physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Landkreis Celle/Region Hannover

Die AKH Ambulant gGmbH ist eine
100%ige Tochtergesellschaft des
Allgemeinen Krankenhauses Celle mit
dem Anspruch, ihren Patienten eine
hochwertige therapeutische
Versorgung zu bieten.

Für unser Therapiezentrum AKH
Ambulant gGmbH suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.

Ihr Profil:

- Abgeschlossene Ausbildung zum
Physiotherapeuten
- Erste Berufserfahrung
wünschenswert
- Zusatzqualifikationen sind
wünschenswert
- Gute Kommun...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Absage 1. Termin

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Absage 1. Termin
Es gibt 25 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ynnoc
23.01.2019 21:57
Hallo an alle Kollegen, wie ist unsere rechtliche Handhabe bei kurzfristiger Absage zum 1. Termin, Hinweis auf unsere Geschäftsbedingungen und rechtzeitige Absagefrist erfolgte telefonisch bei der Terminvergabe.
Erklärt der Kunde sich automatisch mit unseren Bedingungen einverstanden, wenn er Termine mit uns macht?
Haben wir ein "Recht" auf Rechnungsstellung?

Freue mich über Rückmeldung!

Kollegiale Grüße
ynnoc
1

Gefällt mir

Hallo an alle Kollegen, wie ist unsere rechtliche Handhabe bei kurzfristiger Absage zum 1. Termin, Hinweis auf unsere Geschäftsbedingungen und rechtzeitige Absagefrist erfolgte telefonisch bei der Terminvergabe. Erklärt der Kunde sich automatisch mit unseren Bedingungen einverstanden, wenn er Termine mit uns macht? Haben wir ein "Recht" auf Rechnungsstellung? Freue mich über Rückmeldung! Kollegiale Grüße ynnoc
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ynnoc schrieb:

Hallo an alle Kollegen, wie ist unsere rechtliche Handhabe bei kurzfristiger Absage zum 1. Termin, Hinweis auf unsere Geschäftsbedingungen und rechtzeitige Absagefrist erfolgte telefonisch bei der Terminvergabe.
Erklärt der Kunde sich automatisch mit unseren Bedingungen einverstanden, wenn er Termine mit uns macht?
Haben wir ein "Recht" auf Rechnungsstellung?

Freue mich über Rückmeldung!

Kollegiale Grüße
ynnoc

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
23.01.2019 22:26
Im Zweifel schwierig zu beweisen...
IMHO bist Du i.d.R. den Patienten auch los, bevor s angefangen hat...

Kannste machen, ob s bezahlt wird bzw. gut ankommt ist so ne Sache, meine Meinung.

Kommt immer auf den Kontext an.
1

Gefällt mir

Im Zweifel schwierig zu beweisen... IMHO bist Du i.d.R. den Patienten auch los, bevor s angefangen hat... Kannste machen, ob s bezahlt wird bzw. gut ankommt ist so ne Sache, meine Meinung. Kommt immer auf den Kontext an.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
FFGG
24.01.2019 07:09
Nein, kein Recht in dem Sinne.
1

Gefällt mir

Nein, kein Recht in dem Sinne.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



FFGG schrieb:

Nein, kein Recht in dem Sinne.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ali schrieb:

Im Zweifel schwierig zu beweisen...
IMHO bist Du i.d.R. den Patienten auch los, bevor s angefangen hat...

Kannste machen, ob s bezahlt wird bzw. gut ankommt ist so ne Sache, meine Meinung.

Kommt immer auf den Kontext an.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
24.01.2019 08:01
Bei telefonischer Terminannahme wird dem Patienten mitgeteilt, das er mindestens 24 Stunden vorher absagen muss, wenn er den Termin nicht einhalten kann, wenn nicht wird ihm dieser in Rechnung gestellt.
Wir haben einen Din A6 Zettel erstellt, für telefonische Annahmen, auf dem alles vermerkt wird. Name, Adresse, Tel-Nummer, Problem, wann er Zeit hat, welche Therapieform, das ganze mit Datum des Anrufes.
Wenn der Pat zu kurzfristig absagt, wird eine Rechnung geschrieben. Wenn er gar nicht absagt, wird der Privatsatz in Rechnung gestellt und sofort alle weiteren Termine neu vergeben.
Bisher wurde immer bezahlt, manchmal auch etwas mehr (85,50 Euro plus) da der Anwalt ja auch sein Geld will, wenner eine Mahnung schreibt.
1

Gefällt mir

Bei telefonischer Terminannahme wird dem Patienten mitgeteilt, das er mindestens 24 Stunden vorher absagen muss, wenn er den Termin nicht einhalten kann, wenn nicht wird ihm dieser in Rechnung gestellt. Wir haben einen Din A6 Zettel erstellt, für telefonische Annahmen, auf dem alles vermerkt wird. Name, Adresse, Tel-Nummer, Problem, wann er Zeit hat, welche Therapieform, das ganze mit Datum des Anrufes. Wenn der Pat zu kurzfristig absagt, wird eine Rechnung geschrieben. Wenn er gar nicht absagt, wird der Privatsatz in Rechnung gestellt und sofort alle weiteren Termine neu vergeben. Bisher wurde immer bezahlt, manchmal auch etwas mehr (85,50 Euro plus) da der Anwalt ja auch sein Geld will, wenner eine Mahnung schreibt.
Gefällt mir
Alle 21 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
britta109
24.01.2019 08:17
Hallo Idefix,

ich bin beeindruckt, wieviel Zeit ihr am Telefon zur Verfügung habt.
Mit welcher Begründung konnte eurer Anwalt die Forderung durchdrücken, wenn ihr keine Unterschrift vom Patienten hat- und schon gar nicht zur Datenspeicherung?
Davon abgesehen, könntet ihr euer hausinternes Formular nach eigenem Gutdünken, auch nachträglich, ausfüllen. Was ich sagen will, ich stelle es mir für den Gegenanwalt als gefundenes Fressen vor.

Britta
1

Gefällt mir

Hallo Idefix, ich bin beeindruckt, wieviel Zeit ihr am Telefon zur Verfügung habt. Mit welcher Begründung konnte eurer Anwalt die Forderung durchdrücken, wenn ihr keine Unterschrift vom Patienten hat- und schon gar nicht zur Datenspeicherung? Davon abgesehen, könntet ihr euer hausinternes Formular nach eigenem Gutdünken, auch nachträglich, ausfüllen. Was ich sagen will, ich stelle es mir für den Gegenanwalt als gefundenes Fressen vor. Britta
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



britta109 schrieb:

Hallo Idefix,

ich bin beeindruckt, wieviel Zeit ihr am Telefon zur Verfügung habt.
Mit welcher Begründung konnte eurer Anwalt die Forderung durchdrücken, wenn ihr keine Unterschrift vom Patienten hat- und schon gar nicht zur Datenspeicherung?
Davon abgesehen, könntet ihr euer hausinternes Formular nach eigenem Gutdünken, auch nachträglich, ausfüllen. Was ich sagen will, ich stelle es mir für den Gegenanwalt als gefundenes Fressen vor.

Britta

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
24.01.2019 09:14
Hallo Britta, das Telefon macht die Rezikraft.
Aussage des Anwaltes, wenn der Pat einen Termin ausmacht,egal ob in der Praxis oder am Telefon ist er einen Vertrag eingegangen, den muss er erfüllen, wenn nicht, dann hat er die Kosten zu tragen.
1

Gefällt mir

Hallo Britta, das Telefon macht die Rezikraft. Aussage des Anwaltes, wenn der Pat einen Termin ausmacht,egal ob in der Praxis oder am Telefon ist er einen Vertrag eingegangen, den muss er erfüllen, wenn nicht, dann hat er die Kosten zu tragen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



idefix- schrieb:

Hallo Britta, das Telefon macht die Rezikraft.
Aussage des Anwaltes, wenn der Pat einen Termin ausmacht,egal ob in der Praxis oder am Telefon ist er einen Vertrag eingegangen, den muss er erfüllen, wenn nicht, dann hat er die Kosten zu tragen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
britta109
24.01.2019 09:19
Okay, so war es für mich früher auch. Seit geraumer Zeit gibt es nun die verbindliche DSGVO. Ihr erfasst eine Menge Daten....ich bin mir nicht sicher, ob der Angeklagte zu seinem Gunsten die Sachlage umdrehen kann.
1

Gefällt mir

Okay, so war es für mich früher auch. Seit geraumer Zeit gibt es nun die verbindliche DSGVO. Ihr erfasst eine Menge Daten....ich bin mir nicht sicher, ob der Angeklagte zu seinem Gunsten die Sachlage umdrehen kann.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



britta109 schrieb:

Okay, so war es für mich früher auch. Seit geraumer Zeit gibt es nun die verbindliche DSGVO. Ihr erfasst eine Menge Daten....ich bin mir nicht sicher, ob der Angeklagte zu seinem Gunsten die Sachlage umdrehen kann.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ynnoc
24.01.2019 09:24
Danke idefix für diese rechtliche Information, gibt es dazu Quelllen oder Paragraphen?
1

Gefällt mir

Danke idefix für diese rechtliche Information, gibt es dazu Quelllen oder Paragraphen?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ynnoc schrieb:

Danke idefix für diese rechtliche Information, gibt es dazu Quelllen oder Paragraphen?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
FFGG
24.01.2019 09:34
idefix- schrieb am 24.1.19 09:14:
Hallo Britta, das Telefon macht die Rezikraft.
Aussage des Anwaltes, wenn der Pat einen Termin ausmacht,egal ob in der Praxis oder am Telefon ist er einen Vertrag eingegangen, den muss er erfüllen, wenn nicht, dann hat er die Kosten zu tragen.


Das hätte ich gerne mal belegt............
1

Gefällt mir

[zitat]idefix- schrieb am 24.1.19 09:14: Hallo Britta, das Telefon macht die Rezikraft. Aussage des Anwaltes, wenn der Pat einen Termin ausmacht,egal ob in der Praxis oder am Telefon ist er einen Vertrag eingegangen, den muss er erfüllen, wenn nicht, dann hat er die Kosten zu tragen. [/zitat] Das hätte ich gerne mal belegt............
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



FFGG schrieb:

idefix- schrieb am 24.1.19 09:14:
Hallo Britta, das Telefon macht die Rezikraft.
Aussage des Anwaltes, wenn der Pat einen Termin ausmacht,egal ob in der Praxis oder am Telefon ist er einen Vertrag eingegangen, den muss er erfüllen, wenn nicht, dann hat er die Kosten zu tragen.


Das hätte ich gerne mal belegt............

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
24.01.2019 10:03
Sorry ich kann nur das wiedergeben, was mein Anwalt sagt. Ich habe keine Jura studiert.
Sollte es mal der Fall sein, das mein Anwalt falsch liegt und ich die Behandlung nicht in Rechnung stellen darf, dann wird es ab diesem Zeitpunkt keine telefonische Terminvereinbarung mehr geben, nur mehr direkt in der Praxis.

@ britta: das interne Papier mit den Info zum Patienten kann ich nachträglich schlecht ausfüllen, denn ich habe ja dann keine Daten beim Telefonat notiert.
1

Gefällt mir

Sorry ich kann nur das wiedergeben, was mein Anwalt sagt. Ich habe keine Jura studiert. Sollte es mal der Fall sein, das mein Anwalt falsch liegt und ich die Behandlung nicht in Rechnung stellen darf, dann wird es ab diesem Zeitpunkt keine telefonische Terminvereinbarung mehr geben, nur mehr direkt in der Praxis. @ britta: das interne Papier mit den Info zum Patienten kann ich nachträglich schlecht ausfüllen, denn ich habe ja dann keine Daten beim Telefonat notiert.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



idefix- schrieb:

Sorry ich kann nur das wiedergeben, was mein Anwalt sagt. Ich habe keine Jura studiert.
Sollte es mal der Fall sein, das mein Anwalt falsch liegt und ich die Behandlung nicht in Rechnung stellen darf, dann wird es ab diesem Zeitpunkt keine telefonische Terminvereinbarung mehr geben, nur mehr direkt in der Praxis.

@ britta: das interne Papier mit den Info zum Patienten kann ich nachträglich schlecht ausfüllen, denn ich habe ja dann keine Daten beim Telefonat notiert.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
VAUPE
24.01.2019 10:17
Der Anwalt hat insofern wohl recht, als das so ein mündlicher Vertrag zustande kommen kann.

Die Sache hat nur mindestens zwei Haken.
1. Die Beweisführung, was vertraglich (terminlich) vereinbart wurde ist später unmöglich
2. Du bist den Aufklärungspflichten als PI nicht ausreichend nachgekommen.

Damit ist nach meiner Auffassung der etwaige Vertrag unwirksam.
Meine Meinung dazu...….bin aber ebenfalls kein Anwalt!
1

Gefällt mir

Der Anwalt hat insofern wohl recht, als das so ein mündlicher Vertrag zustande kommen kann. Die Sache hat nur mindestens zwei Haken. 1. Die Beweisführung, was vertraglich (terminlich) vereinbart wurde ist später unmöglich 2. Du bist den Aufklärungspflichten als PI nicht ausreichend nachgekommen. Damit ist nach meiner Auffassung der etwaige Vertrag unwirksam. Meine Meinung dazu...….bin aber ebenfalls kein Anwalt!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



VAUPE schrieb:

Der Anwalt hat insofern wohl recht, als das so ein mündlicher Vertrag zustande kommen kann.

Die Sache hat nur mindestens zwei Haken.
1. Die Beweisführung, was vertraglich (terminlich) vereinbart wurde ist später unmöglich
2. Du bist den Aufklärungspflichten als PI nicht ausreichend nachgekommen.

Damit ist nach meiner Auffassung der etwaige Vertrag unwirksam.
Meine Meinung dazu...….bin aber ebenfalls kein Anwalt!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
britta109
24.01.2019 10:20
Exakt so habe ich es auch vermittelt bekommen.
1

Gefällt mir

Exakt so habe ich es auch vermittelt bekommen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



britta109 schrieb:

Exakt so habe ich es auch vermittelt bekommen.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Norbert Meyer
24.01.2019 10:27
wäret den Anfängen, der Pat. kommt nie wieder, aaaaabbeeeerrrr in den Ablauf kommt Ordnung und ein korrektes Verhalten spricht sich rum!
1

Gefällt mir

wäret den Anfängen, der Pat. kommt nie wieder, aaaaabbeeeerrrr in den Ablauf kommt Ordnung und ein korrektes Verhalten spricht sich rum!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Norbert Meyer schrieb:

wäret den Anfängen, der Pat. kommt nie wieder, aaaaabbeeeerrrr in den Ablauf kommt Ordnung und ein korrektes Verhalten spricht sich rum!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
24.01.2019 15:38
idefix- schrieb am 24.1.19 08:01:
Bei telefonischer Terminannahme wird dem Patienten mitgeteilt, das er mindestens 24 Stunden vorher absagen muss, wenn er den Termin nicht einhalten kann, wenn nicht wird ihm dieser in Rechnung gestellt.
Wir haben einen Din A6 Zettel erstellt, für telefonische Annahmen, auf dem alles vermerkt wird. Name, Adresse, Tel-Nummer, Problem, wann er Zeit hat, welche Therapieform, das ganze mit Datum des Anrufes.
Wenn der Pat zu kurzfristig absagt, wird eine Rechnung geschrieben. Wenn er gar nicht absagt, wird der Privatsatz in Rechnung gestellt und sofort alle weiteren Termine neu vergeben.
Bisher wurde immer bezahlt, manchmal auch etwas mehr (85,50 Euro plus) da der Anwalt ja auch sein Geld will, wenner eine Mahnung schreibt.


Aha... und wie willst Du beweisen, dass genau diese Person den Termin gemacht hat. Würde Dein Anwalt da von mir Geld haben wollen, würde ich laut lachen.
Bei mir werden diese Menschen sofort gesperrt und bekommen nie wieder irgendeinen Termin. Deshalb mache ich bei neuen Patienten auch nur einen einzigen Termin am Telefon... sonst nur persönlich mit Unterschrift unter die Anmeldung. Dieses Vorgehen schont meine Nerven und mein Zeitkontingent und das Risiko ist minimiert.
Aber... kann ja jeder so machen wie er/sie will.
2

Gefällt mir

• Eberhard
• don
[zitat]idefix- schrieb am 24.1.19 08:01: Bei telefonischer Terminannahme wird dem Patienten mitgeteilt, das er mindestens 24 Stunden vorher absagen muss, wenn er den Termin nicht einhalten kann, wenn nicht wird ihm dieser in Rechnung gestellt. Wir haben einen Din A6 Zettel erstellt, für telefonische Annahmen, auf dem alles vermerkt wird. Name, Adresse, Tel-Nummer, Problem, wann er Zeit hat, welche Therapieform, das ganze mit Datum des Anrufes. Wenn der Pat zu kurzfristig absagt, wird eine Rechnung geschrieben. Wenn er gar nicht absagt, wird der Privatsatz in Rechnung gestellt und sofort alle weiteren Termine neu vergeben. Bisher wurde immer bezahlt, manchmal auch etwas mehr (85,50 Euro plus) da der Anwalt ja auch sein Geld will, wenner eine Mahnung schreibt. [/zitat] Aha... und wie willst Du beweisen, dass genau diese Person den Termin gemacht hat. Würde Dein Anwalt da von mir Geld haben wollen, würde ich laut lachen. Bei mir werden diese Menschen sofort gesperrt und bekommen nie wieder irgendeinen Termin. Deshalb mache ich bei neuen Patienten auch nur einen einzigen Termin am Telefon... sonst nur persönlich mit Unterschrift unter die Anmeldung. Dieses Vorgehen schont meine Nerven und mein Zeitkontingent und das Risiko ist minimiert. Aber... kann ja jeder so machen wie er/sie will.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

idefix- schrieb am 24.1.19 08:01:
Bei telefonischer Terminannahme wird dem Patienten mitgeteilt, das er mindestens 24 Stunden vorher absagen muss, wenn er den Termin nicht einhalten kann, wenn nicht wird ihm dieser in Rechnung gestellt.
Wir haben einen Din A6 Zettel erstellt, für telefonische Annahmen, auf dem alles vermerkt wird. Name, Adresse, Tel-Nummer, Problem, wann er Zeit hat, welche Therapieform, das ganze mit Datum des Anrufes.
Wenn der Pat zu kurzfristig absagt, wird eine Rechnung geschrieben. Wenn er gar nicht absagt, wird der Privatsatz in Rechnung gestellt und sofort alle weiteren Termine neu vergeben.
Bisher wurde immer bezahlt, manchmal auch etwas mehr (85,50 Euro plus) da der Anwalt ja auch sein Geld will, wenner eine Mahnung schreibt.


Aha... und wie willst Du beweisen, dass genau diese Person den Termin gemacht hat. Würde Dein Anwalt da von mir Geld haben wollen, würde ich laut lachen.
Bei mir werden diese Menschen sofort gesperrt und bekommen nie wieder irgendeinen Termin. Deshalb mache ich bei neuen Patienten auch nur einen einzigen Termin am Telefon... sonst nur persönlich mit Unterschrift unter die Anmeldung. Dieses Vorgehen schont meine Nerven und mein Zeitkontingent und das Risiko ist minimiert.
Aber... kann ja jeder so machen wie er/sie will.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
24.01.2019 15:52
Na ja, das Spiel kann man jetzt ausreizen wie man will.
Der Patient kommt nicht wie ausgemacht um 14.oo Uhr sondern um 15.oo Uhr. Du sagst er hat seinen Termin versäumt, er behauptet aber er hat vor zwei Tagen den Termin telephonisch geändert und will jetzt behandelt werden.

Alles was man am Telefon ausmacht ist immer damit verbunden das siech Patienten oder mal auch der Pi ruasreden wollen um nichts zahlen zu müssen.
Eingewisses Maß an Vertrauen sollte man schon noch haben
1

Gefällt mir

Na ja, das Spiel kann man jetzt ausreizen wie man will. Der Patient kommt nicht wie ausgemacht um 14.oo Uhr sondern um 15.oo Uhr. Du sagst er hat seinen Termin versäumt, er behauptet aber er hat vor zwei Tagen den Termin telephonisch geändert und will jetzt behandelt werden. Alles was man am Telefon ausmacht ist immer damit verbunden das siech Patienten oder mal auch der Pi ruasreden wollen um nichts zahlen zu müssen. Eingewisses Maß an Vertrauen sollte man schon noch haben
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



idefix- schrieb:

Na ja, das Spiel kann man jetzt ausreizen wie man will.
Der Patient kommt nicht wie ausgemacht um 14.oo Uhr sondern um 15.oo Uhr. Du sagst er hat seinen Termin versäumt, er behauptet aber er hat vor zwei Tagen den Termin telephonisch geändert und will jetzt behandelt werden.

Alles was man am Telefon ausmacht ist immer damit verbunden das siech Patienten oder mal auch der Pi ruasreden wollen um nichts zahlen zu müssen.
Eingewisses Maß an Vertrauen sollte man schon noch haben

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
don
25.01.2019 14:04
Ich muss Wonderwoman recht eben, das mit dem RA kan man probieren vor Gericht dürfte es nahezu unmöglich sein recht zu bekommen!
1

Gefällt mir

Ich muss Wonderwoman recht eben, das mit dem RA kan man probieren vor Gericht dürfte es nahezu unmöglich sein recht zu bekommen!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



don schrieb:

Ich muss Wonderwoman recht eben, das mit dem RA kan man probieren vor Gericht dürfte es nahezu unmöglich sein recht zu bekommen!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ossi
27.01.2019 07:56
Und es geht doch! Ich hatte so einen Fall, Absage 1. Termin. Das ging dann bis zur Gerichtsverhandlung. Pat. hat sich bis zum Schluss quer gestellt, alles abgestritten und arrogant bis zum geht nicht mehr. Schlussendlich habe ich recht bekommen, hat den Pat dann mehrere hundert Euro gekosten und das wegen einen Termin.

Lösung: Notiert euch bei telefonischer Anmeldung so viele Angaben zur Person und zum Rezept als möglich, v. a. den Arzt der das Rezept ausgestellt hat, weil sowas kann man sich nicht aus dem Ärmel ziehen. Natürlich sagt ihr den Pat. auch die Begründung (Terminverbindlichkeit), warum ihr das alles braucht. Wenn der Pat. nicht mitmacht gibt's keinen Termin oder besser, er soll doch einfach in der Praxis vorbeikommen.

Nächster Punkt und der war der entscheidendste, die Termine macht grundsätzlich meine Praxishilfe, die hat dann vor Gericht den Status als Zeugin und kann alles belegen, der Pat. hatte keine Zeugen, so einfach war das. Außerdem können wir belegen, dass bei uns der Vorgang der telefonischen Terminvergabe standardisiert ist und dokumentiert wird.
1

Gefällt mir

• ali
Und es geht doch! Ich hatte so einen Fall, Absage 1. Termin. Das ging dann bis zur Gerichtsverhandlung. Pat. hat sich bis zum Schluss quer gestellt, alles abgestritten und arrogant bis zum geht nicht mehr. Schlussendlich habe ich recht bekommen, hat den Pat dann mehrere hundert Euro gekosten und das wegen einen Termin. Lösung: Notiert euch bei telefonischer Anmeldung so viele Angaben zur Person und zum Rezept als möglich, v. a. den Arzt der das Rezept ausgestellt hat, weil sowas kann man sich nicht aus dem Ärmel ziehen. Natürlich sagt ihr den Pat. auch die Begründung (Terminverbindlichkeit), warum ihr das alles braucht. Wenn der Pat. nicht mitmacht gibt's keinen Termin oder besser, er soll doch einfach in der Praxis vorbeikommen. Nächster Punkt und der war der entscheidendste, die Termine macht grundsätzlich meine Praxishilfe, die hat dann vor Gericht den Status als Zeugin und kann alles belegen, der Pat. hatte keine Zeugen, so einfach war das. Außerdem können wir belegen, dass bei uns der Vorgang der telefonischen Terminvergabe standardisiert ist und dokumentiert wird.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ossi schrieb:

Und es geht doch! Ich hatte so einen Fall, Absage 1. Termin. Das ging dann bis zur Gerichtsverhandlung. Pat. hat sich bis zum Schluss quer gestellt, alles abgestritten und arrogant bis zum geht nicht mehr. Schlussendlich habe ich recht bekommen, hat den Pat dann mehrere hundert Euro gekosten und das wegen einen Termin.

Lösung: Notiert euch bei telefonischer Anmeldung so viele Angaben zur Person und zum Rezept als möglich, v. a. den Arzt der das Rezept ausgestellt hat, weil sowas kann man sich nicht aus dem Ärmel ziehen. Natürlich sagt ihr den Pat. auch die Begründung (Terminverbindlichkeit), warum ihr das alles braucht. Wenn der Pat. nicht mitmacht gibt's keinen Termin oder besser, er soll doch einfach in der Praxis vorbeikommen.

Nächster Punkt und der war der entscheidendste, die Termine macht grundsätzlich meine Praxishilfe, die hat dann vor Gericht den Status als Zeugin und kann alles belegen, der Pat. hatte keine Zeugen, so einfach war das. Außerdem können wir belegen, dass bei uns der Vorgang der telefonischen Terminvergabe standardisiert ist und dokumentiert wird.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
VAUPE
27.01.2019 13:25
Glückwunsch Ossi!
Da war der Rechtsbeistand des "Angeklagten" aber ganz schwer auf Zack...……. :yum:
1

Gefällt mir

Glückwunsch Ossi! Da war der Rechtsbeistand des "Angeklagten" aber ganz schwer auf Zack...……. :yum:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



VAUPE schrieb:

Glückwunsch Ossi!
Da war der Rechtsbeistand des "Angeklagten" aber ganz schwer auf Zack...……. :yum:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
don
28.01.2019 13:48
Glückwunsch dazu! Im Ernst das ist ganz toll aber ich für meinen Teil habe weder die Zeit noch die Muße diesen Weg zu gehen. Ich ärgere mich zwar jedes mal wenn dieser Pat. dann wirklich nicht kommt aber das geschieht sehr selten. Meist kommen sie dann doch und dürfen vor Behandlungsbeginn den nicht abgesagten Termin in Bar bezahlen, vor Beginn der Therapie.
1

Gefällt mir

Glückwunsch dazu! Im Ernst das ist ganz toll aber ich für meinen Teil habe weder die Zeit noch die Muße diesen Weg zu gehen. Ich ärgere mich zwar jedes mal wenn dieser Pat. dann wirklich nicht kommt aber das geschieht sehr selten. Meist kommen sie dann doch und dürfen vor Behandlungsbeginn den nicht abgesagten Termin in Bar bezahlen, vor Beginn der Therapie.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



don schrieb:

Glückwunsch dazu! Im Ernst das ist ganz toll aber ich für meinen Teil habe weder die Zeit noch die Muße diesen Weg zu gehen. Ich ärgere mich zwar jedes mal wenn dieser Pat. dann wirklich nicht kommt aber das geschieht sehr selten. Meist kommen sie dann doch und dürfen vor Behandlungsbeginn den nicht abgesagten Termin in Bar bezahlen, vor Beginn der Therapie.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ossi
28.01.2019 14:38
Aufwand habe ich damit null. Rechnungsstellung und Zahlungserinnerung macht meine Praxishilfe, das gerichtliche Mahnverfahren usw. macht mein Anwalt.

Durchschnittlich habe ich zwei kurzfristige Absagen bzw. unentschuldigtes Fernbleiben am Tag. Da kann sich jeder ausrechnen was da an Ausfallskosten im Jahr zusammenkommen. Und das lass ich nicht auf mir sitzen.
1

Gefällt mir

• idefix-
Aufwand habe ich damit null. Rechnungsstellung und Zahlungserinnerung macht meine Praxishilfe, das gerichtliche Mahnverfahren usw. macht mein Anwalt. Durchschnittlich habe ich zwei kurzfristige Absagen bzw. unentschuldigtes Fernbleiben am Tag. Da kann sich jeder ausrechnen was da an Ausfallskosten im Jahr zusammenkommen. Und das lass ich nicht auf mir sitzen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ossi schrieb:

Aufwand habe ich damit null. Rechnungsstellung und Zahlungserinnerung macht meine Praxishilfe, das gerichtliche Mahnverfahren usw. macht mein Anwalt.

Durchschnittlich habe ich zwei kurzfristige Absagen bzw. unentschuldigtes Fernbleiben am Tag. Da kann sich jeder ausrechnen was da an Ausfallskosten im Jahr zusammenkommen. Und das lass ich nicht auf mir sitzen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
VAUPE
28.01.2019 15:34
Das verstehe ich ja Ossi auch, aber ich behaupte (befürchte) mal, dass ein wirklich ausgeschlafener gegnerischer Anwalt das Ding anders ausgehen lässt...….
1

Gefällt mir

Das verstehe ich ja Ossi auch, aber ich behaupte (befürchte) mal, dass ein wirklich ausgeschlafener gegnerischer Anwalt das Ding anders ausgehen lässt...….
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



VAUPE schrieb:

Das verstehe ich ja Ossi auch, aber ich behaupte (befürchte) mal, dass ein wirklich ausgeschlafener gegnerischer Anwalt das Ding anders ausgehen lässt...….

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
28.01.2019 15:45
@ Ossi,

ganau, das Jahr hat absolut bescheiden begonnen, in den letzten drei Wochen 42 nicht abgesagte Termine :scream:. Mein Anwalt hat Hochkonjunktur. Inzwischen vergebe ich den nächsten Termin an andere Patienten. Neuanmeldungen werden komplett rausgestrichen und neu vergeben.

Abschuß heute. 10x KG Termine (Beginn am 14.02. da der Herr erst ab 18.oo Uhr kann). Dann auch noch das Rezept wieder mitgenommen, meine Rezi angemacht als sie es ihm nicht geben wollte. Fazit: Termine sofort rausgenommen.
1

Gefällt mir

@ Ossi, ganau, das Jahr hat absolut bescheiden begonnen, in den letzten drei Wochen 42 nicht abgesagte Termine :scream:. Mein Anwalt hat Hochkonjunktur. Inzwischen vergebe ich den nächsten Termin an andere Patienten. Neuanmeldungen werden komplett rausgestrichen und neu vergeben. Abschuß heute. 10x KG Termine (Beginn am 14.02. da der Herr erst ab 18.oo Uhr kann). Dann auch noch das Rezept wieder mitgenommen, meine Rezi angemacht als sie es ihm nicht geben wollte. Fazit: Termine sofort rausgenommen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



idefix- schrieb:

@ Ossi,

ganau, das Jahr hat absolut bescheiden begonnen, in den letzten drei Wochen 42 nicht abgesagte Termine :scream:. Mein Anwalt hat Hochkonjunktur. Inzwischen vergebe ich den nächsten Termin an andere Patienten. Neuanmeldungen werden komplett rausgestrichen und neu vergeben.

Abschuß heute. 10x KG Termine (Beginn am 14.02. da der Herr erst ab 18.oo Uhr kann). Dann auch noch das Rezept wieder mitgenommen, meine Rezi angemacht als sie es ihm nicht geben wollte. Fazit: Termine sofort rausgenommen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
28.01.2019 15:47
Dabb soll sich bitte ein anderer Kollege mit solchen Patienten rumärgern. Ich lass eintreiben.
1

Gefällt mir

Dabb soll sich bitte ein anderer Kollege mit solchen Patienten rumärgern. Ich lass eintreiben.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



idefix- schrieb:

Dabb soll sich bitte ein anderer Kollege mit solchen Patienten rumärgern. Ich lass eintreiben.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
don
29.01.2019 00:25
Wenn ich das alles so lese ist es beruhigend zu wissen das es nicht mir alleine so geht... DIe nicht abgesagten Termine sind echt nervig. Bei mir bekommen auch alle nicht abgesagten eine Ausfallrechnung. Bei bestehenden Patienten klappt das ganz gut. Diejenigen die den ersten Termin der telefonisch gemacht wurde nicht annehmen verbuche ich als "Pech gehabt". Das sind zwischen 0-4 Terminen im Monat. Und hier ist es eben so das ich mir nicht einmal die Arbeit der Weiterleitung an meinen RA machen will. Der Ausgang bis hin zu einem Verfahren ist viel zu Wage, bekommt man nicht recht wirds richitg teuer, dann nehme ich lieber 0-100€ Verlust in Kauf.
1

Gefällt mir

Wenn ich das alles so lese ist es beruhigend zu wissen das es nicht mir alleine so geht... DIe nicht abgesagten Termine sind echt nervig. Bei mir bekommen auch alle nicht abgesagten eine Ausfallrechnung. Bei bestehenden Patienten klappt das ganz gut. Diejenigen die den ersten Termin der telefonisch gemacht wurde nicht annehmen verbuche ich als "Pech gehabt". Das sind zwischen 0-4 Terminen im Monat. Und hier ist es eben so das ich mir nicht einmal die Arbeit der Weiterleitung an meinen RA machen will. Der Ausgang bis hin zu einem Verfahren ist viel zu Wage, bekommt man nicht recht wirds richitg teuer, dann nehme ich lieber 0-100€ Verlust in Kauf.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



don schrieb:

Wenn ich das alles so lese ist es beruhigend zu wissen das es nicht mir alleine so geht... DIe nicht abgesagten Termine sind echt nervig. Bei mir bekommen auch alle nicht abgesagten eine Ausfallrechnung. Bei bestehenden Patienten klappt das ganz gut. Diejenigen die den ersten Termin der telefonisch gemacht wurde nicht annehmen verbuche ich als "Pech gehabt". Das sind zwischen 0-4 Terminen im Monat. Und hier ist es eben so das ich mir nicht einmal die Arbeit der Weiterleitung an meinen RA machen will. Der Ausgang bis hin zu einem Verfahren ist viel zu Wage, bekommt man nicht recht wirds richitg teuer, dann nehme ich lieber 0-100€ Verlust in Kauf.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Norbert Meyer
29.01.2019 17:14
Hilfreich zwecks Erfassung dieser unsicheren Kandidaten ist der Vermerk in meiner Software mit Telefon Nummer Erkennung !

das Kürzel "uew" unentschuldig weggeblieben hat sich bewährt zur besseren Übersicht wer vor mir steht.
2

Gefällt mir

• ali
• don
Hilfreich zwecks Erfassung dieser unsicheren Kandidaten ist der Vermerk in meiner Software mit Telefon Nummer Erkennung ! das Kürzel [b]"uew[/b]" unentschuldig weggeblieben hat sich bewährt zur besseren Übersicht wer vor mir steht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Norbert Meyer schrieb:

Hilfreich zwecks Erfassung dieser unsicheren Kandidaten ist der Vermerk in meiner Software mit Telefon Nummer Erkennung !

das Kürzel "uew" unentschuldig weggeblieben hat sich bewährt zur besseren Übersicht wer vor mir steht.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

idefix- schrieb:

Bei telefonischer Terminannahme wird dem Patienten mitgeteilt, das er mindestens 24 Stunden vorher absagen muss, wenn er den Termin nicht einhalten kann, wenn nicht wird ihm dieser in Rechnung gestellt.
Wir haben einen Din A6 Zettel erstellt, für telefonische Annahmen, auf dem alles vermerkt wird. Name, Adresse, Tel-Nummer, Problem, wann er Zeit hat, welche Therapieform, das ganze mit Datum des Anrufes.
Wenn der Pat zu kurzfristig absagt, wird eine Rechnung geschrieben. Wenn er gar nicht absagt, wird der Privatsatz in Rechnung gestellt und sofort alle weiteren Termine neu vergeben.
Bisher wurde immer bezahlt, manchmal auch etwas mehr (85,50 Euro plus) da der Anwalt ja auch sein Geld will, wenner eine Mahnung schreibt.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Absage 1. Termin

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns