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Ein schönes Wochenende für alle.
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In der Anlage 2 heisst es "Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale)". Eine nähere Beschreibung existiert nicht. Der Begriff "Wegegeld" ist in vielerlei Vorschriften relativ klar definiert (u. A. Steuerrecht). In der GOÄ Wegegeld – bisher nur für den Arzt - Bundesärztekammer beispielsweise wird darunter verstanden, dass diese Entschädigung sowohl die Fahrtkosten als auch der Zeitaufwand abbildet.
Allerdings hast du nach meinem Rechtsempfinden tatsächlich keinen Anspruch auf die volle HB-Pauschale. Grundsätzlich sind Einsparungen anzurechnen, da hat der Ehemann recht. Die nicht entstandenen Kosten für das Fahrzeug sind demnach aus dem Anspruch heraus zu rechnen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SiH Die Leistungsbeschreibung für die Hausbesuchspauschalen ist in der Anlage 2 "Vergütungsvereinbarung" enthalten. Beachte auch die Fußnoten dazu.
In der Anlage 2 heisst es "Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale)". Eine nähere Beschreibung existiert nicht. Der Begriff "Wegegeld" ist in vielerlei Vorschriften relativ klar definiert (u. A. Steuerrecht). In der GOÄ Wegegeld – bisher nur für den Arzt - Bundesärztekammer beispielsweise wird darunter verstanden, dass diese Entschädigung sowohl die Fahrtkosten als auch der Zeitaufwand abbildet.
Allerdings hast du nach meinem Rechtsempfinden tatsächlich keinen Anspruch auf die volle HB-Pauschale. Grundsätzlich sind Einsparungen anzurechnen, da hat der Ehemann recht. Die nicht entstandenen Kosten für das Fahrzeug sind demnach aus dem Anspruch heraus zu rechnen.
Auf einen Termin vor Gericht würde ich es trotzdem nicht ankommen lassen, denn den hierfür vergeudeten Zeitaufwand wäre es mir nicht wert. Meine Konsequenz wäre, dass ich einem anderen HB-Patienten eine Chance auf Behandlungstermine einräumen und den Ehemann der Patientin bitten würde, sich nach einem anderen Therapeuten umzusehen. Angehörige, die herumzetern und Zeitaufwand für das Schreiben von Mahnungen verursachen, sind für mich ein K.O.-Kriterium. Aus deinem "hatten" schließe ich aber, dass Du diese Konsequenz bereits gezogen hast. Auf jeden Fall bekäme der Ehemann der Patientin bei mir im TheOrg einen Sperrvermerk, für den Fall, dass er irgendwann selbst Termine haben wollte.
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MikeL schrieb:
Auch wenn Lars prinzipiell Recht hat, interpretiere ich die Situation anders. Durch die kurzfristige Absage entsteht dir ein Ausfall für die gesamte Zeit, die Du für den Hausbesuch eingeplant hast. Du hättest also bei rechtzeitiger Absage in dieser Zeit z.B. zwei Patienten in der Praxis oder einen anderen HB-Patienten behandeln können. Abzuziehen wäre also nur das reine Wegegeld für die eingesparten Fahrzeugkosten.
Auf einen Termin vor Gericht würde ich es trotzdem nicht ankommen lassen, denn den hierfür vergeudeten Zeitaufwand wäre es mir nicht wert. Meine Konsequenz wäre, dass ich einem anderen HB-Patienten eine Chance auf Behandlungstermine einräumen und den Ehemann der Patientin bitten würde, sich nach einem anderen Therapeuten umzusehen. Angehörige, die herumzetern und Zeitaufwand für das Schreiben von Mahnungen verursachen, sind für mich ein K.O.-Kriterium. Aus deinem "hatten" schließe ich aber, dass Du diese Konsequenz bereits gezogen hast. Auf jeden Fall bekäme der Ehemann der Patientin bei mir im TheOrg einen Sperrvermerk, für den Fall, dass er irgendwann selbst Termine haben wollte.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MikeL Wo ist der Unterschied zwischen deiner und meiner Auffassung? Beiden nehmen wir doch nur die reine Fahrzeugkosten raus?thinking_face
Ja, manchmal wäre es tatsächlich sinnvoll, genauer zu lesen. Asche auf mein Haupt!
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MikeL schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ja, manchmal wäre es tatsächlich sinnvoll, genauer zu lesen. Asche auf mein Haupt!
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Leni C. schrieb:
@SiH wenn ich ganz ehrlich bin wäre mir die Zeit , um eventuell eine HB-Pauschale juristisch durchzuboxen , viel zu aufwendig . Ich würde es abhaken ( die Ausfallrechnung für die Behandlung hast du ja bezahlt bekommen ) , den Patienten mit Sperrvermerk sowohl für die Frau als auch ihn versehen und gut ist . Lohnt sich der ganze Aufwand denn für dich , nur um aus Prinzip recht zu bekommen ?
Aber gesetzt den Fall es wären welche entstanden, wie würde ich die rausrechnen. Über die Kilometerpauschale 38Cent?
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SiH schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Uns sind gar keine Fahrtkosten entstanden, weil der Hausbesuch nur 500m weg war und wir das immer zu Fuß gemacht haben.
Aber gesetzt den Fall es wären welche entstanden, wie würde ich die rausrechnen. Über die Kilometerpauschale 38Cent?
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SiH schrieb:
@Leni C. Natürlich lohnt sich der Aufwand nicht, ich bin nur so furchtbar ärgerlich. Wir hatten das gleiche Problem vor zwei Jahren schonmal und damals bin ich "eingeknickt" und habe klein beigegeben. Ich hätte diesen Sturschädel schon damals rausschmeißen sollen, aber oft ist man erst hinterher schlauer.
ein kleiner Trost: er bekommt keine Termine mehr bei dir! 😊🎉
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massu schrieb:
@SiH und diesmal „knickst“ du gefühlt nochmal ein? Lass ihn los, der Klügere gibt nach.
ein kleiner Trost: er bekommt keine Termine mehr bei dir! 😊🎉
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Ligamentum schrieb:
@massu Schade, dass der "Gefällt mir"-Button nur einmal funktioniert!
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Problem beschreiben
SiH schrieb:
Wir haben (hatten!) seit Jahren eine HB Patientin, bei der durch den Ehemann (sie ist selber dazu nicht mehr in der Lage) etliche Male sehr kurzfristig der Termin abgesagt wurde. Irgendwann war es nicht möglich, die Zeit anderweitig zu verplanen. Die daraufhin erfolgte Ausfallrechnung hat der Ehemann mit viel Gezeter nach der 3. Mahnung bezahlt, aber auch nur die Therapie plus 50 Cent Kilometergeld, weil die Fahrt ja nicht statt gefunden hat. Jetzt stehen wir wegen des Passus "Hausbesuchpauschale" kurz vorm Amtsgericht. Ich finde für "Hausbesuch" keine Leistungsbeschreibung o.ä., in der klar beschrieben ist, dass es dabei ja hauptsächlich um den Mehraufwand an Zeit geht, den man für diese Behandlung einplant. Hat jemand eine Idee?
Ein schönes Wochenende für alle.
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