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Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
und mit Dir wäre das Team
vollständig. Dein Gehalt liegt
über dem Durchschnitt und gerne
übernehmen wir Deine
Urlaubs/Arbeitszeiten.
Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
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BODYWORKER
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hier soll wie folgt ab dem 1.1.2017 bei jeder Lymphdrainage eine Badagierung außerhalb der Regelbhandlungszeit also nach der Therapie (15 Minueten pro Extremität) bandagiert werden - Ohne Vergütung die dafür vorgesehen ist. Das Kompressionmaterial besorgt der Therapeut und rechnet dafür den extra Posten Kompression ab. Der Zusätziche Zeitaufwand wird nicht honoriert.
Wie werdet ihr damit in eurer Praxis umgehen? danke für eure Antworten
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Problem beschreiben
da.and schrieb:
Liebe Kollegen, heute habe ich den neuesten Entscheid vom B-GA gelesen ( auch bei ZVK online)
hier soll wie folgt ab dem 1.1.2017 bei jeder Lymphdrainage eine Badagierung außerhalb der Regelbhandlungszeit also nach der Therapie (15 Minueten pro Extremität) bandagiert werden - Ohne Vergütung die dafür vorgesehen ist. Das Kompressionmaterial besorgt der Therapeut und rechnet dafür den extra Posten Kompression ab. Der Zusätziche Zeitaufwand wird nicht honoriert.
Wie werdet ihr damit in eurer Praxis umgehen? danke für eure Antworten
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therapeutin schrieb:
machen schon lange keine MLD mehr... :wink:
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da.and schrieb:
was heißt für dich mld45 genau?
Regelbehandlungszeit = Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten. Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung.
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Tempelritter schrieb:
MLD am Patient plus alle Nebenarbeiten = 30/45/60Min.
Regelbehandlungszeit = Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten. Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung.
Zitat: " Eine verordnete Kompressionsbandage hat im Anschluss an die Therapiezeit der MLD zu erfolgen" (Leistungsbeschreibung der MLD des langfristigen Heilmittelbedarfs §18 HeilM-RL).
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da.and schrieb:
Ja genau so sehe ich das bisher auch. Doch mit dem neuen Entscheid ist eine Neufassung der Definition mitentstanden, der explizit vorgibt, dass das Bandagieren extra, also nach der Behandlungszeit zu erfolgen hat.
Zitat: " Eine verordnete Kompressionsbandage hat im Anschluss an die Therapiezeit der MLD zu erfolgen" (Leistungsbeschreibung der MLD des langfristigen Heilmittelbedarfs §18 HeilM-RL).
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limone schrieb:
Das wäre krass! Aber würde der Posten Kompression nur die Materialkosten enthalten oder auch die Zeit dafür abdecken?
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Kitane schrieb:
Wir haben viele Pat nach Mama ca, d.h. Die müssten alle auf 30 Min reduziert werden bei Ly3a , weil,ja nur eine Extremität betroffen ist. Mal sehen wie die Pat darauf reagieren .
Wenn die Kompression extra verordnet wird, gibt es dafür auch einen entsprechenden Posten. Zeit und Material. Wie hoch wäre der? Vielleicht klärt sich damit die Aufregung.
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tom1350 schrieb:
"Eine verordnete Kompressionsbandage hat im Anschluss an die Therapiezeit der MLD zu erfolgen."
Wenn die Kompression extra verordnet wird, gibt es dafür auch einen entsprechenden Posten. Zeit und Material. Wie hoch wäre der? Vielleicht klärt sich damit die Aufregung.
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Tempelritter schrieb:
ot
"Eine verordnete Kompressionsbandage hat im Anschluss an die Therapiezeit der MLD zu erfolgen."
Wenn die Kompression extra verordnet wird, gibt es dafür auch einen entsprechenden Posten. Zeit und Material. Wie hoch wäre der? Vielleicht klärt sich damit die Aufregung.
Zeit gibt es nicht, die Kompressionsbandagierung ist kein Heilmittel es wird keine Regelbehandlungszeit vorgegeben.
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Tempelritter schrieb:
tom1350 schrieb am 30.8.16 13:01:
"Eine verordnete Kompressionsbandage hat im Anschluss an die Therapiezeit der MLD zu erfolgen."
Wenn die Kompression extra verordnet wird, gibt es dafür auch einen entsprechenden Posten. Zeit und Material. Wie hoch wäre der? Vielleicht klärt sich damit die Aufregung.
Zeit gibt es nicht, die Kompressionsbandagierung ist kein Heilmittel es wird keine Regelbehandlungszeit vorgegeben.
Eine verordnete Kompressionsbandage hat im Anschluss an die Therapiezeit der MLD zu erfolgen" (Leistungsbeschreibung der MLD des langfristigen Heilmittelbedarfs §18 HeilM-RL).
Und? die MLD45 hat eine Regelbehandlungszeit von 45Min. inkl. der Vor-und Nachbereitung der Behandlung. Nirgends steht 45Min. am Patient.
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Tempelritter schrieb:
da.and schrieb am 30.8.16 11:06:
Eine verordnete Kompressionsbandage hat im Anschluss an die Therapiezeit der MLD zu erfolgen" (Leistungsbeschreibung der MLD des langfristigen Heilmittelbedarfs §18 HeilM-RL).
Und? die MLD45 hat eine Regelbehandlungszeit von 45Min. inkl. der Vor-und Nachbereitung der Behandlung. Nirgends steht 45Min. am Patient.
Der B-GA hat hier nur deutlich klargestellt, was selbstvertsändlich sein sollte und eine klare Leistungsbeschreibung gemacht.
Analog kann eine OP nur abgerechnet werden, wenn aufgeklärt, operiert und ein Bericht geschrieben wurde, da schreit auch niemand nach extra Zeit oder Geld.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
Dieser Bescheid verdeutlicht, was zur MLD gehört. Es war bei etlichen PT / Mass leider üblich, 30/45/60 min zu lymphpen ohne zu bandagieren und genau das ist nicht sinnvoll!
Der B-GA hat hier nur deutlich klargestellt, was selbstvertsändlich sein sollte und eine klare Leistungsbeschreibung gemacht.
Analog kann eine OP nur abgerechnet werden, wenn aufgeklärt, operiert und ein Bericht geschrieben wurde, da schreit auch niemand nach extra Zeit oder Geld.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
Dieser Bescheid verdeutlicht, was zur MLD gehört. Es war bei etlichen PT / Mass leider üblich, 30/45/60 min zu lymphpen ohne zu bandagieren und genau das ist nicht sinnvoll!
Der B-GA hat hier nur deutlich klargestellt, was selbstvertsändlich sein sollte und eine klare Leistungsbeschreibung gemacht.
Analog kann eine OP nur abgerechnet werden, wenn aufgeklärt, operiert und ein Bericht geschrieben wurde, da schreit auch niemand nach extra Zeit oder Geld.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
Der G-BA hat das klargestellt was in den HMR von Anfang an falsch (zu unserem Vorteil) formuliert war.
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Tempelritter schrieb:
hgb schrieb am 30.8.16 14:31:
Dieser Bescheid verdeutlicht, was zur MLD gehört. Es war bei etlichen PT / Mass leider üblich, 30/45/60 min zu lymphpen ohne zu bandagieren und genau das ist nicht sinnvoll!
Der B-GA hat hier nur deutlich klargestellt, was selbstvertsändlich sein sollte und eine klare Leistungsbeschreibung gemacht.
Analog kann eine OP nur abgerechnet werden, wenn aufgeklärt, operiert und ein Bericht geschrieben wurde, da schreit auch niemand nach extra Zeit oder Geld.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
Der G-BA hat das klargestellt was in den HMR von Anfang an falsch (zu unserem Vorteil) formuliert war.
Aber fachlich sollte jedem MLD-ler schon klar sein, dass Bandagieren dazugehört!
mfg hgb :unamused:
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hgb schrieb:
ja, über die fehlende Quali des HMR brauchen wir nicht mehr zu reden, er sollte der Vereinfachung dienen!! :smile:
Aber fachlich sollte jedem MLD-ler schon klar sein, dass Bandagieren dazugehört!
mfg hgb :unamused:
Wie viele Ödem-Patienten/-innen verlassen auch heute noch unbandagiert/nicht komprimiert die Praxen nach einer LD-Behandlung ?
Nicht allein, weil es die Therapeuten/-innen nicht für nötig hielten....Nein: auch weil es viele Betroffene für "unangenehm", "nicht stylisch" etc. halten und ablehnen, weil es viele Ärzte aus Unwissenheit für nicht notwendig halten, weil die Kompressionsmaterialien oft nicht verordnet werden usw.
Aber eben auch, weil es unzählig viele Therapeuten gibt, denen das Wickeln nicht/nicht mehr geläufig ist, zu aufwändig erscheint oder einfach dem Patienten zuliebe auf das oftmals dringend notwendige Bandagieren (KPE!!!) verzichten.
Auch daraus resultiert ein solcher Entscheid.
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Physio2018 schrieb:
...und hier liegt aus meiner Sicht der Hase auch schon begraben.
Wie viele Ödem-Patienten/-innen verlassen auch heute noch unbandagiert/nicht komprimiert die Praxen nach einer LD-Behandlung ?
Nicht allein, weil es die Therapeuten/-innen nicht für nötig hielten....Nein: auch weil es viele Betroffene für "unangenehm", "nicht stylisch" etc. halten und ablehnen, weil es viele Ärzte aus Unwissenheit für nicht notwendig halten, weil die Kompressionsmaterialien oft nicht verordnet werden usw.
Aber eben auch, weil es unzählig viele Therapeuten gibt, denen das Wickeln nicht/nicht mehr geläufig ist, zu aufwändig erscheint oder einfach dem Patienten zuliebe auf das oftmals dringend notwendige Bandagieren (KPE!!!) verzichten.
Auch daraus resultiert ein solcher Entscheid.
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ztzj schrieb:
Lymphdrainage ohne Kompressionsbandage ist Zeit- und Geldverschwendung!
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Charlotte 11 schrieb:
Leider kam mein Patient heute zur LD mit nur 2 Binden. Arzt ist nicht bereit, mehr zu verschreiben. Was würdet Ihr jetzt tun?
Leider kam mein Patient heute zur LD mit nur 2 Binden. Arzt ist nicht bereit, mehr zu verschreiben. Was würdet Ihr jetzt tun?
Keine neuen Ly -Verordnungen mehr annehmen, Altpatienten weiterbehandeln so gut es eben geht.
Ich sehe immer noch Physio-Suchinserate mit "zwingend Ly - Zertifikat gefordert".
Warum ?
Gibt doch auch so genug (etwas besser, wenn auch nicht gut bezahlt) zu tun.
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hermi schrieb:
Charlotte 11 schrieb am 5.9.16 15:54:
Leider kam mein Patient heute zur LD mit nur 2 Binden. Arzt ist nicht bereit, mehr zu verschreiben. Was würdet Ihr jetzt tun?
Keine neuen Ly -Verordnungen mehr annehmen, Altpatienten weiterbehandeln so gut es eben geht.
Ich sehe immer noch Physio-Suchinserate mit "zwingend Ly - Zertifikat gefordert".
Warum ?
Gibt doch auch so genug (etwas besser, wenn auch nicht gut bezahlt) zu tun.
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silvia43 schrieb:
So wie Tempelritter schreibt ,Kompressionsbandage nach !! der Behandlungszeit , dann wird gewickelt. Dann ist eben bei MLD 45 nach 30 oder 35 min Schluss mit der Beh.-zeit, dann wird gewickelt und dann ist es nach!!! der Behandlungszeit.! Noch sehe ich den gültigen Rahmenvertrag als bindent an! Was vielleicht kommt werden wir dann sehen.
Die Dümmlichkeit/ Unfähigkeit der " MLD- Therapeuten " zu kritisieren bzw. das diese ja deshalb offensichtlich keine Bandagierung vorzunehmen ist wohl ein ziemlich starkes Stück. Evtl. deshalb, da keinerlei entsprechenden Grundlagen des Leristungserbringungsregelungsgeflechtes vorliegen. Therapeuten/ " MLD- Therapeuten " mögen meinetwegen nicht in jeder Hinsicht beruflich glänzen ( man sich dortbei bei den Ärzten aber wirklich auch nicht sorgen muss ). Dein Beitrag bis hier ist eine bodenlose Frechheit- im übrigen Frontalangriff.
...Der B-GA hat hier nur deutlich klargestellt, was selbstvertsändlich sein sollte und eine klare Leistungsbeschreibung gemacht....
Der G- BA hat garnichts klargestellt.
... Analog kann eine OP nur abgerechnet werden, wenn aufgeklärt, operiert und ein Bericht geschrieben wurde, da schreit auch niemand nach extra Zeit oder Geld. ...
Gehts eigentlich noch lächerlicher ?
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webpt schrieb:
...Dieser Bescheid verdeutlicht, was zur MLD gehört. Es war bei etlichen PT / Mass leider üblich, 30/45/60 min zu lymphpen ohne zu bandagieren und genau das ist nicht sinnvoll! ...
Die Dümmlichkeit/ Unfähigkeit der " MLD- Therapeuten " zu kritisieren bzw. das diese ja deshalb offensichtlich keine Bandagierung vorzunehmen ist wohl ein ziemlich starkes Stück. Evtl. deshalb, da keinerlei entsprechenden Grundlagen des Leristungserbringungsregelungsgeflechtes vorliegen. Therapeuten/ " MLD- Therapeuten " mögen meinetwegen nicht in jeder Hinsicht beruflich glänzen ( man sich dortbei bei den Ärzten aber wirklich auch nicht sorgen muss ). Dein Beitrag bis hier ist eine bodenlose Frechheit- im übrigen Frontalangriff.
...Der B-GA hat hier nur deutlich klargestellt, was selbstvertsändlich sein sollte und eine klare Leistungsbeschreibung gemacht....
Der G- BA hat garnichts klargestellt.
... Analog kann eine OP nur abgerechnet werden, wenn aufgeklärt, operiert und ein Bericht geschrieben wurde, da schreit auch niemand nach extra Zeit oder Geld. ...
Gehts eigentlich noch lächerlicher ?
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tom1350 schrieb:
Papier ist geduldig. In der Praxis sieht das so aus, entweder eine ( schon recht seltene ) Bandarierung paßt noch in den Zeitplan oder der Patient muss sich leider eine andere Praxis suchen.
momentan sieht die Situation so aus in meiner Umgebung(Berlin):
1) 3-4 Wochen Wartezeit minimum
2) Lymphe,Elektro,UWT,Massagen, eigentlich alles was kein Geld bringt, wird nicht mehr angenommen
3) bevorzugt wird MT+Fango,KG+Fango,MT,KG (in der Reiehnfolge)angenommen
4) in der Regel haben alle Praxen Personal abgebaut und haben max. 1 Mitarbeiter
5) Probleme haben die BG- und Unfälle Pat. die bekommen einfach keine Termine
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therapeutin schrieb:
Lymphe mache ich schon lange nicht mehr(aus Kostengründen),schade habe ich immer gerne gemacht...
momentan sieht die Situation so aus in meiner Umgebung(Berlin):
1) 3-4 Wochen Wartezeit minimum
2) Lymphe,Elektro,UWT,Massagen, eigentlich alles was kein Geld bringt, wird nicht mehr angenommen
3) bevorzugt wird MT+Fango,KG+Fango,MT,KG (in der Reiehnfolge)angenommen
4) in der Regel haben alle Praxen Personal abgebaut und haben max. 1 Mitarbeiter
5) Probleme haben die BG- und Unfälle Pat. die bekommen einfach keine Termine
Zeit Freie Mitarbeiter zu beauftragen.
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tom1350 schrieb:
Das mit dem Personal abbauen ist bestimmt möglich. Nur reduzieren sich damit nicht automatisch die Behandlungsräume. Wenn nicht über den Tag mindestens 50% der Räume besetzt sind ist das bezogen auf die Mietkosten nicht lukrativ.
Zeit Freie Mitarbeiter zu beauftragen.
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therapeutin schrieb:
ach geht schon.. :smile: einfach alles straffer packen und schon rechnet sich alles...bei mir ist der Gewinn fast gleich,als mit Mitarbeitern :kissing_closed_eyes:
Die Frage die sich mir dann stellt ... wie behandelst Du vernünftig im Rahmen der MT und KG, wenn Du
ein starkes Lymphödem vorliegen hast, nehmen wir doch einfach mal das Kniegelenk ...
MikeS
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MikeS schrieb:
@Therapeutin,
Die Frage die sich mir dann stellt ... wie behandelst Du vernünftig im Rahmen der MT und KG, wenn Du
ein starkes Lymphödem vorliegen hast, nehmen wir doch einfach mal das Kniegelenk ...
MikeS
wer kümmert sich noch um Mietkosten?
Wir haben doch alle, dank der Ausbeutung unserer MAs, schon lange eigene Immobilien.
Wir leben unser Helfersyndrom, zu Gunsten der GKV und Beihilfe, vollkommen stressfrei.
Im 30 Min.-Takt und in der kostenfreien Immobilie, da kann man (auch Frau) sich verwirklichen.
Den Verbänden sind wir so auch die liebsten Mitglieder.
Keine noch so bescheuerte Vereinbarung mit den KK bringt uns aus der Ruhe.
Vielleicht bekommen wir im Alter, statt Rente, dann den Helferorden.
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mocca schrieb:
hallo Tom 1350,
wer kümmert sich noch um Mietkosten?
Wir haben doch alle, dank der Ausbeutung unserer MAs, schon lange eigene Immobilien.
Wir leben unser Helfersyndrom, zu Gunsten der GKV und Beihilfe, vollkommen stressfrei.
Im 30 Min.-Takt und in der kostenfreien Immobilie, da kann man (auch Frau) sich verwirklichen.
Den Verbänden sind wir so auch die liebsten Mitglieder.
Keine noch so bescheuerte Vereinbarung mit den KK bringt uns aus der Ruhe.
Vielleicht bekommen wir im Alter, statt Rente, dann den Helferorden.
@Therapeutin,
Die Frage die sich mir dann stellt ... wie behandelst Du vernünftig im Rahmen der MT und KG, wenn Du
ein starkes Lymphödem vorliegen hast, nehmen wir doch einfach mal das Kniegelenk ...
MikeS
Darüber macht sich doch keiner mehr Gedanken.... :unamused:, so interpretiere ich das jedenfalls unter all den Threads. Auch ist die Rechnung von Buchner z.B. sehr einseitig, denn so wie er das darstellt, stimmt es erstens nicht und zweitens ist die Summation von MLD Patienten fiktiv und somit keinesfalls übertragbar auf Praxis xyz.
Eine gute betriebswirtschaftliche Analyse beinhaltet eine Nutzenäquivalenz, wobei die Nutzer das bezahlen, was sie in Anspruch nehmen oder nehmen können oder nehmen wollen.
Gut wer dabei die Möglichkeit hat, rechtssicher HM privat anbieten zu können...
Hinzu kommt die Kostenäquivalenz, wobei hier die Gebührensätze den Kostensätzen entsprechen sollten.
Ist dies nicht der Fall wie im letzteren Beispiel, dann ist es das unternehmerische Können, welches eine genaue Kalkulation erforderlich macht, ob z.B. wie MikeS beschrieben hat eine MT UND eine MLD verordnet wurde und sich das dann rechnet. Quersubventionierungen sollten bei GKV untereinander nicht getätigt werden, das verwässert das Ergebnis.
Wir berücksichtigen hierbei nicht die medizinische Indikation bzw. die med. Notwendikeit, die sich jeder PT eh selbst beantworten sollte.
Für uns jedenfalls rechnen sich Lymphpatienten, wenn sie nicht mehr wie 15% (GKV) vom Patientenanteil ausmachen.
BG und Privat hierbei nicht berücksichtigt.
Ich bezweifle sehr stark, dass sich mal jemand die Mühe gemacht hat, das für seine Praxis auszurechnen, bzw. wenn selbst nicht möglich, es ausrechnen lässt.
Fachleute hierbei gibt es genug, man muss sich derer halt bedienen.
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stefan 302 schrieb:
MikeS schrieb am 9.9.16 14:53:
@Therapeutin,
Die Frage die sich mir dann stellt ... wie behandelst Du vernünftig im Rahmen der MT und KG, wenn Du
ein starkes Lymphödem vorliegen hast, nehmen wir doch einfach mal das Kniegelenk ...
MikeS
Darüber macht sich doch keiner mehr Gedanken.... :unamused:, so interpretiere ich das jedenfalls unter all den Threads. Auch ist die Rechnung von Buchner z.B. sehr einseitig, denn so wie er das darstellt, stimmt es erstens nicht und zweitens ist die Summation von MLD Patienten fiktiv und somit keinesfalls übertragbar auf Praxis xyz.
Eine gute betriebswirtschaftliche Analyse beinhaltet eine Nutzenäquivalenz, wobei die Nutzer das bezahlen, was sie in Anspruch nehmen oder nehmen können oder nehmen wollen.
Gut wer dabei die Möglichkeit hat, rechtssicher HM privat anbieten zu können...
Hinzu kommt die Kostenäquivalenz, wobei hier die Gebührensätze den Kostensätzen entsprechen sollten.
Ist dies nicht der Fall wie im letzteren Beispiel, dann ist es das unternehmerische Können, welches eine genaue Kalkulation erforderlich macht, ob z.B. wie MikeS beschrieben hat eine MT UND eine MLD verordnet wurde und sich das dann rechnet. Quersubventionierungen sollten bei GKV untereinander nicht getätigt werden, das verwässert das Ergebnis.
Wir berücksichtigen hierbei nicht die medizinische Indikation bzw. die med. Notwendikeit, die sich jeder PT eh selbst beantworten sollte.
Für uns jedenfalls rechnen sich Lymphpatienten, wenn sie nicht mehr wie 15% (GKV) vom Patientenanteil ausmachen.
BG und Privat hierbei nicht berücksichtigt.
Ich bezweifle sehr stark, dass sich mal jemand die Mühe gemacht hat, das für seine Praxis auszurechnen, bzw. wenn selbst nicht möglich, es ausrechnen lässt.
Fachleute hierbei gibt es genug, man muss sich derer halt bedienen.
Für uns jedenfalls rechnen sich Lymphpatienten, wenn sie nicht mehr wie 15% (GKV) vom Patientenanteil ausmachen.
Kannst Du das nochmal näher erläutern ?
Bei 32-35 € Stundenumsatz fürs Lymphen?
Ich würde eher sagen (betrifft mich zwar nicht, hab kein Zerti, trotzdem interressant) 0% Lymphpatienten rechnen sich.
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hermi schrieb:
stefan 302 schrieb am 13.9.16 10:32:
Für uns jedenfalls rechnen sich Lymphpatienten, wenn sie nicht mehr wie 15% (GKV) vom Patientenanteil ausmachen.
Kannst Du das nochmal näher erläutern ?
Bei 32-35 € Stundenumsatz fürs Lymphen?
Ich würde eher sagen (betrifft mich zwar nicht, hab kein Zerti, trotzdem interressant) 0% Lymphpatienten rechnen sich.
...Quersubventionierungen sollten bei GKV untereinander nicht getätigt werden, das verwässert das Ergebnis....
Wobei es sich ja dortbei ausdrücklich um Quersubventionierung handelt.
Also man letztendlich, da man MLD im Verlustmodus durchführt, einerseits die entsprechenden MLD- Fortbildungen bezahlen muss und genau deshalb, wenn man diese Leistung auch noch anbietet eine weitere Qualifikation benötigt/ bezahlen muss, um die Verluste auszugleichen.
Sozusagen rein rechnerisch man besser täte garkeine Zertifikatsleistungen anzubieten bzw. MT nicht zumindest deshalb benötigte, da man MLD anbietet. Dabei unterstelle ich halb insgeheim, dass diese Kombination im Ergebnis auf eine immaginäre KG- Vergütungsversion herauslaufen soll ? Solche branchentypisch ja seit Jahren als überüppig betrachtet wird bzw. dortmit jeweils verglichen wird bzw. dortvon ausgegangen wird- wie es dort gegenüber sich darstellt usw. ?
Es bedarf insofern anderer Einnahmequellen- oder man benötigt Familie und Co um die GKV- Leistungserbringungsverluste auszugleichen ( ? ).
Du hattest geschrieben, dass man sich z.B. für dererlei Darstellungen eben entsprechende Fachleute nehmen könne, um insoferniges darstellen/ vorrechnen zu lassen.
Davon ausgehend dass dies selbstredend gkv- seitig kostenfrei erfolgen müsste- in welcher Branche sind diese Fachleute aber denn anzutreffen ( die dies zumindest schwerst schlecht darstellen können ) ? " Selbst " bei Buchner man sich fragt ob bei dortigen Darstellungen überhaupt Grundkenntnisse der Branchenabläufe/ Realitäten vorliegen.
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webpt schrieb:
...dann ist es das unternehmerische Können, welches eine genaue Kalkulation erforderlich macht, ob z.B. wie MikeS beschrieben hat eine MT UND eine MLD verordnet wurde und sich das dann rechnet. ...
...Quersubventionierungen sollten bei GKV untereinander nicht getätigt werden, das verwässert das Ergebnis....
Wobei es sich ja dortbei ausdrücklich um Quersubventionierung handelt.
Also man letztendlich, da man MLD im Verlustmodus durchführt, einerseits die entsprechenden MLD- Fortbildungen bezahlen muss und genau deshalb, wenn man diese Leistung auch noch anbietet eine weitere Qualifikation benötigt/ bezahlen muss, um die Verluste auszugleichen.
Sozusagen rein rechnerisch man besser täte garkeine Zertifikatsleistungen anzubieten bzw. MT nicht zumindest deshalb benötigte, da man MLD anbietet. Dabei unterstelle ich halb insgeheim, dass diese Kombination im Ergebnis auf eine immaginäre KG- Vergütungsversion herauslaufen soll ? Solche branchentypisch ja seit Jahren als überüppig betrachtet wird bzw. dortmit jeweils verglichen wird bzw. dortvon ausgegangen wird- wie es dort gegenüber sich darstellt usw. ?
Es bedarf insofern anderer Einnahmequellen- oder man benötigt Familie und Co um die GKV- Leistungserbringungsverluste auszugleichen ( ? ).
Du hattest geschrieben, dass man sich z.B. für dererlei Darstellungen eben entsprechende Fachleute nehmen könne, um insoferniges darstellen/ vorrechnen zu lassen.
Davon ausgehend dass dies selbstredend gkv- seitig kostenfrei erfolgen müsste- in welcher Branche sind diese Fachleute aber denn anzutreffen ( die dies zumindest schwerst schlecht darstellen können ) ? " Selbst " bei Buchner man sich fragt ob bei dortigen Darstellungen überhaupt Grundkenntnisse der Branchenabläufe/ Realitäten vorliegen.
Wie ein PI seine Auswertung macht, ist ihm überlassen.
Wir werten nach Patient und Fall aus, nicht nach Termin...
Beispiel:
Patient mit Rezept MLD 30, weiteres Rezept mit KG + Elo bei z.B. Z.n. Arthroskopie Schulter/Knie etc..
in der Regel 2. Rezept ohne MLD, aber dann schon KGG
3 Rezepte brauchen wir max für diese Indikation/Schnitt.
Es gibt zahlreiche andere Beispiele, das eine sollte genügen. Somit subventioniere ich nicht quer wie du schreibst, sondern nach Abschluß des "Falles" zeigt sich, was übrig bleibt.
Würde ich keine MLD anbieten, hätte ich den Patienten überhaupt nicht mit Summe x am Ende der 18 Behandlungen.
Krankenhäuser berechnen auch nach Fällen, nicht nach Zeit (DRG´s).
Unsere Berechnung ergibt satten Gewinn bei gut bezahlten Therapeuten.
Je nach Indikation auch mal MLD 45, jedoch selten.
Gar nicht MLD 60, da wir dafür keinen Termin haben....
Jeder kann hoffentlich selbst errechnen, ob oder ob nicht es für ihn betr.wirtsch. gut läuft.
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stefan 302 schrieb:
ich mache es plastisch, in der Hoffnung verstanden zu werden.
Wie ein PI seine Auswertung macht, ist ihm überlassen.
Wir werten nach Patient und Fall aus, nicht nach Termin...
Beispiel:
Patient mit Rezept MLD 30, weiteres Rezept mit KG + Elo bei z.B. Z.n. Arthroskopie Schulter/Knie etc..
in der Regel 2. Rezept ohne MLD, aber dann schon KGG
3 Rezepte brauchen wir max für diese Indikation/Schnitt.
Es gibt zahlreiche andere Beispiele, das eine sollte genügen. Somit subventioniere ich nicht quer wie du schreibst, sondern nach Abschluß des "Falles" zeigt sich, was übrig bleibt.
Würde ich keine MLD anbieten, hätte ich den Patienten überhaupt nicht mit Summe x am Ende der 18 Behandlungen.
Krankenhäuser berechnen auch nach Fällen, nicht nach Zeit (DRG´s).
Unsere Berechnung ergibt satten Gewinn bei gut bezahlten Therapeuten.
Je nach Indikation auch mal MLD 45, jedoch selten.
Gar nicht MLD 60, da wir dafür keinen Termin haben....
Jeder kann hoffentlich selbst errechnen, ob oder ob nicht es für ihn betr.wirtsch. gut läuft.
Wenn sich mehr Praxen beteiligen, wäre das Quorum sicher zu erreichen und es würde mehr Aufmerksamkeit für die Missstände in diesem Berufsfeld geschaffen. U.a. aus diesem Grund nehmen wir an der Petition teil.
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Tuxedo schrieb:
Kleines Update zur Petition: in unserer Praxis (4 Behandlungsräume) liegen die Unterschriftsbögen aus und Patienten werden darauf angesprochen. Nach einer Woche bereits über 50 Unterschriften.
Wenn sich mehr Praxen beteiligen, wäre das Quorum sicher zu erreichen und es würde mehr Aufmerksamkeit für die Missstände in diesem Berufsfeld geschaffen. U.a. aus diesem Grund nehmen wir an der Petition teil.
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Eigentor für die MLD, ich sehe die Kompression als Bestanteil der Nachbereitung der Behandlung. MLD45 heißt nicht 45Min. am Patient.
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Problem beschreiben
484 schrieb:
MLD in ganz Deutschland einfach mal Ablehnen. Ganz einfach ,.... Wer das mit macht ist selber Schuld
Das Kompressionmaterial besorgt der Therapeut und rechnet dafür den extra Posten Kompression ab.
Sicherlich nicht. Wird vom Arzt extra verschrieben und kann der Patient in der Apotheke besorgen.
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"1. Abrechnungsposition in Physiotherpie (X0204) 8,40 Euro : Der Vergütungssatz beinhaltet die Kosten für das Polstermatierial und Trikofix. Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet. Diese Position entält keine Regelbehandlungszeit, d.h. die Position ist nur eine Abrechungnsposition für Polstermaterial (Schlauchverband, Synthetische Posterbinde, Pflaster, Schaumgummi-Pad).
2. Neu: Eine verordnete Kompressionsbandagierung hat im Anschluss an die Therapiezeit der Mld zu erfolgen."(Benötigst du also kein Postermaterial kannst du es nicht abrechnen)
"3. .. Ein Arzt, der Mld verordnet, meint damit laut Heilmittel-Richtlinie immer auch eine gegenbenfalls erforderliche Kompressionsbadagierung. Die Richtlinie sieht nicht vor, dass die Verordnung, diese zusätzich nennt. "
Kopiert aus dem Auzug des G-BA Entscheides. von zvk Seite.
IV.§ 18 Absatz 2 Nummer7 wird wie folgt geändert:
1. nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Eine verordnete Kompressionsbandagierung hat im Anschluss an die Therapiezeit
der MLD zu erfolgen.“
2. Im neuen Satz 3 werden die Wörter
„Gegebenenfalls erforderliche“ durch das Wort
„Erforderliche“ ersetzt.
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da.and schrieb:
in der Zeitschrift up-unternehmen praxis ist es wie folgt beschrieben:ich zitiere:
"1. Abrechnungsposition in Physiotherpie (X0204) 8,40 Euro : Der Vergütungssatz beinhaltet die Kosten für das Polstermatierial und Trikofix. Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet. Diese Position entält keine Regelbehandlungszeit, d.h. die Position ist nur eine Abrechungnsposition für Polstermaterial (Schlauchverband, Synthetische Posterbinde, Pflaster, Schaumgummi-Pad).
2. Neu: Eine verordnete Kompressionsbandagierung hat im Anschluss an die Therapiezeit der Mld zu erfolgen."(Benötigst du also kein Postermaterial kannst du es nicht abrechnen)
"3. .. Ein Arzt, der Mld verordnet, meint damit laut Heilmittel-Richtlinie immer auch eine gegenbenfalls erforderliche Kompressionsbadagierung. Die Richtlinie sieht nicht vor, dass die Verordnung, diese zusätzich nennt. "
Kopiert aus dem Auzug des G-BA Entscheides. von zvk Seite.
IV.§ 18 Absatz 2 Nummer7 wird wie folgt geändert:
1. nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Eine verordnete Kompressionsbandagierung hat im Anschluss an die Therapiezeit
der MLD zu erfolgen.“
2. Im neuen Satz 3 werden die Wörter
„Gegebenenfalls erforderliche“ durch das Wort
„Erforderliche“ ersetzt.
...
"3. .. Ein Arzt, der Mld verordnet, meint damit laut Heilmittel-Richtlinie immer auch eine gegenbenfalls erforderliche Kompressionsbadagierung. Die Richtlinie sieht nicht vor, dass die Verordnung, diese zusätzich nennt. "
...
Im neuen Satz 3 werden die Wörter
„Gegebenenfalls erforderliche“ durch das Wort
„Erforderliche“ ersetzt.
Was heißt das konkret? Eine Bandagierung ist immer erforderlich? Wenn der Patient also Material mitbringt und darauf besteht machen wir die Bandarierung im Anschluss ohne zusätzliche Abrechenposition für Material? Mit etwas Glück hat er eine Strumpfhose, die er selbst anziehen kann.
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tom1350 schrieb:
da.and schrieb am 30.8.16 14:28:
...
"3. .. Ein Arzt, der Mld verordnet, meint damit laut Heilmittel-Richtlinie immer auch eine gegenbenfalls erforderliche Kompressionsbadagierung. Die Richtlinie sieht nicht vor, dass die Verordnung, diese zusätzich nennt. "
...
Im neuen Satz 3 werden die Wörter
„Gegebenenfalls erforderliche“ durch das Wort
„Erforderliche“ ersetzt.
Was heißt das konkret? Eine Bandagierung ist immer erforderlich? Wenn der Patient also Material mitbringt und darauf besteht machen wir die Bandarierung im Anschluss ohne zusätzliche Abrechenposition für Material? Mit etwas Glück hat er eine Strumpfhose, die er selbst anziehen kann.
X0204 Kompressionsbandagierung einer Extremität
Definition:
Spezielle Kompressionsbandagierung im Anschluss an die manuelle Lymphdrainage und der ggf. notwendigen Bewegungstherapie zur Erhaltung und Sicherung der entödematisierenden Effekte der Behandlung.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
- schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellungen - chronisch schmerzlose oder schmerzhafte länger bestehende bzw. dauerhafte manifeste Lymphödemen mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)
Die Kompressionsbandagierung kommt nur in Betracht:
- wenn noch keine Kompressionsbestrumpfung vorhanden ist. - wenn noch eine Ödemreduktionsphase besteht. - bei komplizierten Ödemen, wenn die Kompressionsbestrumpfung allein nicht ausreicht.
Leistung:
- Vorbereiten und Anlegen der Kompressionsbandage an der jeweiligen Extremität einschl. Hand bzw. Fuß (die Vergütung der Leistung gilt für jeweils eine Extremität; bei zwei oder mehr Extremitäten wird die Leistung entsprechend zusätzlich vergütet. - Beratung des Patienten.
Hinweis: Der Vergütungssatz beinhaltet die Kosten für das Polstermaterial und Trikofix. Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet.
Wo ist denn hier Diskussionsbedarf?? Dieser Rahmenvertragsbestandteil ist für mich bindend. Nachträgliche einseitige Änderungen interessieren mich erst mal nicht!
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Alfred Kramer schrieb:
Das steht im VdEK - Rahmenvertrag:
X0204 Kompressionsbandagierung einer Extremität
Definition:
Spezielle Kompressionsbandagierung im Anschluss an die manuelle Lymphdrainage und der ggf. notwendigen Bewegungstherapie zur Erhaltung und Sicherung der entödematisierenden Effekte der Behandlung.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
- schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellungen - chronisch schmerzlose oder schmerzhafte länger bestehende bzw. dauerhafte manifeste Lymphödemen mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)
Die Kompressionsbandagierung kommt nur in Betracht:
- wenn noch keine Kompressionsbestrumpfung vorhanden ist. - wenn noch eine Ödemreduktionsphase besteht. - bei komplizierten Ödemen, wenn die Kompressionsbestrumpfung allein nicht ausreicht.
Leistung:
- Vorbereiten und Anlegen der Kompressionsbandage an der jeweiligen Extremität einschl. Hand bzw. Fuß (die Vergütung der Leistung gilt für jeweils eine Extremität; bei zwei oder mehr Extremitäten wird die Leistung entsprechend zusätzlich vergütet. - Beratung des Patienten.
Hinweis: Der Vergütungssatz beinhaltet die Kosten für das Polstermaterial und Trikofix. Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet.
Wo ist denn hier Diskussionsbedarf?? Dieser Rahmenvertragsbestandteil ist für mich bindend. Nachträgliche einseitige Änderungen interessieren mich erst mal nicht!
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morpheus-06 schrieb:
Die HMR stehen über den RV und da war die Komp.band. in der MLD Zeit inkl.
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Alfred Kramer schrieb:
wieso stehen HMR über den RV?
Die HMR stehen über den RV.....
Morpheus, ich schätze deine Beiträge sonst sehr, aber..... deine o.g. Aussage müsstest du mir mal juristisch näher erläutern. Bin verwirrt. :grin:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
morpheus-06 schrieb am 30.8.16 20:20:
Die HMR stehen über den RV.....
Morpheus, ich schätze deine Beiträge sonst sehr, aber..... deine o.g. Aussage müsstest du mir mal juristisch näher erläutern. Bin verwirrt. :grin:
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morpheus-06 schrieb:
HMR Grundlage SGB V, steht über den RV die Vereinbarungen zw. Verbänden und Kassen sind. Im Bezug auf die MLD wäre aufgrund der Formulierung die Komp.band. in der Regelbehandlungszeit zu erbringen. So die Aussage eines RA. Dazu gibt es auch Infos einzelner Kassen die das zähneknirschend bestätigen. Dieses wird jetzt mit Änderung der HMR zu unserem Nachteil.
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Eberhard schrieb:
HMR stehen über den Rahmenverträgen. Das war ja auch der Grund weswegen die Verbände den Prozess gegen die Rezepteprüfung verloren haben. Die Verbände und fast alle Therapeuten waren damals der Meinung, dass das was in den Rahmenverttägen steht, vorrängig ist.
HMR Grundlage SGB V, steht über den RV die Vereinbarungen zw. Verbänden und Kassen sind. Im Bezug auf die MLD wäre aufgrund der Formulierung die Komp.band. in der Regelbehandlungszeit zu erbringen. So die Aussage eines RA. Dazu gibt es auch Infos einzelner Kassen die das zähneknirschend bestätigen. Dieses wird jetzt mit Änderung der HMR zu unserem Nachteil.
stimmt.
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stefan 302 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 31.8.16 11:01:
HMR Grundlage SGB V, steht über den RV die Vereinbarungen zw. Verbänden und Kassen sind. Im Bezug auf die MLD wäre aufgrund der Formulierung die Komp.band. in der Regelbehandlungszeit zu erbringen. So die Aussage eines RA. Dazu gibt es auch Infos einzelner Kassen die das zähneknirschend bestätigen. Dieses wird jetzt mit Änderung der HMR zu unserem Nachteil.
stimmt.
Und es bedeutet auch nicht, daß in der Vergütung dafür die Bandagen enthalten sind!
Wir achten darauf, dass Kompressionsbandagierung extra auf dem Rezept mit verordnet wird.
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Alfred Kramer schrieb:
Das bedeutet aber nicht, daß die Position Kompressionsbandagierung nicht mehr abgerechnet werden kann, oder??
Und es bedeutet auch nicht, daß in der Vergütung dafür die Bandagen enthalten sind!
Wir achten darauf, dass Kompressionsbandagierung extra auf dem Rezept mit verordnet wird.
Das bedeutet aber nicht, daß die Position Kompressionsbandagierung nicht mehr abgerechnet werden kann, oder??
Und es bedeutet auch nicht, daß in der Vergütung dafür die Bandagen enthalten sind!
Wir achten darauf, dass Kompressionsbandagierung extra auf dem Rezept mit verordnet wird.
Die Komp.band. kann immer zusätzlich abgerechnet werden, wenn verordnet. Zum Trikofix und Schlauchverband muss jetzt zusätzlich die Zeit für das Anlegen der Bandage gestellt werden. Bisher war die Zeit für das Anlegen aufgrund der HMR in der Regelbehandlungszeit der MLD30/45/60 enthalten.
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morpheus-06 schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 31.8.16 12:21:
Das bedeutet aber nicht, daß die Position Kompressionsbandagierung nicht mehr abgerechnet werden kann, oder??
Und es bedeutet auch nicht, daß in der Vergütung dafür die Bandagen enthalten sind!
Wir achten darauf, dass Kompressionsbandagierung extra auf dem Rezept mit verordnet wird.
Die Komp.band. kann immer zusätzlich abgerechnet werden, wenn verordnet. Zum Trikofix und Schlauchverband muss jetzt zusätzlich die Zeit für das Anlegen der Bandage gestellt werden. Bisher war die Zeit für das Anlegen aufgrund der HMR in der Regelbehandlungszeit der MLD30/45/60 enthalten.
Vielleicht reagieren die Standesvertretungen in unserem Interesse????
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mocca schrieb:
wäre jetzt nicht der Zeitpunkt die Rahmenverträge, wegen vielfältigem Korrekturbedarf, zu kündigen und neu auszuhandeln?
Vielleicht reagieren die Standesvertretungen in unserem Interesse????
Vielleicht reagieren die Standesvertretungen in unserem Interesse????
:stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue: :smile: :stuck_out_tongue:
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Wonderwoman schrieb:
mocca schrieb am 31.8.16 14:19:
Vielleicht reagieren die Standesvertretungen in unserem Interesse????
:stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue: :smile: :stuck_out_tongue:
wäre jetzt nicht der Zeitpunkt die Rahmenverträge, wegen vielfältigem Korrekturbedarf, zu kündigen und neu auszuhandeln?
Vielleicht reagieren die Standesvertretungen in unserem Interesse????
Der war richtig gut !! :stuck_out_tongue_winking_eye: :smile: :stuck_out_tongue:
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Alfred Kramer schrieb:
mocca schrieb am 31.8.16 14:19:
wäre jetzt nicht der Zeitpunkt die Rahmenverträge, wegen vielfältigem Korrekturbedarf, zu kündigen und neu auszuhandeln?
Vielleicht reagieren die Standesvertretungen in unserem Interesse????
Der war richtig gut !! :stuck_out_tongue_winking_eye: :smile: :stuck_out_tongue:
Das Verhältnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu den Heilmittelerbringern wird durch Rahmenempfehlungen geregelt, die der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände der Heilmittelerbringer gemeinsam beschließen (siehe § 125 SGB V).
In den Rahmenempfehlungen werden insbesondere folgende Punkte geregelt:
Inhalt der einzelnen Heilmittel einschließlich Umfang und Häufigkeit ihrer Anwendungen im Regelfall sowie deren Regelbehandlungszeit
Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse umfassen
Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit dem verordnenden Vertragsarzt
Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und deren Prüfung
Vorgaben für Vergütungsstrukturen
Die Rahmenempfehlungen sind Grundlage der Vertragsverhandlungen zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen auf Landesebene.
Die Heilmittel-Richtlinie des G-BA hat Vorrang gegenüber den gemeinsamen Rahmenempfehlungen.
OK, o.g. zitat stammt von der Website des G-BA. Soweit so gut. Jetzt stellt sich die Frage: sind die Leistungsbeschreibungen vorrangig Bestandteil der HMR oder der Rahmenverträge?
Nach meinem Verständnis sind die Leistungsbeschreibungen aufgrund § 125 Abs. 1 Ziffer 1 SGB V ausschließlich zwischen der GKV und unsere Spitzenverbände auszuhandeln. Demnach hat der G-BA hier eindeutig seine gesetzlich vorgegebene Grenzen überschritten, oder?
Hinzu kommt noch, dass es bei der Kompression nicht um ein verordnungfähiges Heilmittel im Sinne des HMK handelt, sondern ausschließlich um eine Nebenleistung (Materialvergütung).
Ich gehe daher davon aus, dass da noch eine weitere Klarstellung bzw. Änderung der Preisvereinbarung zum 01.01.2017 erfolgen wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Gemeinsame Rahmenempfehlungen der Heilmittelerbringer und der Krankenkassen
Das Verhältnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu den Heilmittelerbringern wird durch Rahmenempfehlungen geregelt, die der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände der Heilmittelerbringer gemeinsam beschließen (siehe § 125 SGB V).
In den Rahmenempfehlungen werden insbesondere folgende Punkte geregelt:
Inhalt der einzelnen Heilmittel einschließlich Umfang und Häufigkeit ihrer Anwendungen im Regelfall sowie deren Regelbehandlungszeit
Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse umfassen
Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit dem verordnenden Vertragsarzt
Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und deren Prüfung
Vorgaben für Vergütungsstrukturen
Die Rahmenempfehlungen sind Grundlage der Vertragsverhandlungen zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen auf Landesebene.
Die Heilmittel-Richtlinie des G-BA hat Vorrang gegenüber den gemeinsamen Rahmenempfehlungen.
OK, o.g. zitat stammt von der Website des G-BA. Soweit so gut. Jetzt stellt sich die Frage: sind die Leistungsbeschreibungen vorrangig Bestandteil der HMR oder der Rahmenverträge?
Nach meinem Verständnis sind die Leistungsbeschreibungen aufgrund § 125 Abs. 1 Ziffer 1 SGB V ausschließlich zwischen der GKV und unsere Spitzenverbände auszuhandeln. Demnach hat der G-BA hier eindeutig seine gesetzlich vorgegebene Grenzen überschritten, oder?
Hinzu kommt noch, dass es bei der Kompression nicht um ein verordnungfähiges Heilmittel im Sinne des HMK handelt, sondern ausschließlich um eine Nebenleistung (Materialvergütung).
Ich gehe daher davon aus, dass da noch eine weitere Klarstellung bzw. Änderung der Preisvereinbarung zum 01.01.2017 erfolgen wird.
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morpheus-06 schrieb:
die Leistungsbeschreibungen vorrangig Bestandteil der RV. Die Kompression kein verordnungfähiges Heilmittel im Sinne des HMK da stimme ich dir voll zu. Auf eine weitere Klarstellungen werden wir vergeblich warten. Die Ziffer X0204 Kompressionsbandagierung einer Extremität wird die Zeit, das Trikofix und den Schlauchverband beinhalten. Da können wir nur hoffen, das die Vergütung deutlich angehoben wird, jetzt wo die GLS Bindung gefallen ist.
1. Die kompressionsbandagierung ist, soweit sie denn nun erforderlich ist, zusätzlich auf eine Heilmittelformular zu verordnen, obwohl sie gar kein Heilmittel ist. Verwirrend :tired_face:
2. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet bislang keine Regelbehandlungszeit für die Kompressionsbandagierung. Warum auch? Regelbehandlungszeiten sind ja nur bei Heilmittel erforderlich und dazu siehe Ziffer 1. Nun ja, bislang kann ich somit die erforderlich Zeit selbst bestimmen. Ob das die vielbeschworene Qualitätssicherung dient? Das darf dann bezweifelt werden.
3. Aufgrund § 125 Abs.1 SGB V ist jetzt zwingend eine Überarbeitung der Leistungsbeschreibung und der Vergütungsvereinbarungen vorzunehmen. Und natürlich kann und muss dabei eine Preiserhöhung erfolgen.
4. Jetzt wird die GKV klagen, dass die Ausgaben steigen (JA, aufgrund euren eigenen Beschlusses, lieber GKV). Die Ärzte werden über ihr erhöhtes Regressrisiko klagen (JA, liebe Ärzte, aufgrund des Beschluss euren eigenen Vertreter bei der G-BA).
Im Endeffekt sehen wir ohnehin nicht soviel Bandagierungen in der Praxis, da in der Regel geeignete Hilfsmittel zur Kompression (Kompressinsbestrümpfung) beim Patienten bereits vorhanden sind und damit eine Kompressionsbandagierung aufgrund § 18 Abs. 2 Ziffer 7 gar nicht verordnet werden darf. Und somit dürfen die Bandagierung dann auch nicht durchführen (Stichwort: Kontrollpflicht).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Damit haben wir jetzt ein richtiges Kuddelmuddel:
1. Die kompressionsbandagierung ist, soweit sie denn nun erforderlich ist, zusätzlich auf eine Heilmittelformular zu verordnen, obwohl sie gar kein Heilmittel ist. Verwirrend :tired_face:
2. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet bislang keine Regelbehandlungszeit für die Kompressionsbandagierung. Warum auch? Regelbehandlungszeiten sind ja nur bei Heilmittel erforderlich und dazu siehe Ziffer 1. Nun ja, bislang kann ich somit die erforderlich Zeit selbst bestimmen. Ob das die vielbeschworene Qualitätssicherung dient? Das darf dann bezweifelt werden.
3. Aufgrund § 125 Abs.1 SGB V ist jetzt zwingend eine Überarbeitung der Leistungsbeschreibung und der Vergütungsvereinbarungen vorzunehmen. Und natürlich kann und muss dabei eine Preiserhöhung erfolgen.
4. Jetzt wird die GKV klagen, dass die Ausgaben steigen (JA, aufgrund euren eigenen Beschlusses, lieber GKV). Die Ärzte werden über ihr erhöhtes Regressrisiko klagen (JA, liebe Ärzte, aufgrund des Beschluss euren eigenen Vertreter bei der G-BA).
Im Endeffekt sehen wir ohnehin nicht soviel Bandagierungen in der Praxis, da in der Regel geeignete Hilfsmittel zur Kompression (Kompressinsbestrümpfung) beim Patienten bereits vorhanden sind und damit eine Kompressionsbandagierung aufgrund § 18 Abs. 2 Ziffer 7 gar nicht verordnet werden darf. Und somit dürfen die Bandagierung dann auch nicht durchführen (Stichwort: Kontrollpflicht).
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Wonderwoman schrieb:
da.and schrieb am 30.8.16 09:19:
Das Kompressionmaterial besorgt der Therapeut und rechnet dafür den extra Posten Kompression ab.
Sicherlich nicht. Wird vom Arzt extra verschrieben und kann der Patient in der Apotheke besorgen.
Was passiert denn mir der Pos.Nr. 20204 ist die dann hinfällig ?
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Somit dürfen wir die Bandagierung, wenn sie denn verordnet ist, auch nicht durchführen (Stichwort: Kontrollpflicht). und erst recht nicht abrechnen. Das war auch bislang schon so.
Solltest du dem Patienten aber beim Anziehen der Kompressionsbestrümpfung behilflich sein (müssen), so fällt dieses unter der "Nachbereitung". Genauso wie das Ausziehen unter der "Vorbereitung" fällt. Und das Wiederum reduziert die reine Behandlungszeit am Patienten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ist ein geeignetes Hilfsmittel zur Kompression (hier: Kompressionsbestrümpfung) beim Patienten bereits vorhanden, darf eine Kompressionsbandagierung nach§ 18 Abs. 2 Ziffer 7 HMR gar nicht verordnet werden.
Somit dürfen wir die Bandagierung, wenn sie denn verordnet ist, auch nicht durchführen (Stichwort: Kontrollpflicht). und erst recht nicht abrechnen. Das war auch bislang schon so.
Solltest du dem Patienten aber beim Anziehen der Kompressionsbestrümpfung behilflich sein (müssen), so fällt dieses unter der "Nachbereitung". Genauso wie das Ausziehen unter der "Vorbereitung" fällt. Und das Wiederum reduziert die reine Behandlungszeit am Patienten.
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Problem beschreiben
Kitane schrieb:
Jetzt nochmal für Dumme, also ein Pat kommt mit einer MLD VO 60 Min, er trägt aber Kompressionsstrümpfe, dann entfällt doch die Kompression oder ? Oder kommt und hat keine Strümpfe und ich lymphe 60 Min und lege danach noch die Kompreesion an ( für lau) ?
Was passiert denn mir der Pos.Nr. 20204 ist die dann hinfällig ?
dass ein zusätzlich ausgebildeter Therapeut für seine (zertifizierte) Arbeit weniger bezahlt bekommt, als ein nicht zusätzlich ausgebildeter ist doch schon lange ein unglaublicher Skandal!!!!!
Wir haben in unserer Praxis (Berlin) bereits vor Jahren versucht, einen MLD-Streik zu organisieren mit den Praxen in unserem Bezirk. Obgleich alle angerufenen/angeschriebenen Kollegen erst begeistert waren, kamen nur 5 Praxisvertreter (von 32, die ursprünglich zugesagt hatten)zur Streik-Besprechung.
Heißt: so lange die Physios ein derartiges Schaf-Verhalten an den Tag legen, wird sich nichts ändern. Regen wir uns also wieder ab und fangen bei uns an :anguished:
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Wer nicht hören kann geht eben pleite. :point_up:
Erst wenn die Patienten ( die sind auch Wähler) auf die Barrikaden gehen ändern die Kassen und die Politiker ihre Einstellung für unsere Arbeit
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Fuzziguzzi schrieb:
Gebt mehrheitlich die ML-Zulassung zurück und die Übriggebliebenen haben den "Schwarzen Peter" und müssen für zu wenig Geld qualitativ gute Arbeit leisten.
Wer nicht hören kann geht eben pleite. :point_up:
Erst wenn die Patienten ( die sind auch Wähler) auf die Barrikaden gehen ändern die Kassen und die Politiker ihre Einstellung für unsere Arbeit
sich mal jemand die Frage gestellt warum der Gba das gemacht hat, das macht man doch nicht weil alle sauber gearbeitet haben.
Die Verbände haben vielleicht sich nicht mit rum bekleckert aber angeschoben auch nicht, aus sicht der Verbände ist das zwar eine Klarstellung aber unnötig da in den Verträgen schon geregelt. Danke an die Kollegen die dafür gesorgt haben das es GKV fuzzies überhaupt wichtig war. Denn die Kassen sparen grad mal gar nichts mit der Aktion. Für die Kassen bleiben die Kosten gleich.
Also warum diese Klarstellung? Letztendlich sollte es so kommen wie oben geschrieben, mehr Kosten für Kassen und mehr Stress für die KV durch die eigene Lobby.
have a nice day
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nafets schrieb:
Hat
sich mal jemand die Frage gestellt warum der Gba das gemacht hat, das macht man doch nicht weil alle sauber gearbeitet haben.
Die Verbände haben vielleicht sich nicht mit rum bekleckert aber angeschoben auch nicht, aus sicht der Verbände ist das zwar eine Klarstellung aber unnötig da in den Verträgen schon geregelt. Danke an die Kollegen die dafür gesorgt haben das es GKV fuzzies überhaupt wichtig war. Denn die Kassen sparen grad mal gar nichts mit der Aktion. Für die Kassen bleiben die Kosten gleich.
Also warum diese Klarstellung? Letztendlich sollte es so kommen wie oben geschrieben, mehr Kosten für Kassen und mehr Stress für die KV durch die eigene Lobby.
have a nice day
Die Verbände haben vielleicht sich nicht mit rum bekleckert ...
... dann haben "die Verbände" vielleicht den Rum getrunken ... :yum: :kissing_closed_eyes: :yum: :kissing_closed_eyes:
Einen angenehmen, sonnigen Tag wünscht
Evi :smile:
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Evemarie Kaiser schrieb:
nafets schrieb am 14.9.16 13:16:
Die Verbände haben vielleicht sich nicht mit rum bekleckert ...
... dann haben "die Verbände" vielleicht den Rum getrunken ... :yum: :kissing_closed_eyes: :yum: :kissing_closed_eyes:
Einen angenehmen, sonnigen Tag wünscht
Evi :smile:
Die ersten Erfahrungen damit sind sehr positiv: die meisten Patienten und Ärzte, die wir ansprechen, unterzeichnen auf den ausgelegten Unterschriftslisten und die Mitarbeiter meist online. Es wäre schön, wenn sich mehr Praxen beteiligen, der Petition zum Erfolg verhelfen und damit mehr Öffentlichkeit für die Situation des Berufsstands schaffen würden.
Hier der Link zur Petition:
Versorgung mit Lymphdrainage in Gefahr - Änderung der Heilmittel-Richtlinie abwenden - Online-Petition
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Tuxedo schrieb:
Unsere Praxis beteiligt sich an der Petition an den Bundesgesundheitsminister gegen diese Änderung des HMK.
Die ersten Erfahrungen damit sind sehr positiv: die meisten Patienten und Ärzte, die wir ansprechen, unterzeichnen auf den ausgelegten Unterschriftslisten und die Mitarbeiter meist online. Es wäre schön, wenn sich mehr Praxen beteiligen, der Petition zum Erfolg verhelfen und damit mehr Öffentlichkeit für die Situation des Berufsstands schaffen würden.
Hier der Link zur Petition:
Versorgung mit Lymphdrainage in Gefahr - Änderung der Heilmittel-Richtlinie abwenden - Online-Petition
das einzig wirksame ist die Nichtbehandlung... :kissing_closed_eyes:
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therapeutin schrieb:
das bringt null... :wink:
das einzig wirksame ist die Nichtbehandlung... :kissing_closed_eyes:
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Tuxedo schrieb:
Es bringt zunächst einmal mehr Aufmerksamkeit für die Missstände im PT-Beruf bei den Patienten und Ärzten, zunächst auf lokaler Ebene; bei genügend Resonanz für die Petition auch auf nationaler Ebene.
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Problem beschreiben
Daniela schrieb:
Moin,
dass ein zusätzlich ausgebildeter Therapeut für seine (zertifizierte) Arbeit weniger bezahlt bekommt, als ein nicht zusätzlich ausgebildeter ist doch schon lange ein unglaublicher Skandal!!!!!
Wir haben in unserer Praxis (Berlin) bereits vor Jahren versucht, einen MLD-Streik zu organisieren mit den Praxen in unserem Bezirk. Obgleich alle angerufenen/angeschriebenen Kollegen erst begeistert waren, kamen nur 5 Praxisvertreter (von 32, die ursprünglich zugesagt hatten)zur Streik-Besprechung.
Heißt: so lange die Physios ein derartiges Schaf-Verhalten an den Tag legen, wird sich nichts ändern. Regen wir uns also wieder ab und fangen bei uns an :anguished:
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