Die Carl Remigius Fresenius
Education Group ist eines der
größten privaten und
unabhängigen Bildungsunternehmen
in Deutschland. Zur Gruppe gehören
18 Marken aus den Bereichen
(Berufs-) Fachschule, Hochschule
und Weiterbildung im In- und
Ausland.
Die Wurzeln der Carl Remigius
Fresenius Education gehen bis 1848
zurück. In diesem Jahr gründete
Carl Remigius Fresenius in
Wiesbaden sein „Chemisches
Laboratorium mit
Ausbildungslabor“, aus dem
später die heutige Hochschule
Fresenius hervo...
Education Group ist eines der
größten privaten und
unabhängigen Bildungsunternehmen
in Deutschland. Zur Gruppe gehören
18 Marken aus den Bereichen
(Berufs-) Fachschule, Hochschule
und Weiterbildung im In- und
Ausland.
Die Wurzeln der Carl Remigius
Fresenius Education gehen bis 1848
zurück. In diesem Jahr gründete
Carl Remigius Fresenius in
Wiesbaden sein „Chemisches
Laboratorium mit
Ausbildungslabor“, aus dem
später die heutige Hochschule
Fresenius hervo...
2x 6 Std. mit je 20 Min. Pause und 1x 8 Std. mit 40 Min. Pause. Diese Zeit wurde auch bezahlt.
Mein neuer Arbeitgeber, Niedersachsen/Lüneburg, sagt, er bezahlt nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die jeweilige Pause im Arbeitsblock wird nicht bezahlt und ich muss dann entsprechend länger einplanen. D.H.: bei 6 Std. PLUS 20 Min. > 6:20 und bei 7 Std. dann 7:40 GESAMTZEIT!
Für mich war es bisherher überall so, das die Pausen bezahlte Arbeitszeit ist und NICHT zeitlich auf die jeweilige "Schicht" hinzu gerechnet wird. Wie gesagt es ist 1x 20 Min. und 2x 40 Min./od. 2x 20 Min.
Ist es zulässig diese kurzen Pausen extra zur eigentlichen Arbeitszeit zu rechnen?
Ich habe keine Pause von 1 Std. oder länger.
Wie ist es bei euch? Ich war sehr erstaunt das die Pausenzeit jetzt bei dem neuen AG hinzugerechnet werden soll.
Oder ist es individuelle Vereinbarung, da nicht Tarifgebunden? Hoffe ich bin damit verständlich.
Freue mich über Feedback - Danke.
Das Gesetz sagt: § 4 Arbeitszeitgesetz
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
§ 7 ArbZG, Abweichende Regelungen
(3) Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach Absatz 1, 2 oder 2a können abweichende tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden. Können auf Grund eines solchen Tarifvertrags abweichende Regelungen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen werden, kann auch in Betrieben eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers davon Gebrauch gemacht werden.
Eine nach Absatz 2 Nr. 4 getroffene abweichende tarifvertragliche Regelung hat zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen ihnen die Anwendung der für den öffentlichen Dienst geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen vereinbart ist und die Arbeitgeber die Kosten des Betriebs überwiegend mit Zuwendungen im Sinne des Haushaltsrechts decken.
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Mal hier lesen: Arbeitszeitgesetz Pausenregelung: Was gilt, was nicht?.
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Wonderwoman schrieb:
Wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht, werden Ruhepausen nicht bezahlt.
Mal hier lesen: Arbeitszeitgesetz Pausenregelung: Was gilt, was nicht?.
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. [...]
Ja: Pausen müssen nicht eine Stunde oder länger sein, sondern mindestens 15 Minuten. Die Mindestpausenzeit eines Arbeitstages hast du ja auch korrekt zitiert.
Fehlt nur noch aus dem Arbeitszeitgesetz eine Zitierung des ersten Satzes des Absatzes 1 im Paragraphen 2: "Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen".
Also nein: Pausen sind keine Arbeitszeit.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 31.08.2021 21:56 Uhr:[...] Das Gesetz sagt: § 4 Arbeitszeitgesetz
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. [...]
Ja: Pausen müssen nicht eine Stunde oder länger sein, sondern mindestens 15 Minuten. Die Mindestpausenzeit eines Arbeitstages hast du ja auch korrekt zitiert.
Fehlt nur noch aus dem Arbeitszeitgesetz eine Zitierung des ersten Satzes des Absatzes 1 im Paragraphen 2: "Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen".
Also nein: Pausen sind keine Arbeitszeit.
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen, ich hatte eine TZ Stelle 20 Std., da waren die Pausen innerhalb der Arbeitszeit > also inkl.! (bezahlt) >>
2x 6 Std. mit je 20 Min. Pause und 1x 8 Std. mit 40 Min. Pause. Diese Zeit wurde auch bezahlt.
Mein neuer Arbeitgeber, Niedersachsen/Lüneburg, sagt, er bezahlt nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die jeweilige Pause im Arbeitsblock wird nicht bezahlt und ich muss dann entsprechend länger einplanen. D.H.: bei 6 Std. PLUS 20 Min. > 6:20 und bei 7 Std. dann 7:40 GESAMTZEIT!
Für mich war es bisherher überall so, das die Pausen bezahlte Arbeitszeit ist und NICHT zeitlich auf die jeweilige "Schicht" hinzu gerechnet wird. Wie gesagt es ist 1x 20 Min. und 2x 40 Min./od. 2x 20 Min.
Ist es zulässig diese kurzen Pausen extra zur eigentlichen Arbeitszeit zu rechnen?
Ich habe keine Pause von 1 Std. oder länger.
Wie ist es bei euch? Ich war sehr erstaunt das die Pausenzeit jetzt bei dem neuen AG hinzugerechnet werden soll.
Oder ist es individuelle Vereinbarung, da nicht Tarifgebunden? Hoffe ich bin damit verständlich.
Freue mich über Feedback - Danke.
Das Gesetz sagt: § 4 Arbeitszeitgesetz
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
§ 7 ArbZG, Abweichende Regelungen
(3) Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach Absatz 1, 2 oder 2a können abweichende tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden. Können auf Grund eines solchen Tarifvertrags abweichende Regelungen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen werden, kann auch in Betrieben eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers davon Gebrauch gemacht werden.
Eine nach Absatz 2 Nr. 4 getroffene abweichende tarifvertragliche Regelung hat zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen ihnen die Anwendung der für den öffentlichen Dienst geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen vereinbart ist und die Arbeitgeber die Kosten des Betriebs überwiegend mit Zuwendungen im Sinne des Haushaltsrechts decken.
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kroetzi schrieb:
Ich kenne das auch nicht anders. Pausen sind immer extra. Also gelten nicht als Arbeitszeit. War bisher bei allen meinen 9 Arbeitsstellen so. Egal ob öffentlicher Dienst oder privater Arbeitgeber.
Das Arbeitszeitgesetz gibt Pausen vor, nachdem du unbedingt eine Pause erhalten musst. So kannst du nicht 8 Stunden arbeiten ohne Pause. Eine Pause muss mindestens 15 Minuten betragen, sonst ist es keine Pause. Ob du nach 6 Stunden 30 Minuten Pause einlegst oder innerhalb 6 Stunden 2x 15 Minuten Pause machst, ist egal, außer deinem AG gefallen die 2 Pausen a´15 Minuten nicht.
Gruß
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mfg hgbblush
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hgb schrieb:
...mh, Wiederholung ist die Mutter allen Wissens!
mfg hgbblush
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USpre schrieb:
Genau so ist es! Und sogar dann, wenn du die vorgeschriebene Pause nicht nehmen kannst, wird die dir abgezogen.
Nö die wird dann als Überstunde aufgeschrieben.
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kroetzi schrieb:
@USpre
Nö die wird dann als Überstunde aufgeschrieben.
Einzig die Pause, die entsteht, wenn ich mehr als 9 Stunden arbeiten muss, kann ich mir gegenzeichnen lassen vom Chef und den Antrag bei der Personalabteilung stellen, dass sie aus der Zeitabrechnung entfernt wird. Denn hier gibt es ja keine andere Möglichkeit.
Bei uns wird die Zeit mit einem Chip beim Betreten und Verlassen des Hauses genommen.
Das doppelte Umziehen erfolgt in der Arbeitszeit als Rüstzeiten
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USpre schrieb:
@kroetzi schön wäre es!
Einzig die Pause, die entsteht, wenn ich mehr als 9 Stunden arbeiten muss, kann ich mir gegenzeichnen lassen vom Chef und den Antrag bei der Personalabteilung stellen, dass sie aus der Zeitabrechnung entfernt wird. Denn hier gibt es ja keine andere Möglichkeit.
Bei uns wird die Zeit mit einem Chip beim Betreten und Verlassen des Hauses genommen.
Das doppelte Umziehen erfolgt in der Arbeitszeit als Rüstzeiten
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von Anne schrieb:
Ruhepausen zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit und werden daher nicht bezahlt.
Das Arbeitszeitgesetz gibt Pausen vor, nachdem du unbedingt eine Pause erhalten musst. So kannst du nicht 8 Stunden arbeiten ohne Pause. Eine Pause muss mindestens 15 Minuten betragen, sonst ist es keine Pause. Ob du nach 6 Stunden 30 Minuten Pause einlegst oder innerhalb 6 Stunden 2x 15 Minuten Pause machst, ist egal, außer deinem AG gefallen die 2 Pausen a´15 Minuten nicht.
Gruß
9:00-13:00 Uhr und 14:00-18 Uhr, kommt dann tatsächlich jemand auf die Idee von 9 Stunden bezahlter Arbeit auszugehen???
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Herbert schrieb:
Wenn in einem Arbeitsvertrag die tägliche Arbeitszeit zB so geregelt ist:
9:00-13:00 Uhr und 14:00-18 Uhr, kommt dann tatsächlich jemand auf die Idee von 9 Stunden bezahlter Arbeit auszugehen???
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