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Hamburg St. Georg

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie 24. Rezept ? Wann muss das fertig sein ?

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24. Rezept ? Wann muss das fertig sein ?
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Lami
13.03.2023 16:15
Hallo ! eine kurze Frage, wie ist es mit einem 24 Rezept ? Muss dieses in 12 Wochen laut Ausstellungsdatum fertig sein oder mit Beginn der Behandlung ? Man bekommt es ja oft nicht gleich hin.
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Hallo ! eine kurze Frage, wie ist es mit einem 24 Rezept ? Muss dieses in 12 Wochen laut Ausstellungsdatum fertig sein oder mit Beginn der Behandlung ? Man bekommt es ja oft nicht gleich hin.
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Lars van Ravenzwaaij
13.03.2023 17:18
Warum liest du nicht deine Vertragsgrundlagen oder nutze die Suchfunktion? Diese Frage ist in dem letzten Jahr schon so oft beantwortet worden.

Aber ich wird dir mal den Link zum Selbststudium geben:
Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• die neue
• SNS37
• hanni265
Warum liest du nicht deine Vertragsgrundlagen oder nutze die Suchfunktion? Diese Frage ist in dem letzten Jahr schon so oft beantwortet worden. Aber ich wird dir mal den Link zum Selbststudium geben: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/125_physio/125_physiotherapie.jsp
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Warum liest du nicht deine Vertragsgrundlagen oder nutze die Suchfunktion? Diese Frage ist in dem letzten Jahr schon so oft beantwortet worden.

Aber ich wird dir mal den Link zum Selbststudium geben:
Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband

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Lami
14.03.2023 06:28
Vielen Dank !
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Lami schrieb:

Vielen Dank !

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Geronimo
15.03.2023 15:12
...ist Dir denn geholfen worden...?
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...ist Dir denn geholfen worden...?
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Geronimo schrieb:

...ist Dir denn geholfen worden...?

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Lami schrieb:

Hallo ! eine kurze Frage, wie ist es mit einem 24 Rezept ? Muss dieses in 12 Wochen laut Ausstellungsdatum fertig sein oder mit Beginn der Behandlung ? Man bekommt es ja oft nicht gleich hin.

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Kitane
13.03.2023 22:58
Bist Du Angestellter oder Praxisinhaber ?
Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum an.
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Bist Du Angestellter oder Praxisinhaber ? Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum an.
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die neue
13.03.2023 22:59
Kitane schrieb am 13.03.2023 22:58 Uhr:Bist Du Angestellter oder Praxisinhaber ?
Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum an.
Nö! innocent
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• Lars van Ravenzwaaij
• roli
• Evemarie Kaiser
[zitat][b]Kitane schrieb am 13.03.2023 22:58 Uhr:[/b]Bist Du Angestellter oder Praxisinhaber ? Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum[/b] an.[/zitat]Nö! [emoji]innocent[/emoji]
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die neue schrieb:

Kitane schrieb am 13.03.2023 22:58 Uhr:Bist Du Angestellter oder Praxisinhaber ?
Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum an.
Nö! innocent

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roli
14.03.2023 06:18
6 Monate nach dem ersten Behandlungstag.
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• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
• Physio2015
• Ahn
6 Monate nach dem ersten Behandlungstag.
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roli schrieb:

6 Monate nach dem ersten Behandlungstag.

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Lami
14.03.2023 06:28
@die neue Ich bin Angestellter und möchte nichts falsch machen. Danke
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• roli
[mention]die neue[/mention] Ich bin Angestellter und möchte nichts falsch machen. Danke
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Lami schrieb:

@die neue Ich bin Angestellter und möchte nichts falsch machen. Danke

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pt ani
14.03.2023 07:08
@Lami Wie auch immer, dafür ist das Forum da.
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• Lars van Ravenzwaaij
• roli
[mention]Lami[/mention] Wie auch immer, dafür ist das Forum da.
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pt ani schrieb:

@Lami Wie auch immer, dafür ist das Forum da.

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roli
14.03.2023 07:22
So soll es sein .
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roli schrieb:

So soll es sein .

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Lars van Ravenzwaaij
14.03.2023 07:26
@Lami
Lami schrieb am 14.03.2023 06:28 Uhr:@die neue Ich bin Angestellter und möchte nichts falsch machen. Danke
Warum hast du denn dein PI nicht gefragt? Schließlich arbeitest du unter seiner Verantwortung.

Abgesehen davon wäre mein Antwort ein wenig harscher ausgefallen, wenn du das vom Anfang an geschrieben hättest. 😉
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• die neue
[mention]Lami[/mention] [zitat][b]Lami schrieb am 14.03.2023 06:28 Uhr:[/b][mention]die neue[/mention] Ich bin Angestellter und möchte nichts falsch machen. Danke[/zitat]Warum hast du denn dein PI nicht gefragt? Schließlich arbeitest du unter seiner Verantwortung. Abgesehen davon wäre mein Antwort ein wenig harscher ausgefallen, wenn du das vom Anfang an geschrieben hättest. 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Lami
Lami schrieb am 14.03.2023 06:28 Uhr:@die neue Ich bin Angestellter und möchte nichts falsch machen. Danke
Warum hast du denn dein PI nicht gefragt? Schließlich arbeitest du unter seiner Verantwortung.

Abgesehen davon wäre mein Antwort ein wenig harscher ausgefallen, wenn du das vom Anfang an geschrieben hättest. 😉

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Geronimo
14.03.2023 07:47
...sechs Monate vom Ausstellungsdatum plus maximal 28 Tage wären richtig gewesen...::))
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...sechs Monate vom Ausstellungsdatum plus maximal 28 Tage wären richtig gewesen...::))
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Geronimo schrieb:

...sechs Monate vom Ausstellungsdatum plus maximal 28 Tage wären richtig gewesen...::))

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Lars van Ravenzwaaij
14.03.2023 10:38
@Geronimo falsch
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[mention]Geronimo[/mention] falsch
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Geronimo falsch

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Lars van Ravenzwaaij
14.03.2023 10:39
Kitane schrieb am 13.03.2023 22:58 Uhr:Bist Du Angestellter oder Praxisinhaber ?
Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum an.
falsch
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[zitat][b]Kitane schrieb am 13.03.2023 22:58 Uhr:[/b]Bist Du Angestellter oder Praxisinhaber ? Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum an.[/zitat]falsch
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Kitane schrieb am 13.03.2023 22:58 Uhr:Bist Du Angestellter oder Praxisinhaber ?
Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum an.
falsch

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Geronimo
14.03.2023 14:41
@Lars van Ravenzwaaij Richtig

Nach Studium deiner oben zu Verfügung gestellten GKV Vereinbarung ergibt sich folgendes:

Eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten verliert 6 Monate nach dem
ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gül-
tigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen.

Wenn ich also zB. 19 Tage nach Ausstellungsdatum beginne wäre das Ende der Gültigkeit nach 6 Monaten und 19 Tagen.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Richtig Nach Studium deiner oben zu Verfügung gestellten GKV Vereinbarung ergibt sich folgendes: Eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten verliert 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gül- tigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen. Wenn ich also zB. 19 Tage nach Ausstellungsdatum beginne wäre das Ende der Gültigkeit nach 6 Monaten und 19 Tagen.
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Geronimo schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Richtig

Nach Studium deiner oben zu Verfügung gestellten GKV Vereinbarung ergibt sich folgendes:

Eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten verliert 6 Monate nach dem
ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gül-
tigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen.

Wenn ich also zB. 19 Tage nach Ausstellungsdatum beginne wäre das Ende der Gültigkeit nach 6 Monaten und 19 Tagen.

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Lars van Ravenzwaaij
14.03.2023 20:24
@Geronimo Deine Antwort war " 6 Monate vom Ausstellungsdatum plus maximal 28 Tage".

Richtig ist: "6 Monate ab dem ersten Behandlungstag" (wie von dir korrekt zitiert). Das ist eine vollig andere Aussage!

Das Ausstellungsdatum spielt bei der Fristberechnung überhaupt keine Rolle. Du verwechselt der Beginnfrist von 28 Tage nach Ausstellung mit der Gesamtgültigkeit einer Verordnung.

Deine Interpretation (mit der von dir willkürlich genannten 28 Tage und Ausstellungsdatum) würde ein theoretisch Enddatum ergeben, der ggf. zur berechtigten Absetzung führen würde.

Wenn du dich schon zu Wort meldest, solltest du korrekt antworten und nicht Verwirrung stiften. Das ist nicht hilfreich.
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• die neue
[mention]Geronimo[/mention] Deine Antwort war " [i]6 Monate vom [b]Ausstellungsdatum plus maximal 28 Tage[/b][/i]". Richtig ist: "[i]6 Monate ab dem [b]ersten Behandlungstag[/b][/i]" (wie von dir korrekt zitiert). Das ist eine vollig andere Aussage! Das Ausstellungsdatum spielt bei der Fristberechnung überhaupt keine Rolle. Du verwechselt der Beginnfrist von 28 Tage nach Ausstellung mit der Gesamtgültigkeit einer Verordnung. Deine Interpretation (mit der von dir willkürlich genannten 28 Tage und Ausstellungsdatum) würde ein theoretisch Enddatum ergeben, der ggf. zur berechtigten Absetzung führen würde. Wenn du dich schon zu Wort meldest, solltest du korrekt antworten und nicht Verwirrung stiften. Das ist nicht hilfreich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Geronimo Deine Antwort war " 6 Monate vom Ausstellungsdatum plus maximal 28 Tage".

Richtig ist: "6 Monate ab dem ersten Behandlungstag" (wie von dir korrekt zitiert). Das ist eine vollig andere Aussage!

Das Ausstellungsdatum spielt bei der Fristberechnung überhaupt keine Rolle. Du verwechselt der Beginnfrist von 28 Tage nach Ausstellung mit der Gesamtgültigkeit einer Verordnung.

Deine Interpretation (mit der von dir willkürlich genannten 28 Tage und Ausstellungsdatum) würde ein theoretisch Enddatum ergeben, der ggf. zur berechtigten Absetzung führen würde.

Wenn du dich schon zu Wort meldest, solltest du korrekt antworten und nicht Verwirrung stiften. Das ist nicht hilfreich.

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Geronimo
14.03.2023 21:47
@Lars van Ravenzwaaij ...dann kläre uns mal auf...
24er Rezept, Ausstellungdatum 01.12. 2022, Behandlungsbeginn 19.12.2022...
Bis zu welchem Datum darf ich behandeln.?
Und bitte nicht "theoretisch" oder "ggf." sondern besser faktisch damit hier alle was davon haben.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ...dann kläre uns mal auf... 24er Rezept, Ausstellungdatum 01.12. 2022, Behandlungsbeginn 19.12.2022... Bis zu welchem Datum darf ich behandeln.? Und bitte nicht "theoretisch" oder "ggf." sondern besser faktisch damit hier alle was davon haben.
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Geronimo schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ...dann kläre uns mal auf...
24er Rezept, Ausstellungdatum 01.12. 2022, Behandlungsbeginn 19.12.2022...
Bis zu welchem Datum darf ich behandeln.?
Und bitte nicht "theoretisch" oder "ggf." sondern besser faktisch damit hier alle was davon haben.

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massu
14.03.2023 23:16
@Geronimo bis 6 Monate später also am 18.06.23
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• Physio2015
[mention]Geronimo[/mention] bis 6 Monate später also am 18.06.23
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massu schrieb:

@Geronimo bis 6 Monate später also am 18.06.23

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Geronimo
15.03.2023 14:09
So sehe ich das auch, ist aber laut Lars nicht richtig...;;))
Wo ist er denn wenn man Ihn braucht?
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So sehe ich das auch, ist aber laut Lars nicht richtig...;;)) Wo ist er denn wenn man Ihn braucht?
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Geronimo schrieb:

So sehe ich das auch, ist aber laut Lars nicht richtig...;;))
Wo ist er denn wenn man Ihn braucht?

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Lars van Ravenzwaaij
15.03.2023 14:19
@Geronimo Hab ich gesagt, dass deine Beispiel-Berechnung falsch ist?

Nein, ich habe deine ursprüngliche Aussage als falsch bezeichnet, da nicht dem Wortlaut und Bedeutung der Vertragsregelung entsprechend. Deine ursprüngliche Aussage ist verwirrend.

Der 28-Tage-Frist und die 3- bzw. 6-Monate-Frist sind 2 unterschiedliche Regelungen und sind dementsprechend separat von einander zu berücksichtigen.
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[mention]Geronimo[/mention] Hab ich gesagt, dass deine Beispiel-Berechnung falsch ist? Nein, ich habe deine [b]ursprüngliche Aussage[/b] als falsch bezeichnet, da nicht dem Wortlaut und Bedeutung der Vertragsregelung entsprechend. Deine ursprüngliche Aussage ist verwirrend. Der 28-Tage-Frist und die 3- bzw. 6-Monate-Frist sind 2 [b]unterschiedliche[/b] Regelungen und sind dementsprechend separat von einander zu berücksichtigen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Geronimo Hab ich gesagt, dass deine Beispiel-Berechnung falsch ist?

Nein, ich habe deine ursprüngliche Aussage als falsch bezeichnet, da nicht dem Wortlaut und Bedeutung der Vertragsregelung entsprechend. Deine ursprüngliche Aussage ist verwirrend.

Der 28-Tage-Frist und die 3- bzw. 6-Monate-Frist sind 2 unterschiedliche Regelungen und sind dementsprechend separat von einander zu berücksichtigen.

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