Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet und in
Vollzeitbeschäftigung
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlungsplanung,
Durchführung und Dokumentation
unserer
stationären Patienten im
Fachbereich Geriatrie
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherapien
Selbsthilfetraining in den
Bereichen des alltäglichen Lebens
Anleitung und Beratung von
Angehörigen
Hilfsmittelverordnungen
Interdisziplinäre Zusamm...
unbefristet und in
Vollzeitbeschäftigung
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlungsplanung,
Durchführung und Dokumentation
unserer
stationären Patienten im
Fachbereich Geriatrie
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherapien
Selbsthilfetraining in den
Bereichen des alltäglichen Lebens
Anleitung und Beratung von
Angehörigen
Hilfsmittelverordnungen
Interdisziplinäre Zusamm...
wo finde ich die Zulassungsvoraussetzungen und Einrichtungsvorgaben für eine ambulante Physiotherapie in Kliniken? Kann mir da jemand ein paar Tipps oder Hinweise geben? Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
Beste Grüße
Beate
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ich wüsste nicht, dass es da überhaupt etwas zu gibt. Wenn, würde das eher unter den Vorschriften für Krankenhäuser fallen. 🤔
Da gab es ziemlich strenge Vorgaben. Vielleicht schaust du mal in diese Richtung. Bin da leider nicht auf dem allerneuesten Stand.
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sabine963 schrieb:
Früher nannte man das mal EAP. Erweiterte ambulante Physiotherapie.
Da gab es ziemlich strenge Vorgaben. Vielleicht schaust du mal in diese Richtung. Bin da leider nicht auf dem allerneuesten Stand.
Wir haben, als Praxis, auch (noch) eine EAP-Zulassung. Wird hin und wieder bei Privatpatienten (meistens Beamten) immer noch verordnet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sabine963 Wie kommst du darauf, dass hier EAP gemeint ist?
Wir haben, als Praxis, auch (noch) eine EAP-Zulassung. Wird hin und wieder bei Privatpatienten (meistens Beamten) immer noch verordnet.
Ja wie komm ich drauf. Einfach ein Gedanke. Mehr nicht.
Hab früher mal in nem Krankenhaus gearbeitet da gings auch viel um das EAP Thema.
Ich schrieb ja auch, dass ich nicht auf dem neuesten Stand bin.
Aber Gedanken darf man ja hier noch äußern gelle.
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sabine963 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ja wie komm ich drauf. Einfach ein Gedanke. Mehr nicht.
Hab früher mal in nem Krankenhaus gearbeitet da gings auch viel um das EAP Thema.
Ich schrieb ja auch, dass ich nicht auf dem neuesten Stand bin.
Aber Gedanken darf man ja hier noch äußern gelle.
na ja sabine,
ambulante Physio und EAP sind in meinen Augen schon zwei verschiedene Sachen ...
ich könnte mir auf die erste Frage vorstellen: die gleichen wie in einer "normalen Physiopraxis" ( müßte sie dann aus dem KH ausgegliedert werden?)
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@sabine963
na ja sabine,
ambulante Physio und EAP sind in meinen Augen schon zwei verschiedene Sachen ...
ich könnte mir auf die erste Frage vorstellen: die gleichen wie in einer "normalen Physiopraxis" ( müßte sie dann aus dem KH ausgegliedert werden?)
MfG
JürgenK ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
wo finde ich die Zulassungsvoraussetzungen und Einrichtungsvorgaben für eine ambulante Physiotherapie in Kliniken? Kann mir da jemand ein paar Tipps oder Hinweise geben? Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
Beste Grüße
Beate
In unserer Akutklinik planen wir, neben den bestehenden Leistungen auch eine ambulante Physiotherapie anzubieten. Dieses Angebot gab es in der Vergangenheit bereits, und wir möchten es nun wiederbeleben, um unseren Patienten eine umfassende Versorgung zu ermöglichen.
Es könnte sein, dass es für Kliniken spezielle Regelungen oder Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen ambulanten Bereichs gibt. Leider haben wir aktuell keine genauen Informationen, wo diese Regelungen einzusehen sind oder welche Schritte notwendig sind.
Falls ihr Hinweise oder Informationen zu relevanten Vorschriften oder Ansprechpartnern habt, würde ich mich über Infos sehr freuen.
LG
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Foka18 schrieb:
Vielleicht googelt ihr einfach andere Kliniken, in denen ambulante Physiotherapie statt findet und fragt dort nach? Zum Beispiel gibt es in Berlin diesbezüglich mehrere Häuser.
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Schippi schrieb:
Frag doch mal bei der ARGE nach!Die prüfen doch auch die Zulassungsvorraussetzungen in den Praxen!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Ein Krankenhaus ist keine Praxis! Da ist die ARGE nicht zuständig.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Es geht mir nicht um Zuständigkeit ,sondern um Einholen von Informationen!!Vieleicht kann die Arge dabei helfen wer zuständig ist!!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Dann eher die DKG.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij auch ein Tipp den man an AT weitergeben konnte!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Dann lese mal mein allererster Beitrag.
Kleiner Exkurs zur DKG: Heilmittelleistungen | Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
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Olaf Seifert schrieb:
Die Frage ist, wer die Praxis betreibt bzw. betreiben soll .Wenn die Klinik die Praxis betreibt, sind die Regelungen gültig, die zwischen Kostenträgern und Klinik vereinbart werden oder wurden. Wird die Praxis von einer Privatperson (outsourcing) betrieben werden müssen die rahmenvertraglichen Regelungen erfüllt werden, darüber hinaus sollten/müssen Vereinbarungen hinsichtlich der Versorgung von stationären Patienten getroffen werden.
Kleiner Exkurs zur DKG: Heilmittelleistungen | Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das habe ich,aber steht nicht explizit DKG
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi 🤦 Dann weißt du offensichtlich nicht welchen Organisation für die Krankenhäuser zuständig ist.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Nö warum soll ich das wissen!Ist für mich nicht relevant!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es geht nicht um eine EAP .
In unserer Akutklinik planen wir, neben den bestehenden Leistungen auch eine ambulante Physiotherapie anzubieten. Dieses Angebot gab es in der Vergangenheit bereits, und wir möchten es nun wiederbeleben, um unseren Patienten eine umfassende Versorgung zu ermöglichen.
Es könnte sein, dass es für Kliniken spezielle Regelungen oder Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen ambulanten Bereichs gibt. Leider haben wir aktuell keine genauen Informationen, wo diese Regelungen einzusehen sind oder welche Schritte notwendig sind.
Falls ihr Hinweise oder Informationen zu relevanten Vorschriften oder Ansprechpartnern habt, würde ich mich über Infos sehr freuen.
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die Klinik betreibt die Praxis , also keine privat Person
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nach SGB V § 124 Abs 5:
"(5) Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und ihnen vergleichbare Einrichtungen dürfen die in Absatz 1 genannten Heilmittel durch Personen abgeben, die die Voraussetzung nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen, wenn sie über eine Praxisausstattung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 verfügen. Einer Zulassung bedarf es nicht. Für die in Satz 1 genannten Einrichtungen gelten die nach § 125 Absatz 1 abgeschlossenen Verträge entsprechend, ohne dass es einer Anerkennung dieser Verträge bedarf."( § 124 SGB 5 - Einzelnorm )
Heisst, alle räumlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, der Arge muß ein fachl. Leiter benannt werden, die Therapeuten müssen bei der ARGE gemeldet sein und ihr braucht eine IK zur Abrechnung. Zur Info: Blankoverordnungen (Ergo und Physio) können nicht abgerechnet werden, sind extra ausgenommen.
Grüße Yo
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Yo schrieb:
Hallo AT,
nach SGB V § 124 Abs 5:
"(5) Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und ihnen vergleichbare Einrichtungen dürfen die in Absatz 1 genannten Heilmittel durch Personen abgeben, die die Voraussetzung nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen, wenn sie über eine Praxisausstattung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 verfügen. Einer Zulassung bedarf es nicht. Für die in Satz 1 genannten Einrichtungen gelten die nach § 125 Absatz 1 abgeschlossenen Verträge entsprechend, ohne dass es einer Anerkennung dieser Verträge bedarf."( § 124 SGB 5 - Einzelnorm )
Heisst, alle räumlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, der Arge muß ein fachl. Leiter benannt werden, die Therapeuten müssen bei der ARGE gemeldet sein und ihr braucht eine IK zur Abrechnung. Zur Info: Blankoverordnungen (Ergo und Physio) können nicht abgerechnet werden, sind extra ausgenommen.
Grüße Yo
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich danke dir für die Infos ,..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Yo hallo noch mal , dass die Blanko Verordnungen für Kliniken nicht gelten wo kann ich das nachlesen? Ich finde leider nichts 🤔Vielen Dank schon mal.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Par. 1 Abs. 5 des Vertrages zur Blanko-VO.
lg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke ,.. nur das ich es richtig verstanden habe , die Ärzte dürften im Krankenhaus keine Blanco VO ausstellen, jedoch wir in der physio Ambulanz dürfen diese Rezepte annehmen und behandeln?
lg
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Yep, insoweit die PT-Ambulanz für ambulanten Leistungen zugelassen ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dankeschön 🙏
VG
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Yo schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Da muss ich dir leider widersprechen, "(5) Leistungen nach diesem Vertrag dürfen nicht von Leistungserbringern nach § 124 Absatz 5 SGB V abgegeben werden." bedeutet, daß Klinik-Praxen die Leistungen nicht abgeben dürfen, was mir die ARGE auf tel. Rückfrage auch bestätigt hat. Klinikärzte können Blankverordnungen in Ambulanzsprechstunden ausstellen, dürfen aber keine Blankoverordnungen im Rahmen des Entlassmanagements ausstellen.
VG
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Yo Du hast recht. Hatte den falschen SGB V Paragraphen auf dem Schirm. Allerdings haben wir schon seit Jahre keine VO von Krankenhausärzte (außer Entlassmanegement) mehr gesehen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also ich meine die ambulante Physiotherapie,..
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