für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 30 –
35 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 30 –
35 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Was kann einen AN rechtlich passieren, wenn er Behandlungen ohne Zertifikat durchführt?
Besonderheit: Er unterschreibt mit eigenem Namen als Leistungserbringer.
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Gegenüber den Kassen bist Du als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer vertragrechtlich nicht in der Pflicht, da Du mit denen keine vertragliche Vereinbarung hast. Dafür steht die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber und ggf. Ihre bzw. seine fachliche Leitung grade.
Das so etwas nicht schlau und auch ethisch nicht in Ordnung ist, versteht sich von selbst, wenn man bei Verstand ist. Da hat @bundy007 alles wesentliche gesagt. Ansonsten der Hinweis dass eine Rechtsberatung Sache von Rechtsanwälten ist und ich hier nur meine Meinung ohne Gewähr geäußert habe.
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Shakespeare schrieb:
Wenn Du wissentlich eine Leistung erbringst, für die Du über keine ausreichende Qualifikation verfügst, musst Du dafür grade stehen, wenn daraus ein Nachteil oder Schaden entsteht. Es ist dann wohl Entscheidung eines Gerichtes zu beurteilen, inwieweit Therapeut oder Therapeutin Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder ob aus der Behandlung tatsächlich ein Nachteil oder sogar Schaden entstanden ist. Voraussetzung ist also, dass betr. Patientin oder Patient diesbezüglich für sich ein Problem sieht und das rechtlich klären will. Hängt sicherlich auch davon ab, ob Du mit Wissen oder auf Anweisung des Arbeitgeber gehandelt hast. Dem gegenüber bist Du ja grundsätzlich weisunggebunden (Arbeitsrecht). Da wäre dann ggf. ein Konflikt für Dich.
Gegenüber den Kassen bist Du als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer vertragrechtlich nicht in der Pflicht, da Du mit denen keine vertragliche Vereinbarung hast. Dafür steht die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber und ggf. Ihre bzw. seine fachliche Leitung grade.
Das so etwas nicht schlau und auch ethisch nicht in Ordnung ist, versteht sich von selbst, wenn man bei Verstand ist. Da hat @bundy007 alles wesentliche gesagt. Ansonsten der Hinweis dass eine Rechtsberatung Sache von Rechtsanwälten ist und ich hier nur meine Meinung ohne Gewähr geäußert habe.
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a schubart schrieb:
Aber dann wäre er ja dämlich zu unterschreiben wenn das Zertifikat nicht vorhanden ist . Das würde doch keiner machen. Die Zertifikate sind doch registriert… klingt merkwürdig
*
Rechtsprechung | Aktuelles BFH-Urteil: Gewerbesteuer droht bald auch Physiotherapeuten
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mark760 schrieb:
Die allermeisten Praxen haben kein Gewerbe angemeldet. Damit ist der Praxisinhaber verpflichtet jeder Behandlung „seinen Stempel"* zu geben. Das beinhaltet natürlich die Kontrolle jeder (!) Verordnung mit entsprechender Einteilung der berechtigten Therapeuten. Egal wer unterschreibt, der zugelassene Leistungserbringer (PI) ist verantwortlich und riskiert seine Zulassung zu verlieren mit nachfolgenden Retaxierungen.
*
Rechtsprechung | Aktuelles BFH-Urteil: Gewerbesteuer droht bald auch Physiotherapeuten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Schwarmwissende,
Was kann einen AN rechtlich passieren, wenn er Behandlungen ohne Zertifikat durchführt?
Besonderheit: Er unterschreibt mit eigenem Namen als Leistungserbringer.
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bundy007 schrieb:
das schlimme ist, ich kann mir tatsächlich sogar vorstellen, dass jemand so dumm ist, für eine behandlung zu unterschreiben, die er nicht mal durchführen darf. ich hoffe stark für dich, dass du nicht derjenige bist.
Bitte lass dich rechtlich beraten!
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USpre schrieb:
Auf jeden Fall fällt das schon in den Bereich des Strafrechtes.
Bitte lass dich rechtlich beraten!
* „Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers
Mit dem Praxisstempel und der Unterschrift eines berechtigten Mitarbeiters der Praxis bestätigt der zugelassene Leistungserbringer die Einhaltung des Rahmenvertrags und die Richtigkeit der Informationen, die auf der Verordnung angegeben sind."
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Und das macht derjenige der abrechnet, bei uns zum Beispiel ein Mitarbeiter von Empfang.
Aber nichtsdestotrotz würde ich keine Behandlung durchführen für die ich nicht zertifiziert bin.
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Ahn schrieb:
Ganz genau, der Leistungserbringer muss nicht unterschreiben. Bei der Abrechnung setzt du dein Kürzel in den Praxisstempel, auf der zweiten Seite im Feld unten rechts.
Und das macht derjenige der abrechnet, bei uns zum Beispiel ein Mitarbeiter von Empfang.
Aber nichtsdestotrotz würde ich keine Behandlung durchführen für die ich nicht zertifiziert bin.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
kann weg.
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mark760 schrieb:
Die Verordnung unterschreibt der zugelassene Leistungserbringer bzw. eine Person in seinem Auftrag*. Das Behandlerkürzel in der Spalte Leistungserbringer muss bisher nur von den Logopäden ausgefüllt werden, und da gibt es diese Zertifikatsbesonderheit nicht.
* „Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers
Mit dem Praxisstempel und der Unterschrift eines berechtigten Mitarbeiters der Praxis bestätigt der zugelassene Leistungserbringer die Einhaltung des Rahmenvertrags und die Richtigkeit der Informationen, die auf der Verordnung angegeben sind."
Ist ein Vergehen, also eine minderschwere Straftat.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie sollte sich ein AN verhalten ohne seine berufliche Situation als AN auf der einen Seite zu riskieren und sich dennoch nicht strafbar zu machen?
wollte dein chef, dass du unterschreibst? eigentlich kann er das ja nicht, weil es ja offensichtlicher betrug ist. warum also hast du überhaupt unterschrieben?
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bundy007 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
wollte dein chef, dass du unterschreibst? eigentlich kann er das ja nicht, weil es ja offensichtlicher betrug ist. warum also hast du überhaupt unterschrieben?
Wir haben z.b. auf einem Blatt alle wichtigen Infos zusammengefasst, welcher Therapeut kann welche Behandlung, wie sind die Behandlungszeiten, Fristen,...
Das bekommt jeder neue in die Hand.
Sprech das auf jeden Fall bei deinem Chef an.
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Ahn schrieb:
@Anonymer Teilnehmer wer macht bei euch die Terminplanung? Vielleicht wusste derjenige ja nicht wer welche Zertifizierung hat?
Wir haben z.b. auf einem Blatt alle wichtigen Infos zusammengefasst, welcher Therapeut kann welche Behandlung, wie sind die Behandlungszeiten, Fristen,...
Das bekommt jeder neue in die Hand.
Sprech das auf jeden Fall bei deinem Chef an.
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Sarah Gerbert schrieb:
Mann Leute. Trollthread von AT. jetzt laßt doch mal gut sein.
möglich, aber eben genau so gut möglich, dass jemand so clever ist und das tatsächlich macht.
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bundy007 schrieb:
@Sarah Gerbert
möglich, aber eben genau so gut möglich, dass jemand so clever ist und das tatsächlich macht.
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mark760 schrieb:
Noch keine Praxis erlebt in der die „Poolzertifikate" nicht lustig von allen genutzt werden. Warum wohl haben sich die Verbände so gegen das Behandlerkürzel gewehrt?
Die Unterstellung, dass die Verbände stillschweigend Fehlverhalten dulden bzw. sogar fördern würden ist saudummes Geschreibe.
Ganz im Gegenteil wird mit Nachdruck von unserem Verband (PD) darauf hingewiesen, dass solches Verhalten strafbar ist!
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mbone schrieb:
@mark760
mark760 schrieb am 17.10.2021 15:44 Uhr:Noch keine Praxis erlebt in der die „Poolzertifikate" nicht lustig von allen genutzt werden. Warum wohl haben sich die Verbände so gegen das Behandlerkürzel gewehrt?
Die Unterstellung, dass die Verbände stillschweigend Fehlverhalten dulden bzw. sogar fördern würden ist saudummes Geschreibe.
Ganz im Gegenteil wird mit Nachdruck von unserem Verband (PD) darauf hingewiesen, dass solches Verhalten strafbar ist!
Aber trotzdem darf ich das nicht. Da mein Kollege die FB hat, wird alles über ihn abgerechnet.
Es werden dauernd Termine wieder angehängt, die versäumt wurden, mal mit, mal ohne Unterschrift, Privatpatienten bekommen nur die Beihilfepreise berechnet.. Kein Wunder, dass ich so wenig verdiene.
Ich suche schon nach Räumen, um mich selbstständig zu machen, also bitte da keine Häme.
Ach, ich hatte mich abgemeldet, um anonym zu posten. Hat nicht geklappt, ist jetzt auch egal.
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pt ani schrieb:
Aber es wird immer praktiziert! In meiner Praxis (ich bin AN) mache ich Neuro, obwohl ich kein Zertifikat habe (ich hatte eine sehr gute PT-Schule mit Bobath-Therapeutin und habe viele Jahre im KH mit Schlaganfallpatienten gearbeitet, von der Intensivstation über Frühreha bis zu späteren Stadien und fühle mich da sehr sicher!).
Aber trotzdem darf ich das nicht. Da mein Kollege die FB hat, wird alles über ihn abgerechnet.
Es werden dauernd Termine wieder angehängt, die versäumt wurden, mal mit, mal ohne Unterschrift, Privatpatienten bekommen nur die Beihilfepreise berechnet.. Kein Wunder, dass ich so wenig verdiene.
Ich suche schon nach Räumen, um mich selbstständig zu machen, also bitte da keine Häme.
Ach, ich hatte mich abgemeldet, um anonym zu posten. Hat nicht geklappt, ist jetzt auch egal.
Dass diese Dinge gemacht werden steht außer Frage.
Hier wurde aber unterstellt, dass die Verbände so etwas stillschweigend billigen - und das ist eine verlogene Unterstellung.
Wer den Justitiar von PD BW schon mal dazu gehört hat wird wohl die Finger von solchen Praktiken lassen.
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mbone schrieb:
@pt ani
Dass diese Dinge gemacht werden steht außer Frage.
Hier wurde aber unterstellt, dass die Verbände so etwas stillschweigend billigen - und das ist eine verlogene Unterstellung.
Wer den Justitiar von PD BW schon mal dazu gehört hat wird wohl die Finger von solchen Praktiken lassen.
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pt ani schrieb:
Ach, ok. Da habe ich wohl nicht genau genug lesen..
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Bernie schrieb:
§ 263 StGB, bzw die Beihilfe (§ 27 StGB) dazu......
Ist ein Vergehen, also eine minderschwere Straftat.
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