Dann sag doch einfach ja ich will
:)
ja zu einem fairem Gehalt *- ja zu
einem modernen und
abwechslungsreichen Arbeitsplatz *
- ja zu einem monatlichen Extra als
Sachgutschein * ja zu einem tollen
Kollegenteam * - ja zu
Praxisfahrzeuge für Hausbesuche *
- ja zu Fobi-Unterstützung *-ja zu
internen Fortbildungen *
- ja zu Deinen eigenen
Vorstellungen zu Deinem
Arbeitsplatz *
Gerne ab sofort – aber auch
später möglich
Teilzeit / Vollzeit oder Mini-Job
möglich
Auch gerne Rentner...
:)
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Gerne ab sofort – aber auch
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Auch gerne Rentner...
oder habt ihr bessere formulierungen ?
Wir arbeiten im 20 Min Takt
Die Krankenkassen haben eine Mindesbehandlungszeit für Krankengymnastik, Massage oder Manuelle Therapie von 15 Minuten festgelegt
In diese Zeit fällt laut des Rahmen Vertrags (Leistungsbeschreibung Physiotherapie Punkt 6) …. Die vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung. D.h. Alles von „Guten Tag, wie geht es Ihnen“ über das aus und anziehen, führen der Karteikarte so wie schreiben des Therapie Berichtes für den Arzt, aufräumen benötigter Materialien etc fällt in diese Zeit.
Ihnen ist das zu wenig? dann kaufen Sie sich Zeit dazu
10Min für ... €
20Min für ... €
Da die Krankenkassen für viele Behandlungen eine Zeitspanne angeben würde diese zusätzliche Zeit vor der gesetzlichen Leistung stattfinden, so kann es nicht zu Überschneidungen zwischen der von ihnen selbst gekauften präventiven Maßnahme und der gesetzlichen Leistung kommen.
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Problem beschreiben
c-physio schrieb:
Hallo ich möchte die Patienten motivieren sich selbst mehr Zeit zu kaufen ist das so okay oder habe ich da rechtlich fehler drin ?
oder habt ihr bessere formulierungen ?
Wir arbeiten im 20 Min Takt
Die Krankenkassen haben eine Mindesbehandlungszeit für Krankengymnastik, Massage oder Manuelle Therapie von 15 Minuten festgelegt
In diese Zeit fällt laut des Rahmen Vertrags (Leistungsbeschreibung Physiotherapie Punkt 6) …. Die vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung. D.h. Alles von „Guten Tag, wie geht es Ihnen“ über das aus und anziehen, führen der Karteikarte so wie schreiben des Therapie Berichtes für den Arzt, aufräumen benötigter Materialien etc fällt in diese Zeit.
Ihnen ist das zu wenig? dann kaufen Sie sich Zeit dazu
10Min für ... €
20Min für ... €
Da die Krankenkassen für viele Behandlungen eine Zeitspanne angeben würde diese zusätzliche Zeit vor der gesetzlichen Leistung stattfinden, so kann es nicht zu Überschneidungen zwischen der von ihnen selbst gekauften präventiven Maßnahme und der gesetzlichen Leistung kommen.
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Es gilt der Rahmenvertrag. Hier VdAK §9 Abs. 2
Im Rahmen der vertraglichen Leistungen dürfen nur Zuzahlungen gemäß §32 Abs.2 SGB 5 (Zuzahlung) gefordert und angenommen werden.
was eine Aufzahlung auf eine Behandlung ausschließt. Lediglich zusätzliche Behandlungen können unter entsprechenden Vorraussetzungen (evtl. HP Gesetz) privat in Rechnung gestellt werden. Ob du diese Behandlung vor oder nach der GKV Behandlung machen kannst/darf dürfte schwer zu beantworten sein.
Nächste Frage wäre, nach deinem System schreibst du ja auch, die Kasse vergütet dir nur 15 Min, du machst 20 Min, bietest gegen Aufzahlung 30 Min. Damit würdest du die KrKasse betrügen, da der Preis laut Liste für eine Regelbehandlungszeit von 15-25 Minuten steht. Nur mal so zum Nachdenken.
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Udo schrieb:
Tut mir leid, aber hat nix mit Heilpraktiker zu tun.
Es gilt der Rahmenvertrag. Hier VdAK §9 Abs. 2
Im Rahmen der vertraglichen Leistungen dürfen nur Zuzahlungen gemäß §32 Abs.2 SGB 5 (Zuzahlung) gefordert und angenommen werden.
was eine Aufzahlung auf eine Behandlung ausschließt. Lediglich zusätzliche Behandlungen können unter entsprechenden Vorraussetzungen (evtl. HP Gesetz) privat in Rechnung gestellt werden. Ob du diese Behandlung vor oder nach der GKV Behandlung machen kannst/darf dürfte schwer zu beantworten sein.
Nächste Frage wäre, nach deinem System schreibst du ja auch, die Kasse vergütet dir nur 15 Min, du machst 20 Min, bietest gegen Aufzahlung 30 Min. Damit würdest du die KrKasse betrügen, da der Preis laut Liste für eine Regelbehandlungszeit von 15-25 Minuten steht. Nur mal so zum Nachdenken.
würde ich es andersrum machen müsste ich erst die GKV leistung mit 25 min ausschöpfen und könnte dann ab MIn 26 selbstzahler anbieten
oder habe ich das falsch verstanden
ich habe den Sek. HP aber es wird ja auch von mitarbeitern angeboten also denke ich das die Präventive Masnahmen auch anbieten dürfen oder ?
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c-physio schrieb:
darum ja ERST 10 min als Präventive masnahme für selbstzahler und anschließend die GKV leistung die dann 15-25 min dauert bei und in der regel 20 min somit kann sich gkv leistung nicht mit selbstzahler überschneiden da erst das eine und dann das andere.
würde ich es andersrum machen müsste ich erst die GKV leistung mit 25 min ausschöpfen und könnte dann ab MIn 26 selbstzahler anbieten
oder habe ich das falsch verstanden
ich habe den Sek. HP aber es wird ja auch von mitarbeitern angeboten also denke ich das die Präventive Masnahmen auch anbieten dürfen oder ?
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Tempelritter schrieb:
"Präventive Maßnahmen" d. h. jeder ist kerngesund der dies in Anspruch nimmt?
Präventive maßnahme war nur das einzigste was mir einfiel was man ohne extra ärztliche verordnung abgeben dürfte oder ich schreibe zusätzliches wellnes angebot ?
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c-physio schrieb:
nein natürlich nicht darum ja die frage wie man das am bessten formuliert
Präventive maßnahme war nur das einzigste was mir einfiel was man ohne extra ärztliche verordnung abgeben dürfte oder ich schreibe zusätzliches wellnes angebot ?
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Tempelritter schrieb:
biete es als sekt. HP an, delegiere mündlich oder per Rezept an deine AN und das Ganze wird auch noch umsatzsteuerfrei.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
oder auf Basis des direkt access des Masseurs, dafür brauchst du auch kein Rezept.
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
aber möglicher muss so 7% Umsatzsteuer abgeführt werden.
Umsatzsteuer zahlen. Aber daran denken dass du die Erstanamnese machen mußt !!!!
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eim schrieb:
Mach es doch als HP- Physio und dann stellst du ein Rezept aus welches dann auch die MA abarbeiten können und du brauchst auch keine
Umsatzsteuer zahlen. Aber daran denken dass du die Erstanamnese machen mußt !!!!
wenn ich (Physio-)HP bin mach ich eine Untersuchung, einen Befund und behandle als (Physio-)HP. Wo bitte ist da ein Umsatzsteuerproblem?
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Udo schrieb:
wieso der Umweg?????
wenn ich (Physio-)HP bin mach ich eine Untersuchung, einen Befund und behandle als (Physio-)HP. Wo bitte ist da ein Umsatzsteuerproblem?
aber möglicher muss so 7% Umsatzsteuer abgeführt werden.
jupp, aber nur bei über 17.500 Euro p.a.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Tempelritter schrieb am 16.6.15 16:52:
aber möglicher muss so 7% Umsatzsteuer abgeführt werden.
jupp, aber nur bei über 17.500 Euro p.a.
stefan 302
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kryo schrieb:
So geht das nur wenn Du den Heilpraktiker hast. Sonst nicht !!
Die Aussage von kryio ist zudem falsch...!
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wurde hier schon zig Mal diskutiert.
Die Aussage von kryio ist zudem falsch...!
stefan 302
Wie willst du die eigentliche Leistung vor die gesetzliche Leistung schalten? Machst du 10min was anderes um danach 15min auf Kosten der Kasse wieder was anderes zu machen?
Präventive Maßnahme ist sicherlich auch nicht richtig, da ich mal davon ausgehe, dass du keine Prävention betreibst sondern einfach nur die eigentliche Therapie ausdehnst!
Also wenn ich als Patient sowas lese, wäre ich eher abgeschreckt...ich erinnere nur an einen Beitrag im TV vor einiger Zeit in dem PT's als Abzocker dargestellt wurden, weil sie in die Richtung agierten!!
Schreib doch gleich, dass Privatpatienten auch 30min behandelt werden, weil die KK mehr bezahlt und wenn die Patienten keine zwei Klassen Medizin wollen, müssen sie zuzahlen!
Mach dich nicht lächerlich und unseriös und lass den Schrieb als Vorlage auf deinem Rechner...
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dann gibt er Ihnen wahrscheinlich 500 g?"
Noch Fragen? :kissing_closed_eyes:
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Alfred Kramer schrieb:
Ich erkläre es dem Patienten so: " Wenn Sie beim Metzger 3€ auf den Tresen legen und wollen dafür 300 bis 500g Rinderfilet,
dann gibt er Ihnen wahrscheinlich 500 g?"
Noch Fragen? :kissing_closed_eyes:
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McMiki schrieb:
Als Patient würde ich dich fragen, wieso du dann nur die MINDESTbehandlungszeit von 15min wählst?! Als nächstes kann jeder Patient im Internet nachlesen, dass es 15-25min sind...daraufhin würde ich dich fragen, wieso du dann nicht 25min behandelst sondern ICH privat für eine Leistung bezahlen soll, die doch eigentlich die Krankenkasse übernimmt?! (ich bekomme 15min + 10min wenn ich es "dazukaufe", theoretisch übernimmt die Kasse aber 25min...wo ist die Logik, bzw. wie lässt du das nicht als Abzocke klingen?
Wie willst du die eigentliche Leistung vor die gesetzliche Leistung schalten? Machst du 10min was anderes um danach 15min auf Kosten der Kasse wieder was anderes zu machen?
Präventive Maßnahme ist sicherlich auch nicht richtig, da ich mal davon ausgehe, dass du keine Prävention betreibst sondern einfach nur die eigentliche Therapie ausdehnst!
Also wenn ich als Patient sowas lese, wäre ich eher abgeschreckt...ich erinnere nur an einen Beitrag im TV vor einiger Zeit in dem PT's als Abzocker dargestellt wurden, weil sie in die Richtung agierten!!
Schreib doch gleich, dass Privatpatienten auch 30min behandelt werden, weil die KK mehr bezahlt und wenn die Patienten keine zwei Klassen Medizin wollen, müssen sie zuzahlen!
Mach dich nicht lächerlich und unseriös und lass den Schrieb als Vorlage auf deinem Rechner...
"Wir arbeiten im 20 min-Takt
Die Krankenkassen haben eine Mindesbehandlungszeit für Krankengymnastik, Massage oder Manuelle Therapie von 15 Minuten festgelegt. In diese Zeit fällt laut des Rahmenvertrages (Leistungsbeschreibung Physiotherapie Punkt 6) …. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung, d. h. alles von „Guten Tag, wie geht es Ihnen?“ über das Aus- und Anziehen, Führen der Karteikarte sowie Schreiben des Therapieberichtes für den Arzt, Aufräumen benötigter Materialien etc. fällt in diese Zeit.
Ihnen ist das zu wenig? Dann kaufen Sie sich Zeit dazu:
10 min für ... €
20 in für ... €
Da die Krankenkassen für viele Behandlungen eine Zeitspanne angeben, würde diese zusätzliche Zeit vor der gesetzlichen Leistung stattfinden. So kann es nicht zu Überschneidungen zwischen der von Ihnen selbst gekauften präventiven Maßnahme und der gesetzlichen Leistung kommen."
Auch für den Fall, dass ich mir jetzt viele Kritiken einheimse, aber ich kann es einfach nicht verstehen, dass ein deutscher Muttersprachler keine deutsche Rechtschreibung und Kenntnisse über Kommasetzung besitzt. Hattet ihr das nicht in der Schule? Das kann sogar unser russischer Prof an der Uni besser (was ich übrigens sehr an ihm bewundere).
Und erst Recht bereitet mir das Kopfschmerzen, dass dieses Geschreibe offensichtlich auch noch ein öffentlicher Aushang werden soll.... Ich weiß auch nicht alles, aber dafür gibt es Google.
Rechtlich kann ich leider nichts dazu sagen, aber auch inhaltlich würde ich einiges ändern, z. B. mit "Liebe Patienten, die Krankenkassen haben eine Mindesbehandlungszeit für Krankengymnastik, Massage oder Manuelle Therapie von 15 Minuten festgelegt. Wir arbeiten im 20 min-Takt [...]". Begrüßung gehört zum guten Ton und ich würde mit "Wir arbeiten im 20 min-Takt" als Überschrift nicht gleich mit der Türe ins Haus fallen. Auch "[...] Alles von ,Guten Tag, wie geht es Ihnen' [...]" klingt wie ein Grundschulaufsatz. Ich würde "Alles von der Begrüßung, dem Ent- und Ankleiden, Führen der Karteikarte incl. Behandlungsdokumentation bis hin zum Schreiben des Therapieberichtes für den Arzt, Vorbereiten und Aufräumen benötigter Materialien etc. fällt in diese Zeit." Unter Umständen würde ich das stichpunktartig aufzählen, damit es übersichtlicher wird.
Mein Schreiben soll jetzt nicht als Angriff zu verstehen sein, aber ich finde es immer wieder blöd, wenn massig Fehler in Stellenanzeigen, Aushängen oder auf Homapages zu finden sind. Sicherlich liegen den meisten andere Sachen, die auch wichtiger sind, aber wenn es um öffentliche Schreiben geht, sollte man sich schon ein bisschen Mühe geben. Ein Warte"room" ist schließlich kein Chatroom.... :wink:
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außerdem funktioniert die Rechtschreibkontrolle bei Forumeinträgen nicht
schön das es dir auffällt aber es würde reichen wenn die eigentliche Frage beantwortet würde (das denke ich oft bei Verschiedenen Einträgen hier)
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c-physio schrieb:
ich bin Legastheniker und hatte es mangels Zeit noch nicht meiner Bürodame zum Korrekturlesen gegeben, da es hier um den Inhalt ging war es mir auch noch nicht wichtig.
außerdem funktioniert die Rechtschreibkontrolle bei Forumeinträgen nicht
schön das es dir auffällt aber es würde reichen wenn die eigentliche Frage beantwortet würde (das denke ich oft bei Verschiedenen Einträgen hier)
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Inche schrieb:
at C physio mir geht es hier immer genauso ,da ich das gleiche Problem habe wie Du. Es sollte hier aber auch ehr um den Inhalt gehen und daher mach Dir darum keinen Kopf drüber
Ausserdem hatten wir schon viel schlimmere Post`s wie diesen hier.
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Udo schrieb:
Es hat nicht immer mit Legasthenie und Rechtschreibschwäche zu tun. Man wird auch blind für das eigene Geschriebenen. Als vor 3 Jahren mein Buch geschrieben hab, war ich erschrocken als es vom Lektorat zurück kam. Man weiss was man geschrieben hat und liest das was man meint gelesen zu haben. War mich richtig schlimm die Fehler, aber mein Lektor hatmich beruhigt. Viele gute Schriftsteller wäre Rechtschreibmäßig ohne Lektoren aufgeschmissen und einige sogar nahezu unlesbar.
Ausserdem hatten wir schon viel schlimmere Post`s wie diesen hier.
es wäre der ganzen Branche schon mal viel geholfen, wenn alle Praxen, so wie Du es vorhast, ihre Behandlungszeit den jetzigen Rahmenbedingun- gen anpassen würden. :thumbsdown: :thumbsdown: :thumbsdown:
Unter Beachtung der vorgeschriebenen Behandungsdauer (KG 15 - 25 Minuten) also kreativ Zusatzangebot miteinbauen, ohne gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen!!!
Und jetzt können und sollen alle anderen Kollegen und Kollegen Dich mit Anregungen bzw. Einwänden genauso kreativ unterstützen. :stuck_out_tongue:
Dafür denke ich, ist dieses Forum da. :blush:
Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo C-Physio,
es wäre der ganzen Branche schon mal viel geholfen, wenn alle Praxen, so wie Du es vorhast, ihre Behandlungszeit den jetzigen Rahmenbedingun- gen anpassen würden. :thumbsdown: :thumbsdown: :thumbsdown:
Unter Beachtung der vorgeschriebenen Behandungsdauer (KG 15 - 25 Minuten) also kreativ Zusatzangebot miteinbauen, ohne gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen!!!
Und jetzt können und sollen alle anderen Kollegen und Kollegen Dich mit Anregungen bzw. Einwänden genauso kreativ unterstützen. :stuck_out_tongue:
Dafür denke ich, ist dieses Forum da. :blush:
Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
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Eberhard schrieb:
Man kann das Geschriebene auch mal mit markieren-kopieren-einfügen über ein Textverarbeitungsprogramm wie Win-Word jagen. Wenn ich viel geschrieben habe mache ich das genau so.
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Problem beschreiben
Biancchen schrieb:
Rechtschreibkorrektur:
"Wir arbeiten im 20 min-Takt
Die Krankenkassen haben eine Mindesbehandlungszeit für Krankengymnastik, Massage oder Manuelle Therapie von 15 Minuten festgelegt. In diese Zeit fällt laut des Rahmenvertrages (Leistungsbeschreibung Physiotherapie Punkt 6) …. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung, d. h. alles von „Guten Tag, wie geht es Ihnen?“ über das Aus- und Anziehen, Führen der Karteikarte sowie Schreiben des Therapieberichtes für den Arzt, Aufräumen benötigter Materialien etc. fällt in diese Zeit.
Ihnen ist das zu wenig? Dann kaufen Sie sich Zeit dazu:
10 min für ... €
20 in für ... €
Da die Krankenkassen für viele Behandlungen eine Zeitspanne angeben, würde diese zusätzliche Zeit vor der gesetzlichen Leistung stattfinden. So kann es nicht zu Überschneidungen zwischen der von Ihnen selbst gekauften präventiven Maßnahme und der gesetzlichen Leistung kommen."
Auch für den Fall, dass ich mir jetzt viele Kritiken einheimse, aber ich kann es einfach nicht verstehen, dass ein deutscher Muttersprachler keine deutsche Rechtschreibung und Kenntnisse über Kommasetzung besitzt. Hattet ihr das nicht in der Schule? Das kann sogar unser russischer Prof an der Uni besser (was ich übrigens sehr an ihm bewundere).
Und erst Recht bereitet mir das Kopfschmerzen, dass dieses Geschreibe offensichtlich auch noch ein öffentlicher Aushang werden soll.... Ich weiß auch nicht alles, aber dafür gibt es Google.
Rechtlich kann ich leider nichts dazu sagen, aber auch inhaltlich würde ich einiges ändern, z. B. mit "Liebe Patienten, die Krankenkassen haben eine Mindesbehandlungszeit für Krankengymnastik, Massage oder Manuelle Therapie von 15 Minuten festgelegt. Wir arbeiten im 20 min-Takt [...]". Begrüßung gehört zum guten Ton und ich würde mit "Wir arbeiten im 20 min-Takt" als Überschrift nicht gleich mit der Türe ins Haus fallen. Auch "[...] Alles von ,Guten Tag, wie geht es Ihnen' [...]" klingt wie ein Grundschulaufsatz. Ich würde "Alles von der Begrüßung, dem Ent- und Ankleiden, Führen der Karteikarte incl. Behandlungsdokumentation bis hin zum Schreiben des Therapieberichtes für den Arzt, Vorbereiten und Aufräumen benötigter Materialien etc. fällt in diese Zeit." Unter Umständen würde ich das stichpunktartig aufzählen, damit es übersichtlicher wird.
Mein Schreiben soll jetzt nicht als Angriff zu verstehen sein, aber ich finde es immer wieder blöd, wenn massig Fehler in Stellenanzeigen, Aushängen oder auf Homapages zu finden sind. Sicherlich liegen den meisten andere Sachen, die auch wichtiger sind, aber wenn es um öffentliche Schreiben geht, sollte man sich schon ein bisschen Mühe geben. Ein Warte"room" ist schließlich kein Chatroom.... :wink:
ich würde es etwas anders formulieren. Wichtig denke ich ist,
den Unterschied knapp und klar für den Patienten dar zustellen, das ist Kassenleistung.....Sozialgesetzbuch V§12,Abs.1 ausreichend,zweckmäßig und wirtschaftlich
und das ist ihr Mehrwert an Therapieleistung bei 30 Min.
Grundsätzlich positiver formulieren, das Wort kaufen weg lassen und Mindestbehndlungszeit 15 Min. stimmt ja so auch nicht
Ansonsten laß Dich nicht beirren, es wurde ihr schon oft diskutiert, wir (in Bayern) arbeiten schon seit Jahren mit diesem Prinzip und mit VPT und AOK abgeklärt !
PS. es macht Spaß für qualifizierte Leistung entsprechend bezahlt zu werden !!
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Eberhard schrieb:
Auch ich würde den Aushang so lassen, aber er sollte noch einer Rechtschreibeprüfung unterzogen werden.
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physiobogen schrieb:
z. B. buchen statt kaufen, oder vereinbaren.
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dirk paucke schrieb:
Hallo,
ich würde es etwas anders formulieren. Wichtig denke ich ist,
den Unterschied knapp und klar für den Patienten dar zustellen, das ist Kassenleistung.....Sozialgesetzbuch V§12,Abs.1 ausreichend,zweckmäßig und wirtschaftlich
und das ist ihr Mehrwert an Therapieleistung bei 30 Min.
Grundsätzlich positiver formulieren, das Wort kaufen weg lassen und Mindestbehndlungszeit 15 Min. stimmt ja so auch nicht
Ansonsten laß Dich nicht beirren, es wurde ihr schon oft diskutiert, wir (in Bayern) arbeiten schon seit Jahren mit diesem Prinzip und mit VPT und AOK abgeklärt !
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