Zum nächst möglichen
Termin suchen wir eine/n weitere/n
Physiotherapeutin/en in Teil- oder
Vollzeit für Patienten in unserem
Zentrum und gerne auch für den
Einsatz bei einem unserer
Kooperationspartner.
Unsere erwachsenen Praxispatienten
kommen vorwiegend wegen
orthopädischer und / oder
neurologischer Krankheitsbilder zu
uns.
Extern in der kooperierenden
Institution werden Sie ältere
Erwachsene mit orthopädischen,
neurologischen und geriatrischen
Störungsbildern in freundlicher
...
Termin suchen wir eine/n weitere/n
Physiotherapeutin/en in Teil- oder
Vollzeit für Patienten in unserem
Zentrum und gerne auch für den
Einsatz bei einem unserer
Kooperationspartner.
Unsere erwachsenen Praxispatienten
kommen vorwiegend wegen
orthopädischer und / oder
neurologischer Krankheitsbilder zu
uns.
Extern in der kooperierenden
Institution werden Sie ältere
Erwachsene mit orthopädischen,
neurologischen und geriatrischen
Störungsbildern in freundlicher
...
ich habe eine Frage, da ich kein Verbandsmitglied bin. Ist es erlaubt zeitgleich in einer fremden Praxis angestellt zu arbeiten und zeitgleich als freier Mitarbeiter in einer anderen Praxis zu arbeiten. Nach meinem Kenntnisstand ist das erlaubt, bis zu einem Betrag von 17.500 € in der Tätigkeit des freien Mitarbeiters. Ist es dann notwendig seperate KV-Beträge zu tragen oder Rente? Berufshaftpflicht muss der Arbeitnehmer selber tragen. Was hat sich heute geändert?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Physiofrau07 schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage, da ich kein Verbandsmitglied bin. Ist es erlaubt zeitgleich in einer fremden Praxis angestellt zu arbeiten und zeitgleich als freier Mitarbeiter in einer anderen Praxis zu arbeiten. Nach meinem Kenntnisstand ist das erlaubt, bis zu einem Betrag von 17.500 € in der Tätigkeit des freien Mitarbeiters. Ist es dann notwendig seperate KV-Beträge zu tragen oder Rente? Berufshaftpflicht muss der Arbeitnehmer selber tragen. Was hat sich heute geändert?
(1) Such dir deinen Verband mit Bedacht. Wenn die Vorsitzende eines Verbandes erklärt, ausschließlich Arbeitnehmerinteressen vertreten zu wollen ist das ... ungünstig für eine Selbstständige.
(2) Die Geschichte mit den €17.500 schlag dir aus dem Kopf, das ist für reine Patientenversorgung irrelevant. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerbefreit.
(3) Du darfst so viel Umsatz mavhen wie du willst. Das Grundgesetz gilt für alle die darin als Grundrechtsträger benannt sind.
(4) Dein Arbeitgeber kann dir sagen das er nicht glücklich damit ist wenn du für einen Mitbewerber tätig bist; dabei die arbeitnehmerischen Treuepflichten nicht zu verletzen ist ... Schwierig.
(5) Dein komplettes Einkommen aus einer auftraggebenden Praxis zu beziehen wird teuer, für andere.
(6) von den Sozialversicherungen kannst du dich befreien wenn deine Anstellung wirtschaftlich dominant ist.
(7) Arbeitnehmer haben mit ihrer Berufshaftpflicht und der BG wenig zu tun, aber als FM musst du dich selbst drum kümmern. Oder den Insolvenzantrag ausgefüllt in der Schublade haben...
Gefällt mir
(6) von den Sozialversicherungen kannst du dich befreien wenn deine Anstellung wirtschaftlich dominant ist.
(7) Arbeitnehmer haben mit ihrer Berufshaftpflicht und der BG wenig zu tun, aber als FM musst du dich selbst drum kümmern.
Zunächst mal die wichtigsten Sätze von Papa A.
(6) dadurch wird diese Art zu arbeiten für dich auch wirtschaftlich interessant: GKV und DRV wollen nichts von dir.
(7) jährliche Gesamtkosten von ca. 130/150/170 €, hab ich nicht im Kopf, in den Beinen auch nicht......
Probier´s aus, ob es was für dich ist, aber..............................................Statusfeststellung nicht vergessen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hermi schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 26.11.16 14:52:
(6) von den Sozialversicherungen kannst du dich befreien wenn deine Anstellung wirtschaftlich dominant ist.
(7) Arbeitnehmer haben mit ihrer Berufshaftpflicht und der BG wenig zu tun, aber als FM musst du dich selbst drum kümmern.
Zunächst mal die wichtigsten Sätze von Papa A.
(6) dadurch wird diese Art zu arbeiten für dich auch wirtschaftlich interessant: GKV und DRV wollen nichts von dir.
(7) jährliche Gesamtkosten von ca. 130/150/170 €, hab ich nicht im Kopf, in den Beinen auch nicht......
Probier´s aus, ob es was für dich ist, aber..............................................Statusfeststellung nicht vergessen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
Punkt 6: ähem ... hüstel .... wie war das nochmal mit der DRV???
Punkt 6: ähem ... hüstel .... wie war das nochmal mit der DRV???
Hier geht es um Nebenberuflich FM.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
die neue schrieb am 26.11.16 23:28:
Punkt 6: ähem ... hüstel .... wie war das nochmal mit der DRV???
Hier geht es um Nebenberuflich FM.
Punkt 6: ähem ... hüstel .... wie war das nochmal mit der DRV???
Hier geht es um Nebenberuflich FM.
...und da ist der Umfang ziemlich interessant wegen Interesse, Rücklage oder Direktzahlung ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 27.11.16 00:09:
die neue schrieb am 26.11.16 23:28:
Punkt 6: ähem ... hüstel .... wie war das nochmal mit der DRV???
Hier geht es um Nebenberuflich FM.
...und da ist der Umfang ziemlich interessant wegen Interesse, Rücklage oder Direktzahlung ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
ja und??? Die DRV-Pflicht besteht ab (meines Wissens nach) 5.400 € pro Jahr. Auch bei Nebentätigkeit.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Nebenberuflich gibt es einige Fallstricke.
ja und??? Die DRV-Pflicht besteht ab (meines Wissens nach) 5.400 € pro Jahr. Auch bei Nebentätigkeit.
Reicht doch unterhalb dieser Grenze: z.B. 9000 € Umsatz mit HB´s machen, alle Kosten absetzen, vor allem
die vielen Kilometer mit dem Auto, also 4000 € Gewinnminderung, und zack, hat man 5000 € Gewinn.
Punktlandung sollte man nicht versuchen (Gewinn z.B. 5390 €) weil das Finanzamt auch mal etwas als
Arbeitsmittel nicht anerkennt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hermi schrieb:
die neue schrieb am 27.11.16 10:10:
ja und??? Die DRV-Pflicht besteht ab (meines Wissens nach) 5.400 € pro Jahr. Auch bei Nebentätigkeit.
Reicht doch unterhalb dieser Grenze: z.B. 9000 € Umsatz mit HB´s machen, alle Kosten absetzen, vor allem
die vielen Kilometer mit dem Auto, also 4000 € Gewinnminderung, und zack, hat man 5000 € Gewinn.
Punktlandung sollte man nicht versuchen (Gewinn z.B. 5390 €) weil das Finanzamt auch mal etwas als
Arbeitsmittel nicht anerkennt.
Bei der GKV gilt aber:
"Als hauptberuflich selbständig eingestuft werden sollen alle Selbständigen, die mehr als 20 Stunden pro Woche in die Selbständigkeit investieren,
mehr als Selbständiger verdienen als im Angestelltenverhältnis und/oder
einen Mitarbeiter mehr als geringfügig beschäftigen.
Wenn sowohl die Arbeitszeit als auch das Einkommen in Anstellung und Selbständigkeit etwa auf einem gleichen Niveau sind, wird eine Abwägung unter Einbeziehung aller Aspekte vorgenommen. Man geht aber davon aus, dass ein „Vorsprung“ einer der Tätigkeiten von 20% in Bezug auf Arbeitszeit oder Einkommen gegeben sein muss, damit sie den Vorzug vor der anderen erhält."
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Wir sind immer DRV-pflichtig, sobald über Minijob verdient wird. Knapp 19%. Muss auch angezeigt werden. Der zu versteuernde Gewinn wird auch damit verringert.
Bei der GKV gilt aber:
"Als hauptberuflich selbständig eingestuft werden sollen alle Selbständigen, die mehr als 20 Stunden pro Woche in die Selbständigkeit investieren,
mehr als Selbständiger verdienen als im Angestelltenverhältnis und/oder
einen Mitarbeiter mehr als geringfügig beschäftigen.
Wenn sowohl die Arbeitszeit als auch das Einkommen in Anstellung und Selbständigkeit etwa auf einem gleichen Niveau sind, wird eine Abwägung unter Einbeziehung aller Aspekte vorgenommen. Man geht aber davon aus, dass ein „Vorsprung“ einer der Tätigkeiten von 20% in Bezug auf Arbeitszeit oder Einkommen gegeben sein muss, damit sie den Vorzug vor der anderen erhält."
Anders: Jeder Teil, der durch Arbeit erwirtschaftet wird, unterliegt n. m. Kenntnis der Sozialversicherungspflicht bis zue Einkommenshöchstgrenze. Hier ist die Frage nach gleichzeitiger = Beschäftigungsverhältnis und Selbststständigkeit Tätigkeit.
Dieselben Grundsätze gelten steuerlich!
Es wäre m. E. sehr sinnvoll, fachliche Beratung einzuholen.
mfg hgb
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
....sehr richtiges Zitat, aber es steht dort nicht, dass dann ein Anteil der Einkünfte nicht den Abgaben zut Sozialversicherung unterliegt.
Anders: Jeder Teil, der durch Arbeit erwirtschaftet wird, unterliegt n. m. Kenntnis der Sozialversicherungspflicht bis zue Einkommenshöchstgrenze. Hier ist die Frage nach gleichzeitiger = Beschäftigungsverhältnis und Selbststständigkeit Tätigkeit.
Dieselben Grundsätze gelten steuerlich!
Es wäre m. E. sehr sinnvoll, fachliche Beratung einzuholen.
mfg hgb
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Fang am Besten nochmal von vorne damit an, das Thema ist komplex ;)
(1) Such dir deinen Verband mit Bedacht. Wenn die Vorsitzende eines Verbandes erklärt, ausschließlich Arbeitnehmerinteressen vertreten zu wollen ist das ... ungünstig für eine Selbstständige.
(2) Die Geschichte mit den €17.500 schlag dir aus dem Kopf, das ist für reine Patientenversorgung irrelevant. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerbefreit.
(3) Du darfst so viel Umsatz mavhen wie du willst. Das Grundgesetz gilt für alle die darin als Grundrechtsträger benannt sind.
(4) Dein Arbeitgeber kann dir sagen das er nicht glücklich damit ist wenn du für einen Mitbewerber tätig bist; dabei die arbeitnehmerischen Treuepflichten nicht zu verletzen ist ... Schwierig.
(5) Dein komplettes Einkommen aus einer auftraggebenden Praxis zu beziehen wird teuer, für andere.
(6) von den Sozialversicherungen kannst du dich befreien wenn deine Anstellung wirtschaftlich dominant ist.
(7) Arbeitnehmer haben mit ihrer Berufshaftpflicht und der BG wenig zu tun, aber als FM musst du dich selbst drum kümmern. Oder den Insolvenzantrag ausgefüllt in der Schublade haben...
Angestellte sind über den AG für die Haftplicht versichert, für eine Nebentätigkeit ist sollte eine eigne Vers. abgeschlossen werden.
Über KrVers.-Beiträge gibt die KrKs. Auskunft. Solange nicht die Obergrenze erreicht wird, muss so ziemlich alles der Vers.-Pflicht unterworfen werden, bei der NT also mit derzeit 17,5%.
Auskunft bei Steuerberater und Krnakenkasse wäre vor Beginn der NT sehr anzuraten.
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
Zeitgleich an zwei Stellen zu sein, geht nicht rein physisch. Neben einer Angestelltentätigkeit aber eine weitere Tätigkeit auszuüben, ist möglich. In den meisten Arbeitsveträgen findet sich dazu eine Anzeigepflicht. Da offenbar die Tätigkeit gleichartig sein soll, kann der AG die Konkurrenzschutzklausel ziehen, auch oft schon im Vertrag, bei Teilzeittätigkeit aber weniger ziehend.
Angestellte sind über den AG für die Haftplicht versichert, für eine Nebentätigkeit ist sollte eine eigne Vers. abgeschlossen werden.
Über KrVers.-Beiträge gibt die KrKs. Auskunft. Solange nicht die Obergrenze erreicht wird, muss so ziemlich alles der Vers.-Pflicht unterworfen werden, bei der NT also mit derzeit 17,5%.
Auskunft bei Steuerberater und Krnakenkasse wäre vor Beginn der NT sehr anzuraten.
mfg hgb :wink:
1. Ja ,es ist möglich beides zu machen ,vor allem wenn du nur TZ als Angestellte arbeitest.
Antrag auf Nebenstellentätigkeit an Chef stellen und er darf nur verweigern wenn deine
Arbeitszeit gestört oder sonstwie behindert wird oder die Praxis in direkter Nachbarschaft liegt.
Ansonsten darf er die Genehmigung nicht verweigern.Einfach mal Googlen da stehen dann auch die entsprechenden
Paragraphen.
2. Es ist egal wieviel du verdienst als FM .Anmelden mußt du es bei BG und Berufshaftpflicht abschließen,
bei KK angeben dass du nicht mehr als 19 / Woche als Selbstständige arbeitest dann bekommst du günstigeren Tarif
und anschließend wollen die KK jedes Jahr deine Einkommensteuer sehen und werden danach deinen Tarif benennen
Außerdem die DRV informieren dass du Nebenbei als FM arbeitest.Die melden sich dann und für diese Unterlagen
würd ich mir zum ausfüllen einen guten STB suchen.
Ansonsten an alle anderen :
Vielleicht solltet ihr Anträge stellen um in Grimms Märchensammlungen aufgenommen zu werden.Einfach schauderhaft.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
eim, es freut mich das du diejenigen die etwas von dir haben wollen die Rechnungen schreiben lässt. In Anbetracht der Tatsache das einige Dinge grundlegend verändert werden müssen: Schau'nwamal. Das Spiel wird nicht nur von einer Seite gespielt - meine GKV weiß(!) das ich 55 Stunden/Woche als Selbstständiger tätig bin und hat es in den letzten sechs Jahren versäumt, Unterlagen anzufordern. Jedes Jahr wieder geh ich hin und hol mir 'nen Stempel ab das ich auf diesen Umstand hingewiesen habe...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
eim schrieb:
an Physiofrau :
1. Ja ,es ist möglich beides zu machen ,vor allem wenn du nur TZ als Angestellte arbeitest.
Antrag auf Nebenstellentätigkeit an Chef stellen und er darf nur verweigern wenn deine
Arbeitszeit gestört oder sonstwie behindert wird oder die Praxis in direkter Nachbarschaft liegt.
Ansonsten darf er die Genehmigung nicht verweigern.Einfach mal Googlen da stehen dann auch die entsprechenden
Paragraphen.
2. Es ist egal wieviel du verdienst als FM .Anmelden mußt du es bei BG und Berufshaftpflicht abschließen,
bei KK angeben dass du nicht mehr als 19 / Woche als Selbstständige arbeitest dann bekommst du günstigeren Tarif
und anschließend wollen die KK jedes Jahr deine Einkommensteuer sehen und werden danach deinen Tarif benennen
Außerdem die DRV informieren dass du Nebenbei als FM arbeitest.Die melden sich dann und für diese Unterlagen
würd ich mir zum ausfüllen einen guten STB suchen.
Ansonsten an alle anderen :
Vielleicht solltet ihr Anträge stellen um in Grimms Märchensammlungen aufgenommen zu werden.Einfach schauderhaft.
Mein Profilbild bearbeiten