bei Physiotherapeuten aus, die direkt als KG und nicht zuerst als Masseur eingestiegen sind ? Können diejenigen dann auch die Masseur-Leistungen problemlos ohne Verordnung abgeben ?
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Andreas216 schrieb:
Ich will nichts falsches sagen, aber eigentlich nicht!!!
-> Ohne Krankheitswert: ja, mit Krankheitswert beim Pat: Nein!
Klingt komisch, ist aber so!
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Bernie schrieb:
"Können diejenigen dann auch die Masseur-Leistungen problemlos ohne Verordnung abgeben ?"
-> Ohne Krankheitswert: ja, mit Krankheitswert beim Pat: Nein!
Klingt komisch, ist aber so!
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michael933 schrieb:
Nein, sind sie nicht.
Heilbehandlungen ohne VO sind HPs und Ärzten vorbehalten.
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