Für unsere Praxis in der
Stuttgarter Straße in Tuttlingen
suchen wir ab sofort oder nach
Vereinbarung einen
Physiotherapeuten (m/w/d) in
Vollzeit.
Wir sind ein kleines Team und legen
Wert auf ein faires Miteinander auf
Augenhöhe, eine ruhige
Arbeitsatmosphäre und
Verlässlichkeit.
Das bieten wir Dir:
Faire Bezahlung: Das
Einstiegsgehalt startet bei 3.600
€ brutto/Monat (auf Basis von
100% Vollzeit). Alles Weitere
besprechen wir ganz individuell im
persönlichen Gespräch.
Urlaub ...
Stuttgarter Straße in Tuttlingen
suchen wir ab sofort oder nach
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Vollzeit.
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Augenhöhe, eine ruhige
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Einstiegsgehalt startet bei 3.600
€ brutto/Monat (auf Basis von
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Urlaub ...
hab grad nen hänger bezüglich EVO.
bekannt is, dass ne EVO nach 12 wochen wieder verschrieben werden darf.
nun mein hänger. rechne ich die 12 wochen ab ausstellungsdatum der FOVO oder ab dem letzten termin? steh da grad auf´m schlauch.
danke für helfende antworten. sinn- bzw.niveaulose antworten bitte lassen.
lg und noch einen schicken abend...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo liebe kollegen...
hab grad nen hänger bezüglich EVO.
bekannt is, dass ne EVO nach 12 wochen wieder verschrieben werden darf.
nun mein hänger. rechne ich die 12 wochen ab ausstellungsdatum der FOVO oder ab dem letzten termin? steh da grad auf´m schlauch.
danke für helfende antworten. sinn- bzw.niveaulose antworten bitte lassen.
lg und noch einen schicken abend...
Gr, Georg
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lg m-a-b...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
dank dir...
lg m-a-b...
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Georg Janzen schrieb:
Ab dem letzten Behandlungstermin.
Gr, Georg
mikkey
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silvia43 schrieb:
Ist dann nach 12 Wochen der 1. Behandlungstermin ausschlaggebend für ne Erstverordnung oder das Datum der Rezeptausstellung ? Habe hier zwei verschiedene Varianten gehört.
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idefix- schrieb:
ab dem letzten Behandlungstermin auf dem Rezept müssen 84 Tage vergehen, damit wieder eine EV ausgestellt werden kann. Bei 83 Tagen Pause muß eine FV ausgestellt werden.
nur kurz zum Sinn bzw. Niveau deiner Frage.
Solltest Du diese Frage nicht zuerst einmal an die Verordner stellen?
Hier müßte die primäre Klarheit herrschen!
Eine Verordnungsprüfung, vor einer, eventuell, danach beginnenden und von KK zu bezahlenden Behandlung, könnte sich dem entsprechend in Aufwand und Vergütung gestalten.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 06.05.13 12:52]
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mocca schrieb:
hallo mab,
nur kurz zum Sinn bzw. Niveau deiner Frage.
Solltest Du diese Frage nicht zuerst einmal an die Verordner stellen?
Hier müßte die primäre Klarheit herrschen!
Eine Verordnungsprüfung, vor einer, eventuell, danach beginnenden und von KK zu bezahlenden Behandlung, könnte sich dem entsprechend in Aufwand und Vergütung gestalten.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 06.05.13 12:52]
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mikkey schrieb:
das gilt nur, wenn ein Rezidiv oder eine neue Erkrankungsphase vorliegt. Steht so in der HMR.
mikkey
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