Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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wie Hand habt ihr kurzfristige Absagen ?
Verlangt ihr eine Pauschale oder den Wert der Therapie ?
Danke 🙏
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MfG
JürgenK;)
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JürgenK schrieb:
wir haben immer das berechnet, was die die Behandlung kostete. Keine Pauschalen
MfG
JürgenK;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wie Hand habt ihr kurzfristige Absagen ?
Verlangt ihr eine Pauschale oder den Wert der Therapie ?
Danke 🙏
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die neue schrieb:
ich berechne den genauen Ausfall, keine Pauschale.
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pt ani schrieb:
dito
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pt ani schrieb:
@Thomas Michel Warum die MwSt?
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Schippi schrieb:
Kommt auf den Grund der Absage an!Wenn Pat morgens anruft und Magen-Darm hat dann drücke ich auch mal beide Augen zu und kassiere Nix!!!
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Wonderwoman schrieb:
Wieso nicht 50 € Bearbeitungspauschale, 34 € Umweltumlage und 17 € Aufregungsgebühr? Tststs....
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kvet schrieb:
@Schippi Und lässt sie unterschreiben?
Am Ende können wir Therapeuten auch krank werden und müssen dann auf das Verständnis der Patienten hoffen.
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Atheia schrieb:
Ich sehe es wie Schippi, wenns jemand zuverlässiges ist, der morgens plötzlich Coronapositiv oder die ganze Nacht über der Schüssel hing wird der Termin halt hinten dran gehängt. Manches kann man nicht beeinflussen. Aber es kommt auch drauf an, wie oft das bei den einzelnen Leuten passiert. Dafür hat man dann eine Doku, wo ich mir persönlich aufschreibe wer wann und wieso krank war. Das kommuniziere ich so aber auch, wenn der Anruf kommt. 1x ist okay, beim 2. Mal muss man leider dann doch die Ausfallgebühr verlangen. Die meisten sind dann echt dankbar und wissen das zu schätzen und sind auch absolut problemlos damit, wenns mal zur Ausfallgebühr kommt.
Am Ende können wir Therapeuten auch krank werden und müssen dann auf das Verständnis der Patienten hoffen.
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Schippi schrieb:
@kvet nein ,das wäre ja nicht rechtens(keine Leistung-keine Unterschrift)!Wenn einmaliger Ausfall wird der Termin hinten rangehängt!Bin mit dem Verhalten bisher gut gefahren und auch nicht vera….. worden!Halt Solopraxis und ländliche Gegend,da läuft manches anders
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Thomas Michel schrieb:
Wert der Behandlung + 19% MwSt + 2,50€ Bearbeitungspauschale
Es gibt Amtsgerichte, die trotz vieler anderer Urteile eine Ausfallpauschale nicht anerkennen.
Ich habe hier eins dieser Amtsgerichte... ich klage Ausfallpauschalen nicht mehr ein, sondern werfe diese Schuldner sofort raus.
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Hat Patient KG + FA, ist die FA bei der Ausfallrechnung nicht zu erheben.
Rauswerfen ist bei säumigen Kunden immer richtig
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Shia schrieb:
Man darf nur die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
Hat Patient KG + FA, ist die FA bei der Ausfallrechnung nicht zu erheben.
Rauswerfen ist bei säumigen Kunden immer richtig
das FA nicht berechnet werden darf kann ich noch nachvollziehen. Wie sieht es denn aber mit Elektrotherapie aus? Ich habe nur eine begrenzte Anzahl an Geräten und habe beim Terminieren darauf ja Rücksicht nehmen müssen und habe dadurch einem anderen Patienten vielleicht seinen Wunschtermin verwehrt.
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Corinna L schrieb:
@Shia
das FA nicht berechnet werden darf kann ich noch nachvollziehen. Wie sieht es denn aber mit Elektrotherapie aus? Ich habe nur eine begrenzte Anzahl an Geräten und habe beim Terminieren darauf ja Rücksicht nehmen müssen und habe dadurch einem anderen Patienten vielleicht seinen Wunschtermin verwehrt.
Auch wir haben da nur eine begrenzte Raumfreiheit und müssen gegeben falls anderen Patienten absagen.
Das fällt unter das unternehmerische Risiko.
Ist aber nicht rechtssicher, kann Lars bestimmt exakter beantworten.
Und jetzt trudeln hier für heute Nachmittag die ersten Absagen rein.
Grund eventueller Schnee.
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Shia schrieb:
Sehe ich genauso wie Fango.
Auch wir haben da nur eine begrenzte Raumfreiheit und müssen gegeben falls anderen Patienten absagen.
Das fällt unter das unternehmerische Risiko.
Ist aber nicht rechtssicher, kann Lars bestimmt exakter beantworten.
Und jetzt trudeln hier für heute Nachmittag die ersten Absagen rein.
Grund eventueller Schnee.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Grundsätzlich kann man alles berechnen was an Umsatz nicht realisiert werden kann. Es ist lediglich eine Einsparung gegen zu rechnen. Beim Fango müsste man also die reine Kosten der Packung abziehen. Aber das restlichen Honorar darf berechnet werden. Bei Elektro ebenso. Was sparst du beim Elektro ein? Ein bissl Strom?
Und jetzt trudeln hier für heute Nachmittag die ersten Absagen rein.
Grund eventueller Schnee.
Gäbe bei mir 'ne Ausfallrechnung. Dass es heute heftig schneien wird, ist nicht erst seit einer Stunde bekannt...... Sorry - seit gestern warnen alle Wetterdienste, nicht vor die Tür zu gehen, wenn es nicht unbedingt sein muß. Und wenn es dann jemandem auffällt, dass es wirklich schneit - naja, dem ist nicht zu helfen....
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die neue schrieb:
@Shia
Shia schrieb am 17.01.2024 09:44 Uhr:....................
Und jetzt trudeln hier für heute Nachmittag die ersten Absagen rein.
Grund eventueller Schnee.
Gäbe bei mir 'ne Ausfallrechnung. Dass es heute heftig schneien wird, ist nicht erst seit einer Stunde bekannt...... Sorry - seit gestern warnen alle Wetterdienste, nicht vor die Tür zu gehen, wenn es nicht unbedingt sein muß. Und wenn es dann jemandem auffällt, dass es wirklich schneit - naja, dem ist nicht zu helfen....
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Shia schrieb:
@die neue Das kannst du sicher sein.
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Wonderwoman schrieb:
ACHTUNG!!!
Es gibt Amtsgerichte, die trotz vieler anderer Urteile eine Ausfallpauschale nicht anerkennen.
Ich habe hier eins dieser Amtsgerichte... ich klage Ausfallpauschalen nicht mehr ein, sondern werfe diese Schuldner sofort raus.
wir kassieren nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenomme Termine prinzipiell zum jeweiligen Kassensatz. Wie sollte man auch begründen, dass der eine Patient die Ausfallgebühr zu bezahlen hat, ein anderer nicht? Hier könnte ein Patient, der das mitbekommt und evtl. schon mal bezahlen musste, mir Willkür oder am Besten noch Fremdenfeindlichkeit unterstellen. Deshalb kassieren wir das ohne Wenn und Aber....
Seitdem haben wir insgesamt wesentlich weniger Absagen und Diskussionen. Patienten werden vorab informiert und unterschreiben auch eine entsprechende Einwilligung.
Bei kurzfristigen Absagen am Telefon weisen wir auf die zu entrichtende Ausfallgebühr hin, nicht selten kommt es dann vor, dass der Patient es sich doch einrichten kann zu kommen.
Wir hatten Zeiten, mit durchschnittlich 2 unentschuldigten bzw kurzfristig abgesagten Teminen/Tag. Auf das Jahr gerechnet macht das knapp 12 000€ Umsatzausfall. Das ist mir auch in Zeiten von Terminknappheit einfach zu viel Geld. Dazu kommen ja auch noch die laufenden Unkosten und die Gehälter.
Kollegen, die einen nicht wahrgenommenen Termin einfach unterschreiben lassen gehört ordentlich eins hinter die Ohren. Das ist schlichtweg Kassenbetrug. Man braucht sich nicht wundern, dass den Physios das oftmals pauschal unterstellt wird!
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vollyholly schrieb:
Hallo zusammen,
wir kassieren nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenomme Termine prinzipiell zum jeweiligen Kassensatz. Wie sollte man auch begründen, dass der eine Patient die Ausfallgebühr zu bezahlen hat, ein anderer nicht? Hier könnte ein Patient, der das mitbekommt und evtl. schon mal bezahlen musste, mir Willkür oder am Besten noch Fremdenfeindlichkeit unterstellen. Deshalb kassieren wir das ohne Wenn und Aber....
Seitdem haben wir insgesamt wesentlich weniger Absagen und Diskussionen. Patienten werden vorab informiert und unterschreiben auch eine entsprechende Einwilligung.
Bei kurzfristigen Absagen am Telefon weisen wir auf die zu entrichtende Ausfallgebühr hin, nicht selten kommt es dann vor, dass der Patient es sich doch einrichten kann zu kommen.
Wir hatten Zeiten, mit durchschnittlich 2 unentschuldigten bzw kurzfristig abgesagten Teminen/Tag. Auf das Jahr gerechnet macht das knapp 12 000€ Umsatzausfall. Das ist mir auch in Zeiten von Terminknappheit einfach zu viel Geld. Dazu kommen ja auch noch die laufenden Unkosten und die Gehälter.
Kollegen, die einen nicht wahrgenommenen Termin einfach unterschreiben lassen gehört ordentlich eins hinter die Ohren. Das ist schlichtweg Kassenbetrug. Man braucht sich nicht wundern, dass den Physios das oftmals pauschal unterstellt wird!
Jetzt habe ich den Fall, dass ein Patient natürlich sich über die Ausfallrechnung beschwert. Er hat 4 Stunden vor dem Termin wegen Erkältung abgesagt (später kam die Info wegen Corona). Er schickt mir ein Gerichtsurteil mit AG Trier-Az.: 8C 69//20 - Urteil vom 16.06.2020. (meine Praxis ist in Bayern; gibt es da eventuell bei den Bundesländern Unterschiede?)
Über so ein Urteil muss ich heftigst den Kopf schütteln.
Hat jemand ein aktuelleres Urteil, in dem gesagt wird, dass die Ausfallrechnung rechtens ist?
Das kann doch auch nicht sein, dass wir als Leistungserbringer wegen jeder Kleinigkeit die A****karte gezogen haben.
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
ich gehe von einem Einzeilfallurteil aus...und somit müste dein Patient eben selber klagen....
MfG
JürgenK ;)
Daher gilt hier: "Vor Gericht und auf hoher See...". Das Prozess-Risiko liegt hauptsächlich auf deiner Seite.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Alle (!) Urteile auf Amtsgerichtsebene sind immer Einzelurteile (zumindest solange es keine höchstrichterliche Rechtssprechung dazu gibt). Das bedeutet, dass jedes AG und sogar einzelne Richter innerhalb eines AG zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen/Urteile kommen können. Es gibt Deutschlandweit dann auch viele Urteile für und gegen eine Ausfallrechnug.
Daher gilt hier: "Vor Gericht und auf hoher See...". Das Prozess-Risiko liegt hauptsächlich auf deiner Seite.
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Corinna L schrieb:
Also wir stellen auch Ausfallrechnungen in Höhe des Krankenkassensatzes. Wir lassen uns auch zu Beginn der Therapie unterzeichnen, dass wir bei nicht rechtzeitiger Absage (24h vorher) eine Ausfallrechnung stellen. Der Absagegrund ist uns dabei egal. Ja man kann über Nacht krank werden, trotzdem haben wir einen Ausfall.
Jetzt habe ich den Fall, dass ein Patient natürlich sich über die Ausfallrechnung beschwert. Er hat 4 Stunden vor dem Termin wegen Erkältung abgesagt (später kam die Info wegen Corona). Er schickt mir ein Gerichtsurteil mit AG Trier-Az.: 8C 69//20 - Urteil vom 16.06.2020. (meine Praxis ist in Bayern; gibt es da eventuell bei den Bundesländern Unterschiede?)
Über so ein Urteil muss ich heftigst den Kopf schütteln.
Hat jemand ein aktuelleres Urteil, in dem gesagt wird, dass die Ausfallrechnung rechtens ist?
Das kann doch auch nicht sein, dass wir als Leistungserbringer wegen jeder Kleinigkeit die A****karte gezogen haben.
derzeit stehe ich mit einer Rechtsanwältin bezüglich der Aktualisierung unserer Arbeitsvertäge, Dokumentations- Aufklärungsbögen und Ausfallrechnungen in Verbindung.
Dies lasse ich alles prüfen und rechtssicher formulieren. Auch in der Rechtssprechung ändert sich ja ständig etwas. Was heute noch gilt, kann morgen schon wieder nicht rechtskonform sein.
Die Rechtsanwältin hat mir mündlich vorab erklärt, dass der Patient die Möglichkeit einer Entlastung haben muss. D.h. wenn er z.B. erkrankt, kann sich der Patient mit einem Attest entlasten und ich habe als PI nicht die Möglichkeit eine Ausfallgebühr zu kassieren.
Das bekomme ich jedoch die Tage schriftlich und stelle dies auch gerne hier den Kollegen zur Verfügung.
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vollyholly schrieb:
Hallo zusammen,
derzeit stehe ich mit einer Rechtsanwältin bezüglich der Aktualisierung unserer Arbeitsvertäge, Dokumentations- Aufklärungsbögen und Ausfallrechnungen in Verbindung.
Dies lasse ich alles prüfen und rechtssicher formulieren. Auch in der Rechtssprechung ändert sich ja ständig etwas. Was heute noch gilt, kann morgen schon wieder nicht rechtskonform sein.
Die Rechtsanwältin hat mir mündlich vorab erklärt, dass der Patient die Möglichkeit einer Entlastung haben muss. D.h. wenn er z.B. erkrankt, kann sich der Patient mit einem Attest entlasten und ich habe als PI nicht die Möglichkeit eine Ausfallgebühr zu kassieren.
Das bekomme ich jedoch die Tage schriftlich und stelle dies auch gerne hier den Kollegen zur Verfügung.
Kommt bei uns tatsächlich öfter vor, dass die Patienten selbst für Ersatz sorgen.
P.S. Nein der Ersatz hat entweder ein eigenes Rezept oder zahlt selbst.
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pt ani schrieb:
Ich fürchte, so ganz einfach ist das nicht:
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da bin ich 100% bei Dir! Ich sehe das genauso.
Leider sind unsere Gesetzte auch nicht mehr dass, was sie mal waren. Und leider hast Du in D als Unternehmer und AG in der Regel das Nachsehen - gerichtliche Entscheidungen fallen meistens nicht zu Gunsten der PI aus. Man muss ja immer die Schwächeren schützen und das sind in diesem Fall die Patienten und AN.
Wie oben schon geschrieben, informieren wir unsere Patienten vor Beginn der Behandlungsserie über unsere AGB´s. Diese lassen wir explitzit vom Patienten unterschreiben. Beide Parteien sind sich im Klaren darüber, was das bedeutet.
Soweit so gut.
Unsere Gesetzeslage in D ist jedoch in vielen Bereichen derart schwammig und interpretierbar. D.h. selbst wenn Du die Unterschrift vom Patienten hast, können die AGB´s angefochten werden oder gar ungültig sein, da Du irgendeinen "Sch....ssparagraphen" nicht kennst und nicht in Deine AGBs aufgenommen hast.
Wie gesagt, ich lasse das derzeit rechtsanwaltlich prüfen und werde das Ergebnis hier posten.
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vollyholly schrieb:
Hallo Shia,
da bin ich 100% bei Dir! Ich sehe das genauso.
Leider sind unsere Gesetzte auch nicht mehr dass, was sie mal waren. Und leider hast Du in D als Unternehmer und AG in der Regel das Nachsehen - gerichtliche Entscheidungen fallen meistens nicht zu Gunsten der PI aus. Man muss ja immer die Schwächeren schützen und das sind in diesem Fall die Patienten und AN.
Wie oben schon geschrieben, informieren wir unsere Patienten vor Beginn der Behandlungsserie über unsere AGB´s. Diese lassen wir explitzit vom Patienten unterschreiben. Beide Parteien sind sich im Klaren darüber, was das bedeutet.
Soweit so gut.
Unsere Gesetzeslage in D ist jedoch in vielen Bereichen derart schwammig und interpretierbar. D.h. selbst wenn Du die Unterschrift vom Patienten hast, können die AGB´s angefochten werden oder gar ungültig sein, da Du irgendeinen "Sch....ssparagraphen" nicht kennst und nicht in Deine AGBs aufgenommen hast.
Wie gesagt, ich lasse das derzeit rechtsanwaltlich prüfen und werde das Ergebnis hier posten.
Hier sind tatsächlich die Amtsgerichte sich in Deutschland sehr uneins.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Aus dem von dir verlinkten Artikel
... Inzwischen scheint es sich jedoch in der Rechtsprechung so zu entwickeln, dass unter gewissen Voraussetzungen eine Pauschale durch den Patienten gezahlt werden muss, wenn er zu einem Termin nicht erscheint. Dies muss der Patient jedoch schriftlich bestätigen. Ihm muss zudem mitgeteilt werden, wie hoch die Pauschale ist, es muss klar sein, wann diese anfällt und dass seine Krankenkasse die Kosten nicht trägt.
Hier sind tatsächlich die Amtsgerichte sich in Deutschland sehr uneins.
vielen Dank für diesen aussagekräftigen Text, auch wenn die Rechtschreibung für einen Anwalt eher kläglich ist.
Genau das ist das Thema. Da wird geschrieben, begründet, rechts auf links gedreht und am Ende dann der Satz:
...."das unter gewissen Voraussetzungen eine Pauschale durch den Patienten gezahlt werden muss, wenn er zu einem Termin nicht erscheint. "
Aber genau diese "gewissen Voraussetzungen" werden nicht aufgeführt. Woher soll diese dann ein PI kennen?
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vollyholly schrieb:
@pt ani
vielen Dank für diesen aussagekräftigen Text, auch wenn die Rechtschreibung für einen Anwalt eher kläglich ist.
Genau das ist das Thema. Da wird geschrieben, begründet, rechts auf links gedreht und am Ende dann der Satz:
...."das unter gewissen Voraussetzungen eine Pauschale durch den Patienten gezahlt werden muss, wenn er zu einem Termin nicht erscheint. "
Aber genau diese "gewissen Voraussetzungen" werden nicht aufgeführt. Woher soll diese dann ein PI kennen?
Ich bin froh, wenn Du da etwas Konkreteres hast..
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pt ani schrieb:
@vollyholly
Ich bin froh, wenn Du da etwas Konkreteres hast..
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Shia schrieb:
Wenn ich Konzertkarten habe, bekomme ich bei kurzfristiger Erkrankung meine Karten nicht erstattet. Ich habe die Möglichkeit, mich selbst darum zu kümmern, ob jemand anderes mein Platz/Zeitkontingent kaufen möchte.
Kommt bei uns tatsächlich öfter vor, dass die Patienten selbst für Ersatz sorgen.
P.S. Nein der Ersatz hat entweder ein eigenes Rezept oder zahlt selbst.
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vollyholly schrieb:
Kassenbetrug no_entry
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kvet schrieb:
@vollyholly Machen aber fast alle so!
Nur damit der Patient seinen verschluderten Termin nicht zahlen muss, mach ich mich doch nicht erpressbar und strafbar. Wie bestreuselt müsste ich sein ......
Und wenn DAS für einen Patienten ein Kriterium ist zu wechseln, dann soll er es doch machen.... Patienten gibt's genug....
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die neue schrieb:
@kvet das mag ja sein, dass einige das so machen. Ich mache es nicht. Punkt.
Nur damit der Patient seinen verschluderten Termin nicht zahlen muss, mach ich mich doch nicht erpressbar und strafbar. Wie bestreuselt müsste ich sein ......
Und wenn DAS für einen Patienten ein Kriterium ist zu wechseln, dann soll er es doch machen.... Patienten gibt's genug....
Da braucht man sich dann nicht wundern, wenn die KK ungemütlich werden. Und das baden dann alle aus, auch die, die sich korrekt verhalten.
Ein weiterer Aspekt ist die Erpressbarkeit. Wie bescheutert muss ein PI sein, so etwas,meist mit Wissen der AN zu machen. Da bin ich bei einer Kündigung, die u.U. nicht einvernehmlich ist immer erpressbar. Es kostet den Mitarbeiter ein paar Telefonate oder anonymen Anzeigen bei den KK und schon ist der PI am Haken der KK. Ein gefundenes Fressen, Beträge für erbrachte Leistungen pauschal zurück zu fordern.
Wenn es einem beim therapieren zu stressig wird, kannn man sich ein neues, lukratives Betätigungsfeld erschließen...
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vollyholly schrieb:
@kvet dann begehen eben fast alle Kassenbetrug. Ich finde es schlichtweg eine Sauerei.
Da braucht man sich dann nicht wundern, wenn die KK ungemütlich werden. Und das baden dann alle aus, auch die, die sich korrekt verhalten.
Ein weiterer Aspekt ist die Erpressbarkeit. Wie bescheutert muss ein PI sein, so etwas,meist mit Wissen der AN zu machen. Da bin ich bei einer Kündigung, die u.U. nicht einvernehmlich ist immer erpressbar. Es kostet den Mitarbeiter ein paar Telefonate oder anonymen Anzeigen bei den KK und schon ist der PI am Haken der KK. Ein gefundenes Fressen, Beträge für erbrachte Leistungen pauschal zurück zu fordern.
Wenn es einem beim therapieren zu stressig wird, kannn man sich ein neues, lukratives Betätigungsfeld erschließen...
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Corinna L schrieb:
Auf keinen Fall machen. Kassenbetrug. Und genau deswegen schicken die Krankenkassen immer wieder Testpatienten in Praxis und testen das aus. Bei Verstoß gibt es eine saftige Geldstrafe bis hin zum Verlust der Kassenzulassung.
Du solltest nicht von deiner eigenen Handhabung auf andere schließen!
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MikeL schrieb:
@kvet
kvet schrieb am 17.01.2024 19:15 Uhr:@vollyholly Machen aber fast alle so!
Du solltest nicht von deiner eigenen Handhabung auf andere schließen!
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kvet schrieb:
Warum nicht unterschreiben lassen?
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