Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
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Meine letzte Physiopraxis wollte meinen Eigenanteil in dreistelliger Höhe zu Behandlungsbeginn kassieren, obwohl nur die Hälfte der verordneten Behandlungseinheiten terminiert und ein entsprechender Rezeptabbruch vereinbart waren (aufgrund eines bevorstehenden mehrwöchigen stationären Aufenthaltes wg. einer anderen Erkrankung, was patientenseitig auch entsprechend kommuniziert worden war).
Dennoch beharrte die Praxis auf ihrer Abrechnungdmodalität, die sie der Patientin zudem nicht vorab mitgeteilt hatte, sondern erst auf deren erstaunte Nachfrage nach Rechnungserhalt nach Rezeptanbruch.
Die RG wurde ihr nachhause geschickt, das Datum des Poststempels entsprach dem genannten Zahlungsziel der RG, lag also bereits in der Vergangenheit.
Die Patientin kontaktierte daraufhin (neben ihrer Physiopraxis) einen ihr privat bekannten Ergotherapeuten (Praxisinhaber), der ihr mitteilte, er würde dies seit ca. 2 J. ebenso handhaben (Vorkasse) aufgrund eines Rundschreibens, in dem die (Ergo-)Praxen dazu gesetzlich verpflichtet würden. Er kommuniziere dies seinen Patient*innen allerdings transparent vor Behandlungsstart/Rezeptanbruch und wisse nicht, ob Physiopraxen dazu ebenfalls gesetzlich verpflichtet worden seien.
Meine vorherigen Physiopraxen haben dies nicht so gehandhabt und müssten sich demzufolge gesetzeswidrig verhalten haben, was ich mir nur schwer vorstellen kann. Hier wurde die RG zum jew. Ende der geleisteten BE direkt in der Praxis gestellt und patientenseitig beglichen.
Kann mir jemand verlässlich Auskunft darüber geben, ob eine solche gesetzliche Abrechnungsverpflichtung existiert?
Vielen Dank vorab.
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Ann1 schrieb:
.
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Problem beschreiben
MissMarple schrieb:
Ich schreibe als Patientin (Chronikerin, hereditäres Lymphödem). Vom Facharzt erhalte ich quartalsweise Langzeitverordnungen MLD 24x 60 min 1-2x/Wo. Ganzkörperbehandlung.
Meine letzte Physiopraxis wollte meinen Eigenanteil in dreistelliger Höhe zu Behandlungsbeginn kassieren, obwohl nur die Hälfte der verordneten Behandlungseinheiten terminiert und ein entsprechender Rezeptabbruch vereinbart waren (aufgrund eines bevorstehenden mehrwöchigen stationären Aufenthaltes wg. einer anderen Erkrankung, was patientenseitig auch entsprechend kommuniziert worden war).
Dennoch beharrte die Praxis auf ihrer Abrechnungdmodalität, die sie der Patientin zudem nicht vorab mitgeteilt hatte, sondern erst auf deren erstaunte Nachfrage nach Rechnungserhalt nach Rezeptanbruch.
Die RG wurde ihr nachhause geschickt, das Datum des Poststempels entsprach dem genannten Zahlungsziel der RG, lag also bereits in der Vergangenheit.
Die Patientin kontaktierte daraufhin (neben ihrer Physiopraxis) einen ihr privat bekannten Ergotherapeuten (Praxisinhaber), der ihr mitteilte, er würde dies seit ca. 2 J. ebenso handhaben (Vorkasse) aufgrund eines Rundschreibens, in dem die (Ergo-)Praxen dazu gesetzlich verpflichtet würden. Er kommuniziere dies seinen Patient*innen allerdings transparent vor Behandlungsstart/Rezeptanbruch und wisse nicht, ob Physiopraxen dazu ebenfalls gesetzlich verpflichtet worden seien.
Meine vorherigen Physiopraxen haben dies nicht so gehandhabt und müssten sich demzufolge gesetzeswidrig verhalten haben, was ich mir nur schwer vorstellen kann. Hier wurde die RG zum jew. Ende der geleisteten BE direkt in der Praxis gestellt und patientenseitig beglichen.
Kann mir jemand verlässlich Auskunft darüber geben, ob eine solche gesetzliche Abrechnungsverpflichtung existiert?
Vielen Dank vorab.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass wir die Zuzahlung im Namen der Krankenkasse inkassieren. Und das wir dafür nicht bezahlt werden. Somit ist es unsinnig bei jeder BE zu kassieren. Wir treibt schon freiwillig seinen Bürokratieaufwand in die Höhe?
[...]
Auch wir kassieren den vollen Betrag bei der ersten Behandlung. Hier wird beim Terminieren auch auf hingewiesen. Kann der Patient das nicht, dann gibt es bei der 2. Behandlung eine Eigenanteilsrechnung mit 14-tägiger Zahlungsfrist. Zahlt der Patient auch diese nicht, dann ist die Kasse weiter für das Inkasso verantwortlich.
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Sarah Gerbert schrieb:
Aber die Patientin schreibt doch ausdrücklich vom Behandlungsabbruch? Da ist doch nicht die volle Rezeptgebühr fällig.
bei vorzeitigem Behandlungsabbruch) sind von diesem an die Versicherte oder
den Versicherten zurück zu erstatten; der oder dem Versicherten wird nach Rückgabe der ursprünglich ausgestellten Quittung eine neue Quittung ausgestellt.
@MissMarple
Im Übrigen ist hier die Frage, ob überhaupt abgebrochen werden muss? Schließlich ist die VO 6 Monate (ab 1. Behandlungsdatum) gültig und kann wegen KH- Aufenthalt einfach unterbrochen werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sarah Gerbert Das regelt Absatz 5.
Vom zugelassenen Leistungserbringer zu viel eingezogene Zuzahlungen (z. B. Formal macht die Praxis alles richtig. Ob man das patientenfreundlicher gestalten kann, steht auf einem anderen Blatt Papier.
bei vorzeitigem Behandlungsabbruch) sind von diesem an die Versicherte oder
den Versicherten zurück zu erstatten; der oder dem Versicherten wird nach Rückgabe der ursprünglich ausgestellten Quittung eine neue Quittung ausgestellt.
@MissMarple
Im Übrigen ist hier die Frage, ob überhaupt abgebrochen werden muss? Schließlich ist die VO 6 Monate (ab 1. Behandlungsdatum) gültig und kann wegen KH- Aufenthalt einfach unterbrochen werden.
Muss also schon div. ausprobiert haben ...naja,wahrscheinlisch keine einfache Pat.
Wenn der Beitrag überhaubt mal stimmt.Ich würde meine Kasse kontaktieren als irgendein Forum,kann mich aber auch täuschen.
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Michael Woelky schrieb:
Liest sich schon etwas komisch....-z.Bsp. meine vorherigen Praxen etc.etc.
Muss also schon div. ausprobiert haben ...naja,wahrscheinlisch keine einfache Pat.
Wenn der Beitrag überhaubt mal stimmt.Ich würde meine Kasse kontaktieren als irgendein Forum,kann mich aber auch täuschen.
Was bedeutet "Fälligkeit"?
Wenn der volle Betrag zu Behandlungsbeginn "fällig" wird, muss er dann *zwangsläufig auch unmittelbar in Rechnung gestellt werden*?
Das hatten die Physiopraxen, in denen ich zuvor in Behandlung gewesen bin, nicht getan.
Daraus schließe ich, dass es im Ermessen der jew. Praxis liegt, wie sie das handhabt, richtig? (Wahrscheinlich ist das mit "Patientenfreundlichkeit" gemeint gewesen...? Bzw. ist es Ausdruck der jew. praxisinternen betriebswirtschaftlichen Abläufe...?)
Zahlungsziel/Frist:
14 Tage finde ich sehr angemessen. Hier lag wie gesagt das (ohnehin sehr kurz gesetzte) Zahlungsziel bei Rechnungserhalt mehrere Tage in der Vergangenheit. Ob die Praxis damit formal korrekt gehandelt hat, wage ich zu bezweifeln (zumal auch andere formale Rechnungsbestandteile fehlten).
Eine Aufklärung über die Abrechnung erfolgte *nach Rechnungserhalt* auf meine Nachfrage. Auch dieses Vorgehen ist imho formal inkorrekt, da sie vorher statt nachträglich auf Nachfrage hätte erfolgen müssen.
Leider war auch die Behandlungsdurchführung formal inkorrekt und mangelhaft (die Therapeutin konnte altersbedingt nur noch sitzend lymphen und belächelte die Therapieempfehlung, die ich aus der zuvor absolvierten 5wöchigen stationären Entstauungsphase vorlegte, erwähnte dann im späteren Behandlungsverlauf beiläufig, dass sie das sowieso nicht mehr könne und auf ihre Rente und den nächsten Urlaub wartet.... was mir als Patientin leider eine Ödemverschlechterung einbrachte...), weshalb ich einen *Rezeptabbruch in jedem Fall* wollte, selbst wenn ich formal mehrere Wochen wg. stationärem Aufenthalt hätte unterbrechen *können*. (Ich war mit der Praxis aus mehreren Gründen unzufrieden.)
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MissMarple schrieb:
Dankeschön für die fundierte Antwort.
Was bedeutet "Fälligkeit"?
Wenn der volle Betrag zu Behandlungsbeginn "fällig" wird, muss er dann *zwangsläufig auch unmittelbar in Rechnung gestellt werden*?
Das hatten die Physiopraxen, in denen ich zuvor in Behandlung gewesen bin, nicht getan.
Daraus schließe ich, dass es im Ermessen der jew. Praxis liegt, wie sie das handhabt, richtig? (Wahrscheinlich ist das mit "Patientenfreundlichkeit" gemeint gewesen...? Bzw. ist es Ausdruck der jew. praxisinternen betriebswirtschaftlichen Abläufe...?)
Zahlungsziel/Frist:
14 Tage finde ich sehr angemessen. Hier lag wie gesagt das (ohnehin sehr kurz gesetzte) Zahlungsziel bei Rechnungserhalt mehrere Tage in der Vergangenheit. Ob die Praxis damit formal korrekt gehandelt hat, wage ich zu bezweifeln (zumal auch andere formale Rechnungsbestandteile fehlten).
Eine Aufklärung über die Abrechnung erfolgte *nach Rechnungserhalt* auf meine Nachfrage. Auch dieses Vorgehen ist imho formal inkorrekt, da sie vorher statt nachträglich auf Nachfrage hätte erfolgen müssen.
Leider war auch die Behandlungsdurchführung formal inkorrekt und mangelhaft (die Therapeutin konnte altersbedingt nur noch sitzend lymphen und belächelte die Therapieempfehlung, die ich aus der zuvor absolvierten 5wöchigen stationären Entstauungsphase vorlegte, erwähnte dann im späteren Behandlungsverlauf beiläufig, dass sie das sowieso nicht mehr könne und auf ihre Rente und den nächsten Urlaub wartet.... was mir als Patientin leider eine Ödemverschlechterung einbrachte...), weshalb ich einen *Rezeptabbruch in jedem Fall* wollte, selbst wenn ich formal mehrere Wochen wg. stationärem Aufenthalt hätte unterbrechen *können*. (Ich war mit der Praxis aus mehreren Gründen unzufrieden.)
Aus Praxensicht kann ich das sogar nachvollziehen. (Nur leider schädigte mich als Patientin das gesamte Vorgehen finanziell und gesundheitlich, auch wenn das nicht in der Absicht der Praxis, der Therapeutin und der Buchhalterin lag.)
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MissMarple schrieb:
@Sarah Gerbert, so war eben auch meine Denke: Vorkasse für vereinbarte Leistung, aber nicht für *hypothetisch mögliche*.... aber ich habe jetzt gelernt, dass die Praxis das so machen *darf* (aber nach meinem bisherigen Kenntnisstand nicht *muss*).
Aus Praxensicht kann ich das sogar nachvollziehen. (Nur leider schädigte mich als Patientin das gesamte Vorgehen finanziell und gesundheitlich, auch wenn das nicht in der Absicht der Praxis, der Therapeutin und der Buchhalterin lag.)
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@MissMarple Man kann , wenn man finanziel nicht so gut dasteht, eine Befreiung bei seiner Gesetzlichen KK beantragen
MfG
JürgenK ;)
Nur wenn spätestens bei der 2. Behandlung nicht gezahlt wurde, gibt es die verpflichtende Zuzahlungsaufforderung (Eigenanteilsrechnung) mit 14-tätiger Zahlungsfrist. Dieses Prozedere ist im Vertrag so vorgeschrieben.
Sofern die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet wurde, hat der zugelassene Leistungserbringer ab dem Tag der zweiten Behandlung die Versicherten schriftlich an die Zuzahlung zu erinnern und ihnen eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen einzuräumen. Zahlt die oder der Versicherte trotz dieser gesonderten schriftlichen Aufforderung die Zuzahlung bis zum Ende der Behandlungsserie bzw. bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht, hat die Krankenkasse gemäß § 43 Absatz 1 Satz 2 SGB V die Zuzahlung einzuziehen.
[...]
Mit "patientenfreundlich" habe ich gemeint, dass man lediglich die geplanten Behandlungen berechnet weil von vorneherein klar war, dass ohnehin nicht alle Behandlungen in Anspruch genommen werden. So würden wir das handhaben. Dennoch, auch bei uns hättest du vorschriftsmäßig den gesamten Betrag der geplanten Behandlungen bei der ersten, spätestens 2. Behandlung zahlen müssen. Alles andere, wie von dir beschrieben bzw. gewünscht entspricht nicht die Realität in therapeutischen Praxen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MissMarple "Fällig" bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt prinzipiell gezahlt werden muss. Wenn ein Dienstleister eine Zahlungsfrist einräumt ist das eine reine Gefälligkeit. Also nochmal deutlich: Die gesamte Zuzahlung ist bei der ersten Behandlung zu zahlen (ähnlich wie bei Medikamente).
[...]
Nur wenn spätestens bei der 2. Behandlung nicht gezahlt wurde, gibt es die verpflichtende Zuzahlungsaufforderung (Eigenanteilsrechnung) mit 14-tätiger Zahlungsfrist. Dieses Prozedere ist im Vertrag so vorgeschrieben.
Sofern die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet wurde, hat der zugelassene Leistungserbringer ab dem Tag der zweiten Behandlung die Versicherten schriftlich an die Zuzahlung zu erinnern und ihnen eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen einzuräumen. Zahlt die oder der Versicherte trotz dieser gesonderten schriftlichen Aufforderung die Zuzahlung bis zum Ende der Behandlungsserie bzw. bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht, hat die Krankenkasse gemäß § 43 Absatz 1 Satz 2 SGB V die Zuzahlung einzuziehen.
[...]
Mit "patientenfreundlich" habe ich gemeint, dass man lediglich die geplanten Behandlungen berechnet weil von vorneherein klar war, dass ohnehin nicht alle Behandlungen in Anspruch genommen werden. So würden wir das handhaben. Dennoch, auch bei uns hättest du vorschriftsmäßig den gesamten Betrag der geplanten Behandlungen bei der ersten, spätestens 2. Behandlung zahlen müssen. Alles andere, wie von dir beschrieben bzw. gewünscht entspricht nicht die Realität in therapeutischen Praxen.
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MissMarple schrieb:
@JürgenK , das ist mir bekannt, war aber nicht meine Frage.
...>> (Nur leider schädigte mich als Patientin das gesamte Vorgehen finanziell und gesundheitlich,....)<<
Das war meine Antwort auf Ihren Beitrag...und wenn Sie es wissen, warum tuen Sie es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@MissMarple
...>> (Nur leider schädigte mich als Patientin das gesamte Vorgehen finanziell und gesundheitlich,....)<<
Das war meine Antwort auf Ihren Beitrag...und wenn Sie es wissen, warum tuen Sie es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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MissMarple schrieb:
Beitrag entfernt. Er bleibt nicht beim Thema. /Die Redaktion
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MissMarple schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij aye!
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@MissMarple ok...ich bin für Sie gerne das Dummchen und gute Besserung
JürgenK ;)
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Ann1 schrieb:
@MissMarple auch wenn du unzufrieden warst, hast du die Rechnung oder die Zuzahlung direkt zu zahlen.
Inwiefern meinst du, mir mit deinem Kommentar *jetzt*
= nach allen _sachdienlich-fundierten_ Hinweisen (die es bereits gab und die mir inhaltlich weiterhalfen)
und
nachdem ich den Thread aus genau dem Grund bereits schloss,
weiterzuhelfen?
Oder wolltest du einfach auch mal etwas dazu sagen (und ggf. Resonanz bekommen)?
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MissMarple schrieb:
@Ann1 , das habe ich auch getan.
Inwiefern meinst du, mir mit deinem Kommentar *jetzt*
= nach allen _sachdienlich-fundierten_ Hinweisen (die es bereits gab und die mir inhaltlich weiterhalfen)
und
nachdem ich den Thread aus genau dem Grund bereits schloss,
weiterzuhelfen?
Oder wolltest du einfach auch mal etwas dazu sagen (und ggf. Resonanz bekommen)?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MissMarple Ja, laut § 8 Abs. 4 Bundesrahmenvertrag Physiotherapie vom 01.07.2021 ist die Zuzahlung am ersten Behandlungstag fällig. Das gilt übrigens für alle Heilmittelerbringer (also auch für die Ergotherapie, Logopädie und Podologie).
Für die Ermittlung der Höhe der Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% der Heilmittelkosten ist der Zeitraum der Leistungserbringung ausschlaggebend. Für die Zahlung der Verordnungsblattgebühr ist der erste Behandlungstag der Verordnung maßgebend. Die gesamte Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig. Der zugelassene Leistungserbringer hat die Versicherten vor Beginn der Behandlung über die Zuzahlungspflicht und über die Fälligkeit der Zuzahlung am Tag der ersten Behandlung aufzuklären.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass wir die Zuzahlung im Namen der Krankenkasse inkassieren. Und das wir dafür nicht bezahlt werden. Somit ist es unsinnig bei jeder BE zu kassieren. Wir treibt schon freiwillig seinen Bürokratieaufwand in die Höhe?
[...]
Auch wir kassieren den vollen Betrag bei der ersten Behandlung. Hier wird beim Terminieren auch auf hingewiesen. Kann der Patient das nicht, dann gibt es bei der 2. Behandlung eine Eigenanteilsrechnung mit 14-tägiger Zahlungsfrist. Zahlt der Patient auch diese nicht, dann ist die Kasse weiter für das Inkasso verantwortlich.
Ich sage nur noch das ich weder die Auskunft noch die KK bin.Beschwerden soll sollen diese doch bitte dort einreichen.
P.S.: Infos gibt es dort soweit mir bekannt ist auch !!
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Sabine Rabbel schrieb:
Michael Woelky schrieb am 03.09.2024 10:27 Uhr:Infos gibt es dort soweit mir bekannt ist auch !! Ja, gibt es, aber die sind alle Naselang falsch. Auch schon vor dem Inkrafttreten des 2021er Rahmenvertrags, der das eindeutig geklärt hat, gab es ein höchstrichterliches Urteil, demzufolge die Zuzahlung am Anfang kassiert werden durfte. Das ist aber bei vielen Kassenangestellten nicht angekommen und so wurde nachfragenden Leuten oft erzählt, die Zuzahlung dürfe nur einzeln nach jeder Behandlung oder halt erst aufsummiert nach Ende der VO kassiert werden. Unglücklicherweise pflegen Pat. ihrer Kasse zu glauben in der irrigen Vorstellung, jeder Hotline-Mensch wisse über jede Vorschrift (Hunderte? Tausende?) Bescheid.
ja ist mir auch bekannt,dennoch die Geldeintreiberei für die Kassen nervt schon sehr.
Deshalb kassiere ich sofort die gesamte Summe und rechtfertige das Eintreiben der KK.auch nicht mehr .Denn es ist meine Zeit und meine Nerven.
Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel,ist ja wohl klar.
Es geht auch nur um ein Beschwerde.Natürlich könnte man auch sagen bitte lies den BRV. oder das Sozialgestzbuch V.Ich halte es lieber mit der Kasse , die können auch mal was tun ;-)
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Michael Woelky schrieb:
@Sabine Rabbel
ja ist mir auch bekannt,dennoch die Geldeintreiberei für die Kassen nervt schon sehr.
Deshalb kassiere ich sofort die gesamte Summe und rechtfertige das Eintreiben der KK.auch nicht mehr .Denn es ist meine Zeit und meine Nerven.
Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel,ist ja wohl klar.
Es geht auch nur um ein Beschwerde.Natürlich könnte man auch sagen bitte lies den BRV. oder das Sozialgestzbuch V.Ich halte es lieber mit der Kasse , die können auch mal was tun ;-)
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MissMarple schrieb:
Beitrag entfernt. Er bleibt nicht beim Thema. /Die Redaktion
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In meinen Augen ist es ein Geben und Nehmen - und Sprechenden kann geholfen werden.
Und es ist mir egal, was Sie darauf meinen zu antworten.
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soleta schrieb:
Ich kann es mir jetzt tatsächlich nicht verkneifen: irgendwie scheinen Sie die Art Patientin zu sein, die ich mir nicht wünsche...
In meinen Augen ist es ein Geben und Nehmen - und Sprechenden kann geholfen werden.
Und es ist mir egal, was Sie darauf meinen zu antworten.
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Michael Woelky schrieb:
Da kann man nur sagen schlecht gelaufen.....in meiner Praxis gibt es auch hin und wieder Nörgler/Besserwisser die alles und jeden Infrage stellen.
Ich sage nur noch das ich weder die Auskunft noch die KK bin.Beschwerden soll sollen diese doch bitte dort einreichen.
P.S.: Infos gibt es dort soweit mir bekannt ist auch !!
„Chronikerin, hereditäres Lymphödem”
Chronisch kranke Menschen können eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse bereits bei Erreichen einer Belastungsgrenze von 1 % ihres jährlichen Bruttoeinkommens beantragen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@postri-77 Nee, wir reden über 172,- Euronen. Bloß die 2 Euro nicht unterschlagen. 🤣🤣🤣
ich hatte mir schon erlaubt auf die Befreiung hin zu weisen
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi postri-77
ich hatte mir schon erlaubt auf die Befreiung hin zu weisen
MfG
JürgenK ;)
(Nicht um die Höhe des Eigenanteils, etwaige Finanzierungsprobleme oder unbekannte Zuzahlungsbefreiungen.)
Humor ist, wenn man trotzdem lacht! 😂
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MissMarple schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij , mir ging es um das wie und wo der *Regelung der gesetzlichen Zuzahlungsmodalität*.
(Nicht um die Höhe des Eigenanteils, etwaige Finanzierungsprobleme oder unbekannte Zuzahlungsbefreiungen.)
Humor ist, wenn man trotzdem lacht! 😂
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MissMarple schrieb:
Ist mir als Chronikerin durchaus bekannt. Vielen Dank für die offtopic-Antwort, nun hast auch du was dazu zu sagen gehabt, @postri-77. Ich mag's hier, cooler Haufen, kompetent und immer einen lockeren Zungenschlag, gä.
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postri-77 schrieb:
Reden wir jetzt über €170?
„Chronikerin, hereditäres Lymphödem”
Chronisch kranke Menschen können eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse bereits bei Erreichen einer Belastungsgrenze von 1 % ihres jährlichen Bruttoeinkommens beantragen.
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MissMarple schrieb:
Och Leni, leidige Spaßbremsen versauen mir ja den ganzen schönen Thread hier, denn ob du's glaubst oder nicht: Auch mir geht manches gehörig auf den Senkel, da simma also scho' zu zweit. Pssst...: Ich "diskutiere" viel lieber mit knackigen Kalibern wie dir als mit drögen Sachbearbeiter*innen meiner KK. Stay tuned!
Es gibt gar nichts zu "diskutieren".
Sie haben hier kompetente und rechtssichere Antworten auf Ihre Frage bekommen: Der Eigenanteil für das gesamte Rezept kommt spätestens bei der 2. Behandlung auf den Tisch. Den Eigenanteil für nicht genutzte Termine erhalten Sie von der Praxis zurück.
Wir Physios haben uns das nicht gewünscht und das ist nicht auf unserem Mist gewachsen. Stayen Sie bitte tuned und beschweren Sie sich an der richtigen Stelle.
Warum jetzt dieses unnötige Rümgepöbel von Ihrer Seite?
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M0nique schrieb:
@MissMarple
Es gibt gar nichts zu "diskutieren".
Sie haben hier kompetente und rechtssichere Antworten auf Ihre Frage bekommen: Der Eigenanteil für das gesamte Rezept kommt spätestens bei der 2. Behandlung auf den Tisch. Den Eigenanteil für nicht genutzte Termine erhalten Sie von der Praxis zurück.
Wir Physios haben uns das nicht gewünscht und das ist nicht auf unserem Mist gewachsen. Stayen Sie bitte tuned und beschweren Sie sich an der richtigen Stelle.
Warum jetzt dieses unnötige Rümgepöbel von Ihrer Seite?
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Shia schrieb:
@MissMarple Unglaublich, manche Kunden machen einen nur noch fassungslos.
Wie man in den Wald ruft, bzw. Fred kriegt zuviel Salz inne Suppe...
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M0nique schrieb:
@Shia Wegen des Therapeutenmangels sind wir in der feinen Situation "Nervpatienten" nicht ewig weiter behandeln zu müssen. Und wir haben ja durchaus elegante Möglichkeiten solche Patienten loszuwerden: Z.B. durch eine 0815-Behandlung und/oder Rumgejammere, dass wir unsere Arbeit nicht gerne machen (siehe Therapeutin von MissMarple).
Wie man in den Wald ruft, bzw. Fred kriegt zuviel Salz inne Suppe...
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Sarah Gerbert schrieb:
@M0nique volle Zustimmung. Ich glaubte wirklich an eine hilfesuchende Patientin....und dann mutiert das hier ruckzuck zum Trollthread. Echt zum k...urz drüber nachdenken. Muss man ganz dringend auf die eine oder andere Art los werden,da geht sonst zu viel wertvolle Lebenszeit verloren.
Sie erträgt keinen Gegenwind...
Eine ganz arme Frau. Kann man eigentlich nur Mitleid haben. Aber nicht auf unsere Kosten, bzw. Lebenszeit.
Und tschüss MissMarple... alles Gute für Ihr weiteres Leben...
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M0nique schrieb:
Schon bezeichnend, dass sich MissMarple nicht mehr gemeldet hat. 2 Beiträge sind von physio.de gesperrt worden und sie hat hier Contra bekommen.
Sie erträgt keinen Gegenwind...
Eine ganz arme Frau. Kann man eigentlich nur Mitleid haben. Aber nicht auf unsere Kosten, bzw. Lebenszeit.
Und tschüss MissMarple... alles Gute für Ihr weiteres Leben...
Bei mir bekommen diese Spezies Patienten einfach keine weitere Termine!
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massu schrieb:
@M0nique versuche ich mal beim nächsten motzipatti. Zum Schluss ist der noch von meiner 0815 Behandlung begeistert 😂
Bei mir bekommen diese Spezies Patienten einfach keine weitere Termine!
Ich habe gar kein Problem mit solchen Patienten. Ich sage, dass ich nicht die richtige Therapeutin für sie bin und sie nur ihre kostbare Zeit bei mir verschwenden. Und schon sind sie freiwillig weg. Und geben mir dann sogar noch positive Bewertungen 🤣
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M0nique schrieb:
Was bitte ist motzipatti?
Ich habe gar kein Problem mit solchen Patienten. Ich sage, dass ich nicht die richtige Therapeutin für sie bin und sie nur ihre kostbare Zeit bei mir verschwenden. Und schon sind sie freiwillig weg. Und geben mir dann sogar noch positive Bewertungen 🤣
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Shia schrieb:
@M0nique Motzipatti=Motzpatienten
M0nique schrieb am 05.09.2024 22:07 Uhr:Und geben mir dann sogar noch positive Bewertungen 🤣 joy
Mein Anliegen wurde hier hinreichend beantwortet und ich drückte meinen Dank an alle Beteiligten aus.
Danke auch für dein Mitleid. Ich hoffe, auch du fühlst dich jetzt besser. Alles Gute auch dir weiterhin. Und lesen und verstehen üben.
@Sarah Gerbert
Zum Trollthread mutiert es hier höchstens aufgrund der offenbar ausgekübelten Unzufriedenheit und Aggressivität im Ton der nachträglichen Kommentare.
@massu
Offenbar gibt es nicht nur "motzipattis", sondern auch "motziphysis".😉
@redaktion:
Bin gespannt, ob nur die Physios hier sich in dieser Weise äußern dürfen, mein Patienten-Beitrag aber ggf. redaktionell geahndet werden wird...
Traffic mittel ReizReaktion ist ja immer eine sichere Bank.
Interessant auch, was das Internetz über den im Impressum genannten Verantwortlichen dieses Portals weiss.
+++
Gutgemeinter Tipp an "die Redaktion":
Seid in einem öffentlichen Forum wie diesem insgesamt etwas zurückhaltender, statt eure gesamte Berufsgruppe durch an Pöbeln grenzendes Online-Verhalten in Misskredit zu bringen.
+++
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MissMarple schrieb:
@M0nique , ich hatte den Thread geschlossen und erklärt, weshalb:
Mein Anliegen wurde hier hinreichend beantwortet und ich drückte meinen Dank an alle Beteiligten aus.
Danke auch für dein Mitleid. Ich hoffe, auch du fühlst dich jetzt besser. Alles Gute auch dir weiterhin. Und lesen und verstehen üben.
@Sarah Gerbert
Zum Trollthread mutiert es hier höchstens aufgrund der offenbar ausgekübelten Unzufriedenheit und Aggressivität im Ton der nachträglichen Kommentare.
@massu
Offenbar gibt es nicht nur "motzipattis", sondern auch "motziphysis".😉
@redaktion:
Bin gespannt, ob nur die Physios hier sich in dieser Weise äußern dürfen, mein Patienten-Beitrag aber ggf. redaktionell geahndet werden wird...
Traffic mittel ReizReaktion ist ja immer eine sichere Bank.
Interessant auch, was das Internetz über den im Impressum genannten Verantwortlichen dieses Portals weiss.
+++
Gutgemeinter Tipp an "die Redaktion":
Seid in einem öffentlichen Forum wie diesem insgesamt etwas zurückhaltender, statt eure gesamte Berufsgruppe durch an Pöbeln grenzendes Online-Verhalten in Misskredit zu bringen.
+++
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Leni C. schrieb:
Diese leidigen Diskussionen gehen mir ehrlich gesagt gehörig auf den Senkel . Nicht nur , daß wir Handlanger der KK sind beim Geldeintreiben , wir müssen uns letztendlich auch dafür noch rechtfertigen . Solln die Patienten doch mal mit den Kassen darüber diskutieren .
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