Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
selbstständiges Arbeiten,
Bereitschaft zur Fortbildung,
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung,
INTERESSIERT, dann bitte Bewerbung
an:
personal@nachsorge-zentrum-augsburg.de
Tel. 0821 - 56852 107/Frau Borrmann
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist die Anwendung eines Lymphomaten bei einem MLD-Rezept zulässig?
Ist die Anwendung eines Lymphomaten bei einem MLD-Rezept zulässig?
das ist nicht zulässig, Auszug Rahmenverträge
Manuelle Massagetechnik nach Dr. Vodder mit systematischer Anordnung und rhythmischer Folge von Drehgriffen, Schöpfgriffen, Pumpgriffen sowie stehenden Kreisen und Spezialgriffen. Der Einsatz von Geräten (z. B. Lymphomat) ist kein Ersatz für die manuelle Lymphdrainage.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.6.16 13:42:
Ist die Anwendung eines Lymphomaten bei einem MLD-Rezept zulässig?
das ist nicht zulässig, Auszug Rahmenverträge
Manuelle Massagetechnik nach Dr. Vodder mit systematischer Anordnung und rhythmischer Folge von Drehgriffen, Schöpfgriffen, Pumpgriffen sowie stehenden Kreisen und Spezialgriffen. Der Einsatz von Geräten (z. B. Lymphomat) ist kein Ersatz für die manuelle Lymphdrainage.
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PS
ich kenne zwei Häuser die mit dem zusätzlichen Lymphomat gute Erfahrungen gemacht haben.
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Tempelritter schrieb:
die haben für stationäre Leistungen keine Zulassung wie wir PT und der Lymphomat wird zusätzlich nach der MLD oder ergänzend eingesetzt. Für ambulante MLD Patienten ist der Lymphomat aber nicht möglich.
PS
ich kenne zwei Häuser die mit dem zusätzlichen Lymphomat gute Erfahrungen gemacht haben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich kenne Krankenhäuser, wo es gar keine MLD gibt, nur Lymphomat, im stationären und ambulanten Bereich....
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Papa Alpaka schrieb:
Krankenhäuser haben andere Rahmenbedingungen als ambulante Leistungserbringer (müssen insbesondere mehr Dinge vorhalten die selten genutzt werden). Wettbewerbsverzerrend wird es, wenn ein KH die stationäre Leistungserbringung in eine ambulante Dienstleistungsgesellschaft auslagert um so von der hohen Auslastung im stationären Bereich und gleichzeitig der höheren Vergütung im ambulanten Bereich zu profitieren - an diesem Punkt müsste das KH für alle Leistungserbringer sich öffnen _und_ organisatorische Verfügbarkeit der Leistungserbringer _und_ Versorgung aller Patienten garantieren...
Ich kenne Krankenhäuser, wo es gar keine MLD gibt, nur Lymphomat, im stationären und ambulanten Bereich....
im ambulanten Bereich auf GKV MLD-RZ ist das nicht zulässig. Fast du nachweisbare Fälle, bring es zur Anzeige. Wobei ich bezweifle, dass sich ein MLD Patient auf RZ nur mit dem Lymphomat behandeln lässt.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.6.16 14:12:
Ich kenne Krankenhäuser, wo es gar keine MLD gibt, nur Lymphomat, im stationären und ambulanten Bereich....
im ambulanten Bereich auf GKV MLD-RZ ist das nicht zulässig. Fast du nachweisbare Fälle, bring es zur Anzeige. Wobei ich bezweifle, dass sich ein MLD Patient auf RZ nur mit dem Lymphomat behandeln lässt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Da scheinen ja Krankenhäuser einen Freibrief zu haben........
Neuester Trend:
In Form einer Gruppentherapie müssen die Patienten ihre Lymphdrainage selber an sich durchführen und z. B. die Lymphknoten im Bauch- und Hüftbereich durch kreisende Bewegungen dazu anregen, die Lymphflüssigkeit abzuführen.
So kann auch dem drohenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden!!!! :thumbsdown: :smile: :sunglasses:
Vielleicht versuchen die Verbände für uns Praxen auch so ein Gruppenlymphdrainage als Abrechnungsposition durchzusetzen!
(5 Patienten x 16;-- Euro/30Min Lymphdr. = 80,-- Euro)
Dann würde sich sogar die Lymphdrainage rentieren.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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--> Hm, lass mich mal überlegen....... MLD bedeutet Manuelle Lymph Drainage........ Manuell, aus lateinisch manualis, also abgeleitet von manus......
Gegnwörter sind maschinell, oder automatisch.......
Also: NEIN !
Ich weiß gar nicht wie man auf so eine Frage kommen kann?
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Bernie schrieb:
"Ist die Anwendung eines Lymphomaten bei einem MLD-Rezept zulässig?"
--> Hm, lass mich mal überlegen....... MLD bedeutet Manuelle Lymph Drainage........ Manuell, aus lateinisch manualis, also abgeleitet von manus......
Gegnwörter sind maschinell, oder automatisch.......
Also: NEIN !
Ich weiß gar nicht wie man auf so eine Frage kommen kann?
Der Patient wird durch den Therapeuten "manuell" an den Lymphomaten angeschlossen!!!! :smile: :smile: :sunglasses:
Mit kollegialen Grü?en
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
@Bernie
Der Patient wird durch den Therapeuten "manuell" an den Lymphomaten angeschlossen!!!! :smile: :smile: :sunglasses:
Mit kollegialen Grü?en
Achilles2
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Bernie schrieb:
Stimmt, und das sogar "bimanuell" .... :yum:
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Achilles2 schrieb:
Ich bekomme von Patienten auch immer wieder zu hören, daß sie z. B. während einer Anschlußheilbehandlung, vorwiegend an Geräte angeschlossen werden, mit deren Hilfe eine Lymphdrainage gemacht wird.
Neuester Trend:
In Form einer Gruppentherapie müssen die Patienten ihre Lymphdrainage selber an sich durchführen und z. B. die Lymphknoten im Bauch- und Hüftbereich durch kreisende Bewegungen dazu anregen, die Lymphflüssigkeit abzuführen.
So kann auch dem drohenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden!!!! :thumbsdown: :smile: :sunglasses:
Vielleicht versuchen die Verbände für uns Praxen auch so ein Gruppenlymphdrainage als Abrechnungsposition durchzusetzen!
(5 Patienten x 16;-- Euro/30Min Lymphdr. = 80,-- Euro)
Dann würde sich sogar die Lymphdrainage rentieren.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Freedeicher schrieb:
Moin, die Frage von AT ist also klar mit Nein beantwortet. Wieviele Kollegen(-innen) kennen Pat., welche bei MLD per Lymphomat schlechte Erfahrungen gemacht haben, egal ob im stationären Bereich oder ambulant? ich würde sagen: Viele. Frische Grüße von der Nordsee
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