Wir suchen motivierte Menschen, die
Teil unseres Teams werden möchten
und uns dabei unterstützen, dass
unsere Patienten die bestmögliche
Behandlung erhalten.
Aufgabenbereiche:
Wir suchen eine(n) engagierte(n)
Masseur*in mit der
Zusatzqualifikation
Lympdrainage/Ödemtherapie, die
unsere Patienten als Partner in der
Betreuung von verschiedensten
Krankheitsbildern professionell
betreut, begleitet und in der
Therapie unterstützt. Starte jetzt
deine Karriere in unserem Team.
Qualifikatione...
Teil unseres Teams werden möchten
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Qualifikatione...
bin seit 20 Jahren selbständig, habe 2012 meine Praxis in eine andere Strasse, aber im gleichen Wohnort verlegt. Dummerweise habe ich dies erst im Januar 2013 den Kassen gemeldet. Meine neue Zulassung habe ich im Februar erhalten. Habe daraufhin eine Abmahnung von der AOK erhalten, in der stand, dass wenn soetwas noch einmal passieren wird die AOK mir die Zulassung versagt. Habe einfach den Zeitpunkt zur sofortigen Anmeldung verpasst, dazu stehe ich, keine Frage. Gesetz ist eben Gesetz!!! Nun aber kürzt mir die AOK das Geld, für schon erbrachte Leistungen für die Monate Januar/Februar, ohne Ankündigung oder rechtlicher Grundelage (habe kein Schreiben erhalten). Nach telefonischer Rücksprache, hieß es auch wenn die anderen Kassen nichts machen, die AOK Nordost tut es eben, ich könne zufrieden sein, dass ich überhaupt meine Zulassung erhalten habe. Ich sagte der Dame, dass sie nicht mich bestraft, sondern auch meine Mitarbeiter. Das sei egal, das hätte ich mir vorher überlegen müssen. Wie gesagt mein Fehler, keine Frage, aber gibt es überhaupt eine rechtlcihe Grundlage dafür? Kann die Kasse ohen vorherige Ankündigung Geld einbehalten? Vielleicht habt ihr Vorschläge, wie man dagegen angehen kann!!!
Liebe Grüße Andreas
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beamer schrieb:
Hallo Kollegen,
bin seit 20 Jahren selbständig, habe 2012 meine Praxis in eine andere Strasse, aber im gleichen Wohnort verlegt. Dummerweise habe ich dies erst im Januar 2013 den Kassen gemeldet. Meine neue Zulassung habe ich im Februar erhalten. Habe daraufhin eine Abmahnung von der AOK erhalten, in der stand, dass wenn soetwas noch einmal passieren wird die AOK mir die Zulassung versagt. Habe einfach den Zeitpunkt zur sofortigen Anmeldung verpasst, dazu stehe ich, keine Frage. Gesetz ist eben Gesetz!!! Nun aber kürzt mir die AOK das Geld, für schon erbrachte Leistungen für die Monate Januar/Februar, ohne Ankündigung oder rechtlicher Grundelage (habe kein Schreiben erhalten). Nach telefonischer Rücksprache, hieß es auch wenn die anderen Kassen nichts machen, die AOK Nordost tut es eben, ich könne zufrieden sein, dass ich überhaupt meine Zulassung erhalten habe. Ich sagte der Dame, dass sie nicht mich bestraft, sondern auch meine Mitarbeiter. Das sei egal, das hätte ich mir vorher überlegen müssen. Wie gesagt mein Fehler, keine Frage, aber gibt es überhaupt eine rechtlcihe Grundlage dafür? Kann die Kasse ohen vorherige Ankündigung Geld einbehalten? Vielleicht habt ihr Vorschläge, wie man dagegen angehen kann!!!
Liebe Grüße Andreas
Welche rechtliche Möglichkeit Du hast, kann ich Dir nicht sagen.
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die neue schrieb:
Hm.... ich sehe es so, daß Du in der Zwischenzeit (also Januar/Februar) die Patienten in nicht zugelassenen Räumen behandelt hast und die AOK sich jetzt querstellt.
Welche rechtliche Möglichkeit Du hast, kann ich Dir nicht sagen.
Durch die Verlegung deiner Praxisräume ist die Zulassung erloschen. D. h. die Kassen müssen die Behandlungen in dieser Zeit nicht bezahlen.
Ich würde mit dem Abteilungsleiter der AOK sprechen, da deine neuen Räume den Anforderungen entsprechen und die Zulassung erteilt wurde. Hat die AOK gekürzt oder gar nicht bezahlt?
Du kannst dich natürlich rechtlich beraten lassen, das kostet dann aber wieder Zeit und Geld.
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MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Eine rückwirkende zulassung wäre hier erforderlich, doch das ist nicht möglich!
MFG
Meitao
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morpheus-06 schrieb:
Wie kann man sowas vergessen?
Durch die Verlegung deiner Praxisräume ist die Zulassung erloschen. D. h. die Kassen müssen die Behandlungen in dieser Zeit nicht bezahlen.
Ich würde mit dem Abteilungsleiter der AOK sprechen, da deine neuen Räume den Anforderungen entsprechen und die Zulassung erteilt wurde. Hat die AOK gekürzt oder gar nicht bezahlt?
Du kannst dich natürlich rechtlich beraten lassen, das kostet dann aber wieder Zeit und Geld.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind auf die Person und die Räume abgestellt.
Du hast also komplett ohne Zulassung behandelt. Die Dame der AOK hat absolut recht, wenn sie sagt, Du sollst besser den Ball flach halten.
Ich würde mir weitere Schritte sehr gut überlegen, da die AOK auch jetzt noch anders reagieren könnte.
Bei uns in Niedersachsen wärst Du weg vom Fenster gewesen, "kleiner" Fehler hin oder her.
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Lucas schrieb:
Die rechtliche Grundlage ist doch das Abrechnen von Kassenrezepten ohne Zulassung. Da würde ich auch den Ball flach halten...
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Jörg Imbach schrieb:
Ich kenne einen ähnlich gelagerten Fall vor Ort, indem sich alle Kostenträger "kulant" verhielten und ihre Rückforderungen eingestampft haben. Allerdings haben sich die beiden Inhaberinnen dabei vom VDB unterstützen lassen. Hintergründe zur Argumentation kenn ich nicht, müssten aber zumindest über den VDB in Erfahrung zu bringen sein.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Aus meiner Sicht solltest Du dir einen Verbandsanwalt nehmen und Dich beraten lassen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind auf die Person und die Räume abgestellt.
Du hast also komplett ohne Zulassung behandelt. Die Dame der AOK hat absolut recht, wenn sie sagt, Du sollst besser den Ball flach halten.
Ich würde mir weitere Schritte sehr gut überlegen, da die AOK auch jetzt noch anders reagieren könnte.
Bei uns in Niedersachsen wärst Du weg vom Fenster gewesen, "kleiner" Fehler hin oder her.
Auch kann ich verstehen, dass in einer Zeit des Umzugs und neu einrichten mal was vergessen werden kann.
Verbuche es als teures Lehrgeld, mir würde es auch stinken, aber es war eben Dein Fehler.
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Alles was meine Vorschreiber schreuíben ist leider richtig. Du hast aus den genannten Gründen tatsächlich die schlechteren Karten. Es hätte für dich noch schlimmer kommen können. Trotzdem würde ich mit dem Verbandsrechtsanwalt sprechen. Vielleicht könnte man doch noch was drehen.
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Eberhard schrieb:
Alles was meine Vorschreiber schreuíben ist leider richtig. Du hast aus den genannten Gründen tatsächlich die schlechteren Karten. Es hätte für dich noch schlimmer kommen können. Trotzdem würde ich mit dem Verbandsrechtsanwalt sprechen. Vielleicht könnte man doch noch was drehen.
Glas halb voll oder halb leer?
Wir befinden uns nicht auf dem Basar sondern es dreht sich um Personen im Versichertenstatus, ein kleiner Denkzettel für die "angebliche" Vergesslichkeit OK, aber mit menschlichen Hintergrund gäbe es doch wohl eine wohlgemeinte Variante, es wurde kein Stück Holz bearbeitet!
Zum weiteren sehe ich sofort bei den Primärkassen eine neuerliche Absetzungserweiterung und die Möglichkeit dieser " Billigkassen" wiederum ihre Einnahmeseite zu steigern auf unsere Knochen und Lasten.
Genau aus dem Grunde hab ich einen Teil für die Primärkassen ( KG - Gerät) nicht beantragt und es tut mir ja so leid für die uneinsichtigen Patienten, lasst es nur weiter mit Euch so machen , als Bittsteller
Immerehin wirbt die AOK Nordost ja bereits im Fernsehen mittels unserer Gelder, hat Sie es nötig oder schwimmt Sie im Geldrausch !?
:rage:
Ist doch zur Zeit Mode die Zulassungen z. B. von 1968 anzuzweifeln, wer hat denn hier nicht mehr alle Tassen im Schrank ???????????
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Norbert Meyer schrieb:
Wenn ich das hier Alles so wahrnehme dann wundert es mich nicht wie die Kassen mit uns umspringen und unsere Verbände sich tief ducken.
Glas halb voll oder halb leer?
Wir befinden uns nicht auf dem Basar sondern es dreht sich um Personen im Versichertenstatus, ein kleiner Denkzettel für die "angebliche" Vergesslichkeit OK, aber mit menschlichen Hintergrund gäbe es doch wohl eine wohlgemeinte Variante, es wurde kein Stück Holz bearbeitet!
Zum weiteren sehe ich sofort bei den Primärkassen eine neuerliche Absetzungserweiterung und die Möglichkeit dieser " Billigkassen" wiederum ihre Einnahmeseite zu steigern auf unsere Knochen und Lasten.
Genau aus dem Grunde hab ich einen Teil für die Primärkassen ( KG - Gerät) nicht beantragt und es tut mir ja so leid für die uneinsichtigen Patienten, lasst es nur weiter mit Euch so machen , als Bittsteller
Immerehin wirbt die AOK Nordost ja bereits im Fernsehen mittels unserer Gelder, hat Sie es nötig oder schwimmt Sie im Geldrausch !?
:rage:
Ist doch zur Zeit Mode die Zulassungen z. B. von 1968 anzuzweifeln, wer hat denn hier nicht mehr alle Tassen im Schrank ???????????
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idefix- schrieb:
sei froh, dass Sie Dir das Geld nur kürzen und nicht alles in der nicht gemeldeten Zeit zurückfordern. Du hast in nicht zugelassenen Räumen gearbeitet.
Auch kann ich verstehen, dass in einer Zeit des Umzugs und neu einrichten mal was vergessen werden kann.
Verbuche es als teures Lehrgeld, mir würde es auch stinken, aber es war eben Dein Fehler.
Die Zulassung hattest du sicherlich nicht abgemeldet ? Selbst die dramatischen Quirlereien der " zugelassenen Räumlichkeiten " verhalten sich ganz anders, denn diese erhalten keine Zulassung. Die Zulassung ist nicht mit den Räumlichkeiten verbändelt, sie betreffen sie nicht einmal- sie sind Zulassungsvoraussetzung. Es gibt nicht einmal " zugelassene Räumlichkeiten ". Die Räumlichkeiten sind lediglich zulassungsvoraussetzend, um also die/ eine Zulassung zu erhalten. Sie sind also auch nicht etwa Zulassungsinhalt ( waren sie auch noch nie ).
Die Zulassung als solches stellt den zulassungserforderlichen Rechtsstand lediglich fest.
Andere Räumlichkeiten, welche die Mindestanforderungen erfüllen betreffen die Zulassung in keinem Punkt. Du bist umgezogen und hast 3 Wochen " zu spät " die neue Anschrift mitgeteilt. Es scheint rein garkein tatsächlicher Vorgang im Raume zu stehen. Ich gehe bei allem mal so frei davon aus, dass du nicht versehentlich ein paar Wochen im Umzugswagen therapiert hast. Selbst wenn du wenige Wochen garnicht therapiert hättest gibt es kein zulassungsrelevantes Thema.
Zu 3000 % darfst du dir ganz sicher sein, wenn die Zulassung tatsächlich erloschen wär die Vokabel " Kassenkulanz " nirgends einschlägig wär. Kulanz gäbe es dann nie und nimmer. Wahrscheinlich hast du sogar noch obendrein dein IK behalten ?
Allerdings kann ich dir auch versichern, dass sich die AOK Nordost dann insofern an garkein Gesetz gebunden fühlt und sich dem Rückhalt vieler Verbandsmitglieder sicher sein kann ( normalerweise liegt die Ahnung ja dort etwa bei Null ). Inwieweit solche gesetzwidrige " Kassendummdreistigkeit " von dir akzeptiert wird, kann hier niemand sagen.
Kassen und Verbände arbeiten ja gerade bei Zulassungsvorgängen eng zusammen ( gegen die Leistungserbringer ). Es wär natürlich ausserordentlich vorteilhaft die elementaren Grundlagen der Zulassungsvorgänge zu kennen.
So wie es lt. Darstellung aussieht, ist die Kasse längst schadenersatzpflichtig geworden. Alleinig erteilt die AOK Nordost auch keine Zulassungen. Wenn andere Kassen das normal undramatisierend gesetzesgetreu handhabten dir die AOK Nordost insofern lediglich mitgeteilt hat, dass sie sich insofern an rein garkein Gesetz mehr gebunden fühlt. Offensichtlich die bewährte Angstherbeischaffungskeule niederprasseln möchte.
[bearbeitet am 29.05.13 20:53]
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Jens Uhlhorn schrieb:
Ein Blick in die Zulassungsbestimmungen müsste Dir sagen, dass in Deinem Beitrag rein gar nichts stimmt.
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webpt schrieb:
Hast du ein konkretes Beispiel, also was beispielsweise nicht stimmt ?
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Jens Uhlhorn schrieb:
Schau in die Zulassungsbedingungen, die auf die Person und die Räume abgestellt sind. Demzufolge kann es für nicht zugelassene Räume keine Praxiszulassung geben. Ohne Praxiszulassung keine Kassenabrechnung. Ohne Kassenabrechnung kein Geld.
wer die drei Voraussetzungen erfüllt.
Demnach ist die Zulassung Personengebunden. (Anders bei Gesellschaften!) Somit hat webpt recht! beamer verfügte zu jeder zeit über die Zulassungsbedingungen! Er versäumte lediglich die KK über den wechsel zu informieren.
Doch hier sind Vorgänge am werken die viele nicht im Ansatz verstehen. Nur Herr Salutzki ist mir bekannt der hierzu in der Lage war! Doch der ist Diplom-Wirtschaftsjurist und Diplom-Kaufmann! Dem können nur wenige das Wasser reichen.
MFG
Meitao
[bearbeitet am 30.05.13 06:51]
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Meitao schrieb:
Zuzulassen ist ...
wer die drei Voraussetzungen erfüllt.
Demnach ist die Zulassung Personengebunden. (Anders bei Gesellschaften!) Somit hat webpt recht! beamer verfügte zu jeder zeit über die Zulassungsbedingungen! Er versäumte lediglich die KK über den wechsel zu informieren.
Doch hier sind Vorgänge am werken die viele nicht im Ansatz verstehen. Nur Herr Salutzki ist mir bekannt der hierzu in der Lage war! Doch der ist Diplom-Wirtschaftsjurist und Diplom-Kaufmann! Dem können nur wenige das Wasser reichen.
MFG
Meitao
[bearbeitet am 30.05.13 06:51]
Die Zulassung lag nicht vor. Es darf nicht abgerechnet werden.
Und wenn ihr da jetzt noch so investigativ rangeht und noch haufenweise Gelehrte zitiert: jede Praxis benötigt zur Abgabe von Leistungen die Genehmigung der Kassen. Die wird fällig, wenn der Zulassungsinhaber wechselt oder die Praxis umzieht. Selbst bauliche Veränderungen müssen gemeldet werden.
Ansonsten könnte ja jeder von Berlin nach München ziehen ohne ein neue Zulassung zu beantragen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
(5) Die Zulassung wird von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erteilt. Die Zulassung berechtigt zur Versorgung der Versicherten.
Die Zulassung lag nicht vor. Es darf nicht abgerechnet werden.
Und wenn ihr da jetzt noch so investigativ rangeht und noch haufenweise Gelehrte zitiert: jede Praxis benötigt zur Abgabe von Leistungen die Genehmigung der Kassen. Die wird fällig, wenn der Zulassungsinhaber wechselt oder die Praxis umzieht. Selbst bauliche Veränderungen müssen gemeldet werden.
Ansonsten könnte ja jeder von Berlin nach München ziehen ohne ein neue Zulassung zu beantragen.
Nicht eine Praxis oder Räumlichkeit als solche sind zugelassen- stets Vertragspartner bzw. und/ oder Leistungserbringer. Du mauerst 20 qm an und die ursprünglichen schüttest du zu. Es bleibt alles wie es ist, die ursprünglichen 20 qm waren nicht als solche zugelassen. Sie waren als Zulassungsvoraussetzung erforderlich. Mussten also vorhanden sein ( belüftbar, meinetwegen kein Durchgangsraum usw. ). Diese zulassungsvoraussetzende Bedingung ist ja nun von dir zugeschüttet worden- am anderen Ende der Praxis sind die Bedingungen erfüllt, du hattest dort ja ran gemauert. Der ursprüngliche 20 qm Raum war nie als solcher zugelassen, du mauerst nun noch 3 weitere Räume dran, stellst alles rein und sodann behandelst du nun auch in diesen angebauten 3 Räumen. So ist es ja auch von dir gedacht und gut is. Niemand wird da informiert ( zulassungsbetreffend ), die 3 Räume werden nicht " abgenommen ". Das betrifft die Zulassung nicht im Ansatz, zumal du die bereits hast.
...Die Zulassung lag nicht vor. ...
War stets vorhanden - ein paar Strassen weiter stehen die erforderlichen Räume.
...jede Praxis benötigt zur Abgabe von Leistungen die Genehmigung der Kassen...
Nein, eine Praxis gibt keine Leistungen ab ( lasse gedanklich evtl. " Praxis " weg ) . Eine Praxis hat auch keine Zulassung erteilt erhalten und benötigt schon garkeine Genehmigung. Was sollen gemauerte Wände auch mit einer Genehmigung, zumal gemauerte Wände bzw. Praxisräumlichkeiten nichts beantragen. Praxisräumlichkeiten sind lediglich verbautes Baumaterial - war nicht ironisch gemeint, sondern sehr sehr eng an den elementaren Zulassungsgrundlagen. Wir schreiben hier so sicherlich umgangssprachlich, das stellt aber nicht die tatsächliche rechtliche Konstruktion richtig dar. Genau deshalb schreibe und erkläre ich manches dann gleich ellenlang. Denn wie du siehst wissen selbst gestandene Praxisinhaber rein garnichts von den Zulassungsvorgängen.
Es liegt auf der Hand, dass dann entsprechend gestritten wird, obwohl nicht einmal irgendwelche Grundlagen da zu sein scheinen- um so härter dann jeweils die Stimmung. Um so destruktiver sodann auch die Verbandsmitgliederentgegnungen, die weder das Zulassungsrecht kennen und schon garnicht die Vertrags/ Verhandlungszusammenhänge zumindest geringgradig verstehen.
Ohne Zulassungsgrundlagen geht das auch nicht, denn die Zulassungsgrundlagen sind in der Tat des Berufsstandes Grundlage. Wie hier überall dargestellt kann man die Grundlagen selbst bei Alteingesessenen mit etwa einer soliden Null ansetzen ( zumindest wenn ich grosszügig aufrunde ). Im vollumpfänglichen Amateurmodus schreitet der Berufsstand in den Abgrund und feiert es per bergversetzende Erfolgeserfolge. Die ZVK- VPT- ifk- Logo+ Ergoverbands- Fraktion ruft morgen einfach mal an und stellt dann morgen hier die Grundlagen dar- sollte für berufspolitische Vollamateure wirklich ein Kinderspiel sein. ( Für meine darstellungen sollte ich mich wahrscheinlich auch eher entschuldigen ? )
...Die wird fällig, wenn der Zulassungsinhaber wechselt....
Das ist zumindest dann richtig, wenn es eine natürliche Person ist, welche die Zulassung erteilt erhielt. Würde eine juristische Person Zulassungsinhaber sein und lediglich das Personal wechseln, bliebe alles wie es ist. Bei Kassennachfrage wär das mitzuteilen. Grundsätzlich wär nichts mitzuteilen, denn zulassungsbetreffende Sachverhalte lägen nicht vor.
Fachliche Leiter und solch Verbandsunsinn gibt es nicht- auch wenn es noch 10 x in finsteren Volllaienverträgen steht, betrifft schliesslich nicht die Zulassung und dient ausnahmslos der erfolgreichen Angstmonsterheraufbeschwörung.
... oder die Praxis umzieht....
Auch dann nicht. Wenn die neuen Räumlichkeiten/ Praxisräumlichkeiten die Anforderungen erfüllen liegen die Bedingungen ja auch weiterhin vor. Sicherlich kann sich die Kasse davon überzeugen ( per entsprechend ausgebildetem bautechnischem Personals oder per Unterlagen- damit es Laien am Schreibtisch beurteilen können ).
...Selbst bauliche Veränderungen müssen gemeldet werden....
Was das jeweilige Landesbaurecht angeht, mag das so sein. Betrifft es nicht die Therapiebedingungen muss niemanden etwas gemeldet werden. Wobei es ja nun keine Zulassungsbedingungen mehr sind, denn die Zulassung ist erteilt. Zulassungsvoraussetzende Sachverhalte ergeben sich vor bzw. bei Zulassungsvorgängen. Wenn die Zulassung längst erteilt ist und nun umgebaut würde, ginge es evtl. darum inwieweit die Leistungserbringung gefährdet sei oder gar ausgeschlossen sei.
Zulassungsbedingungen wären aus dieser Umbausicht garnicht relevant. Die Kasse könnte sicherlich ein Verfahren einleiten- widerspricht der Leistungserbringer bleibt bis zur gerichtlichen Klärung alles wie es ist. Niemanden wird etwa die Zulassung entzogen- das geht nämlich garnicht- schwerstgewichtige Straftaten hier mal ausgenommen, oder auch Sachverhalte, welche das Vertrags/ Vertrauensverhältnis nicht mehr zumutbar gestalten. Z.B. eben Versicherungsbetrug gegebenüber der privaten KfZ- Versicherung, denn bei Versicherungsbetrug ist der GKV eine weitere Vertragsbindung nicht zuzumuten.
...Ansonsten könnte ja jeder von Berlin nach München ziehen ohne ein neue Zulassung zu beantragen....
Genau so ist es, die bundesweit gültige Zulassung für einen Heilmittelbereich bliebe bestehen- die neuen Räumlichkeiten würden bezogen. Eine weitere Zulassung für diesen Heilmittelbereich kann es schliesslich nicht geben. Anders sieht es aus, wenn ein weiterer Heilmittelbereich hinzu kommt, für diesen weiteren Bereich bedürfte es einer weiteren Zulassung.
Die Zulassung gilt stets bundesweit. Also die von der Arbeitsgemeinschaft ( ARGE ) der Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Berlin erteilte Zulassung gilt auch in München. Die dortigen Kassen/ Kassenverbände/ ARGE oder dgl. erteilen insofern nie eine zusätzliche Zulassung für diesen gleichen Heilmittelbereich, denn der umgezogene Heilmittelerbringer hat für diesen Heilmittelbereich bereits eine Zulassung.
Für dort erhält er dann ein IK, denn er wird klassischerweise sich den Verbandsdiktaten unterwerfen müssen - also den bayerischen Landesverträgen mit den bayerischen Kassenverbänden ( welche ihm keine Zulassung erteilen, denn die hat er längst ). Die neue Praxis wird auch nicht etwa zugelassen, denn der PI ist bereits zugelassen und Räumlichkeiten benötigen keine Zulassung oder werden gar " zugelassen ".
Die Praxisräume sind nun Vertragsgrundlage für die bayerischen rein verbandserschaffenen Zwänge ( nicht mit Zulassungsvoraussetzung verwechseln ). Es kann doch nicht sein, dass der Berufsstand ein derart massives Unwissen der eigenen Belange pausenlos verteidigt ? Da ist es doch klar, dass das mit jeglichen Verhandlungen/ Vergütungen nichts wird, wenn sämtliche gesetzliche Grundlagen schlicht abgelehnt werden.
[bearbeitet am 30.05.13 10:09]
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webpt schrieb:
Eigentlich ist es ganz banal, der Zugelassene zieht um und muss dies zweifelsohne dann auch mal mitteilen. Das " Vergehen " hat hier den Stellenwert des Falschparkers. Die AOK möchte den dortraufhin theoretischen Unfall darstellen, sieht diese Möglichkeit und haut voll drauf. Dies deshalb, da die AOK von Vertragspartnerschaft ausgeht, also ihr erfolgreiches " alltägliches " Präventionsangstherbeischaffungspotential ausspielt. Denn so ist das ja mit der Vertragspartnerschaft auch gemeint. Herr Salutzki wurde noch garnicht zitiert oder dgl. . Wobei es aber ja auch um die Zulassung als solche geht bzw. deren Voraussetzungen ( z.B. entsprechenden Räumen ).
Nicht eine Praxis oder Räumlichkeit als solche sind zugelassen- stets Vertragspartner bzw. und/ oder Leistungserbringer. Du mauerst 20 qm an und die ursprünglichen schüttest du zu. Es bleibt alles wie es ist, die ursprünglichen 20 qm waren nicht als solche zugelassen. Sie waren als Zulassungsvoraussetzung erforderlich. Mussten also vorhanden sein ( belüftbar, meinetwegen kein Durchgangsraum usw. ). Diese zulassungsvoraussetzende Bedingung ist ja nun von dir zugeschüttet worden- am anderen Ende der Praxis sind die Bedingungen erfüllt, du hattest dort ja ran gemauert. Der ursprüngliche 20 qm Raum war nie als solcher zugelassen, du mauerst nun noch 3 weitere Räume dran, stellst alles rein und sodann behandelst du nun auch in diesen angebauten 3 Räumen. So ist es ja auch von dir gedacht und gut is. Niemand wird da informiert ( zulassungsbetreffend ), die 3 Räume werden nicht " abgenommen ". Das betrifft die Zulassung nicht im Ansatz, zumal du die bereits hast.
...Die Zulassung lag nicht vor. ...
War stets vorhanden - ein paar Strassen weiter stehen die erforderlichen Räume.
...jede Praxis benötigt zur Abgabe von Leistungen die Genehmigung der Kassen...
Nein, eine Praxis gibt keine Leistungen ab ( lasse gedanklich evtl. " Praxis " weg ) . Eine Praxis hat auch keine Zulassung erteilt erhalten und benötigt schon garkeine Genehmigung. Was sollen gemauerte Wände auch mit einer Genehmigung, zumal gemauerte Wände bzw. Praxisräumlichkeiten nichts beantragen. Praxisräumlichkeiten sind lediglich verbautes Baumaterial - war nicht ironisch gemeint, sondern sehr sehr eng an den elementaren Zulassungsgrundlagen. Wir schreiben hier so sicherlich umgangssprachlich, das stellt aber nicht die tatsächliche rechtliche Konstruktion richtig dar. Genau deshalb schreibe und erkläre ich manches dann gleich ellenlang. Denn wie du siehst wissen selbst gestandene Praxisinhaber rein garnichts von den Zulassungsvorgängen.
Es liegt auf der Hand, dass dann entsprechend gestritten wird, obwohl nicht einmal irgendwelche Grundlagen da zu sein scheinen- um so härter dann jeweils die Stimmung. Um so destruktiver sodann auch die Verbandsmitgliederentgegnungen, die weder das Zulassungsrecht kennen und schon garnicht die Vertrags/ Verhandlungszusammenhänge zumindest geringgradig verstehen.
Ohne Zulassungsgrundlagen geht das auch nicht, denn die Zulassungsgrundlagen sind in der Tat des Berufsstandes Grundlage. Wie hier überall dargestellt kann man die Grundlagen selbst bei Alteingesessenen mit etwa einer soliden Null ansetzen ( zumindest wenn ich grosszügig aufrunde ). Im vollumpfänglichen Amateurmodus schreitet der Berufsstand in den Abgrund und feiert es per bergversetzende Erfolgeserfolge. Die ZVK- VPT- ifk- Logo+ Ergoverbands- Fraktion ruft morgen einfach mal an und stellt dann morgen hier die Grundlagen dar- sollte für berufspolitische Vollamateure wirklich ein Kinderspiel sein. ( Für meine darstellungen sollte ich mich wahrscheinlich auch eher entschuldigen ? )
...Die wird fällig, wenn der Zulassungsinhaber wechselt....
Das ist zumindest dann richtig, wenn es eine natürliche Person ist, welche die Zulassung erteilt erhielt. Würde eine juristische Person Zulassungsinhaber sein und lediglich das Personal wechseln, bliebe alles wie es ist. Bei Kassennachfrage wär das mitzuteilen. Grundsätzlich wär nichts mitzuteilen, denn zulassungsbetreffende Sachverhalte lägen nicht vor.
Fachliche Leiter und solch Verbandsunsinn gibt es nicht- auch wenn es noch 10 x in finsteren Volllaienverträgen steht, betrifft schliesslich nicht die Zulassung und dient ausnahmslos der erfolgreichen Angstmonsterheraufbeschwörung.
... oder die Praxis umzieht....
Auch dann nicht. Wenn die neuen Räumlichkeiten/ Praxisräumlichkeiten die Anforderungen erfüllen liegen die Bedingungen ja auch weiterhin vor. Sicherlich kann sich die Kasse davon überzeugen ( per entsprechend ausgebildetem bautechnischem Personals oder per Unterlagen- damit es Laien am Schreibtisch beurteilen können ).
...Selbst bauliche Veränderungen müssen gemeldet werden....
Was das jeweilige Landesbaurecht angeht, mag das so sein. Betrifft es nicht die Therapiebedingungen muss niemanden etwas gemeldet werden. Wobei es ja nun keine Zulassungsbedingungen mehr sind, denn die Zulassung ist erteilt. Zulassungsvoraussetzende Sachverhalte ergeben sich vor bzw. bei Zulassungsvorgängen. Wenn die Zulassung längst erteilt ist und nun umgebaut würde, ginge es evtl. darum inwieweit die Leistungserbringung gefährdet sei oder gar ausgeschlossen sei.
Zulassungsbedingungen wären aus dieser Umbausicht garnicht relevant. Die Kasse könnte sicherlich ein Verfahren einleiten- widerspricht der Leistungserbringer bleibt bis zur gerichtlichen Klärung alles wie es ist. Niemanden wird etwa die Zulassung entzogen- das geht nämlich garnicht- schwerstgewichtige Straftaten hier mal ausgenommen, oder auch Sachverhalte, welche das Vertrags/ Vertrauensverhältnis nicht mehr zumutbar gestalten. Z.B. eben Versicherungsbetrug gegebenüber der privaten KfZ- Versicherung, denn bei Versicherungsbetrug ist der GKV eine weitere Vertragsbindung nicht zuzumuten.
...Ansonsten könnte ja jeder von Berlin nach München ziehen ohne ein neue Zulassung zu beantragen....
Genau so ist es, die bundesweit gültige Zulassung für einen Heilmittelbereich bliebe bestehen- die neuen Räumlichkeiten würden bezogen. Eine weitere Zulassung für diesen Heilmittelbereich kann es schliesslich nicht geben. Anders sieht es aus, wenn ein weiterer Heilmittelbereich hinzu kommt, für diesen weiteren Bereich bedürfte es einer weiteren Zulassung.
Die Zulassung gilt stets bundesweit. Also die von der Arbeitsgemeinschaft ( ARGE ) der Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Berlin erteilte Zulassung gilt auch in München. Die dortigen Kassen/ Kassenverbände/ ARGE oder dgl. erteilen insofern nie eine zusätzliche Zulassung für diesen gleichen Heilmittelbereich, denn der umgezogene Heilmittelerbringer hat für diesen Heilmittelbereich bereits eine Zulassung.
Für dort erhält er dann ein IK, denn er wird klassischerweise sich den Verbandsdiktaten unterwerfen müssen - also den bayerischen Landesverträgen mit den bayerischen Kassenverbänden ( welche ihm keine Zulassung erteilen, denn die hat er längst ). Die neue Praxis wird auch nicht etwa zugelassen, denn der PI ist bereits zugelassen und Räumlichkeiten benötigen keine Zulassung oder werden gar " zugelassen ".
Die Praxisräume sind nun Vertragsgrundlage für die bayerischen rein verbandserschaffenen Zwänge ( nicht mit Zulassungsvoraussetzung verwechseln ). Es kann doch nicht sein, dass der Berufsstand ein derart massives Unwissen der eigenen Belange pausenlos verteidigt ? Da ist es doch klar, dass das mit jeglichen Verhandlungen/ Vergütungen nichts wird, wenn sämtliche gesetzliche Grundlagen schlicht abgelehnt werden.
[bearbeitet am 30.05.13 10:09]
Der Vergütungsanspruch des freiberuflichen Heilmittelerbringers im System ... - Steffen Salutzki - Google Bücher
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Dem ist nur eines hinzuzufügen:
Der Vergütungsanspruch des freiberuflichen Heilmittelerbringers im System ... - Steffen Salutzki - Google Bücher
MFG
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webpt schrieb:
Mach dir mal nicht zu viel Sorgen. Ich bin mir zu etwa 36046 % ( runde vorsorglich auf 36040 ab ) sicher, dass du selbstverständlich jeden Cent erhalten wirst.
Die Zulassung hattest du sicherlich nicht abgemeldet ? Selbst die dramatischen Quirlereien der " zugelassenen Räumlichkeiten " verhalten sich ganz anders, denn diese erhalten keine Zulassung. Die Zulassung ist nicht mit den Räumlichkeiten verbändelt, sie betreffen sie nicht einmal- sie sind Zulassungsvoraussetzung. Es gibt nicht einmal " zugelassene Räumlichkeiten ". Die Räumlichkeiten sind lediglich zulassungsvoraussetzend, um also die/ eine Zulassung zu erhalten. Sie sind also auch nicht etwa Zulassungsinhalt ( waren sie auch noch nie ).
Die Zulassung als solches stellt den zulassungserforderlichen Rechtsstand lediglich fest.
Andere Räumlichkeiten, welche die Mindestanforderungen erfüllen betreffen die Zulassung in keinem Punkt. Du bist umgezogen und hast 3 Wochen " zu spät " die neue Anschrift mitgeteilt. Es scheint rein garkein tatsächlicher Vorgang im Raume zu stehen. Ich gehe bei allem mal so frei davon aus, dass du nicht versehentlich ein paar Wochen im Umzugswagen therapiert hast. Selbst wenn du wenige Wochen garnicht therapiert hättest gibt es kein zulassungsrelevantes Thema.
Zu 3000 % darfst du dir ganz sicher sein, wenn die Zulassung tatsächlich erloschen wär die Vokabel " Kassenkulanz " nirgends einschlägig wär. Kulanz gäbe es dann nie und nimmer. Wahrscheinlich hast du sogar noch obendrein dein IK behalten ?
Allerdings kann ich dir auch versichern, dass sich die AOK Nordost dann insofern an garkein Gesetz gebunden fühlt und sich dem Rückhalt vieler Verbandsmitglieder sicher sein kann ( normalerweise liegt die Ahnung ja dort etwa bei Null ). Inwieweit solche gesetzwidrige " Kassendummdreistigkeit " von dir akzeptiert wird, kann hier niemand sagen.
Kassen und Verbände arbeiten ja gerade bei Zulassungsvorgängen eng zusammen ( gegen die Leistungserbringer ). Es wär natürlich ausserordentlich vorteilhaft die elementaren Grundlagen der Zulassungsvorgänge zu kennen.
So wie es lt. Darstellung aussieht, ist die Kasse längst schadenersatzpflichtig geworden. Alleinig erteilt die AOK Nordost auch keine Zulassungen. Wenn andere Kassen das normal undramatisierend gesetzesgetreu handhabten dir die AOK Nordost insofern lediglich mitgeteilt hat, dass sie sich insofern an rein garkein Gesetz mehr gebunden fühlt. Offensichtlich die bewährte Angstherbeischaffungskeule niederprasseln möchte.
[bearbeitet am 29.05.13 20:53]
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