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habt ihr eine Ahnung, ob ein Mediziner die Vs wie o.g. vor Ablauf der Genehmigung auch nur noch so ausstellen darf, dass die Therapien bis zum Ende der genehmigten Zeit abgearbeitet sein können?
Konkret hat bei einer meiner Patientinnen der Doc die Ausstellung einer großen VO vor Ablauf der Frist mit der Begründung abgelehnt, er können nur noch Therapiematerial bis zum Ende der Frist ausstellen und kein 20er mehr zwei Wochen vor Ablauf.
Kenne die Regeln da leider nicht, bin aber davon ausgegangen, er schreibt ohne Probleme die VO, weil ja noch genehmigter LHB.
Liebe Grüße und Danke schonmal.
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stephan326 schrieb:
Wow also entweder bist Sie oder wirst Sie Coach bedeutender Unternehemen. Sonst bleibt nur Bot oder Gamer. LG
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stephan326
stephan326 schrieb am 25.05.2023 15:40 Uhr:Wow also entweder bist Sie oder wirst Sie Coach bedeutender Unternehemen. Sonst bleibt nur Bot oder Gamer. LG Wieder so eine, völlig daneben Bemerkung von dir? Was hast du geraucht? 🤔
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Hab ich auch schon gefragt und keine Antwort erhalten slightly_frowning_face. War auf jeden Fall zuviel.
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stephan326 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Lucky Strike kanns nicht sein. Den Rest vertrag ich nicht aber in diesem Zusammenhang habt Ihr völlig Recht. Der Kommentar gehört in einen ganz anderen Zusammenhang. Und ein Glas Rotwein ist auch schmal als Erklärung. Zumal ich bezüglich der Sachlage nur wenig beitragen könnte da mir nur ein vergleichbarer Fall untergekommen ist. Insofern nehm ich mich mal besser raus. LG und Sorry an Herbert Dich und ani.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stephan326 Passiert bei dir aber in den hiesigen Foren leider des Öfteren. Vielleicht sollte dir das doch ein wenig zu denken geben? Nix für ungut und schöne Pfingsten.
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Herbert schrieb:
Hey,
habt ihr eine Ahnung, ob ein Mediziner die Vs wie o.g. vor Ablauf der Genehmigung auch nur noch so ausstellen darf, dass die Therapien bis zum Ende der genehmigten Zeit abgearbeitet sein können?
Konkret hat bei einer meiner Patientinnen der Doc die Ausstellung einer großen VO vor Ablauf der Frist mit der Begründung abgelehnt, er können nur noch Therapiematerial bis zum Ende der Frist ausstellen und kein 20er mehr zwei Wochen vor Ablauf.
Kenne die Regeln da leider nicht, bin aber davon ausgegangen, er schreibt ohne Probleme die VO, weil ja noch genehmigter LHB.
Liebe Grüße und Danke schonmal.
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Ich kann die Unsicherheit des Arztes verstehen, obwohl ich, vom Gefühl her, auch sagen würde, dass ein 12Wochen-VO auch kurz vor Ablauf der Genehmigung möglich ist.
Letztendlich könnte der Patient natürlich um eine extra schriftliche Bestätigung seiner Kasse für den Arzt bitten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
massu schrieb am 23.05.2023 17:01 Uhr:Die Vo kann bis zum letzten Tag der Genehmigung verordnet werden. Es gilt das Verordnungsdatum, nicht das Behandlungsdatum. Nun ja, wenn man es genau nimmt, ist das nirgendwo in der HMR eindeutig geregelt. Lediglich in Bezug auf das Kriterium "Alter" findet sich die Aussage, dass das VO-Datum entscheidend ist.
Ich kann die Unsicherheit des Arztes verstehen, obwohl ich, vom Gefühl her, auch sagen würde, dass ein 12Wochen-VO auch kurz vor Ablauf der Genehmigung möglich ist.
Letztendlich könnte der Patient natürlich um eine extra schriftliche Bestätigung seiner Kasse für den Arzt bitten.
Denke, die dürfen nicht überschritten werden, da ist Obacht angesagt.
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Shia schrieb:
Bei den durch Kassen genehmigten LHB's steht auch immer eine Gesamtanzahl z. B. 104 Behandlungen bei.
Denke, die dürfen nicht überschritten werden, da ist Obacht angesagt.
Denke, die dürfen nicht überschritten werden, da ist Obacht angesagt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia
Shia schrieb am 24.05.2023 08:24 Uhr:Bei den durch Kassen genehmigten LHB's steht auch immer eine Gesamtanzahl z. B. 104 Behandlungen bei. Nö, habe ich noch nie gesehen. Es steht bei uns immer nur ein Zeitraum. Anzahl Behandlungen würde die HMR widersprechen, da wird ausdrücklich nur von "Genehmigung für mindestens 1 Jahr" gesprochen.
Denke, die dürfen nicht überschritten werden, da ist Obacht angesagt.
Doch, einzelne Kassen (BKK Siemens?) machen das ... ohnehin seh ich alle Naselang Langfristgenehmigungen, die nicht korrekt ausgestellt sind, z.B. ICD-10-Code wird nicht genannt oder Leitsymptomatik wird festgelegt, also nicht einfach Diagnosegruppe WS, sondern "WSa".
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Sabine Rabbel schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Doch, einzelne Kassen (BKK Siemens?) machen das ... ohnehin seh ich alle Naselang Langfristgenehmigungen, die nicht korrekt ausgestellt sind, z.B. ICD-10-Code wird nicht genannt oder Leitsymptomatik wird festgelegt, also nicht einfach Diagnosegruppe WS, sondern "WSa".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel Dan soll der Versicherte widersprechen, wenn die Kasse sein eigenes, nicht HMR-konformes, Süppchen kocht. Ich weiss zwar nicht, warum bei dir die Uhren anders gehen? Bei uns sind alle Genehmigungsschreiben völlig korrekt. 🤔
Auf dich ist verlass sweat_smilesmiley
Die AOK Rheinland macht dies auch.
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ach danke, wieder was gelernt.
Auf dich ist verlass sweat_smilesmiley
Die AOK Rheinland macht dies auch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Und als Hilfestellung HMR § 8 Ziffer 3
Die Genehmigung nach Absatz 3 kann unbefristet erfolgen. Eine eventuelle Befristung kann mehrere Jahre umfassen, darf aber ein Jahr nicht unterschreiten. Im Genehmigungsbescheid müssen zumindest die therapierelevante Diagnose und die Diagnosegruppe oder die Diagnosegruppen angegeben werden.
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massu schrieb:
Die Vo kann bis zum letzten Tag der Genehmigung verordnet werden. Es gilt das Verordnungsdatum, nicht das Behandlungsdatum.
LG
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Herbert schrieb:
Danke schon mal, die Anfrage bei der Kasse werde ich mal der Patientin empfehlen.
LG
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