Ich erweitere meine Praxis im
Essener Süden und ab April 2023
wird es dann die größte Praxis im
gesamten Umkreis sein. Mega Modern,
mit Med. Fitnessbereich, 10
großen, hellen Behandlungsräumen
und zwei großen und einem kleinen
Gymnastikräumen plus eigenem KGG
Bereich. Nun fehlt uns (einem
tollen Team von 6 Therapeuten und 5
Empfangskräften) noch etwas
Verstärkung. Wenn Sie also nicht
nur an der Bank stehen wollen,
sondern auch Spaß an
Gerätetraining haben, oder sich
sogar vorstellen k...
Essener Süden und ab April 2023
wird es dann die größte Praxis im
gesamten Umkreis sein. Mega Modern,
mit Med. Fitnessbereich, 10
großen, hellen Behandlungsräumen
und zwei großen und einem kleinen
Gymnastikräumen plus eigenem KGG
Bereich. Nun fehlt uns (einem
tollen Team von 6 Therapeuten und 5
Empfangskräften) noch etwas
Verstärkung. Wenn Sie also nicht
nur an der Bank stehen wollen,
sondern auch Spaß an
Gerätetraining haben, oder sich
sogar vorstellen k...
hat von euch jemand die Ausbildung zum sektoralen Heilpraktiker gemacht?
Habe gesehen, dass dies der VPT als auch der Fachverband sektoraler Heilpraktiker als Webinar anbieten über zwei Wochenenden. Die Preise variieren allerdings sehr.
Hat dieses Angebot von euch schon jemand wahrgenommen?
Grüße Steffen
Gefällt mir
Ich war sehr zufrieden, es war sehr interessant und es gab eine extra App mit der man auf die Prüfung lernen konnte. Gekostet hat’s glaub ich um die 600€, Probleme mit dem Zertifikat (welches man danach beim Gesundheitsamt selbst beantragen muss) gabs keine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
theresa6895 schrieb:
Ich hab die Ausbildung gemacht über AIM, auch ein Webinar, dauert 4 komplette Tage. Die Prüfung war an einem Wochenende in München.
Ich war sehr zufrieden, es war sehr interessant und es gab eine extra App mit der man auf die Prüfung lernen konnte. Gekostet hat’s glaub ich um die 600€, Probleme mit dem Zertifikat (welches man danach beim Gesundheitsamt selbst beantragen muss) gabs keine
wird die Behandlung übernommen?
ich mache die Ausbildung beim IFK, 1 Tag Gesetzteskunde, 5 Tage Indikation + Differenzialdiagnose
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
simone h schrieb:
Hallo Teresa, hast du schon mal als sekt.HP Beihilfepatienten abgerechnet?
wird die Behandlung übernommen?
ich mache die Ausbildung beim IFK, 1 Tag Gesetzteskunde, 5 Tage Indikation + Differenzialdiagnose
Zertifikat? Der war gut......
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
@theresa6895
Zertifikat? Der war gut......
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
theresa6895 schrieb:
@simone h beihilfepatienten hab ich einige dauerpatienten, da gibts keine Probleme. Das einzige was nicht geht, sind BG patienten, hatte da auch schon mit den entsprechenden BGs telefoniert, das geht nur mit Zulassung von den gesetzlichen
"das geht nur mit Zulassung von den gesetzlichen" Das ist ja logisch, denn "Die Zulassung richtet sich nach den "Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß S 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach SI 24 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden" in der jeweils gültigen Fassung." Quelle Vereinbarung der BGen mit den PT Berufsverbänden. Außerdem wirst Du sobald Du eine Verordnung annimmst immer als PT tätig und nicht als sekt. HP. Der sekt. HP nimmt keine Verordnungen an.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
@theresa6895
"das geht nur mit Zulassung von den gesetzlichen" Das ist ja logisch, denn "Die Zulassung richtet sich nach den "Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß S 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach SI 24 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden" in der jeweils gültigen Fassung." Quelle Vereinbarung der BGen mit den PT Berufsverbänden. Außerdem wirst Du sobald Du eine Verordnung annimmst immer als PT tätig und nicht als sekt. HP. Der sekt. HP nimmt keine Verordnungen an.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
theresa6895 schrieb:
@Bernie genau, aus dem Grund ging’s ja nicht 😂🙈
Und dafür musstest Du mit der BG telefonieren? Also bist Du doch anscheinend davon ausgegangen, dass es gehen würde, oder? flushed
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
@theresa6895
Und dafür musstest Du mit der BG telefonieren? Also bist Du doch anscheinend davon ausgegangen, dass es gehen würde, oder? flushed
stimmt nicht so ganz.Er darf Privatrezepte annehmen so wie er selber auch Physiorezepte ausstellen darf ,aber auch hier nur Privatrezepte
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
@Bernie
stimmt nicht so ganz.Er darf Privatrezepte annehmen so wie er selber auch Physiorezepte ausstellen darf ,aber auch hier nur Privatrezepte
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
theresa6895 schrieb:
@Bernie ja, da es tatsächlich Fälle gibt, wenn der Patient eine zu lange Wartezeit hätte, oder in seinem Umkreis kein Physio verfügbar ist, der eine gesetzliche Zulassung hat, in denen auch ein Physio mit SHP die Behandlung machen darf, mit genauer Behandlungsdoku welche man vorlegen muss. In meinem Fall hat die Dame von der BG dann selbst für den Patienten sämtliche Physios abgeklappert, bis sie einen gefunden hatte der frühzeitig mit der Behandlung starten kann und eine Zulassung hat. Ansonsten wäre sie auf mich zurück gekommen. Also Ausnahmen bestätigen scheinbar die Regel, so hast auch du noch etwas dazu gelernt, auch wenn es in der Frage hier in dem Beitrag null um das Thema geht, welches du hier groß aufgemacht hast 😉
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
@eim "Er darf Privatrezepte annehmen" Sorry, aber das ist doch Blödsinn. Wenn er ein Privatrezept annimmt, wird er automatisch zum PT und ist weisungsgebunden. Ein sekt. Heilpraktiker nimmt keine Weisungen eines Arztes an! Punkt. Entweder wird jemad als PT tätig mit allen Konsequenzen, ODER als sekt.HPPT, dann ist er HP (beschränkt) mit allen Konsequenzen.
Vielen Dank für Deine Info. Du hast aber immer noch einen Denkfehler drin. Wenn Du den Patienten der BG behandelt hättest, dann hättest Du diesen als PT! behandelt und nicht als sekt. HPPT! Selbstverständlich kann die BG von Ihren Regelungen zum Wohl des Patieneten abweichen und einen nicht Kassenzugelassenen PT diesen Patienten behandeln lassen (Da du ja auch PT bist, sonst könntest Du ja keine sekt. HPPT sein). Aber halt als PT und nicht als sekt HPPT. Um es für Dich auf den Punkt zu bringen: Nimmst Du eine Verordnung an, wirst Du als PT tätig und bist weisungsgebunden. Wirst Du als sekt HPPT tätig (ohne Verordnung im FC) dann bist HP und bist nicht weisungsgebunden. Das ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen, oder. Macht aber allem Anschein nach nach all den Jahren mnachen immer noch Schwierigkeiten. Kleine Hilfestellung: Du hast ZWEI Berufsurkunden. Für jeden Beruf eine.
Kleiner Hinweis: Du hast von der BG angefangen nicht ich........
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
@theresa6895
Vielen Dank für Deine Info. Du hast aber immer noch einen Denkfehler drin. Wenn Du den Patienten der BG behandelt hättest, dann hättest Du diesen als PT! behandelt und nicht als sekt. HPPT! Selbstverständlich kann die BG von Ihren Regelungen zum Wohl des Patieneten abweichen und einen nicht Kassenzugelassenen PT diesen Patienten behandeln lassen (Da du ja auch PT bist, sonst könntest Du ja keine sekt. HPPT sein). Aber halt als PT und nicht als sekt HPPT. Um es für Dich auf den Punkt zu bringen: Nimmst Du eine Verordnung an, wirst Du als PT tätig und bist weisungsgebunden. Wirst Du als sekt HPPT tätig (ohne Verordnung im FC) dann bist HP und bist nicht weisungsgebunden. Das ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen, oder. Macht aber allem Anschein nach nach all den Jahren mnachen immer noch Schwierigkeiten. Kleine Hilfestellung: Du hast ZWEI Berufsurkunden. Für jeden Beruf eine.
Kleiner Hinweis: Du hast von der BG angefangen nicht ich........
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
theresa6895 schrieb:
Ich finde das läuft hier alles etwas aus dem Ruder, denke der Unterschied ist jedem klar, vielleicht sollte die Frage hier einfach geschlossen werden
Wie bist Du denn drauf? Wie lange bist Du schon hier im Forum? Bist Du "neu"? Wenn Du keine Lust mehr hast, dann musst Du ja nicht mehr mitmachen. Es ist ja alles noch ziemlich gesittet. Da haben wir in den letzten 20 Jahren schon ganz andere Diskussionen geführt. (Stichwort: Ich hol schon mal Popcorn ....)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
@theresa6895
Wie bist Du denn drauf? Wie lange bist Du schon hier im Forum? Bist Du "neu"? Wenn Du keine Lust mehr hast, dann musst Du ja nicht mehr mitmachen. Es ist ja alles noch ziemlich gesittet. Da haben wir in den letzten 20 Jahren schon ganz andere Diskussionen geführt. (Stichwort: Ich hol schon mal Popcorn ....)
Das entscheidet jeder für sich selber ,Das entscheidest nicht du !!!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
@Bernie
Das entscheidet jeder für sich selber ,Das entscheidest nicht du !!!!!
Was ist eigentlich mit Dir zur Zeit losß Lies doch mal richtig: Theresa 6895 hat für alle anderen entscheiden wollen:"vielleicht sollte die Frage hier einfach geschlossen werden". Nicht ich war derjenige. Aber egal.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
@eim
Was ist eigentlich mit Dir zur Zeit losß Lies doch mal richtig: Theresa 6895 hat für alle anderen entscheiden wollen:"vielleicht sollte die Frage hier einfach geschlossen werden". Nicht ich war derjenige. Aber egal.
Ich denke einfach, dass es dem Fragesteller nicht wirklich was bringt, wenn man über irgend n Thema ewig rum diskutiert, dass gar nix mehr mit der ursprünglichen Frage zu tun hat. Und da ich hier ja scheinbar Teil dieser ganzen Diskussion bin, dachte ich hab ich auch ein Mitspracherecht wann diese beendet werden kann, hast du mich ja eines besseren belehrt, dann diskutiere du doch noch gerne weiter.
Und ja ich bin noch relativ neu hier, dachte man kann sich einfach fachlich austauschen und wollte anderen somit helfen, lasse das aber in Zukunft lieber, wenn man dabei auf Leute wie dich stößt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
theresa6895 schrieb:
Und wieso muss es immer bis zum Äußersten kommen? Hättest du das gerne oder wie? Gibt ja immer Leute in Foren die Unruhe stiften müssen, scheinbar bis das hier du.
Ich denke einfach, dass es dem Fragesteller nicht wirklich was bringt, wenn man über irgend n Thema ewig rum diskutiert, dass gar nix mehr mit der ursprünglichen Frage zu tun hat. Und da ich hier ja scheinbar Teil dieser ganzen Diskussion bin, dachte ich hab ich auch ein Mitspracherecht wann diese beendet werden kann, hast du mich ja eines besseren belehrt, dann diskutiere du doch noch gerne weiter.
Und ja ich bin noch relativ neu hier, dachte man kann sich einfach fachlich austauschen und wollte anderen somit helfen, lasse das aber in Zukunft lieber, wenn man dabei auf Leute wie dich stößt.
Wenn Du diese Wahrnehmung hast, kann ich nicht viel dagegen tun......
"wenn man dabei auf Leute wie dich stößt."
Ja, das ist das Blöde an anderen Menschen, es gibt immer solche und solche kissing_heart
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
"Gibt ja immer Leute in Foren die Unruhe stiften müssen, scheinbar bis das hier du."
Wenn Du diese Wahrnehmung hast, kann ich nicht viel dagegen tun......
"wenn man dabei auf Leute wie dich stößt."
Ja, das ist das Blöde an anderen Menschen, es gibt immer solche und solche kissing_heart
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
steffen844 schrieb:
Servus,
hat von euch jemand die Ausbildung zum sektoralen Heilpraktiker gemacht?
Habe gesehen, dass dies der VPT als auch der Fachverband sektoraler Heilpraktiker als Webinar anbieten über zwei Wochenenden. Die Preise variieren allerdings sehr.
Hat dieses Angebot von euch schon jemand wahrgenommen?
Grüße Steffen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
stephan326 schrieb:
Nun ja Ihr beschreibt es ja selbst. Bin ich dann Heilprakterin oder möchte ich nur abrechnen?
Darauf sollte man im Vorfeld hinweisen.
Gefällt mir
Vielleicht sollte der Strang geschlossen werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
Ich sehe gerade, das Thema ist aus dem Ruder gelaufen.
Vielleicht sollte der Strang geschlossen werden.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Manche Versicherungen schließen eine Erstattung der Leistung aus, wenn es "nur" ein sektoraler HP ist.
Darauf sollte man im Vorfeld hinweisen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
annlena schrieb:
Anfang des Jahres habe ich die HP-Fobi komplett online über Teams gemacht, auch die Prüfung. Organisiert und teils moderiert von Arne Brödel. Sie bieten es auch in Präsenz an. Ich fand es super, top organisiert, tolle Dozenten, ein Skript gab es vorab per Post, man konnte über Teams alles erneut nachlesen und Kontakt zu den anderen Teilnehmern halten.
Ich bin theoretisch seit 2017 sekt. HP, da ich den Kursus und die Prüfung in HH erfolgreich bestanden habe. Eine Anerkennung in S-H erfolgt jedoch grundsätzlich nur nach zusätzlicher, bestandener großer HP-Prüfung in Husum. Die ist strenger und ganz anders als in den meisten Bundesländern. Hätte ich meinen Wohnsitz oder meine Praxis damals nach HH verlegt, dort 3 Monate gearbeitet und dann zurück nach S-H gezogen, wäre ich heute sogar ein praktischer sekt. HP in S-H. Verrückt, oder?
Warum wollte ich den sekt. HP, der mir verwehrt bleibt?
-Ach ja, weil Frau M. wieder ihr mir bekanntes Schulterproblem hat, nicht beim Arzt war, und ich diesmal bei der Befundung feststelle, dass irgendetwas anders ist, und ich sie erstmal zum Arzt schicke.
-Herr G. hat wieder eine "dumme Bewegung" gemacht, und jetzt schmerzt es im Gesäß. "Daß haben sie doch immer wegbekommen". Ja, diesmal auch, aber sie müssen ....
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stephan326 schrieb:
Ja aber wird sich an der Fr. M oder dem Hr.G. etwas ändern?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jytte schrieb:
@stephan326 verstehe deine Frage nicht so ganz? Ich muss für jeden Patienten eine ärztliche Verordnung haben.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jytte schrieb:
Liebe Kollegen, hier mal ein anderer Erfahrungsbericht:
Ich bin theoretisch seit 2017 sekt. HP, da ich den Kursus und die Prüfung in HH erfolgreich bestanden habe. Eine Anerkennung in S-H erfolgt jedoch grundsätzlich nur nach zusätzlicher, bestandener großer HP-Prüfung in Husum. Die ist strenger und ganz anders als in den meisten Bundesländern. Hätte ich meinen Wohnsitz oder meine Praxis damals nach HH verlegt, dort 3 Monate gearbeitet und dann zurück nach S-H gezogen, wäre ich heute sogar ein praktischer sekt. HP in S-H. Verrückt, oder?
Warum wollte ich den sekt. HP, der mir verwehrt bleibt?
-Ach ja, weil Frau M. wieder ihr mir bekanntes Schulterproblem hat, nicht beim Arzt war, und ich diesmal bei der Befundung feststelle, dass irgendetwas anders ist, und ich sie erstmal zum Arzt schicke.
-Herr G. hat wieder eine "dumme Bewegung" gemacht, und jetzt schmerzt es im Gesäß. "Daß haben sie doch immer wegbekommen". Ja, diesmal auch, aber sie müssen ....
Das bezweifle ich. Haben die Dir ne Rechtsgrundlage genannt? Hast Du Widerspruch eingelegt?
Wenn ich mir die Homepage des Landes S-H anschaue, merke ich, dass die ganz offensichtlich keine gute Rechtskenntnis haben. Die schreiben auf Ihrer Hompegae doch wirklich:"Wer als Heilpraktikerin / Heilpraktiker tätig sein möchte, muss entweder approbierte Ärztin / approbierter Arzt sein oder über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen." (Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein - Heilpraktikerin / Heilpraktiker: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung)
Das ist völliger Blödsinn. Ein Arzt kann NIE Heilpraktiker sein! Arzt und HP schließen sich gegenseitig aus. Wenn die das schon nicht wissen ........
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Na ja Bernie ,so ganz stimmt es nicht. Er kann schon beides sein ABER er muss sich dann entscheiden ob er als Arzt ODER als HP arbeiten will.Ich kenne einige Ärtzte die vorher als HP gearbeitet haben und dann Medizin studiert haben und sich danach entscheiden mussten.
Das hier ist ja ein Farum für Profis. Deshalb bin ich bemüht professionell zu bleiben (Mir kommt es gerade so vor, als wenn neuerdings im Forum widersprochen wird, damit widersprochen ist - aber das mag täuschen).
"Ich kenne einige Ärtzte die vorher als HP gearbeitet haben und dann Medizin studiert haben und sich danach entscheiden mussten."
--> Vielleicht ahben die es Dir unvollständig erklärt.
Es gibt 2 Konstellationen:
1.) Wie von Dir beschrieben. Ein HP macht einen späteren Abschluss als Arzt (noch ohne Approbation). Dann kann er selbstverständlich entscheiden, dass er - obwohl er Jahre für ein Medizinstudium aufgewendet hat, alle Prüfungen bestanden hat und jetzt Arzt ist usw. - dennoch lieber wieder als HP arbeiten möchte. Man darf im Auge des Gesetzes dumm sein.
Beantragt der Arzt jedoch seine Approbation - was nach meiner Erfahrung fast alle Ärzte tun - wird mit Erteilung der Approbation die Erlaubnisurkunde des HP obsolet. Ein approbierter Arzt kann sich mithin nicht mehr "entscheiden" was er machen möchte (Arzt oder HP). Er ist Arzt. Die Rechtsgrundlage des Heilpraktikers ist weggefallen.
2.) Ein approbierter Arzt möchte als HP tätig sein. Dies ist ausgeschlossen. Er hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnisurkunde als HP. Er aknn selbstverständlich auch hier seine Approbation zurückgeben und als HP eine Erlaubniserteilung begehren. Aber das ist völlig sinnfrei bzw. einfach nur Dumm.
Dies ist die ständige Rechtsprechung (z.B. VG München, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof usw.) Es gilt der "Grundsatz der Unvereinbarkeit einer gleichzeitigen Betätigung als Arzt und Heilpraktiker" und "Aus dem Sinn und Zweck dieses standesrechtlichen Verbots einer Kooperation von Arzt und Nichtarzt ergibt sich im Wege eines „Erst-recht-Schlusses“, dass auch ein und dieselbe Person nicht nebeneinander als Arzt und Nichtarzt untersuchen und behandeln darf."
Und:"der Betroffen muss sich für die eine oder die andere Ausübungsform der Heilkunde entscheiden" Dies bedeutet aber, wenn er sich für den HP entscheidet, darf er keine Approbation haben. Das haben Deine Ärzte von damls -so nehme ich an- gemeint. Und lass mcih raten: Alle haben sich für die Approbation entschieden wink.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
@eim
Das hier ist ja ein Farum für Profis. Deshalb bin ich bemüht professionell zu bleiben (Mir kommt es gerade so vor, als wenn neuerdings im Forum widersprochen wird, damit widersprochen ist - aber das mag täuschen).
"Ich kenne einige Ärtzte die vorher als HP gearbeitet haben und dann Medizin studiert haben und sich danach entscheiden mussten."
--> Vielleicht ahben die es Dir unvollständig erklärt.
Es gibt 2 Konstellationen:
1.) Wie von Dir beschrieben. Ein HP macht einen späteren Abschluss als Arzt (noch ohne Approbation). Dann kann er selbstverständlich entscheiden, dass er - obwohl er Jahre für ein Medizinstudium aufgewendet hat, alle Prüfungen bestanden hat und jetzt Arzt ist usw. - dennoch lieber wieder als HP arbeiten möchte. Man darf im Auge des Gesetzes dumm sein.
Beantragt der Arzt jedoch seine Approbation - was nach meiner Erfahrung fast alle Ärzte tun - wird mit Erteilung der Approbation die Erlaubnisurkunde des HP obsolet. Ein approbierter Arzt kann sich mithin nicht mehr "entscheiden" was er machen möchte (Arzt oder HP). Er ist Arzt. Die Rechtsgrundlage des Heilpraktikers ist weggefallen.
2.) Ein approbierter Arzt möchte als HP tätig sein. Dies ist ausgeschlossen. Er hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnisurkunde als HP. Er aknn selbstverständlich auch hier seine Approbation zurückgeben und als HP eine Erlaubniserteilung begehren. Aber das ist völlig sinnfrei bzw. einfach nur Dumm.
Dies ist die ständige Rechtsprechung (z.B. VG München, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof usw.) Es gilt der "Grundsatz der Unvereinbarkeit einer gleichzeitigen Betätigung als Arzt und Heilpraktiker" und "Aus dem Sinn und Zweck dieses standesrechtlichen Verbots einer Kooperation von Arzt und Nichtarzt ergibt sich im Wege eines „Erst-recht-Schlusses“, dass auch ein und dieselbe Person nicht nebeneinander als Arzt und Nichtarzt untersuchen und behandeln darf."
Und:"der Betroffen muss sich für die eine oder die andere Ausübungsform der Heilkunde entscheiden" Dies bedeutet aber, wenn er sich für den HP entscheidet, darf er keine Approbation haben. Das haben Deine Ärzte von damls -so nehme ich an- gemeint. Und lass mcih raten: Alle haben sich für die Approbation entschieden wink.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Nun da du dies als Forum für Profis beschreibst solltest du dich auch als solcher verhalten.Mir reichts einen schönen und entspannten Abend
LG Jytte
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jytte schrieb:
@Bernie, glaube mir, habe einen Antrag bei meinem zuständigen Gesundheitsamt gestellt und einen ganzen Ordner voll Schriftwechsel mit meinem zuständigen Gesundheitsamt incl. 8seitigem Versagungsbescheid sowie einer Rechnung über 366,58€ nach Kommunalgebührenverordnung für den Aufwand. Von Antragstellung bis Versagungsbescheid hat es knapp 6 Monate gedauert. Es lebe der Föderalismus, Blödsinn hin oder her. Wir waren 4 Kollegen aus S-H, 2 davon arbeiten in HH und den anderen beiden bleibt der Zugang verwehrt.
LG Jytte
Ich glaube es Dir ja! (Ich habe zum Thema HP schon so viel erlebt, dass mich das von Dir nicht wundert). Aber ich halte es für rechtswidrig, was die Behörde da gemacht hat. Das hat auch nichts mit Föderalismus zu tun. Wenn es für Dich i.O. ist schreibe ich Dich mit einer PN an? Mich würde der Antrag und die von der Behörde vorgebrachte Rechtsgrundlage interessieren.Nachtrag: Für was hast Du denn einen Antrag gestellt? Du hast doch eine Berufsurkunde "sektoraler HP Physiotherapie" oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
@Jytte
Ich glaube es Dir ja! (Ich habe zum Thema HP schon so viel erlebt, dass mich das von Dir nicht wundert). Aber ich halte es für rechtswidrig, was die Behörde da gemacht hat. Das hat auch nichts mit Föderalismus zu tun. Wenn es für Dich i.O. ist schreibe ich Dich mit einer PN an? Mich würde der Antrag und die von der Behörde vorgebrachte Rechtsgrundlage interessieren.Nachtrag: Für was hast Du denn einen Antrag gestellt? Du hast doch eine Berufsurkunde "sektoraler HP Physiotherapie" oder?
Im Regelfall wird die Anforderung des § 2 HeilprGDV 1 in Schleswig-Holstein durch das Ablegen der schriftlichen und mündlichen Kenntnisprüfung erfüllt. Diese ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Gemeint ist hier die große HP-Prüfung 2xjährlich in Husum.
Daher habe ich eine Zulassung nach Aktenlage bei meinem Zuständigen Gesundheitsamt erbeten und alle dafür notwendigen Unterlagen am 17.08.2017 eingereicht.
Am 06.12.2017 bekam ich ein Schreiben "Anhörung"
"Ich beabsichtige Ihnen die mit dem Schreiben vom 17,08. 2017 beantragte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, beschränkt auf das Teilgebiet der Physiotherapie, nach §1 Heilpraktikergesetz in Verbindung mit §2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz , ohne Ablegung der Kenntnisprüfung, zu versagen. ..."In ihrem Fall kommt hier insbesondere der Buchstabe i des §2 HeilprGDV 1 zum Tragen..."So fehlten die Themen Arzneimittellehre, Notfälle und die unter sonstiges subsummierten Tod / Todeszeichen, die Hygienemaßnahmen und die Abfallbeseitigung."...
Nach telefonischer Nachfrage meinerseits, wie denn diese Anhörung aussähe, teilte mir Herr K. vom Gesundheitsamt mit, das diese keinen Sinn mache, es sei denn ich könne die fehlenden Nachqualifikationen bis zum 16.02.2018 nachweisen. Daraufhin habe ich meine Unterlagen wieder abgeholt.
Im schriftlichen Versagungsbescheid vom 20.02.2018 heißt es dann:
"...Nach hiesiger Einschätzung entspricht der Inhalt der Nachqualifikation jedoch nicht
den Anforderungen des Gegenstandskataloges des Gesundheitsamtes des Kreises Nordfriesland. So fehlten die Themen Arzneimittellehre, Notfälle und die unter sonstiges subsummierten Tod / Todeszeichen, die Hygienemaßnahmen und die Abfallbeseitigung."...
" Mit meinem Schreiben vom 06.12.2017 habe ich Ihnen Gelegenheit gegeben, sich zu dem vorbeschriebenen Sachverhalt einzulassen. Sie haben in der Form Gebrauch gemacht, dass Sie die von Ihnen vorgelegten Fortbildungsunterlagen zurückerbeten haben. Ein weiterer Sachvortrag erfolgte nicht."
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jytte schrieb:
@Bernie kannst gerne per PN schreiben. Aber vielleicht auch für andere aus S-H interessant. Zertifikat sektorale Heilerlaubnis Physiotherapie (Fortbildung vom09.06.2017 - 15.06.2017) liegt vor.
Im Regelfall wird die Anforderung des § 2 HeilprGDV 1 in Schleswig-Holstein durch das Ablegen der schriftlichen und mündlichen Kenntnisprüfung erfüllt. Diese ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Gemeint ist hier die große HP-Prüfung 2xjährlich in Husum.
Daher habe ich eine Zulassung nach Aktenlage bei meinem Zuständigen Gesundheitsamt erbeten und alle dafür notwendigen Unterlagen am 17.08.2017 eingereicht.
Am 06.12.2017 bekam ich ein Schreiben "Anhörung"
"Ich beabsichtige Ihnen die mit dem Schreiben vom 17,08. 2017 beantragte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, beschränkt auf das Teilgebiet der Physiotherapie, nach §1 Heilpraktikergesetz in Verbindung mit §2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz , ohne Ablegung der Kenntnisprüfung, zu versagen. ..."In ihrem Fall kommt hier insbesondere der Buchstabe i des §2 HeilprGDV 1 zum Tragen..."So fehlten die Themen Arzneimittellehre, Notfälle und die unter sonstiges subsummierten Tod / Todeszeichen, die Hygienemaßnahmen und die Abfallbeseitigung."...
Nach telefonischer Nachfrage meinerseits, wie denn diese Anhörung aussähe, teilte mir Herr K. vom Gesundheitsamt mit, das diese keinen Sinn mache, es sei denn ich könne die fehlenden Nachqualifikationen bis zum 16.02.2018 nachweisen. Daraufhin habe ich meine Unterlagen wieder abgeholt.
Im schriftlichen Versagungsbescheid vom 20.02.2018 heißt es dann:
"...Nach hiesiger Einschätzung entspricht der Inhalt der Nachqualifikation jedoch nicht
den Anforderungen des Gegenstandskataloges des Gesundheitsamtes des Kreises Nordfriesland. So fehlten die Themen Arzneimittellehre, Notfälle und die unter sonstiges subsummierten Tod / Todeszeichen, die Hygienemaßnahmen und die Abfallbeseitigung."...
" Mit meinem Schreiben vom 06.12.2017 habe ich Ihnen Gelegenheit gegeben, sich zu dem vorbeschriebenen Sachverhalt einzulassen. Sie haben in der Form Gebrauch gemacht, dass Sie die von Ihnen vorgelegten Fortbildungsunterlagen zurückerbeten haben. Ein weiterer Sachvortrag erfolgte nicht."
Ich hatte Dich offensichtlich falsch verstanden. Du schriebst:"Ich bin theoretisch seit 2017 sekt. HP, da ich den Kursus und die Prüfung in HH erfolgreich bestanden habe.". Daraus hatte ich geschlossen, Du hättest die Erlaubnis aus Hamburg. Dem ist offensichtlich nicht so.
Also auch keine rechtswidriges Handeln von SH erkennbar.
Du hast eine Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage beantragt. Der Inhalt Deines Kurses in HH reicht aber offensichtlich nicht für die Beantragung in SH aus. (Warum hast Du den Kurs denn nicht in SH gemacht?) Der Kurs ist ja dazu da die normative Lücke zu schließen und solllte auch in dem BL gemacht werden, in dem Du Deinen Praxissitz hast (haben wirst).
Also, Deine Aktenlage gibt es nicht her, die Heilpraktikererlaubnis (worauf Du einen Rechtsanspruch bei Erfüllung hast) nach Aktenlage zu erteilen.
Die "Anhörung" war ja schon das Schreiben vom 06.12.2017. Da keine Einlassung von Dir stattfand, Du Deine Unterlagen zurückgefordert hast, aber anscheinend den Antrag nicht zurückgenommen hast (was kostenfrei oder -mindernd möglich wäre) musstest Du die Gebühr zahlen. Auch das ist klar, denn ein belastender (negativer) Verwaltungsakt kostet Geld.
Was ich mich frage ist: Warum hast Du die angebotene Frist zur Nachreichung der fehlenden Kenntnisse nicht angenommen (Das ist kein Vorwurf! Es interessiert mich halt einfach). War Dir der Gegenstandskatalog des GA Nordfriesland bekannt?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
@Jytte Hallo Jytte, vielen Dank! Jetzt macht es auch Sinn.
Ich hatte Dich offensichtlich falsch verstanden. Du schriebst:"Ich bin theoretisch seit 2017 sekt. HP, da ich den Kursus und die Prüfung in HH erfolgreich bestanden habe.". Daraus hatte ich geschlossen, Du hättest die Erlaubnis aus Hamburg. Dem ist offensichtlich nicht so.
Also auch keine rechtswidriges Handeln von SH erkennbar.
Du hast eine Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage beantragt. Der Inhalt Deines Kurses in HH reicht aber offensichtlich nicht für die Beantragung in SH aus. (Warum hast Du den Kurs denn nicht in SH gemacht?) Der Kurs ist ja dazu da die normative Lücke zu schließen und solllte auch in dem BL gemacht werden, in dem Du Deinen Praxissitz hast (haben wirst).
Also, Deine Aktenlage gibt es nicht her, die Heilpraktikererlaubnis (worauf Du einen Rechtsanspruch bei Erfüllung hast) nach Aktenlage zu erteilen.
Die "Anhörung" war ja schon das Schreiben vom 06.12.2017. Da keine Einlassung von Dir stattfand, Du Deine Unterlagen zurückgefordert hast, aber anscheinend den Antrag nicht zurückgenommen hast (was kostenfrei oder -mindernd möglich wäre) musstest Du die Gebühr zahlen. Auch das ist klar, denn ein belastender (negativer) Verwaltungsakt kostet Geld.
Was ich mich frage ist: Warum hast Du die angebotene Frist zur Nachreichung der fehlenden Kenntnisse nicht angenommen (Das ist kein Vorwurf! Es interessiert mich halt einfach). War Dir der Gegenstandskatalog des GA Nordfriesland bekannt?
Der zweite Grund war mein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn, gepaart mit einer gesunden Portion Holsteiner Sturheit. Wie kann es sein, das 30km weiter das Vorlegen des selben Zertifikates ausreichen würde und hier nicht. Und den in S-H oft praktizierten sog. HP-Tourismus wollte ich einfach nicht mitmachen. Hinzu kam, das eine Kollegin aus dem selben Kursus das gleiche wie ich im Nachbarkreis erlebte, allerdings wurden hier seitens ihres Gesundheitsamtes andere fehlende Inhalte des Kurses angegeben. Also erschien mir der Kampf schlicht aussichtslos, ich rollte meinen Schwanz ein und leckte meine Wunden.
Fakt ist jedenfalls, in S-H gibt es keinen sektoralen HP ohne bestandene HP-Prüfung in Husum, ich wollte es nicht glauben und habe Leergeld wink bezahlt.
LG Jytte
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jytte schrieb:
@Bernie Weil es solche Kurse in S-H nicht gab /gibt. Nur den großen HP. Warum wohl? Das Nachreichen der fehlenden Kenntnisse, die da waren: Arzneimittellehre, Notfälle, Hygiene, Tod/Todeszeichen, Abfallbeseitigung. Wo bitte kann man das denn Lernen? Solche Kurse habe ich nirgends gefunden und wie umfänglich die sein müssten, auch nicht.
Der zweite Grund war mein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn, gepaart mit einer gesunden Portion Holsteiner Sturheit. Wie kann es sein, das 30km weiter das Vorlegen des selben Zertifikates ausreichen würde und hier nicht. Und den in S-H oft praktizierten sog. HP-Tourismus wollte ich einfach nicht mitmachen. Hinzu kam, das eine Kollegin aus dem selben Kursus das gleiche wie ich im Nachbarkreis erlebte, allerdings wurden hier seitens ihres Gesundheitsamtes andere fehlende Inhalte des Kurses angegeben. Also erschien mir der Kampf schlicht aussichtslos, ich rollte meinen Schwanz ein und leckte meine Wunden.
Fakt ist jedenfalls, in S-H gibt es keinen sektoralen HP ohne bestandene HP-Prüfung in Husum, ich wollte es nicht glauben und habe Leergeld wink bezahlt.
LG Jytte
Hast Du du den Gegenstandskatalog? Oder kommst da ran? Habe Online nichts gefunden, müsste aber frei zugänglich sein.
"Fakt ist jedenfalls, in S-H gibt es keinen sektoralen HP ohne bestandene HP-Prüfung in Husum,"
--> Meinst Du jetzt "Voll-HP", oder machen die eine "sektHP" Überprüfung? Voll-HP wäre rechtswidrig und verfassungswidrig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
@Jytte
Hast Du du den Gegenstandskatalog? Oder kommst da ran? Habe Online nichts gefunden, müsste aber frei zugänglich sein.
"Fakt ist jedenfalls, in S-H gibt es keinen sektoralen HP ohne bestandene HP-Prüfung in Husum,"
--> Meinst Du jetzt "Voll-HP", oder machen die eine "sektHP" Überprüfung? Voll-HP wäre rechtswidrig und verfassungswidrig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
Das eine "du" gehört nach hinten face_with_rolling_eyes
Es gibt eine sektorale HP-Überprüfung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jytte schrieb:
@Bernie Link
Es gibt eine sektorale HP-Überprüfung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
@Jytte Danke!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Bernie schrieb:
Du schreibst:"die Prüfung in HH erfolgreich bestanden habe. Eine Anerkennung in S-H erfolgt jedoch grundsätzlich nur nach zusätzlicher, bestandener großer HP-Prüfung in Husum."
Das bezweifle ich. Haben die Dir ne Rechtsgrundlage genannt? Hast Du Widerspruch eingelegt?
Wenn ich mir die Homepage des Landes S-H anschaue, merke ich, dass die ganz offensichtlich keine gute Rechtskenntnis haben. Die schreiben auf Ihrer Hompegae doch wirklich:"Wer als Heilpraktikerin / Heilpraktiker tätig sein möchte, muss entweder approbierte Ärztin / approbierter Arzt sein oder über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen." (Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein - Heilpraktikerin / Heilpraktiker: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung)
Das ist völliger Blödsinn. Ein Arzt kann NIE Heilpraktiker sein! Arzt und HP schließen sich gegenseitig aus. Wenn die das schon nicht wissen ........
Mein Profilbild bearbeiten