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eim schrieb:
Ja, warum sollte er das nicht dürfen ????
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eim schrieb:
Ausserdem ist es ja einPrivatrezept und du hast ja nur mit ihm einen Vertrag und nicht mit irgeneiner Kasse
Ich wollte nur sicher gehen…. Lieber einmal mehr fragen, als einmal zu wenig ;)
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Melanie Matheis schrieb:
Dankeschön
Ich wollte nur sicher gehen…. Lieber einmal mehr fragen, als einmal zu wenig ;)
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hgb schrieb:
@Melanie Matheis Warum interessiert es Dich? Du schickst ihm doch die Rechnung und nicht seiner Kasse? mfg hgbblush
nicht unbedingt, wir haben auch Ärzte der TK.
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Shia schrieb:
@ eimGesternAusserdem ist es ja einPrivatrezept und du hast ja nur mit ihm einen Vertrag und nicht mit irgeneiner Kasse
nicht unbedingt, wir haben auch Ärzte der TK.
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Melanie Matheis schrieb:
Darf sich ein Arzt ( in diesem Fall im Ruhestand) selbst eine private Heilmittelverordnung ausstellen?
Ein Heilpraktiker ohne Praxis (weil im Ruhestand) darf nichts mehr rezeptieren.
Darf ein Arzt das? Müsste man mal bei der Ärztekammer nachfragen.
Allerdings: Ist ein Physiotherapeut verpflichtet zu prüfen ob ein Arzt oder Heilpraktiker rezeptieren darf?
-> Nö.
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Eine ganz andere Frage ist, ob die P-Vers. die von mir für mich ausgestellte VO-Leistung bezahlen will. Das muß ich auch vorher klären!
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hgb schrieb:
Solange ich die Anerkennung als Arzt habe, darf ich mir rezeptieren. Für andere darf ich P-VO's machen, solange ich eine Praxis habe. mfg hgbblush
Eine ganz andere Frage ist, ob die P-Vers. die von mir für mich ausgestellte VO-Leistung bezahlen will. Das muß ich auch vorher klären!
Ah okay. :)
Und wie ist das dann mit den Beiträgen für die Kammer? Muss ein pensionierter Arzt diese auch noch zahlen?
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Halbtitan schrieb:
@hgb
Ah okay. :)
Und wie ist das dann mit den Beiträgen für die Kammer? Muss ein pensionierter Arzt diese auch noch zahlen?
ja, das geht immer nach Einkommen und auch die Rente zählt dazu.
Siehe google:
Ist jeder Arzt Mitglied der Ärztekammer?
Per Gesetz sind alle approbierten Ärzte Pflichtmitglieder der Ärztekammer des Bundeslandes, in dem sie ihren Beruf ausüben. Ist ein Arzt nicht oder nicht mehr berufstätig, legt das Heilberufe-Kammergesetz des Bundeslandes, in dem der Arzt seinen Hauptwohnsitz hat fest, ob eine Pflichtmitgliedschaft besteht. mfg hgbblush
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hgb schrieb:
@Halbtitan
ja, das geht immer nach Einkommen und auch die Rente zählt dazu.
Siehe google:
Ist jeder Arzt Mitglied der Ärztekammer?
Per Gesetz sind alle approbierten Ärzte Pflichtmitglieder der Ärztekammer des Bundeslandes, in dem sie ihren Beruf ausüben. Ist ein Arzt nicht oder nicht mehr berufstätig, legt das Heilberufe-Kammergesetz des Bundeslandes, in dem der Arzt seinen Hauptwohnsitz hat fest, ob eine Pflichtmitgliedschaft besteht. mfg hgbblush
"Für andere darf ich P-VO's machen, solange ich eine Praxis habe." Sorry, Du bist Arzt, ich nicht, aber folgende Frage: Bist Du sicher? Es können doch auch Ärzte P-Vo ausstellen, die keine Praxis (noch nie hatten) haben, also z.B. im KH arbeiten o.ä. . Ist das nicht an die Approbation gebunden? Die Approbation hast Du doch auch weiterhin, auch wenn Du keine Praxis mehr hast.
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Bernie schrieb:
@hgb
"Für andere darf ich P-VO's machen, solange ich eine Praxis habe." Sorry, Du bist Arzt, ich nicht, aber folgende Frage: Bist Du sicher? Es können doch auch Ärzte P-Vo ausstellen, die keine Praxis (noch nie hatten) haben, also z.B. im KH arbeiten o.ä. . Ist das nicht an die Approbation gebunden? Die Approbation hast Du doch auch weiterhin, auch wenn Du keine Praxis mehr hast.
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hgb schrieb:
@Bernie ..eine VO ausstellen ist das eine, das andere, ob die P-Vers. die Leistung eines Arztes ohne Praxis bei Dritten zahlt. Da gibt es auch Einschränkungen individuell in den P-Verträgen. mfg hgbblush
So dachte ich es mir auch ..... thumbsup Danke!
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Bernie schrieb:
@hgb
So dachte ich es mir auch ..... thumbsup Danke!
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Halbtitan schrieb:
Eine interessante Frage.
Ein Heilpraktiker ohne Praxis (weil im Ruhestand) darf nichts mehr rezeptieren.
Darf ein Arzt das? Müsste man mal bei der Ärztekammer nachfragen.
Allerdings: Ist ein Physiotherapeut verpflichtet zu prüfen ob ein Arzt oder Heilpraktiker rezeptieren darf?
-> Nö.
Ich hatte anfangs die selben Gedanken und kam dann doch ins Zweifeln.
Dann kann ich das gedanklich für mich abhaken 👍🏽
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pt ani schrieb:
Also doch eine interessante Fragen mit unvermuteten Antworten. Danke dafür!
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Melanie Matheis schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich hatte anfangs die selben Gedanken und kam dann doch ins Zweifeln.
Dann kann ich das gedanklich für mich abhaken 👍🏽
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JürgenK schrieb:
ja...er muss nur zusätzlich seinen Arztausweis vorlegen
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hgb schrieb:
ohne VO bekomme ich Med. in der Apotheke mit Arztausweis, da ich Dauerkunde bin, kennt man mich dort. Das gilt nicht für Betäubungsmittel, da gilt das viel strengere BTMG (Betäubungsmittelgesetz, eigene Vordrucke!) Weil ich aber GKV-Pat. bin, habe ich für meine Dauermedis immer eine VO. GKV kann ich nicht ausstellen, da ich keine GKV (Kassen)-Praxis mehr habe. mfg hgbblush
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Mus Musculus schrieb:
Gilt das eigentlich auch für Medikamente? 🤔
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