Wir suchen ab 01.01.24 oder zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
eine(n) Kindertherapeuten/(-in),
in Vollzeit, Teilzeit oder auch als
Minijob.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Wir sind ein 12-köpfiges junges,
dynamisches Team und würden uns
freuen, jemanden zu finden, dem ein
harmonisches Miteinander auch sehr
wich...
nächstmöglichen Zeitpunkt
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Gibt es eine Mindestensstundenzahl, die ein leitender Physiotherapeut anwesend sein muss? Ist dies irgendwo nachzulesen? Danke für Eure Meldungen.
Stefan
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Stefan schrieb:
Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,
Gibt es eine Mindestensstundenzahl, die ein leitender Physiotherapeut anwesend sein muss? Ist dies irgendwo nachzulesen? Danke für Eure Meldungen.
Stefan
es kommt natürlich darauf an, ob der leitende Therapeut selbstständig oder angestellt (beachte Inhalt des Arbeitsvertrages) ist.
Bei fachlichen Leitungen im Bereich der GKV-Knechtschaft ist dies in den jeweiligen Kassenverträgen/-vorgaben/-diktaten geregelt.
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Wer kennt sich da aus? Es geht mir nicht darum was plausibel ist!!!
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Pat2 schrieb:
Wenn 2 selbständige Physiotherapeuten die Praxis teilen z. B. Physio-WG, können die dann auch die von den Kassen vorgeschriebenen Anwesendheitszeit teilen oder muss jeder diese Zeitvorgabe erfüllen?
Wer kennt sich da aus? Es geht mir nicht darum was plausibel ist!!!
Gesamtstundenzahl glaube ich war 32 Stunden und Ja 2 Therapeuten können es sich teilen, die Auskunft habe ich erst im Herbst vob der VDAK bekommen.
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weiß56 schrieb:
Ich würde einfach mal bei der VDEK anrufen die können dir genau auskunft geben.
Gesamtstundenzahl glaube ich war 32 Stunden und Ja 2 Therapeuten können es sich teilen, die Auskunft habe ich erst im Herbst vob der VDAK bekommen.
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Tempelritter schrieb:
es ist keine Stundenzahl im VdEK Vertrag vereinbart, es heißt nur "ganztägig". Die FL kann geteilt werden und ein Anwesenheit ist nicht vorgeschrieben, wenn qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen gesichert ist. Fazit: Es gibt keine Pflichtanwesenheit in der Praxis.
wenn es keine Pflichtanwesenheit für einen fachlichen Leiter gibt wozu muss er dann sein????
Erkundige dich mal beim Vdek da bekommst du aber eine andere Aussage.
Auszug Rahmenvertrag Vdek
§2
Organisatorische Voraussetzung
1. Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Praxis/Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte
Durchführung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten von
Krankheit, Urlaub oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
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weiß56 schrieb:
Tempelritter."Fazit: Es gibt keine Pflichtanwesenheit in der Praxis. "
wenn es keine Pflichtanwesenheit für einen fachlichen Leiter gibt wozu muss er dann sein????
Erkundige dich mal beim Vdek da bekommst du aber eine andere Aussage.
Auszug Rahmenvertrag Vdek
§2
Organisatorische Voraussetzung
1. Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Praxis/Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte
Durchführung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten von
Krankheit, Urlaub oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
Durchführung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen.
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Tempelritter schrieb:
ich hab mich VdEK erkundigt mit dem Ergebnis auch der VdEK muss sich an die Rahmenverträge halten. Ein FL ist Pflicht, ganztägig aber er muss nicht ganztägig in der Praxis anwesend sein, was auch aus deinem Zitat hervorgeht oder die qualifizierte
Durchführung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen.
es geht aber jetzt nur noch um die fachliche Leitung nach GKV-Diktat. oder?
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mocca schrieb:
hallo,
es geht aber jetzt nur noch um die fachliche Leitung nach GKV-Diktat. oder?
hallo,
es geht aber jetzt nur noch um die fachliche Leitung nach GKV-Diktat. oder?
Ja und in Kenntnis der Rahmenverträge muss man sich nicht jedes GKV-Diktat. aufzwängen lassen.
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Tempelritter schrieb:
mocca schrieb am 25.2.16 12:48:
hallo,
es geht aber jetzt nur noch um die fachliche Leitung nach GKV-Diktat. oder?
Ja und in Kenntnis der Rahmenverträge muss man sich nicht jedes GKV-Diktat. aufzwängen lassen.
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mocca schrieb:
hallo Stefan,
es kommt natürlich darauf an, ob der leitende Therapeut selbstständig oder angestellt (beachte Inhalt des Arbeitsvertrages) ist.
Bei fachlichen Leitungen im Bereich der GKV-Knechtschaft ist dies in den jeweiligen Kassenverträgen/-vorgaben/-diktaten geregelt.
Gruß redvine
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Wie auch immer, unabhängig von Verträgen mit Krankenkassen, muss in einem Unternehmen immer jemand anwesend sein, der rechtlich verbindlich entscheiden darf und der die Verantwortung übernimmt, falls es mal nötig ist.
Gruß redvine
Nein. Ich bin in etlichen Betrieben tätig in denen es auch mal heißt "Kommen Sie später wieder, Chef ist im Urlaub".
Entscheidungen werden dort nur im Rahmen der Betriebsanweisungen getroffen sofern sie unbedingt nötig sind - wenn keine Betriebsanweisung existiert und auch keine gesetzliche Regelung greift wird halt mal ein paar Tage nichts entschieden...
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Papa Alpaka schrieb:
redvine schrieb am 24.2.16 18:54:
Wie auch immer, unabhängig von Verträgen mit Krankenkassen, muss in einem Unternehmen immer jemand anwesend sein, der rechtlich verbindlich entscheiden darf und der die Verantwortung übernimmt, falls es mal nötig ist.
Gruß redvine
Nein. Ich bin in etlichen Betrieben tätig in denen es auch mal heißt "Kommen Sie später wieder, Chef ist im Urlaub".
Entscheidungen werden dort nur im Rahmen der Betriebsanweisungen getroffen sofern sie unbedingt nötig sind - wenn keine Betriebsanweisung existiert und auch keine gesetzliche Regelung greift wird halt mal ein paar Tage nichts entschieden...
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redvine schrieb:
Wie auch immer, unabhängig von Verträgen mit Krankenkassen, muss in einem Unternehmen immer jemand anwesend sein, der rechtlich verbindlich entscheiden darf und der die Verantwortung übernimmt, falls es mal nötig ist.
Gruß redvine
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(Letzte Seite: Anlage zum Zulassungsantrag, Anwesenheitspflicht des fachlichen Leiters)
mindestens 30 Stunden pro Woche
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Beispielsweise AOK Bayern: Zulassungsantrag Krankengymnastik
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(Letzte Seite: Anlage zum Zulassungsantrag, Anwesenheitspflicht des fachlichen Leiters)
mindestens 30 Stunden pro Woche
Gruß redvine
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