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Neues Thema
Arztberichte/ Therapieberichte
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Anonymer Teilnehmer
26.01.2020 13:25
Hallo Zusammen, wie macht ihr es eigentlich mit ausführlichen Arztberichten, wenn es keine 0815 Berichte sind können diese schon eine gute Zeit in Anspruch nehmen.
Ich bin ist es langsam leid, dass Arztberichte/Therapieberichte für eine Vergütung von Seiten der Krankenkassen von unglaublichen 60Cent zu schreiben, wobei hier uns der Postweg schon 80Cent kostet.
Wie macht ihr das in euren Praxen? Bisher habe ich das natürlich immer regelkonform getan, jedoch habe ich jetzt die Faxen dicke.
Vielen Dank für eure Antworten
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• Lisbeth82
Hallo Zusammen, wie macht ihr es eigentlich mit ausführlichen Arztberichten, wenn es keine 0815 Berichte sind können diese schon eine gute Zeit in Anspruch nehmen. Ich bin ist es langsam leid, dass Arztberichte/Therapieberichte für eine Vergütung von Seiten der Krankenkassen von unglaublichen 60Cent zu schreiben, wobei hier uns der Postweg schon 80Cent kostet. Wie macht ihr das in euren Praxen? Bisher habe ich das natürlich immer regelkonform getan, jedoch habe ich jetzt die Faxen dicke. Vielen Dank für eure Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Zusammen, wie macht ihr es eigentlich mit ausführlichen Arztberichten, wenn es keine 0815 Berichte sind können diese schon eine gute Zeit in Anspruch nehmen.
Ich bin ist es langsam leid, dass Arztberichte/Therapieberichte für eine Vergütung von Seiten der Krankenkassen von unglaublichen 60Cent zu schreiben, wobei hier uns der Postweg schon 80Cent kostet.
Wie macht ihr das in euren Praxen? Bisher habe ich das natürlich immer regelkonform getan, jedoch habe ich jetzt die Faxen dicke.
Vielen Dank für eure Antworten

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RoFo
26.01.2020 13:27
Es nennt sich Kurzbericht.
Ein bis drei Sätze.
Reicht.

Pat mitgeben/faxen/mailen.
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Es nennt sich Kurzbericht. Ein bis drei Sätze. Reicht. Pat mitgeben/faxen/mailen.
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tom1350
26.01.2020 13:35
Es gibt keine Vergütung des Berichtes an den behandelnden Arzt. Dies ist eine Vertragsleistung, die nicht in der Regelbehandlungszeit mit aufgeführt wird und somit auch nicht von den Kassen vergütet.
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Es gibt keine Vergütung des Berichtes an den behandelnden Arzt. Dies ist eine Vertragsleistung, die nicht in der Regelbehandlungszeit mit aufgeführt wird und somit auch nicht von den Kassen vergütet.
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tom1350 schrieb:

Es gibt keine Vergütung des Berichtes an den behandelnden Arzt. Dies ist eine Vertragsleistung, die nicht in der Regelbehandlungszeit mit aufgeführt wird und somit auch nicht von den Kassen vergütet.

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RoFo schrieb:

Es nennt sich Kurzbericht.
Ein bis drei Sätze.
Reicht.

Pat mitgeben/faxen/mailen.

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Tempelritter
26.01.2020 13:33
Der Therapiebericht, egal wie viel Zeit er in Anspruch nimmt, gehört in die Regelbehandlungszeit.
Wenn eine Versicherung oder ein Patient einen Therapiebericht anfordert, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Der Therapiebericht, egal wie viel Zeit er in Anspruch nimmt, gehört in die Regelbehandlungszeit. Wenn eine Versicherung oder ein Patient einen Therapiebericht anfordert, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Tempelritter schrieb:

Der Therapiebericht, egal wie viel Zeit er in Anspruch nimmt, gehört in die Regelbehandlungszeit.
Wenn eine Versicherung oder ein Patient einen Therapiebericht anfordert, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden.

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Anonymer Teilnehmer
26.01.2020 14:09
Noch ein kurzes Beispiel, ein Patient hätte gerne Rückwirkend zum Dezember 2019 einen ausführlichen Therapiebericht, da er gerne einen anderen Arzt aufsuchen möchte. Dies hatte er uns per Mail mitgeteilt.
Kosten möchte er keine dafür tragen, ich werde diesen trotzdem schreiben, jedoch werde ich in Zukunft den Patienten mitteilen das dies nicht mehr unentgeltlich möglich ist.
Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf?
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Noch ein kurzes Beispiel, ein Patient hätte gerne Rückwirkend zum Dezember 2019 einen ausführlichen Therapiebericht, da er gerne einen anderen Arzt aufsuchen möchte. Dies hatte er uns per Mail mitgeteilt. Kosten möchte er keine dafür tragen, ich werde diesen trotzdem schreiben, jedoch werde ich in Zukunft den Patienten mitteilen das dies nicht mehr unentgeltlich möglich ist. Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf?
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tom1350
26.01.2020 14:14
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09:
Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf?


Ich würde sagen Nein, da den GKV Patienten zur Behandlung keine weiteren Kosten entstehen dürfen. Als sek. HP könntest du aber einen (privaten) Befund in Rechnung stellen, falls gewünscht.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09: Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf? [/zitat] Ich würde sagen Nein, da den GKV Patienten zur Behandlung keine weiteren Kosten entstehen dürfen. Als sek. HP könntest du aber einen (privaten) Befund in Rechnung stellen, falls gewünscht.
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tom1350 schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09:
Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf?


Ich würde sagen Nein, da den GKV Patienten zur Behandlung keine weiteren Kosten entstehen dürfen. Als sek. HP könntest du aber einen (privaten) Befund in Rechnung stellen, falls gewünscht.

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RoFo
26.01.2020 14:35
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09:
Noch ein kurzes Beispiel, ein Patient hätte gerne Rückwirkend zum Dezember 2019 einen ausführlichen Therapiebericht, da er gerne einen anderen Arzt aufsuchen möchte. Dies hatte er uns per Mail mitgeteilt.
Kosten möchte er keine dafür tragen, ich werde diesen trotzdem schreiben, jedoch werde ich in Zukunft den Patienten mitteilen das dies nicht mehr unentgeltlich möglich ist.
Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf?


Wenn der Patient etwas haben will, warum, bitte, warum machst du es kostenfrei?????
Ist das eine neue Masche??
Ich will was, will es nicht bezahlen, bekomme es trotzdem??!
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09: Noch ein kurzes Beispiel, ein Patient hätte gerne Rückwirkend zum Dezember 2019 einen ausführlichen Therapiebericht, da er gerne einen anderen Arzt aufsuchen möchte. Dies hatte er uns per Mail mitgeteilt. Kosten möchte er keine dafür tragen, ich werde diesen trotzdem schreiben, jedoch werde ich in Zukunft den Patienten mitteilen das dies nicht mehr unentgeltlich möglich ist. Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf? [/zitat] Wenn der Patient etwas haben will, warum, bitte, warum machst du es kostenfrei????? Ist das eine neue Masche?? Ich will was, will es nicht bezahlen, bekomme es trotzdem??!
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RoFo schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09:
Noch ein kurzes Beispiel, ein Patient hätte gerne Rückwirkend zum Dezember 2019 einen ausführlichen Therapiebericht, da er gerne einen anderen Arzt aufsuchen möchte. Dies hatte er uns per Mail mitgeteilt.
Kosten möchte er keine dafür tragen, ich werde diesen trotzdem schreiben, jedoch werde ich in Zukunft den Patienten mitteilen das dies nicht mehr unentgeltlich möglich ist.
Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf?


Wenn der Patient etwas haben will, warum, bitte, warum machst du es kostenfrei?????
Ist das eine neue Masche??
Ich will was, will es nicht bezahlen, bekomme es trotzdem??!

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RoFo
26.01.2020 14:37
Erläuterung
Wenn Arzt KB angekreuzt hat, bekommt der Pat gerne eine kostenfreie Kopie davon, gegen 0,50 Eur Kopierkosten.

Will der Pat einen richtigen Befund, dann selbstverständlich gegen meine Kostennote!!
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Erläuterung Wenn Arzt KB angekreuzt hat, bekommt der Pat gerne eine kostenfreie Kopie davon, gegen 0,50 Eur Kopierkosten. Will der Pat einen richtigen Befund, dann selbstverständlich gegen meine Kostennote!!
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RoFo schrieb:

Erläuterung
Wenn Arzt KB angekreuzt hat, bekommt der Pat gerne eine kostenfreie Kopie davon, gegen 0,50 Eur Kopierkosten.

Will der Pat einen richtigen Befund, dann selbstverständlich gegen meine Kostennote!!

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a schubart
26.01.2020 15:12
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09:
Noch ein kurzes Beispiel, ein Patient hätte gerne Rückwirkend zum Dezember 2019 einen ausführlichen Therapiebericht, da er gerne einen anderen Arzt aufsuchen möchte. Dies hatte er uns per Mail mitgeteilt.
Kosten möchte er keine dafür tragen, ich werde diesen trotzdem schreiben, jedoch werde ich in Zukunft den Patienten mitteilen das dies nicht mehr unentgeltlich möglich ist.
Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf?



Wenn wir jetzt anfangen das zu tun was die Patienten wollen, dann können wir auch kostenlos arbeiten ,am Wochenende , nach 22 Uhr, länger als notwendig, Termin am selben Tag.
Bericht in der letzten Behandlung kurz gefasst und direkt mitgeben .
Rest ist kostenpflichtig nach privat Satz je noch Zeitaufwand.

Geh mal zum Arzt und sag du willst einen gratis Bericht.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09: Noch ein kurzes Beispiel, ein Patient hätte gerne Rückwirkend zum Dezember 2019 einen ausführlichen Therapiebericht, da er gerne einen anderen Arzt aufsuchen möchte. Dies hatte er uns per Mail mitgeteilt. Kosten möchte er keine dafür tragen, ich werde diesen trotzdem schreiben, jedoch werde ich in Zukunft den Patienten mitteilen das dies nicht mehr unentgeltlich möglich ist. Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf? [/zitat] Wenn wir jetzt anfangen das zu tun was die Patienten wollen, dann können wir auch kostenlos arbeiten ,am Wochenende , nach 22 Uhr, länger als notwendig, Termin am selben Tag. Bericht in der letzten Behandlung kurz gefasst und direkt mitgeben . Rest ist kostenpflichtig nach privat Satz je noch Zeitaufwand. Geh mal zum Arzt und sag du willst einen gratis Bericht.
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a schubart schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09:
Noch ein kurzes Beispiel, ein Patient hätte gerne Rückwirkend zum Dezember 2019 einen ausführlichen Therapiebericht, da er gerne einen anderen Arzt aufsuchen möchte. Dies hatte er uns per Mail mitgeteilt.
Kosten möchte er keine dafür tragen, ich werde diesen trotzdem schreiben, jedoch werde ich in Zukunft den Patienten mitteilen das dies nicht mehr unentgeltlich möglich ist.
Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf?



Wenn wir jetzt anfangen das zu tun was die Patienten wollen, dann können wir auch kostenlos arbeiten ,am Wochenende , nach 22 Uhr, länger als notwendig, Termin am selben Tag.
Bericht in der letzten Behandlung kurz gefasst und direkt mitgeben .
Rest ist kostenpflichtig nach privat Satz je noch Zeitaufwand.

Geh mal zum Arzt und sag du willst einen gratis Bericht.

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Leni C.
26.01.2020 16:07
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09:
Noch ein kurzes Beispiel, ein Patient hätte gerne Rückwirkend zum Dezember 2019 einen ausführlichen Therapiebericht, da er gerne einen anderen Arzt aufsuchen möchte. Dies hatte er uns per Mail mitgeteilt.
Kosten möchte er keine dafür tragen, ich werde diesen trotzdem schreiben, jedoch werde ich in Zukunft den Patienten mitteilen das dies nicht mehr unentgeltlich möglich ist.
Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf?


Der Patient kann gerne einen anderen Arzt aufsuchen . Ob dieser überhaupt einen Bericht wünscht kann man dahinstellen . Früher hätte ich solche Dinge allerdings auch gemacht . Heute denke ich soll der neue Arzt sich ein eigenes Bild vom Patienten machen . Ob da der Bericht für die Beurteilung wichtig ist ist die Frage . Manche Ärzte finden es nicht so cool wenn der Patient gleich mit Forderungen an sie herantritt .
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09: Noch ein kurzes Beispiel, ein Patient hätte gerne Rückwirkend zum Dezember 2019 einen ausführlichen Therapiebericht, da er gerne einen anderen Arzt aufsuchen möchte. Dies hatte er uns per Mail mitgeteilt. Kosten möchte er keine dafür tragen, ich werde diesen trotzdem schreiben, jedoch werde ich in Zukunft den Patienten mitteilen das dies nicht mehr unentgeltlich möglich ist. Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf? [/zitat] Der Patient kann gerne einen anderen Arzt aufsuchen . Ob dieser überhaupt einen Bericht wünscht kann man dahinstellen . Früher hätte ich solche Dinge allerdings auch gemacht . Heute denke ich soll der neue Arzt sich ein eigenes Bild vom Patienten machen . Ob da der Bericht für die Beurteilung wichtig ist ist die Frage . Manche Ärzte finden es nicht so cool wenn der Patient gleich mit Forderungen an sie herantritt .
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Leni C. schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09:
Noch ein kurzes Beispiel, ein Patient hätte gerne Rückwirkend zum Dezember 2019 einen ausführlichen Therapiebericht, da er gerne einen anderen Arzt aufsuchen möchte. Dies hatte er uns per Mail mitgeteilt.
Kosten möchte er keine dafür tragen, ich werde diesen trotzdem schreiben, jedoch werde ich in Zukunft den Patienten mitteilen das dies nicht mehr unentgeltlich möglich ist.
Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf?


Der Patient kann gerne einen anderen Arzt aufsuchen . Ob dieser überhaupt einen Bericht wünscht kann man dahinstellen . Früher hätte ich solche Dinge allerdings auch gemacht . Heute denke ich soll der neue Arzt sich ein eigenes Bild vom Patienten machen . Ob da der Bericht für die Beurteilung wichtig ist ist die Frage . Manche Ärzte finden es nicht so cool wenn der Patient gleich mit Forderungen an sie herantritt .

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idefix-
26.01.2020 17:24
@ AT

siehe BGB §630 c

da kannst du nichts für einen Therapiebericht verlangen.
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@ AT siehe BGB §630 c da kannst du nichts für einen Therapiebericht verlangen.
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idefix- schrieb:

@ AT

siehe BGB §630 c

da kannst du nichts für einen Therapiebericht verlangen.

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Neuling
30.01.2020 09:50
tom1350 schrieb am 26.1.20 14:14:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09:
Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf?


Ich würde sagen Nein, da den GKV Patienten zur Behandlung keine weiteren Kosten entstehen dürfen. Als sek. HP könntest du aber einen (privaten) Befund in Rechnung stellen, falls gewünscht.


-> der Patient möchte den Bericht ja ZUSÄTZLICH zur bereits abgegeben GKV-Leistung, also zahlt er selbstverständlich auch dafür zusätzlich. Er braucht es ja für private Zwecke.
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[zitat]tom1350 schrieb am 26.1.20 14:14: [zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09: Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf? [/zitat] Ich würde sagen Nein, da den GKV Patienten zur Behandlung keine weiteren Kosten entstehen dürfen. Als sek. HP könntest du aber einen (privaten) Befund in Rechnung stellen, falls gewünscht. [/zitat] -> der Patient möchte den Bericht ja ZUSÄTZLICH zur bereits abgegeben GKV-Leistung, also zahlt er selbstverständlich auch dafür zusätzlich. Er braucht es ja für private Zwecke.
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Neuling schrieb:

tom1350 schrieb am 26.1.20 14:14:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.20 14:09:
Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf?


Ich würde sagen Nein, da den GKV Patienten zur Behandlung keine weiteren Kosten entstehen dürfen. Als sek. HP könntest du aber einen (privaten) Befund in Rechnung stellen, falls gewünscht.


-> der Patient möchte den Bericht ja ZUSÄTZLICH zur bereits abgegeben GKV-Leistung, also zahlt er selbstverständlich auch dafür zusätzlich. Er braucht es ja für private Zwecke.

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Neuling
30.01.2020 09:52
Letztens beim Kinderarzt: wir brauchten Tauglichkeitsbescheinigung für Sportverein für unser Kind: nix GKV, schön selbst 15€ Kosten, 3 zeilen aufn Papier
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Letztens beim Kinderarzt: wir brauchten Tauglichkeitsbescheinigung für Sportverein für unser Kind: nix GKV, schön selbst 15€ Kosten, 3 zeilen aufn Papier
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Neuling schrieb:

Letztens beim Kinderarzt: wir brauchten Tauglichkeitsbescheinigung für Sportverein für unser Kind: nix GKV, schön selbst 15€ Kosten, 3 zeilen aufn Papier

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Philipp Schaumburg
28.02.2020 17:50
Grundsätzlich schreibe ich auch nur den Therapiebericht, wenn er auch wirklich vom Arzt gefordert wird.
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Grundsätzlich schreibe ich auch nur den Therapiebericht, wenn er auch wirklich vom Arzt gefordert wird.
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Philipp Schaumburg schrieb:

Grundsätzlich schreibe ich auch nur den Therapiebericht, wenn er auch wirklich vom Arzt gefordert wird.

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RoFo
28.02.2020 18:51
idefix- schrieb am 26.1.20 17:24:
@ AT

siehe BGB §630 c

da kannst du nichts für einen Therapiebericht verlangen.


Aber selbstverständlich doch!
Eine Privatleistung muss vom Patienten natürlich bezahlt werden.
Sagt ma, wo sind wir hier eigentlich?!?!
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[zitat]idefix- schrieb am 26.1.20 17:24: @ AT siehe BGB §630 c da kannst du nichts für einen Therapiebericht verlangen. [/zitat] Aber selbstverständlich doch! Eine Privatleistung muss vom Patienten natürlich bezahlt werden. Sagt ma, wo sind wir hier eigentlich?!?!
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RoFo schrieb:

idefix- schrieb am 26.1.20 17:24:
@ AT

siehe BGB §630 c

da kannst du nichts für einen Therapiebericht verlangen.


Aber selbstverständlich doch!
Eine Privatleistung muss vom Patienten natürlich bezahlt werden.
Sagt ma, wo sind wir hier eigentlich?!?!

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Papa Alpaka
28.02.2020 22:07
Neuling schrieb am 30.1.20 09:52:
Letztens beim Kinderarzt: wir brauchten Tauglichkeitsbescheinigung für Sportverein für unser Kind: nix GKV, schön selbst 15€ Kosten, 3 zeilen aufn Papier


Der Pädiater hält den Kopf hin, bzw. seine Berufshaftpflichtversicherungspolice, wenn er Tauglich bescheinigt hat wo Untauglich hätte stehen müssen, dafür sind mindestens fünf Minuten Befunderhebung notwendig (dokumentiert durch die ausgestellte Tauglichkeitsbescheinigung die immer nur den zum Zeitpunkt der Ausstellung erhobenen Befund widerspiegeln kann), weitere 3 Minuten um den Befund zu schreiben, zu drucken, zu unterschreiben, im Dokumentenmanagementsystem abzulegen, zzgl. Arbeitszeit der Buchhaltung. So schnell kommen €15 zusammen...

...Alternativ: du überzeugst deine GKV das die Teilnahme am Angebot des Sportvereins in ihrem Interesse liegt und sie die Tauglichkeitsbescheinigungskosten übernimmt.
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[zitat]Neuling schrieb am 30.1.20 09:52: Letztens beim Kinderarzt: wir brauchten Tauglichkeitsbescheinigung für Sportverein für unser Kind: nix GKV, schön selbst 15€ Kosten, 3 zeilen aufn Papier [/zitat] Der Pädiater hält den Kopf hin, bzw. seine Berufshaftpflichtversicherungspolice, wenn er Tauglich bescheinigt hat wo Untauglich hätte stehen müssen, dafür sind mindestens fünf Minuten Befunderhebung notwendig (dokumentiert durch die ausgestellte Tauglichkeitsbescheinigung die immer nur den zum Zeitpunkt der Ausstellung erhobenen Befund widerspiegeln kann), weitere 3 Minuten um den Befund zu schreiben, zu drucken, zu unterschreiben, im Dokumentenmanagementsystem abzulegen, zzgl. Arbeitszeit der Buchhaltung. So schnell kommen €15 zusammen... ...Alternativ: du überzeugst deine GKV das die Teilnahme am Angebot des Sportvereins in ihrem Interesse liegt und sie die Tauglichkeitsbescheinigungskosten übernimmt.
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Papa Alpaka schrieb:

Neuling schrieb am 30.1.20 09:52:
Letztens beim Kinderarzt: wir brauchten Tauglichkeitsbescheinigung für Sportverein für unser Kind: nix GKV, schön selbst 15€ Kosten, 3 zeilen aufn Papier


Der Pädiater hält den Kopf hin, bzw. seine Berufshaftpflichtversicherungspolice, wenn er Tauglich bescheinigt hat wo Untauglich hätte stehen müssen, dafür sind mindestens fünf Minuten Befunderhebung notwendig (dokumentiert durch die ausgestellte Tauglichkeitsbescheinigung die immer nur den zum Zeitpunkt der Ausstellung erhobenen Befund widerspiegeln kann), weitere 3 Minuten um den Befund zu schreiben, zu drucken, zu unterschreiben, im Dokumentenmanagementsystem abzulegen, zzgl. Arbeitszeit der Buchhaltung. So schnell kommen €15 zusammen...

...Alternativ: du überzeugst deine GKV das die Teilnahme am Angebot des Sportvereins in ihrem Interesse liegt und sie die Tauglichkeitsbescheinigungskosten übernimmt.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Noch ein kurzes Beispiel, ein Patient hätte gerne Rückwirkend zum Dezember 2019 einen ausführlichen Therapiebericht, da er gerne einen anderen Arzt aufsuchen möchte. Dies hatte er uns per Mail mitgeteilt.
Kosten möchte er keine dafür tragen, ich werde diesen trotzdem schreiben, jedoch werde ich in Zukunft den Patienten mitteilen das dies nicht mehr unentgeltlich möglich ist.
Weiß jemand ob man ausführliche Berichte privat in Rechnung stellen darf?



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