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wir hatten die letzten Monate einen Therapeuten, der zu einer Behindertenwerkstatt gefahren ist. Ab dem neuen Jahr fahren wir allerdings nicht mehr hin... Die Frage ist: Nicht alle Rezepte sind voll, bei manchen waren wir nur 4 mal da, bei anderen 6 mal und so weiter... Was kann ich als Abbruchsgrund auf die VO schreiben? Gilt der Grund bei den KK, dass wir nicht mehr hinfahren?! Ich denke nicht oder?!
Danke im voraus :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
"Abbruch wegen anderweitigen Versorgung". Ist halt nur Bürokratie, mach dir nicht zuviel Gedanken. Wird eh nicht ausgewertet.
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hgb schrieb:
Da ich über Jahre Behinderteneinrichtungen ärztlich mit den VO's betreut habe, zunächst als Langzeitkrankenhaus mit kleinen Gruppen, später dann als Wohnheim und Ambulantisierung der PT-Leistungen, bitte ich darüber nachzudenken, wie diesen Menschen am Ende der "Wünsch Dir 'was"-Skala geholfen werden soll. N. m. Erfahrung waren es immer wieder erfahrene PT-Mütter,die an ein oder zwei Tagen nur in die Einrichtung vormittags während der Schule kamen, sonst nicht mehr in der Praxis tätig waren, und "ihre Kinder / Pat." in der Einrichztung betreut haben. Da war der Austausch über Verläufe auch gegeben. Der geht in diesen Einrichtungen ja leider auch zunehmend verloren, weil das Rückgrat für Dauer-VO's nicht überall vorhanden ist. Entsprechend könnte man eine Mitarbeitersuche gestalten. mfg hgbthinking_face
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hgb Da wir den Gründen nicht kennen, empfinde ich diesmal dein Beitrag ein wenig vermessen. Nix für ungut.
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hgb schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Nachdenken einzufordern ist m. E. in keinem Fall vermessen! Zumal ich auch einen Lösungsweg aufgezeigt habe.
Und deine Lösung ist ob der zunehmenden Personalmangel in der Physiotherapie keine(!) Lösung. Meine Praxis-Kollegen/innen schieben mittlerweile deutlich über 2.000 Überstunden vor sich her, ohne das es gelingt ausreichend Unterstützung zu finden. Auch wir haben in diesem Jahr unseren HB-Radius deutlich einschränken müssen, um in der gleichen Zeit mehr Patienten zu versorgen.
M.a.W., ja dein Beitrag war vermessen, da du weder die Hintergründe kennst noch die zunehmenden Versorgungsengpässe in der Physiotherapie.
Und nebenbei, ich bin rechtlicher Betreuer einiger behinderten Menschen (u.a. meine eigene Pflegetochter). Ich weiss daher, wahrscheinlich besser wie du, wie der heutigen Alltag in Behindertenwerkstätten/-einrichtungen in NRW mittlerweile aussieht.
Ich schätze deine Beiträge im Allgemeinen sehr, aber hier hast du dich zu weit aus dem Fenster gelehnt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hgb Sorry, du machst eine Unterstellung! @Abrechnung Physio Bonn hat nicht geteilt aus welchem Grund die Behindertenwerkstatt ab dem neuen Jahr nicht mehr angefahren wird.
Und deine Lösung ist ob der zunehmenden Personalmangel in der Physiotherapie keine(!) Lösung. Meine Praxis-Kollegen/innen schieben mittlerweile deutlich über 2.000 Überstunden vor sich her, ohne das es gelingt ausreichend Unterstützung zu finden. Auch wir haben in diesem Jahr unseren HB-Radius deutlich einschränken müssen, um in der gleichen Zeit mehr Patienten zu versorgen.
M.a.W., ja dein Beitrag war vermessen, da du weder die Hintergründe kennst noch die zunehmenden Versorgungsengpässe in der Physiotherapie.
Und nebenbei, ich bin rechtlicher Betreuer einiger behinderten Menschen (u.a. meine eigene Pflegetochter). Ich weiss daher, wahrscheinlich besser wie du, wie der heutigen Alltag in Behindertenwerkstätten/-einrichtungen in NRW mittlerweile aussieht.
Ich schätze deine Beiträge im Allgemeinen sehr, aber hier hast du dich zu weit aus dem Fenster gelehnt.
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hgb schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ..eine Unterstellung machte ich in dem Beitrag ebensowenig wie einen Vorwurf. Mein Interesse gilt bei allen Überstunden und Personalmangel den behinderten Menschen auch ohne hauptamtliche Betreuung. Da wird man durch negative Erfahrungen oft abgestumpft. Und wenn sich Abrechnung Physio Bonn betroffen fühlt, besteht jederzeit die Möglichgjkeit sich zu melden. Bedarf der TN schon einer Fürsprache? Das wäre doch vermessen oder?? Deine Meinung darfst Du gerne weiter vertreten, bei meiner bleibe ich zunächst, vor dem Fenster ist es hier heute nicht so kalt. mfg hgbblush
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Inche schrieb:
@hgb Es wäre sinniger wenn die Betreiber dieser Einrichtungen Ein Therapeuten einstellen müssten.Wir haben eine Große Einrichtung die von einem Kiga,Schule,Wohnheimen Tagesförderstätte u Werkstätten alles Unterhält u in Schule u Kiga u TAF sind bereits Ergos u Logos u Physios vorhanden hier wird nach Kirchentarif gezahlt.Da müsste das Team erweitert werden u alle dazugehörigen einrichtungen betreuen.Dann bräuchte niemand mehr von auserhalb HBs in der Einrichtung machen.Unser Caritas Altenheim Unterhält mehre Heim im Umkreis da wäre das auch möglich.So würden Therapeuten Alternative Arbeitsmöglichkeiten erhalten die freien Praxen könnten andere Hbs bedienen.
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hgb schrieb:
@Inche .. diese Lösung ist ja bewußt von allen Betreibern der Einrichtungen abgebaut worden, um die Kosten zu verringen, outsourcing neudeutsch. Das werden wir nicht ändern. Aber nachdenken dürfen wir noch, nicht allein beim Steuersparmodell. mfg hgbblush NS: Wenn wir es unter dem Kostengesichtspunkt sehen, ist eine nicht voll ausgelastete TZ-Kraft teurer als ein TZ-Kraft in einer PT-Praxis, die nur diesen HB macht und damit wechselnde Einnahmen hat. Bei den Einrichtungen mit dem Vorteil, das vormittags machen zu können.
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Inche schrieb:
@hgb wir mussten leider Nachmittags ins Wohnheim da ,die ja Vormittags in den Werkstätten arbeiten das war leider nicht wirklich wirtschaftlich u wurde auf eine Intensivpflege WG die Fußläufig erreichbar ist u nicht als soziale Einrichtung läuft somit statt 11,15€ gibt es 20,08€ pro Pat u keine KFZ kosten
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massu schrieb:
@hgb das ist nicht nachdenken einfordern , sondern schlechtes Gewissen machen, weil der HB nicht mehr angefahren wird.
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hgb schrieb:
@massu .. so wie wir mit Behinderten in unserer Gesellschaft umgehen, müssen wir fast alle ein schlechtes Gewissen haben. Dein Verständnis meines Beitrags, der m. E. lösungsorientiert ist, will ich nichts entgegensetzen. Das von Inche geschilderte Problem kann ich aus der Ferne, räumlich und arbeitstechnisch, auch nicht lösen. mfg hgbblush
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Inche schrieb:
@hgb habe ich schön gelöst u einige der Pat werden von der PT Praxis gegenüber der Werkstätte beh im Nachbarort in der das Wohnheim ist gibt es fußläufige Praxen.Ich nehme mir mit GDB 40 raus nur noch für mich passendes zu machen.
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hgb schrieb:
@Inche ... sehr richtig: Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst. Die zweite Hälfte des Satzes ist die wichtigere! Nur wer für sich sorgt, kann für andere da sein! mfg hgb auch mit GdB
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Abrechnung Physio Bonn schrieb:
Hallo Zusammen,
wir hatten die letzten Monate einen Therapeuten, der zu einer Behindertenwerkstatt gefahren ist. Ab dem neuen Jahr fahren wir allerdings nicht mehr hin... Die Frage ist: Nicht alle Rezepte sind voll, bei manchen waren wir nur 4 mal da, bei anderen 6 mal und so weiter... Was kann ich als Abbruchsgrund auf die VO schreiben? Gilt der Grund bei den KK, dass wir nicht mehr hinfahren?! Ich denke nicht oder?!
Danke im voraus :)
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Inche schrieb:
Abruch aus Therapeutischen Gründen oder Personalmangel
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Abrechnung Physio Bonn schrieb:
Ich danke euch!!! muscle
Es könnte gut sein, dass es mittlerweile eine neue Regelung dazu gibt, bin aber der Meinung das es nicht so ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physio-Goku
Physio-Goku schrieb am 15.12.2023 16:49 Uhr:Man muss bei einem Behandlungsabbruch doch gar keinen Grund nennen!
Doch! Anlage 3a zum BRV
Wird die Behandlung vor Erreichen der verordneten Behandlungsmenge abgebrochen, ist dies mit dem Datum des Behandlungsabbruches zu vermerken. Im Feld „Begründung“ ist der Grund anzugeben, warum die Behandlung nicht bis zum Erreichen der verordneten Behandlungsmenge durchgeführt wurde.
Das muss neu sein, wo kann man sich dazu belesen?
Meine Praxis betreut nur Schulen und Kitas, wodurch ich durch die Ferien etc. mehr Rezepte abbreche als viele Kolleginnen und Kollegen.
Es gab zwar noch nie Probleme damit, aber es muss nicht zu welchen kommen. :)
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Physio-Goku schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das muss neu sein, wo kann man sich dazu belesen?
Meine Praxis betreut nur Schulen und Kitas, wodurch ich durch die Ferien etc. mehr Rezepte abbreche als viele Kolleginnen und Kollegen.
Es gab zwar noch nie Probleme damit, aber es muss nicht zu welchen kommen. :)
Und du hast den Vertrag schließlich auch anerkannt (sonst besitzt du keine gültige Kassenzulassung mehr).
Und warum vermehrt abbrechen? Schließlich haben VOen 3 bzw. 6 Monate Gültigkeit ab der 1. Behandlung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physio-Goku Nun ja, der BRV gibt es bereits seit dem 01.07.2021. "Neu" kann man das wahrlich nicht mehr nennen.thinking_face
Und du hast den Vertrag schließlich auch anerkannt (sonst besitzt du keine gültige Kassenzulassung mehr).
Und warum vermehrt abbrechen? Schließlich haben VOen 3 bzw. 6 Monate Gültigkeit ab der 1. Behandlung.
Wie gesagt, war der Meinung etwas anderes von dem Verband gehört zu haben.
Und klar breche ich die ab, da ich bei 20/30 oder 50er Rezepten nicht 1,5 Monate warte, wie es z.B. in den Sommerferien der Fall ist, nur um die letzten drei Einheiten auf dem Rezept stehen zu haben. :)
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Physio-Goku schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Wie gesagt, war der Meinung etwas anderes von dem Verband gehört zu haben.
Und klar breche ich die ab, da ich bei 20/30 oder 50er Rezepten nicht 1,5 Monate warte, wie es z.B. in den Sommerferien der Fall ist, nur um die letzten drei Einheiten auf dem Rezept stehen zu haben. :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physio-Goku Nun ja, da du dann bald viel Zeit hast, kannst du dich dann mal richtig einlesen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
Doch! Anlage 3a zum BRV
ich meine das stand sogar mal in den news (irgendein beiblatt jedenfalls und nichts offizielles), dass eine fehlende begründung kein absetzungsgrund ist. somit ergibt sich die zweite wahrheit, dass es keinen unterschied macht, ob da nun was eingetragen wurde oder nicht
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Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Doch! Anlage 3a zum BRV
ich meine das stand sogar mal in den news (irgendein beiblatt jedenfalls und nichts offizielles), dass eine fehlende begründung kein absetzungsgrund ist. somit ergibt sich die zweite wahrheit, dass es keinen unterschied macht, ob da nun was eingetragen wurde oder nicht
Und auf irgendwelche inoffizielle, private Newsletter-Behauptungen verlassen ich mich grundsätzlich nicht. Ich verlasse mich nur auf die offizielle Quellen und die sind hier sehr, sehr eindeutig.
Wahrscheinlich verwechselst du es mit dem zulässigen Fehlen bei den Unterbrechnungskürzel. Die dürfen nämlich tatsächlich fehlen (steht sogar so im BRV).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Wir haben schon Absetzungen deswegen gehabt!
Und auf irgendwelche inoffizielle, private Newsletter-Behauptungen verlassen ich mich grundsätzlich nicht. Ich verlasse mich nur auf die offizielle Quellen und die sind hier sehr, sehr eindeutig.
Wahrscheinlich verwechselst du es mit dem zulässigen Fehlen bei den Unterbrechnungskürzel. Die dürfen nämlich tatsächlich fehlen (steht sogar so im BRV).
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Physio-Goku schrieb:
Man muss bei einem Behandlungsabbruch doch gar keinen Grund nennen!
Es könnte gut sein, dass es mittlerweile eine neue Regelung dazu gibt, bin aber der Meinung das es nicht so ist.
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