Therapiezentrum Flören EAP
Wir suchen ab sofort, oder später,
eine/n Physiotheraeut/in
in Teilzeit/Vollzeit für unsere
Standorte
Mönchengladbach-Odenkirchen und
Mönchengladbach-Rheydt.
Unser Team besteht aus
Physiotherapeuten, Heilpraktiker,
Osteopathen,Sportwissenschaftler,Masseur
u. med. Bademeister, sowie
Ergotherapeuten und Podologen.
Unsere Behandlungsschwerpunkte sind
Orthöpädie , Traumatologie ,
Neurologie sowie Kindertherapie .
Wir Bieten
- Rezeption mit Fachkräfte...
Wir suchen ab sofort, oder später,
eine/n Physiotheraeut/in
in Teilzeit/Vollzeit für unsere
Standorte
Mönchengladbach-Odenkirchen und
Mönchengladbach-Rheydt.
Unser Team besteht aus
Physiotherapeuten, Heilpraktiker,
Osteopathen,Sportwissenschaftler,Masseur
u. med. Bademeister, sowie
Ergotherapeuten und Podologen.
Unsere Behandlungsschwerpunkte sind
Orthöpädie , Traumatologie ,
Neurologie sowie Kindertherapie .
Wir Bieten
- Rezeption mit Fachkräfte...
müsst ihr auch ohne Rezeptionskraft im 20 min Takt arbeiten? Wie organisiert ihr die Arbeit an der Rezeption (Telefonate, AB abhören, Zuzahlung kassieren, Termine planen)? Für MLD und Hausbesuche wird schon mehr Zeit eingeplant.
Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
müsst ihr auch ohne Rezeptionskraft im 20 min Takt arbeiten? Wie organisiert ihr die Arbeit an der Rezeption (Telefonate, AB abhören, Zuzahlung kassieren, Termine planen)? Für MLD und Hausbesuche wird schon mehr Zeit eingeplant.
Grüße
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
So arbeiten wir schon seit Jahren, denn diese Arbeiten sind doch, lt. Leistungsbeschreibung, in der Behandlungszeit zu leisten!
Gruß Evi
Das war totaler Stress , ... es ist hart
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Andreas216 schrieb:
Aber von der GKV so gewollt..ist eben Grundversorgung, nicht mehr und nicht weniger
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kvet schrieb:
Einer von vielen Gründen, weshalb sich junge Menschen, nicht für diesen Beruf entscheiden!
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Andreas216 schrieb:
Es zwingt sie auch niemand dazu, oder? Vielleicht sollte man an den PT Schulen auch mal bissel Praxisrealität vermitteln? :unamused:
Einkommensmöglichkeiten und -bedingungen sollten dann nicht gerade Thema sein!
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S. Schröder schrieb:
Warum sollten die Schulen das tun....? Die leben doch von motivierten, zahlungswilligen Schülern!
Einkommensmöglichkeiten und -bedingungen sollten dann nicht gerade Thema sein!
Für GKV-Patienten gibt es keine Termine, den Verbänden fehlen die Mitglieder, den Gutmenschen fehlen die AN die im 30iger Takt für ein Butterbrot arbeiten usw.
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
Und es ist gut so wenn viele den Beruf meiden kvet, denn nur wenn ein eklatanter Mangel entsteht wird es positive Änderungen geben.
Für GKV-Patienten gibt es keine Termine, den Verbänden fehlen die Mitglieder, den Gutmenschen fehlen die AN die im 30iger Takt für ein Butterbrot arbeiten usw.
MfG
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484 schrieb:
15 min behandeln , ... den letzten 5 min zum planen. So habe ich es oft gemacht.
Das war totaler Stress , ... es ist hart
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gut, aber dann gebt mir bitte Tipps/Ratschläge, wie ich in Zukunft im 20 min Takt, bei 90 % Auslastung, AB abhören soll, Patienten zurück rufen, Termine planen, Zuzahlung kassieren, Dauerpatienten vorplanen, Rezepte in PC eingeben, etc.... organisieren soll????
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AHD schrieb:
Ganz einfach...in der Mindestzeit, die dir von KK zur Verfügung gestellt wird...
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crz schrieb:
Finger ziehen :wink:
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Andreas216 schrieb:
Die behandlungszeit so berechnen, dass dir für all die Dinge, welche du gerade aufgezählt hast, genug Zeit hast. Denn SOOOO wollen es die GKV!
Also wenn Sie nicht wenigstens 4000 Brutto Schweigegeld im Monat bekommen, Ihnen Rahmenverträge und Gesetze und Ihre eigene Gesundheit vollkommen egal sind, würd ich genauso weitermachen. Denn ob Sie nur 30 Sek. Zeit für ein Telefonat und 1 Minute für Terminvergabe haben, spielt ja dann auch keine Rolle mehr.
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Xela schrieb:
Das Thema hatten wir hier schon oft. Meine Meinung dazu: wenn wirklich nur im 20 MInuten-Takt gearbeitet wird, werden Sie (Ihr AG) gegen die vertraglichen Regeln zur Behandlungszeit verstoßen. Bei KG z.B. müssen bis zu 25 Min. Behandlungszeit grundsätzlich möglich sein.
Also wenn Sie nicht wenigstens 4000 Brutto Schweigegeld im Monat bekommen, Ihnen Rahmenverträge und Gesetze und Ihre eigene Gesundheit vollkommen egal sind, würd ich genauso weitermachen. Denn ob Sie nur 30 Sek. Zeit für ein Telefonat und 1 Minute für Terminvergabe haben, spielt ja dann auch keine Rolle mehr.
Hä???!! Ich fasse es nicht... :confused:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Meine Meinung dazu: wenn wirklich nur im 20 Minuten-Takt gearbeitet wird, werden Sie (Ihr AG) gegen die vertraglichen Regeln zur Behandlungszeit verstoßen. Bei KG z.B. müssen bis zu 25 Min. Behandlungszeit grundsätzlich möglich sein
Hä???!! Ich fasse es nicht... :confused:
Grüße...Gerry
Begreift endlich: Grundversorgung (!!!!!!!!!!!!!) - von den Kassen...Optimale Vrsorgung NEVER zum Kassenpreis..und schon gar nicht auf Rezept!
Und das gilt vor allem für die Behandlungszeit!
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Andreas216 schrieb:
Und dann wundern wir uns, dass sich die Kassen ns Fäustchen lachen! ich kriege echt ne Krise! Es ist unfassbar, dass es Therapueten gibt, die durch solche Aussagen den Kassen noch Vorschub leisten.
Begreift endlich: Grundversorgung (!!!!!!!!!!!!!) - von den Kassen...Optimale Vrsorgung NEVER zum Kassenpreis..und schon gar nicht auf Rezept!
Und das gilt vor allem für die Behandlungszeit!
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Wonderwoman schrieb:
Wow... selten so einen Unsinn gelesen :thumbsup:
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eim schrieb:
Da scheint jemand nicht das Kleingedruckte gelesen zu haben.
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eim schrieb:
PS: 25 - max.30 Min nur für Neuro inkl.an und ausziehen
Worauf bezieht sich denn der als Unsinn erkannte Teil meines Beitrags? Wir beide mögen als Laien juristischen Kram. Also los gehts. Lassen Sie uns über Haupt- und Nebenpflichten eines Vertrages streiten, über Bestimmtheit und Bestimmbarkeit und - wenn es nicht anders geht, auch über Treu und Glauben.
:smile:
Der 20 Minuten-Kollege im Eingangsthread soll nicht denken, das hier nur Unsinn geschrieben wird.
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Xela schrieb:
@ Wonderwoman
Worauf bezieht sich denn der als Unsinn erkannte Teil meines Beitrags? Wir beide mögen als Laien juristischen Kram. Also los gehts. Lassen Sie uns über Haupt- und Nebenpflichten eines Vertrages streiten, über Bestimmtheit und Bestimmbarkeit und - wenn es nicht anders geht, auch über Treu und Glauben.
:smile:
Der 20 Minuten-Kollege im Eingangsthread soll nicht denken, das hier nur Unsinn geschrieben wird.
"Meine Meinung dazu: wenn wirklich nur im 20 MInuten-Takt gearbeitet wird, werden Sie (Ihr AG) gegen die vertraglichen Regeln zur Behandlungszeit verstoßen. Bei KG z.B. müssen bis zu 25 Min. Behandlungszeit grundsätzlich möglich sein. "
= Unsinn
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Wonderwoman schrieb:
Ich zitiere:
"Meine Meinung dazu: wenn wirklich nur im 20 MInuten-Takt gearbeitet wird, werden Sie (Ihr AG) gegen die vertraglichen Regeln zur Behandlungszeit verstoßen. Bei KG z.B. müssen bis zu 25 Min. Behandlungszeit grundsätzlich möglich sein. "
= Unsinn
Soweit zunächst.
Nach Treu und Glauben ist auf den ursprünglichen Willen der Vertragsparteien abzustellen. Wenn nun eine der Parteien auf die Formulierung 15 - 25 Minuten bestanden hat und dies auch beiderseits unterschrieben wurde, kann jedenfalls keine der Parteien anschließend davon ausgehen, dass maximal 20 Minuten gemeint sein könnten. Das verstieße wenigstens gegen Treu und Glauben weil mindestens eine Parteien davon ausging, dass neben der Zeit zwischen 15 und 20 Minuten- auch jede andere Zeit zwischen 20 und 25 Minuten bestimmt war.
Ich bin also der Ansicht, dass ein wochenlanger regider 20 Minutenplan gegen den Vertrag verstößt, weil zu keiner Zeit überhaupt nur möglich war, sich an die Vertragspflicht (Regelbehandlungszeit) zu halten und auch jede bestimmte Zeit zwischen 20 - 25 vorzuhalten.
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Xela schrieb:
Okay. Gehen wir davon aus, dass die Regelbehandlungszeit neben der Definition für eine KG zu den Vertragspflichten gehört. Dann sollten diese bestimmbar und bestimmt sein. Bestimmbar ist bei der vertraglichen Vereinbarung von 15-25 Minuten, dass keine Zeit außerhalb dieser Zeit gemeint sein kann. Und bestimmt ist es jede Zeit zwischen 15 und 25 Minuten.
Soweit zunächst.
Nach Treu und Glauben ist auf den ursprünglichen Willen der Vertragsparteien abzustellen. Wenn nun eine der Parteien auf die Formulierung 15 - 25 Minuten bestanden hat und dies auch beiderseits unterschrieben wurde, kann jedenfalls keine der Parteien anschließend davon ausgehen, dass maximal 20 Minuten gemeint sein könnten. Das verstieße wenigstens gegen Treu und Glauben weil mindestens eine Parteien davon ausging, dass neben der Zeit zwischen 15 und 20 Minuten- auch jede andere Zeit zwischen 20 und 25 Minuten bestimmt war.
Ich bin also der Ansicht, dass ein wochenlanger regider 20 Minutenplan gegen den Vertrag verstößt, weil zu keiner Zeit überhaupt nur möglich war, sich an die Vertragspflicht (Regelbehandlungszeit) zu halten und auch jede bestimmte Zeit zwischen 20 - 25 vorzuhalten.
Solcherlei Daherkommensweise entspricht zweifelsohne einem durchaus als solide zu bezeichnendem Berufsstandargument. Einerseits Inhaltlich andererseits sachlich hochwertig ( Augenhöhe eben ).
Sofern man den Verträgen insofern folgt, kann es in der Tat nicht angehen, dass der Vertragsinhalt förmlich niemals eingehalten wird bzw. grundsätzlich nicht einmal vorgesehen ist ( bei 15/ 20 min- " Bruttotakt " ) den Vertrag einzuhalten.
Praktisch betrachtet bedeutete dies ja, dass es so sein muss, dass evtl. Nachruhe usw. sozusagen nie nicht einmal theoretisch möglich wär- es sich allgemein bei den GKV- Pat. um regelrecht sehr flinke Zeitgenossen handlen muss, welche den Praxisbetrieb nicht aufhalten. Rollstuhl/ Rollator/ Behinderten- usw. usw.- Konstellationen sodann garnicht anzutreffen sein dürften. Bzw. eine tatsächliche reine Therapeutenkontaktzeit bei ca. 6- allerhöchstens 10 min liegen würde.
Wunderlich ist es ja überhaupt, dass die Verbandsmitglieder stets Sachverhalte sogar schriftlich per Verträgen erzwingen, dies offensichtlich weder je etwas mit der Realität zu tun hatte und man grundsätzlich dies wieder alles ganz anders meint. Also genau wie bei den Vergütungen, bei welchen stets Dumping schriftlich erzwungen wird andererseits " man ganz genau dies garnicht so meint "- obendrein dies sogar noch kritisiert.
Denn dann ist es doch erforderlich zumindest sehr klar darzustellen, was gemeint sei bzw. was nun tatsächlich die Pflicht darstellt ? Wer sich insofern an die Verträge hält/ gebunden sieht, kann bei " 15- 25 min- Vertragspflicht " nie und nimmer je einen 20 min Takt fahren ( hier bezogen auf KG ). Sodann müßte man doch zumindest angeben, dass die von den Kassen und Verbandsmitgliedern auferlegten schriftlichen Vertragsinhalte Unsinn seien. ( alles hier unabhängig von der desaströsen wirtschaftl. Betrachtung, denn um diese geht es hier inhaltlich ja auch nicht ).
Insofern ist es ein regelrechtes Unding, wenn hier allen ernstes angegeben wird, dass der konsequente Vertragsbruch seit Jahren/ Jahrzehnten die sog. Normalität darstellt/ e. Das ist keine Frage, wer mit was wie lange, oder eben schon immer, zufrieden war usw. . Und dies insofern noch nie von jemanden ( z.B. Kassen oder Pat. ) kritisiert wurde, denn ausdrückliche Vertragsignoranz bliebe es von Anbeginn. Bzw. bedeutete dies, dass landauf- landab ein Teil der Therapeutenlandschaft es grundsätzlich so vertragswidrig handhabt: wo kein Kläger, dort kein Richter. Bereits das Wort " Richtzeit " Unsinn darstellte.
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webpt schrieb:
...= Unsinn ...
Solcherlei Daherkommensweise entspricht zweifelsohne einem durchaus als solide zu bezeichnendem Berufsstandargument. Einerseits Inhaltlich andererseits sachlich hochwertig ( Augenhöhe eben ).
Sofern man den Verträgen insofern folgt, kann es in der Tat nicht angehen, dass der Vertragsinhalt förmlich niemals eingehalten wird bzw. grundsätzlich nicht einmal vorgesehen ist ( bei 15/ 20 min- " Bruttotakt " ) den Vertrag einzuhalten.
Praktisch betrachtet bedeutete dies ja, dass es so sein muss, dass evtl. Nachruhe usw. sozusagen nie nicht einmal theoretisch möglich wär- es sich allgemein bei den GKV- Pat. um regelrecht sehr flinke Zeitgenossen handlen muss, welche den Praxisbetrieb nicht aufhalten. Rollstuhl/ Rollator/ Behinderten- usw. usw.- Konstellationen sodann garnicht anzutreffen sein dürften. Bzw. eine tatsächliche reine Therapeutenkontaktzeit bei ca. 6- allerhöchstens 10 min liegen würde.
Wunderlich ist es ja überhaupt, dass die Verbandsmitglieder stets Sachverhalte sogar schriftlich per Verträgen erzwingen, dies offensichtlich weder je etwas mit der Realität zu tun hatte und man grundsätzlich dies wieder alles ganz anders meint. Also genau wie bei den Vergütungen, bei welchen stets Dumping schriftlich erzwungen wird andererseits " man ganz genau dies garnicht so meint "- obendrein dies sogar noch kritisiert.
Denn dann ist es doch erforderlich zumindest sehr klar darzustellen, was gemeint sei bzw. was nun tatsächlich die Pflicht darstellt ? Wer sich insofern an die Verträge hält/ gebunden sieht, kann bei " 15- 25 min- Vertragspflicht " nie und nimmer je einen 20 min Takt fahren ( hier bezogen auf KG ). Sodann müßte man doch zumindest angeben, dass die von den Kassen und Verbandsmitgliedern auferlegten schriftlichen Vertragsinhalte Unsinn seien. ( alles hier unabhängig von der desaströsen wirtschaftl. Betrachtung, denn um diese geht es hier inhaltlich ja auch nicht ).
Insofern ist es ein regelrechtes Unding, wenn hier allen ernstes angegeben wird, dass der konsequente Vertragsbruch seit Jahren/ Jahrzehnten die sog. Normalität darstellt/ e. Das ist keine Frage, wer mit was wie lange, oder eben schon immer, zufrieden war usw. . Und dies insofern noch nie von jemanden ( z.B. Kassen oder Pat. ) kritisiert wurde, denn ausdrückliche Vertragsignoranz bliebe es von Anbeginn. Bzw. bedeutete dies, dass landauf- landab ein Teil der Therapeutenlandschaft es grundsätzlich so vertragswidrig handhabt: wo kein Kläger, dort kein Richter. Bereits das Wort " Richtzeit " Unsinn darstellte.
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rudibam schrieb:
Hallo Wunderfrau, wir sind einer Meinung!!!!!
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Wonderwoman schrieb:
Nein!!!!! Sowas solls geben? :wink:
"Wenn nun eine der Parteien auf die Formulierung 15 - 25 Minuten bestanden hat und dies auch beiderseits unterschrieben wurde, kann jedenfalls keine der Parteien anschließend davon ausgehen, dass maximal 20 Minuten gemeint sein könnten."
Es wird leider nicht besser...
Es ist vollkommen egal, was gemeint sein könnte. Weiter ist es ohne Belang, was von einer Partei gewünscht wird. Verträge kommen immer durch eine beidseitig übereinstimmende Willenserklärung zustande. Im Regelfall wird über die Behandlungszeit nicht verhandelt, so dass es hier aufgrund konkludenten Handelns zu einem Vertragsabschluss kommt.
Solange sich die Behandlungszeit innerhalb der Vorgaben der Kassen bewegen, ist das nicht zu beanstanden.
Aber es soll tatsächlich Leute geben, die Brötchen beim Bäcker zurückgeben, weil das von ihnen gewünschte Gewicht von 23,5 g nicht eingehalten wurde... LOL
Und seien wir ehrlich... wer als GKV-Versicherter bitte unterschreibt einen Vertrag, in dem eine Behandlungszeit ausgewiesen ist?!?
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Wonderwoman schrieb:
Zitat:
"Wenn nun eine der Parteien auf die Formulierung 15 - 25 Minuten bestanden hat und dies auch beiderseits unterschrieben wurde, kann jedenfalls keine der Parteien anschließend davon ausgehen, dass maximal 20 Minuten gemeint sein könnten."
Es wird leider nicht besser...
Es ist vollkommen egal, was gemeint sein könnte. Weiter ist es ohne Belang, was von einer Partei gewünscht wird. Verträge kommen immer durch eine beidseitig übereinstimmende Willenserklärung zustande. Im Regelfall wird über die Behandlungszeit nicht verhandelt, so dass es hier aufgrund konkludenten Handelns zu einem Vertragsabschluss kommt.
Solange sich die Behandlungszeit innerhalb der Vorgaben der Kassen bewegen, ist das nicht zu beanstanden.
Aber es soll tatsächlich Leute geben, die Brötchen beim Bäcker zurückgeben, weil das von ihnen gewünschte Gewicht von 23,5 g nicht eingehalten wurde... LOL
Und seien wir ehrlich... wer als GKV-Versicherter bitte unterschreibt einen Vertrag, in dem eine Behandlungszeit ausgewiesen ist?!?
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JHE schrieb:
Dito!
Zitat: "Und seien wir ehrlich... wer als GKV-Versicherter bitte unterschreibt einen Vertrag, in dem eine Behandlungszeit ausgewiesen ist?!?"
Sorry, jetzt erkenne ich erst, dass Sie eventuell der Meinung sind, ich würde in der Diskussion von einem Vertragsverhältnis zwischen PI und Patient ausgehen. Wenn ich von Verträgen, bzw. Parteien geschrieben habe, meinte ich ausschließlich die GKVen einerseits und die Verbände / Mitglieder / Vertragsannerkennende Praxen auf der anderen Seite.
Zitat: "Solange sich die Behandlungszeit innerhalb der Vorgaben der Kassen bewegen, ist das nicht zu beanstanden."
Darum ging es nie. Natürlich kann es niemand beanstanden, wenn sich jemand innerhalb der Vorgaben bewegt. Es geht darum, ob jemand, der grundsätzlich im 20 Minuten - Takt arbeitet nicht deswegen gegen den Rahmenvertrag verstößt, weil es in diesem Takt nie möglich ist, die Patienten vertragsgem. (u.U., weil z.B. therapeutisch notwendig) auch bis zu 25 Minuten zu behandeln.
Wenn 15 - 25 draufstehen, kann ich nicht grundsätzlich NUR 20 Minuten behandeln. Sonst hätte man sich vertraglich auf NUR 20 Minuten geeinigt. Und wenn jemand NUR 20 Min., Takt macht, dann kann er NIE machen, was vertraglich vereinbart ist, denn vertraglich vereinbart ist eine Zeit zwischen 15 und 25 Minuten. Was ist denn daran so schwer zu verstehen.........................???
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Xela schrieb:
Wonderwoman
Zitat: "Und seien wir ehrlich... wer als GKV-Versicherter bitte unterschreibt einen Vertrag, in dem eine Behandlungszeit ausgewiesen ist?!?"
Sorry, jetzt erkenne ich erst, dass Sie eventuell der Meinung sind, ich würde in der Diskussion von einem Vertragsverhältnis zwischen PI und Patient ausgehen. Wenn ich von Verträgen, bzw. Parteien geschrieben habe, meinte ich ausschließlich die GKVen einerseits und die Verbände / Mitglieder / Vertragsannerkennende Praxen auf der anderen Seite.
Zitat: "Solange sich die Behandlungszeit innerhalb der Vorgaben der Kassen bewegen, ist das nicht zu beanstanden."
Darum ging es nie. Natürlich kann es niemand beanstanden, wenn sich jemand innerhalb der Vorgaben bewegt. Es geht darum, ob jemand, der grundsätzlich im 20 Minuten - Takt arbeitet nicht deswegen gegen den Rahmenvertrag verstößt, weil es in diesem Takt nie möglich ist, die Patienten vertragsgem. (u.U., weil z.B. therapeutisch notwendig) auch bis zu 25 Minuten zu behandeln.
Wenn 15 - 25 draufstehen, kann ich nicht grundsätzlich NUR 20 Minuten behandeln. Sonst hätte man sich vertraglich auf NUR 20 Minuten geeinigt. Und wenn jemand NUR 20 Min., Takt macht, dann kann er NIE machen, was vertraglich vereinbart ist, denn vertraglich vereinbart ist eine Zeit zwischen 15 und 25 Minuten. Was ist denn daran so schwer zu verstehen.........................???
Daran ist für uns nichts schwer zu verstehen!
Die GKV bezahlt für eine Mindestbehandlungszeit von 15 Min (KG). Jede Sekunde darüber ist ein Geschenk
des Therapeuten an den Patienten, und die GKV lacht dankend über die Dummheit dies zu tun!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Wenn 15 - 25 draufstehen, kann ich nicht grundsätzlich NUR 20 Minuten behandeln. Sonst hätte man sich vertraglich auf NUR 20 Minuten geeinigt. Und wenn jemand NUR 20 Min., Takt macht, dann kann er NIE machen, was vertraglich vereinbart ist, denn vertraglich vereinbart ist eine Zeit zwischen 15 und 25 Minuten. Was ist denn daran so schwer zu verstehen.........................???...
Daran ist für uns nichts schwer zu verstehen!
Die GKV bezahlt für eine Mindestbehandlungszeit von 15 Min (KG). Jede Sekunde darüber ist ein Geschenk
des Therapeuten an den Patienten, und die GKV lacht dankend über die Dummheit dies zu tun!
Grüße...Gerry
Wie lange das dauert, entscheidet der Rahmenvertrag. Wenn dort steht 15 - 25 min und ich bewege mich in diesem Rahmen, dann ist der Vertrag erfüllt.
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wie man den Behandlungstakt diesbezüglich hiermit in Korrelation setzen kann, um eine generelle Vertragsverletzung herbeizudichten.
Dann kann man auch sagen: "Ohhh... die Behandlung hat nun 20 Minuten und 3 Sekunden gedauert. VERTRAGSVERLETZUNG!!!!".
Also bitte... worüber streiten wir hier???? :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Es gibt nur einen Vertrag zwischen Patient und Praxis, der besagt, dass der Patient kommt und die Praxis behandelt.
Wie lange das dauert, entscheidet der Rahmenvertrag. Wenn dort steht 15 - 25 min und ich bewege mich in diesem Rahmen, dann ist der Vertrag erfüllt.
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wie man den Behandlungstakt diesbezüglich hiermit in Korrelation setzen kann, um eine generelle Vertragsverletzung herbeizudichten.
Dann kann man auch sagen: "Ohhh... die Behandlung hat nun 20 Minuten und 3 Sekunden gedauert. VERTRAGSVERLETZUNG!!!!".
Also bitte... worüber streiten wir hier???? :unamused:
Xela du bist sicher eine gute Angestellte.
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Fuzziguzzi schrieb:
Nur wer rechnen kann sollte als PI arbeiten.
Xela du bist sicher eine gute Angestellte.
Okay. Gehen wir davon aus, dass die Regelbehandlungszeit neben der Definition für eine KG zu den Vertragspflichten gehört. Dann sollten diese bestimmbar und bestimmt sein. Bestimmbar ist bei der vertraglichen Vereinbarung von 15-25 Minuten, dass keine Zeit außerhalb dieser Zeit gemeint sein kann. Und bestimmt ist es jede Zeit zwischen 15 und 25 Minuten.
Was für ein Schwachs...!
Auszug aus einem Rahmenvertrag z.B. mit der LKK und dem vdek:
6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten. Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung.
So und ähnlich steht es in den Rahmenverträgen geschrieben.
Es gibt keine Angabe dazu, das therapeutenseitig eine max. Behandlungszeit vorgehalten werden muss.
Es ist ein Ermessensspielraum zwischen 15-25 min z.B. für KG - daher auch Regelbehandlungszeit.
Das Regel bezieht sich nicht darauf, das es eine zementierte Vorgabe ist (dann würden 15-25 auch keinen Sinn machen). Es bezieht sich eher darauf, dass dies in der "Regel" diesem entspricht: im Allgemeinen; im Normalfall; üblicherweise.
Niemand ist und kann gezwungen werden, die max. Zeitlichen Vorgaben auszunutzen bzw. die max. Behandlungszeit bereitzustellen.
Also bitte Xela, tu dir selbst einen Gefallen und hör auf mit der Rechthaberei und konzentriere dich auf die Ausgangsfrage.
Nimm hin, das sich erfahrene Therapeuten und PIs damit auskennen oder willst auch zum McM... werden?
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JHE schrieb:
Xela schrieb am 16.10.14 17:48:
Okay. Gehen wir davon aus, dass die Regelbehandlungszeit neben der Definition für eine KG zu den Vertragspflichten gehört. Dann sollten diese bestimmbar und bestimmt sein. Bestimmbar ist bei der vertraglichen Vereinbarung von 15-25 Minuten, dass keine Zeit außerhalb dieser Zeit gemeint sein kann. Und bestimmt ist es jede Zeit zwischen 15 und 25 Minuten.
Was für ein Schwachs...!
Auszug aus einem Rahmenvertrag z.B. mit der LKK und dem vdek:
6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten. Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung.
So und ähnlich steht es in den Rahmenverträgen geschrieben.
Es gibt keine Angabe dazu, das therapeutenseitig eine max. Behandlungszeit vorgehalten werden muss.
Es ist ein Ermessensspielraum zwischen 15-25 min z.B. für KG - daher auch Regelbehandlungszeit.
Das Regel bezieht sich nicht darauf, das es eine zementierte Vorgabe ist (dann würden 15-25 auch keinen Sinn machen). Es bezieht sich eher darauf, dass dies in der "Regel" diesem entspricht: im Allgemeinen; im Normalfall; üblicherweise.
Niemand ist und kann gezwungen werden, die max. Zeitlichen Vorgaben auszunutzen bzw. die max. Behandlungszeit bereitzustellen.
Also bitte Xela, tu dir selbst einen Gefallen und hör auf mit der Rechthaberei und konzentriere dich auf die Ausgangsfrage.
Nimm hin, das sich erfahrene Therapeuten und PIs damit auskennen oder willst auch zum McM... werden?
Gut, aber dann gebt mir bitte Tipps/Ratschläge, wie ich in Zukunft im 20 min Takt, bei 90 % Auslastung, AB abhören soll, Patienten zurück rufen, Termine planen, Zuzahlung kassieren, Dauerpatienten vorplanen, Rezepte in PC eingeben, etc.... organisieren soll????
Es ist im Grunde recht einfach! Ich versuche mal auf die Frage im Ansatz zu antworten und villeicht kommen noch hilfreuche Hinweise der anderen hinzu:
Bei uns hat die Einführung und entsprechende Schulung in einer Verwaltungs-Software zeitliche Freiräume geschaffen: eGK’s einlesen statt eintippen, Daten für Folge- und Neu-VO’s direkt aus alten (vorhandenen) übernehmen und nur ein paar Details ändern, Termine per Drag & Drop vergeben, Gruppeneinteilung der Therapeuten nach Zertifikaten, etc..
MAs schulen in Bezug auf effiziente Terminvergabe und Telefonieren (nicht lange um den heißen Brei herumreden und klare Ansagen machen), Rückrufe sofort erledigen und nicht auf die lange Bank schieben, Ausfallzeiten effektiv nutzen, VOs vorab zusenden lassen (werden in Ausfallzeiten erfasst), Patienten vor Ablauf der akt. VOs an mögliche Folge-VOs erinnern, usw. ...
Und ganz wichtig: Teamarbeit, jede/r macht, wenn er/sie Zeit hat auch admin. Aufgabe der anderen.
Klappt prima und die Stimmung ist gut!
ABER: „Der Fisch stinkt bekanntlich am Kopf zuerst“
daher muss die Führung es können und vorleben!
.
PS: Wie man von einer Eingangsfrage, die bisher noch keiner beantwortet hat, zu so einer sinnlosen Disskusion kommen kann, ist mir immer wieder ein Rätsel.
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JHE schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 16.10.14 10:01:
Gut, aber dann gebt mir bitte Tipps/Ratschläge, wie ich in Zukunft im 20 min Takt, bei 90 % Auslastung, AB abhören soll, Patienten zurück rufen, Termine planen, Zuzahlung kassieren, Dauerpatienten vorplanen, Rezepte in PC eingeben, etc.... organisieren soll????
Es ist im Grunde recht einfach! Ich versuche mal auf die Frage im Ansatz zu antworten und villeicht kommen noch hilfreuche Hinweise der anderen hinzu:
Bei uns hat die Einführung und entsprechende Schulung in einer Verwaltungs-Software zeitliche Freiräume geschaffen: eGK’s einlesen statt eintippen, Daten für Folge- und Neu-VO’s direkt aus alten (vorhandenen) übernehmen und nur ein paar Details ändern, Termine per Drag & Drop vergeben, Gruppeneinteilung der Therapeuten nach Zertifikaten, etc..
MAs schulen in Bezug auf effiziente Terminvergabe und Telefonieren (nicht lange um den heißen Brei herumreden und klare Ansagen machen), Rückrufe sofort erledigen und nicht auf die lange Bank schieben, Ausfallzeiten effektiv nutzen, VOs vorab zusenden lassen (werden in Ausfallzeiten erfasst), Patienten vor Ablauf der akt. VOs an mögliche Folge-VOs erinnern, usw. ...
Und ganz wichtig: Teamarbeit, jede/r macht, wenn er/sie Zeit hat auch admin. Aufgabe der anderen.
Klappt prima und die Stimmung ist gut!
ABER: „Der Fisch stinkt bekanntlich am Kopf zuerst“
daher muss die Führung es können und vorleben!
.
PS: Wie man von einer Eingangsfrage, die bisher noch keiner beantwortet hat, zu so einer sinnlosen Disskusion kommen kann, ist mir immer wieder ein Rätsel.
Naja, auch ne Art sich gegenseitig Respekt zu zollen.
Ich hab hier was gefunden. Vom "AOK Experten" kam folgendes:
Krankengymnastik - Fitness und Bewegung Ratgeber-Forum - AOK - Die Gesundheitskasse
"Autor: Ihr Expertenteam Thema: RE: Krankengymnastik
16.05.13 09:33 02
Hallo angie64,
wie lange eine krankengymnastische Behandlung dauern sollte ist im „Rahmenvertrag über die Durchführung von Behandlungen in Massageeinrichtungen, medizinischen Badebetrieben und krankengymnastischen Einrichtungen“ geregelt. Hier findest du den Rahmenvertrag Physiotherapie.
Im Vertrag steht, dass die Regelbehandlungszeit für „Krankengymnastische Behandlung auch auf neurophysiologischer Grundlage“ zwischen 15-25 min. sein sollte. Je nach Krankheitsbild und Behandlungsmethode sollte diese Zeit variieren. Die Aussage, dass die Krankenkasse nur 15 min. bezahlt ist somit nicht richtig.
Vergibt eine Praxis Termine im 15 min. Rhythmus ist dies zwar zulässig aber definitiv an der unteren Grenze.Falls du mit der Behandlung nicht mehr zufrieden bist, besteht natürlich die Möglichkeit die Einrichtung zu wechseln.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Lexen
Expertenteam der AOK"
Wenn der Experte das so sieht, dann wird es so sein. Vollständig überzeugt bleibe ich nicht. Aber für eine Ende der Diskussion reicht es erstmal.
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Xela schrieb:
Zitat: "Was für ein Schwachs...! "
Naja, auch ne Art sich gegenseitig Respekt zu zollen.
Ich hab hier was gefunden. Vom "AOK Experten" kam folgendes:
Krankengymnastik - Fitness und Bewegung Ratgeber-Forum - AOK - Die Gesundheitskasse
"Autor: Ihr Expertenteam Thema: RE: Krankengymnastik
16.05.13 09:33 02
Hallo angie64,
wie lange eine krankengymnastische Behandlung dauern sollte ist im „Rahmenvertrag über die Durchführung von Behandlungen in Massageeinrichtungen, medizinischen Badebetrieben und krankengymnastischen Einrichtungen“ geregelt. Hier findest du den Rahmenvertrag Physiotherapie.
Im Vertrag steht, dass die Regelbehandlungszeit für „Krankengymnastische Behandlung auch auf neurophysiologischer Grundlage“ zwischen 15-25 min. sein sollte. Je nach Krankheitsbild und Behandlungsmethode sollte diese Zeit variieren. Die Aussage, dass die Krankenkasse nur 15 min. bezahlt ist somit nicht richtig.
Vergibt eine Praxis Termine im 15 min. Rhythmus ist dies zwar zulässig aber definitiv an der unteren Grenze.Falls du mit der Behandlung nicht mehr zufrieden bist, besteht natürlich die Möglichkeit die Einrichtung zu wechseln.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Lexen
Expertenteam der AOK"
Wenn der Experte das so sieht, dann wird es so sein. Vollständig überzeugt bleibe ich nicht. Aber für eine Ende der Diskussion reicht es erstmal.
Wie kann man aus dieser Aussage einer AOK-Vertreterin ablesen, dass eine Behandlung im 20-min-Takt Vertragsbruch bedeutet?
Sorry Xela, aber Deine Ausführungen werden diesbezüglich immer verwirrter und zeugen nicht davon, dass Du auch nur entfernt diesbezüglich auf einer juristischen Ebene mitdiskutieren kannst.
Wir sind hier alles keine Volljuristen, aber um eine solche Diskussion führen zu können, bedarf es ein wenig Gesetzeskunde und guter Recherche. Aussagen von AOK-Vertretern, die für die Zahlung zuständig sind, heranzuziehen, ist gleichbedeutend mit befangene Zeugen anzuhören.
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Wonderwoman schrieb:
:smile: :smile: :smile:
Wie kann man aus dieser Aussage einer AOK-Vertreterin ablesen, dass eine Behandlung im 20-min-Takt Vertragsbruch bedeutet?
Sorry Xela, aber Deine Ausführungen werden diesbezüglich immer verwirrter und zeugen nicht davon, dass Du auch nur entfernt diesbezüglich auf einer juristischen Ebene mitdiskutieren kannst.
Wir sind hier alles keine Volljuristen, aber um eine solche Diskussion führen zu können, bedarf es ein wenig Gesetzeskunde und guter Recherche. Aussagen von AOK-Vertretern, die für die Zahlung zuständig sind, heranzuziehen, ist gleichbedeutend mit befangene Zeugen anzuhören.
Wer einen 20er-Takt fährt, incl aller dazugehörigen Leistungen, ist, denke ich, auf der vertraglich und wirtschaftlich sicheren Spur.
Die Wirtschaftlichkeit in den Verträgen bezieht sich immer auf die GKV.
Das ist vielen nicht klar und wird oft missgedeuted.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Daraus ergibt sich jedoch nicht, dass es auch 25-Min-Termine geben muss.
Wer einen 20er-Takt fährt, incl aller dazugehörigen Leistungen, ist, denke ich, auf der vertraglich und wirtschaftlich sicheren Spur.
Die Wirtschaftlichkeit in den Verträgen bezieht sich immer auf die GKV.
Das ist vielen nicht klar und wird oft missgedeuted.
Das war der Anlass von Schwa... zu sprechen. Daran ist gar nichts "bestimmt", denn so kann keine Praxis eine verlässliche und trotzdem wirtschaftliche Termin-/Zeitplanung durchführen.
Respekt kann ich nur dem/der zollen, die mich mit Leistung, Argumenten oder Tatsachen überzeugt. Das war hier nicht gegeben.
Wenn die Experte es so sehen, wie die erfahrenen und selbständigen Forumsteilnehmer es bereits - wenn auch mit anderen Worten bestätigt haben - dann ist das nicht nur erst mal sondern faktisch und endgültig geklärt.
Dafür, dass du bei der AOK nachgefragt hast und die Antwort hier gepostet hast, deine irrende Annahme hier im Forum revidierst (und dich damit zufrieden gibst) - dafür Respekt!
Diese offizielle Aussage der AOK hilft sicherlich vielen PIs, sich über eine Taktung in 20 (25) Minuten Takt eingehender Gedanken zu machen.
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JHE schrieb:
Xela,
Und bestimmt ist es jede Zeit zwischen 15 und 25 Minuten
Wenn der Experte das so sieht, dann wird es so sein. Vollständig überzeugt bleibe ich nicht. Aber für eine Ende der Diskussion reicht es erstmal.
Das war der Anlass von Schwa... zu sprechen. Daran ist gar nichts "bestimmt", denn so kann keine Praxis eine verlässliche und trotzdem wirtschaftliche Termin-/Zeitplanung durchführen.
Respekt kann ich nur dem/der zollen, die mich mit Leistung, Argumenten oder Tatsachen überzeugt. Das war hier nicht gegeben.
Wenn die Experte es so sehen, wie die erfahrenen und selbständigen Forumsteilnehmer es bereits - wenn auch mit anderen Worten bestätigt haben - dann ist das nicht nur erst mal sondern faktisch und endgültig geklärt.
Dafür, dass du bei der AOK nachgefragt hast und die Antwort hier gepostet hast, deine irrende Annahme hier im Forum revidierst (und dich damit zufrieden gibst) - dafür Respekt!
Diese offizielle Aussage der AOK hilft sicherlich vielen PIs, sich über eine Taktung in 20 (25) Minuten Takt eingehender Gedanken zu machen.
ich frage mich schon lange, weshalb von allen diskutanten hier eigentlich niemand auf die idee kommt bzw. gekommen ist, mal nachzuschauen, auf welcher grundlage dieses regelwerk eigentlich beruht. die vorschriften, verträge udgl. sind nicht vom himmel gefallen. es war bestimmt nicht so, dass irgendein beamter an seinem schreibtisch damals gesessen hat, dieses regelwerk zu papier gebracht hat und das dann ohne weitere aussprache verabschiedet wurde, quasi als selbstläufer aus irgendeiner bürokratenstube.
das alles wurde besprochen, diskutiert, geändert, mehrheitlich abgesegt etc. darüber gibt es viel schriftkram wie protokolle bzw. protokollnotizen.
ich weiss nicht, wo diese gelagert sind.
doch die vertragsparteien müssten alle unterlagen im archiv haben. ihr kommt daran, da ihr mitglieder der verbände seid, ihr habt zugang zum archiv. ich als patient habe den nicht - gerade hier in einem ort weit abgelegen von den ballungsgebieten.
wenn juristen sich mit auslegungen schwertun, gehen sie in die vergangenheit, steigen sie in die "niederungen der entstehungsgeschichte der jeweiligen vorschrift" und graben dabei manches vergessene, nicht beachtete schon mal aus. dies manchmal sogar sehr erfolgreich.
dieses regelwerk stammt aus der jüngeren vergangenheit, alles ist dokumentiert. also fragt mal nach, lasst euch die unterlagen endlich mal zeigen. wer hat diese so auslegungsfähige vorschrift "verbrochen", wie hat er diese erklärt, was sagte die andere partei dazu? das ist sicherlich nicht einfach abgenickt worden, wenn doch, von wem dann?
angenommen, es könnte auch sein,
da hatte jemand die grossartige idee, ein regelwerkerk so zuschaffen, dass für einige jahre ruhe an der vergütungsfront herrschen kann. vor jahren haben die KGler nicht so über schlechte bezahlung geklagt, ich kann mich nicht daran erinnern. also wurden mal 25 minuten festgeschrieben und dabei im hinterkopf habend, dass diese zeit entsprechend der allgemeinen lohnentwicklung und der mediz. entwicklung etwas gekürzt werden könne, ohne erneut in vertragsverhandlungen einzutreten. wäre doch logisch. dadurch wäre diese breite spannbreite von 10 minuten in allseitiger zustimmung abgesegnet worden.
wie geschrieben: könnte doch sein. denn die entwicklungen lassen sich nie voraussagen.
googeln hilft hier nicht weiter, diese akten sind sicherlich nicht digitalisiert worden. ich habe bei meiner gkv nachgefragt; die geschäftsstelle hier ist sehr klein, über die bezirksgeschäftsstelle kann man mir auch nicht weiterhelfen. die hauptgeschäftsstelle liegt hunderte von km von mir entfernt. doch ihr habt eure verbände, die die verhandlungen im jahre .... geführt haben, die müssten unterlagen haben. setzt da doch mal an.
bitte seid nicht einverstanden mit der verlängerung aus dem jahre .... sondern achtet darauf, dass ihr den ursprung habt. der beginn wird diskutiert und nicht die verlängerung!
mein chef sagte immer:" jeder wechsel hat einen aussteller, den müsst ihr herausfinden und die damaligen umstände dazu beachten. dann versteht ihr manches besser."
viel glück.
gruss
uli
ich habe gerade den rahmenvertrag von 2008 durchgelesen.
dort gibt es für viele massnahmen regelbehandlungszeit mit unglaublicher spannbreite. da muss es vorher schon vereinbarungen gegeben haben, wie die regelbehandlungszeit genauer zu definieren ist.
ich kann mich noch gut erinnern, dass ich vor bald 20 jahren mal bei meiner kasse nachgefragt habe, wie lange eine behandlung dauern sollte/könnte/müsste. auch damals gab es schon diese weite spannbreite. ich habe das nicht näher verfolgt.
die regelbehandlungszeit wurde sicherlich schon in den 80er jahren evt. noch früher festgelegt. die frage ist, warum wurde diese enorme spannbreite festgehalten. darüber müssten dokumente noch zu finden sein. seitdem wurde die bandbreite der regelbehandlungszeit von allen übernommen, ohne zu hinterfragen und von vielen praxen unter rein wirtschaftl. gesichtspunkten in eigenverantwortung innerhalb des vorgegebenen rahmens bestimmt.
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rheuma schrieb:
die spannbreite der regelbehandlungszeit von 15 bis 20 minuten ist schon sehr gross. das bedürfte mal im interesse von therapeut und patient einer grundsätzlichen abklärung. es geht nicht an, dass sich praxen auf ihre auslegung des wortlauts zurückziehen können, "es werden nur 15 minuten an behandlungszeit von der GKV vergütet - incl. allem möglichen an vor- und nachbereitung der behandlung -; also erhalten sie nur maximal 15 minuten der zeit des therapeuten". bislang legt jede praxis den wortlaut so aus, wie es dem/der PI so passt. folglich besteht baldiger klärungsbedarf.
ich frage mich schon lange, weshalb von allen diskutanten hier eigentlich niemand auf die idee kommt bzw. gekommen ist, mal nachzuschauen, auf welcher grundlage dieses regelwerk eigentlich beruht. die vorschriften, verträge udgl. sind nicht vom himmel gefallen. es war bestimmt nicht so, dass irgendein beamter an seinem schreibtisch damals gesessen hat, dieses regelwerk zu papier gebracht hat und das dann ohne weitere aussprache verabschiedet wurde, quasi als selbstläufer aus irgendeiner bürokratenstube.
das alles wurde besprochen, diskutiert, geändert, mehrheitlich abgesegt etc. darüber gibt es viel schriftkram wie protokolle bzw. protokollnotizen.
ich weiss nicht, wo diese gelagert sind.
doch die vertragsparteien müssten alle unterlagen im archiv haben. ihr kommt daran, da ihr mitglieder der verbände seid, ihr habt zugang zum archiv. ich als patient habe den nicht - gerade hier in einem ort weit abgelegen von den ballungsgebieten.
wenn juristen sich mit auslegungen schwertun, gehen sie in die vergangenheit, steigen sie in die "niederungen der entstehungsgeschichte der jeweiligen vorschrift" und graben dabei manches vergessene, nicht beachtete schon mal aus. dies manchmal sogar sehr erfolgreich.
dieses regelwerk stammt aus der jüngeren vergangenheit, alles ist dokumentiert. also fragt mal nach, lasst euch die unterlagen endlich mal zeigen. wer hat diese so auslegungsfähige vorschrift "verbrochen", wie hat er diese erklärt, was sagte die andere partei dazu? das ist sicherlich nicht einfach abgenickt worden, wenn doch, von wem dann?
angenommen, es könnte auch sein,
da hatte jemand die grossartige idee, ein regelwerkerk so zuschaffen, dass für einige jahre ruhe an der vergütungsfront herrschen kann. vor jahren haben die KGler nicht so über schlechte bezahlung geklagt, ich kann mich nicht daran erinnern. also wurden mal 25 minuten festgeschrieben und dabei im hinterkopf habend, dass diese zeit entsprechend der allgemeinen lohnentwicklung und der mediz. entwicklung etwas gekürzt werden könne, ohne erneut in vertragsverhandlungen einzutreten. wäre doch logisch. dadurch wäre diese breite spannbreite von 10 minuten in allseitiger zustimmung abgesegnet worden.
wie geschrieben: könnte doch sein. denn die entwicklungen lassen sich nie voraussagen.
googeln hilft hier nicht weiter, diese akten sind sicherlich nicht digitalisiert worden. ich habe bei meiner gkv nachgefragt; die geschäftsstelle hier ist sehr klein, über die bezirksgeschäftsstelle kann man mir auch nicht weiterhelfen. die hauptgeschäftsstelle liegt hunderte von km von mir entfernt. doch ihr habt eure verbände, die die verhandlungen im jahre .... geführt haben, die müssten unterlagen haben. setzt da doch mal an.
bitte seid nicht einverstanden mit der verlängerung aus dem jahre .... sondern achtet darauf, dass ihr den ursprung habt. der beginn wird diskutiert und nicht die verlängerung!
mein chef sagte immer:" jeder wechsel hat einen aussteller, den müsst ihr herausfinden und die damaligen umstände dazu beachten. dann versteht ihr manches besser."
viel glück.
gruss
uli
ich habe gerade den rahmenvertrag von 2008 durchgelesen.
dort gibt es für viele massnahmen regelbehandlungszeit mit unglaublicher spannbreite. da muss es vorher schon vereinbarungen gegeben haben, wie die regelbehandlungszeit genauer zu definieren ist.
ich kann mich noch gut erinnern, dass ich vor bald 20 jahren mal bei meiner kasse nachgefragt habe, wie lange eine behandlung dauern sollte/könnte/müsste. auch damals gab es schon diese weite spannbreite. ich habe das nicht näher verfolgt.
die regelbehandlungszeit wurde sicherlich schon in den 80er jahren evt. noch früher festgelegt. die frage ist, warum wurde diese enorme spannbreite festgehalten. darüber müssten dokumente noch zu finden sein. seitdem wurde die bandbreite der regelbehandlungszeit von allen übernommen, ohne zu hinterfragen und von vielen praxen unter rein wirtschaftl. gesichtspunkten in eigenverantwortung innerhalb des vorgegebenen rahmens bestimmt.
Das steckt meiner Meinung nach in den Minuten die auf 15 drauf kommen - und das ist ja auch noch nicht alles.
Wurde aber sicher schon mehrfach hier diskutiert :wink:
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S. Schröder schrieb:
Wenn 15 Minuten unmittelbar dem Patienten zur Verfügung gestellt werden, kommen ja immer noch ein paar Minuten drauf, die für den Betrieb der Praxis benötigt werden. Der Patient bekommt ja eine gereinigte Toilette, Getränke, Begrüßung, einen Warteplatz, Arztkontakte oben drauf.
Das steckt meiner Meinung nach in den Minuten die auf 15 drauf kommen - und das ist ja auch noch nicht alles.
Wurde aber sicher schon mehrfach hier diskutiert :wink:
der Therapiemaßnahme am Patienten. "
so steht es in der Anlage zu den empfehlungen vom1.8.2001.
0b darunter auch das putzen der toilette/das vorhandensein von getränken udgl. fallen kann? ich weiss nicht.......
immer wieder wird vergessen: das an- und ausziehen des patienten nur dann in die behandlungszeit fallen kann, sobald dabei die hilfe
des therapeuten erforderlich ist - steht auch irgendwo festgeschrieben.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
"Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung
der Therapiemaßnahme am Patienten. "
so steht es in der Anlage zu den empfehlungen vom1.8.2001.
0b darunter auch das putzen der toilette/das vorhandensein von getränken udgl. fallen kann? ich weiss nicht.......
immer wieder wird vergessen: das an- und ausziehen des patienten nur dann in die behandlungszeit fallen kann, sobald dabei die hilfe
des therapeuten erforderlich ist - steht auch irgendwo festgeschrieben.
gruss
uli
Die Behandlung fängt an, wenn der Kontakt zum Patienten da ist - alles Zeit für den Patienten.
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S. Schröder schrieb:
Hilfe oder Anwesenheit beim An-/Ausziehen? Was steht wo geschrieben?
Die Behandlung fängt an, wenn der Kontakt zum Patienten da ist - alles Zeit für den Patienten.
- Konformitätsprüfung der VO gemäß HMR;
- ggf. erforderliche Hilfe beim Aus- und Ankleiden, bei der Lagerung und - soweit erforderlich - beim Einsteigen in und Aussteigen aus der Wanne;
- Erstellen eines Erstbefunds;
- Aufstellen des individuellen Behandlungsplans;
- die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten;
- die Verlaufsdokumentation für jede einzelne Behandlung und
- ggf. die Mitteilung an den verordnenden Arzt.
Nicht enthalten sind in der Regelbehandlungszeit:
- die ggf. erforderliche Nachruhe;
- die Terminvergabe;
- das Einziehen der Zuzahlungen und Rezeptgebühren und
- die Abrechnung mit der GKV.
Noch Fragen offen?
.
PS: OpenSource ... JA, unbedingt, seit über 2 Jahren, absolut zufrieden für und mit TheraPi!
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JHE schrieb:
Na Schröder, dann ließ dir mal deine Rahmenverträge durch, die du mit den GKVs (wahrscheinlich über deinen Verband) abgeschlossen hast. Da wirst du schnell erkennen, was zur Regelbehandlungszeit gehört:
- Konformitätsprüfung der VO gemäß HMR;
- ggf. erforderliche Hilfe beim Aus- und Ankleiden, bei der Lagerung und - soweit erforderlich - beim Einsteigen in und Aussteigen aus der Wanne;
- Erstellen eines Erstbefunds;
- Aufstellen des individuellen Behandlungsplans;
- die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten;
- die Verlaufsdokumentation für jede einzelne Behandlung und
- ggf. die Mitteilung an den verordnenden Arzt.
Nicht enthalten sind in der Regelbehandlungszeit:
- die ggf. erforderliche Nachruhe;
- die Terminvergabe;
- das Einziehen der Zuzahlungen und Rezeptgebühren und
- die Abrechnung mit der GKV.
Noch Fragen offen?
.
PS: OpenSource ... JA, unbedingt, seit über 2 Jahren, absolut zufrieden für und mit TheraPi!
Stell dir mal den Administrativen Aufwand dafür vor, der würde alles bisher Dagewesene in den Schatten stellen. Das könnte Unmengen von Zeitvorgaben bedeuten.
Oder meinst du ernsthaft, das die GKVs für jede Diagnosegruppe und -untergruppe eine separate Zeitvorgabe machen möchten.
Stell dir vor, die GKV sagt, die reine Behandlungszeit (Regelbehandlungszeit gibt es dann ja nicht mehr) für KG ist festgelegt auf 20 Minuten. Ich nehme für nicht in Anspruch ein oder der Experte zu sein, ABER ...
Wie lange benötigst du z.B. für die Behandlung einer einfachen Radiusköpfchen Fraktur? Bei 20 min. als feste Vorgabe hättest du sicherlich viel Zeit für überflüssige "Schnatterei" mit dem Patienten!
Und nun überlege mal, ob du bei einer intensiven Neurobehandlung nach den jetzt festgelegten 20 Minuten an dem erstrebten Etappenziel bist? In der Regel wohl kaum.
Und genau deshalb gibt es die Regelbehandlungszeiten - das ist so etwas wie eine Mischkalkulation.
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JHE schrieb:
Uli, du möchtest also allen Ernstes in festes, zeitliches Korsett gezwängt werden?
Stell dir mal den Administrativen Aufwand dafür vor, der würde alles bisher Dagewesene in den Schatten stellen. Das könnte Unmengen von Zeitvorgaben bedeuten.
Oder meinst du ernsthaft, das die GKVs für jede Diagnosegruppe und -untergruppe eine separate Zeitvorgabe machen möchten.
Stell dir vor, die GKV sagt, die reine Behandlungszeit (Regelbehandlungszeit gibt es dann ja nicht mehr) für KG ist festgelegt auf 20 Minuten. Ich nehme für nicht in Anspruch ein oder der Experte zu sein, ABER ...
Wie lange benötigst du z.B. für die Behandlung einer einfachen Radiusköpfchen Fraktur? Bei 20 min. als feste Vorgabe hättest du sicherlich viel Zeit für überflüssige "Schnatterei" mit dem Patienten!
Und nun überlege mal, ob du bei einer intensiven Neurobehandlung nach den jetzt festgelegten 20 Minuten an dem erstrebten Etappenziel bist? In der Regel wohl kaum.
Und genau deshalb gibt es die Regelbehandlungszeiten - das ist so etwas wie eine Mischkalkulation.
Oder: 5-10 min einmal die stunde eingebaut....was machst du, wenn während der Behandlung ein Patient kommt und Termine brauch?
Dein geschildertes Konzept ist meiner Meinung nach Abzocke vom AG. Das halte ich seit mittlerweile 10 Jahren so. Dann hast du ja immer ein Ohr an der Tür. In Krankheitsfällen oder absehbaren Zeitspannen ok, auf Dauer nicht!
Gruß
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mathias3834 schrieb:
ICH würde nicht in einer 20 min. Taktung arbeiten und alle Anmeldevorgänge machen! Stress für den Pat. , Stress für dich. Ich kenne es so: entweder 20 min Taktung, also Termin an Termin ohne Luft dazwischen dann aber mit größtenteils besetzter Rezeption.
Oder: 5-10 min einmal die stunde eingebaut....was machst du, wenn während der Behandlung ein Patient kommt und Termine brauch?
Dein geschildertes Konzept ist meiner Meinung nach Abzocke vom AG. Das halte ich seit mittlerweile 10 Jahren so. Dann hast du ja immer ein Ohr an der Tür. In Krankheitsfällen oder absehbaren Zeitspannen ok, auf Dauer nicht!
Gruß
"Diese offizielle Aussage der AOK hilft sicherlich vielen PIs, sich über eine Taktung in 20 (25) Minuten Takt eingehender Gedanken zu machen."
Sehr freundlich von Ihnen, wenn Sie endlich erkennen; dass da doch irgendwie ein Problem mit den 20 Minuten Takten sein muss. Darum ging es mir bei der ganzen Diskussion. Um nichts anderes. Weder hab ich eine wirtschaftliche Rechtfertigung von 20 Minuten Takten in Frage gestellt, noch habe ich irgendjemand damit vorschreiben wollen, was er zu machen hätte. Gleiches hatte ich für mich erwartet.
Selbstverständlich ist durch die Regelung für die Regelbehandlungszeit für KG von 15 - 25 Minuten jeder Zeit innerhalb dieser Zeitspanne "bestimmt". So hab ich es in der Mathestunde irgendwann in den 70ern gelernt. Das als Schwachsinn zu bezeichnen und darauf zu bestehen, macht die Sache eigentlich nur schlimmer.
Wieso Sie mir Unerfahrenheit und Selbstständigkeit absprechen, mir gar zu unterstellen - ich hätte eine AOK Expertin befragt, bleibt Ihr Geheimnis. Da Sie nicht der Einzige hier sind, der an Personifizierungen (auch wenn es Lügen sind) und einhergehenden Diffamierungen vorbeikommt, hatte ich auf Ihren Hinweis eingehend ein "Friedensangebot" zum Ende der Diskussion gemacht. Wahrscheinlich hat meine Erfahrung nicht ausgereicht, dass auch Sie das als solches verstehen.
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Xela schrieb:
@JHE
"Diese offizielle Aussage der AOK hilft sicherlich vielen PIs, sich über eine Taktung in 20 (25) Minuten Takt eingehender Gedanken zu machen."
Sehr freundlich von Ihnen, wenn Sie endlich erkennen; dass da doch irgendwie ein Problem mit den 20 Minuten Takten sein muss. Darum ging es mir bei der ganzen Diskussion. Um nichts anderes. Weder hab ich eine wirtschaftliche Rechtfertigung von 20 Minuten Takten in Frage gestellt, noch habe ich irgendjemand damit vorschreiben wollen, was er zu machen hätte. Gleiches hatte ich für mich erwartet.
Selbstverständlich ist durch die Regelung für die Regelbehandlungszeit für KG von 15 - 25 Minuten jeder Zeit innerhalb dieser Zeitspanne "bestimmt". So hab ich es in der Mathestunde irgendwann in den 70ern gelernt. Das als Schwachsinn zu bezeichnen und darauf zu bestehen, macht die Sache eigentlich nur schlimmer.
Wieso Sie mir Unerfahrenheit und Selbstständigkeit absprechen, mir gar zu unterstellen - ich hätte eine AOK Expertin befragt, bleibt Ihr Geheimnis. Da Sie nicht der Einzige hier sind, der an Personifizierungen (auch wenn es Lügen sind) und einhergehenden Diffamierungen vorbeikommt, hatte ich auf Ihren Hinweis eingehend ein "Friedensangebot" zum Ende der Diskussion gemacht. Wahrscheinlich hat meine Erfahrung nicht ausgereicht, dass auch Sie das als solches verstehen.
deiner Homepage entnehme ich, dass du 2004 die Praxis abgegeben bist und den Ruhestand nebst 400 Minijob genießt. Herzlichen Glückwunsch und das ist ehrlich gemeint.
Jedoch: seitdem hat sich vieles getan und glaube kaum, dass vor 2004 die Arbeitssituation so war wie heute und vieles abverlangt wird.
Gruß
M
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mathias3834 schrieb:
@ Jürgen K
deiner Homepage entnehme ich, dass du 2004 die Praxis abgegeben bist und den Ruhestand nebst 400 Minijob genießt. Herzlichen Glückwunsch und das ist ehrlich gemeint.
Jedoch: seitdem hat sich vieles getan und glaube kaum, dass vor 2004 die Arbeitssituation so war wie heute und vieles abverlangt wird.
Gruß
M
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Wer sagt denn, dass Xela überhaupt Physio ist? Bei der Argumentation kann ich das gar nicht glauben. Da glaube ich ganz was anderes.
Gruß Britt
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tobias977 schrieb:
20min ohne Reze ist unmöglich :D außer bei nem ein Mann betrieb.
Es ist immer schwerer gute AN zu finden und das auch bei guten Voraussetzungen und in den nächsten 15 Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand und werden zu Leistungsempfängern.
Die verbliebenen PI´s werden dann mit den PP genug zu tun haben.
Wer braucht dann noch einen Vertrag mit der AOK?
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Fuzziguzzi schrieb:
Die AOK muss sehen das sie in den nächsten 5-10 Jahren überhaupt noch Physiopraxen findet die für sie arbeiten.
Es ist immer schwerer gute AN zu finden und das auch bei guten Voraussetzungen und in den nächsten 15 Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand und werden zu Leistungsempfängern.
Die verbliebenen PI´s werden dann mit den PP genug zu tun haben.
Wer braucht dann noch einen Vertrag mit der AOK?
[b[Falsche Schlussfolgerung und falsche Interpretation ihrerseits bezgl. meines Posts.
Mich vor so einen Karren zu spannen geht ja wohl gar nicht!
Ich brauche nichts anerkennen, da ihre vorherigen Behauptungen und Schlussfolgerungen NONSENS waren.
Ich bin mir - im Gegensatz zu ihnen - der Taktung in der Praxis, den daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen sowie den Folgen für Therapeuten und Patienten aus dem Praxisalltag heraus bewusst. Auch was die Auslegung der Regelbehandlungszeiten angeht und handele danach. Bei ihnen kann eine solche Erkenntnisse nicht ansatzweise erkennen.
Haben Sie eine Leseschwäche oder haben Sie eine g... Auffassungsgabe? Lesen Sie, was ich geschrieben habe.
Stimmt, da war ich zu schnell in meinem Schreiben. Ich hatte ihnen zu viel zugetraut - meine Schuld dies vorschnell anzunehmen. Die Aussage der AOK haben Sie dann wohl von einem anderen Forumsmitglied, aus einem anderen Post „entliehen“.
Ergo, ich ziehe meinen ausgedrückten Respekt hiermit offiziell zurück und entlasse Sie in ihrer „respektlosen Ahnungslosigkeit“.
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JHE schrieb:
... wenn Sie endlich erkennen; dass da doch irgendwie ein Problem mit den 20 Minuten Takten sein muss.
Wieso Sie mir Unerfahrenheit und Selbstständigkeit absprechen, mir gar zu unterstellen
... ich hätte eine AOK Expertin befragt, bleibt Ihr Geheimnis.
[b[Falsche Schlussfolgerung und falsche Interpretation ihrerseits bezgl. meines Posts.
Mich vor so einen Karren zu spannen geht ja wohl gar nicht!
Ich brauche nichts anerkennen, da ihre vorherigen Behauptungen und Schlussfolgerungen NONSENS waren.
Ich bin mir - im Gegensatz zu ihnen - der Taktung in der Praxis, den daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen sowie den Folgen für Therapeuten und Patienten aus dem Praxisalltag heraus bewusst. Auch was die Auslegung der Regelbehandlungszeiten angeht und handele danach. Bei ihnen kann eine solche Erkenntnisse nicht ansatzweise erkennen.
Haben Sie eine Leseschwäche oder haben Sie eine g... Auffassungsgabe? Lesen Sie, was ich geschrieben habe.
Stimmt, da war ich zu schnell in meinem Schreiben. Ich hatte ihnen zu viel zugetraut - meine Schuld dies vorschnell anzunehmen. Die Aussage der AOK haben Sie dann wohl von einem anderen Forumsmitglied, aus einem anderen Post „entliehen“.
Ergo, ich ziehe meinen ausgedrückten Respekt hiermit offiziell zurück und entlasse Sie in ihrer „respektlosen Ahnungslosigkeit“.
ja ich bin Rentner und arbeite mit meinen 70 immer noch als AN in einer Physiopraxis an der Bank so 80Std im Monat, dazu noch gut 10 Std Prüfungen der VO zur Abrechnung sämtlicher MA. Der Minijob war die Überbrückung vom 60. bis 65 Lj. ,man durfte ja nicht mehr dazu verdienen. Ich mache es immer noch gerne, aber meine Freizeit genieße ich in vollen Zügen.
Schönes Wochenende
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo mathias3834,
ja ich bin Rentner und arbeite mit meinen 70 immer noch als AN in einer Physiopraxis an der Bank so 80Std im Monat, dazu noch gut 10 Std Prüfungen der VO zur Abrechnung sämtlicher MA. Der Minijob war die Überbrückung vom 60. bis 65 Lj. ,man durfte ja nicht mehr dazu verdienen. Ich mache es immer noch gerne, aber meine Freizeit genieße ich in vollen Zügen.
Schönes Wochenende
JürgenK :kissing_closed_eyes:
rentner, die gkv versichert sind, werden wohl kaum in die private kasse wechseln.
privatversicherte, die nunmehr auf versorgungsleistungen angewiesen sind, drängen in die gkv. klappt das nicht, wählen sie basis tarif.
die jungen leute, die heute ins berufsleben eintreten und endlich eine vollzeitstelle erhalten, wählen nicht automatisch die private.
man strebt in die solidargemeinschaft der GKV.
warum werden eigentl. immer mehr MVZ (medizinisches versorgungszentrum) gegründet? sie haben verträge mit der gkv und boomen.
man sollte sich die lage (zukunft) nicht noch schönreden.
nochmals meine frage: seit wann gibt es die richtwerte mit gr. bandbreite für die heilmittelerbringung?
grss
uli
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rheuma schrieb:
und woher sollen die privatversicherten kommen?
rentner, die gkv versichert sind, werden wohl kaum in die private kasse wechseln.
privatversicherte, die nunmehr auf versorgungsleistungen angewiesen sind, drängen in die gkv. klappt das nicht, wählen sie basis tarif.
die jungen leute, die heute ins berufsleben eintreten und endlich eine vollzeitstelle erhalten, wählen nicht automatisch die private.
man strebt in die solidargemeinschaft der GKV.
warum werden eigentl. immer mehr MVZ (medizinisches versorgungszentrum) gegründet? sie haben verträge mit der gkv und boomen.
man sollte sich die lage (zukunft) nicht noch schönreden.
nochmals meine frage: seit wann gibt es die richtwerte mit gr. bandbreite für die heilmittelerbringung?
grss
uli
Ich hatte jetzt einen netten Kontakt mit einer Anwältin vom IFK. Meine Ansicht - dass ein ausschließlicher 20 Min. Takt vertragswidrig ist, soweit es nicht möglich ist, Pat auch bis zu 25 Minuten (entsprechend Regelbehandlungszeit 15 - 25 Min.) zu behandeln, wird dort vollumfänglich geteilt. Vermutlich hilft Ihnen das persönlich auch nicht weiter. Aber ich wollte es wenigstens mitgeteilt haben.
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Xela schrieb:
@JHE
Ich hatte jetzt einen netten Kontakt mit einer Anwältin vom IFK. Meine Ansicht - dass ein ausschließlicher 20 Min. Takt vertragswidrig ist, soweit es nicht möglich ist, Pat auch bis zu 25 Minuten (entsprechend Regelbehandlungszeit 15 - 25 Min.) zu behandeln, wird dort vollumfänglich geteilt. Vermutlich hilft Ihnen das persönlich auch nicht weiter. Aber ich wollte es wenigstens mitgeteilt haben.
Fakt ist, dass man dann auch eine angepasste Vergütung bekommen müsste. Solange dies nicht der Fall ist, schlage ich vor die KK klagen da mal, dann wollen wir mal sehen wie die Sache ausschaut wenn denen das ein Richter erklärt wie sowas zu laufen hat. Und da gilt es: judex non calculat. Der rechnet nämlich nicht....
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Helmut Fromberger schrieb:
Sorry, da kann ein Jurist viel reden. Alleine der Umstand, dass man sagt 15 - 20 Minuten, ist an der Realität vorbei, wenn dafür dann für eine Seite klar ist, dass jeder 25 Minuten dran zu kommen hat und der andere sagt 15 Minuten. Ich kriege bei VW auch nicht 1 - 1,5 Autos. Beim Bäcker gibt es auch nicht 2 bis 3 Brezen für einen Euro.
Fakt ist, dass man dann auch eine angepasste Vergütung bekommen müsste. Solange dies nicht der Fall ist, schlage ich vor die KK klagen da mal, dann wollen wir mal sehen wie die Sache ausschaut wenn denen das ein Richter erklärt wie sowas zu laufen hat. Und da gilt es: judex non calculat. Der rechnet nämlich nicht....
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Nadja Roth schrieb:
Alles schwierig und unbefriedigend. Wir arbeiten im 30-min-Takt mit Rezeptionskraft. Man hat mehr Ruhe, weniger Stress, der Arbeitnehmer verdient das Gleiche und der Arbeitgeber zahlt weniger Steuern; die Patienten haben mehr davon, was sich langfristig eben bezahlt macht. :blush:
Aber betriebswirtschaftlich dies der völlige Nonsens ist, das weiß ich ja als AN.
Wenn rund 30 Euro in der Stunde umgesetzt werden, dazu noch eine Rez.-fachkraft angestellt ist, wie soll da dann für den Physio ein Stundenlohn von 16-20 Euro rauskommen?
Wenn ich das nicht verdienen würde, was ich als Familienvater aber muss, dann müsste ich mich selbständig machen. Nun weiß ich aber auch als AN, dass der Kuchen derselbe bleibt, aber die Stückchen immer kleiner werden und dafür dann Verantwortliche gesucht werden wenn das nicht funktioniert
Bezahlt Eure AN anständig und gebt die Leistung ab, für die ihr eure Bezahlung bekommt. Wo werden schon Gelder verschenkt, vor allem im Dienstleistungssektor ?
Ich als fachl Leiter sage das jeden Tag meinen Teamkolleginnen und Kollegen. Die haben es verstanden.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Hallo Nadja Roth
Aber betriebswirtschaftlich dies der völlige Nonsens ist, das weiß ich ja als AN.
Wenn rund 30 Euro in der Stunde umgesetzt werden, dazu noch eine Rez.-fachkraft angestellt ist, wie soll da dann für den Physio ein Stundenlohn von 16-20 Euro rauskommen?
Wenn ich das nicht verdienen würde, was ich als Familienvater aber muss, dann müsste ich mich selbständig machen. Nun weiß ich aber auch als AN, dass der Kuchen derselbe bleibt, aber die Stückchen immer kleiner werden und dafür dann Verantwortliche gesucht werden wenn das nicht funktioniert
Bezahlt Eure AN anständig und gebt die Leistung ab, für die ihr eure Bezahlung bekommt. Wo werden schon Gelder verschenkt, vor allem im Dienstleistungssektor ?
Ich als fachl Leiter sage das jeden Tag meinen Teamkolleginnen und Kollegen. Die haben es verstanden.
stefan 302
man könnte meinen deine Beiträge entspringen der juristischen Spitzfindigkeiten.
Kleiner Ausflug in die Preisverhandlungen mit GKV:
Wenn von unsrer Seite aus mehr Geld für die Behandlung gefordert wird mit dem Hinweis das wir mindestens 1 € pro Minute verdienen müssen, um eine Praxis wirtschaftlich zu managen, bekommen wir regelmäßig die Antwort der GKV Verantwortlichen:
" Das bekommt ihr doch!" Da frag ich mich wie soll das möglich sein? Ganz einfache Rechnung: KG = 15,40€ á 15 Minuten = 61,60€ pro Std. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
So wird mit uns verhandelt.
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Mc Frank schrieb:
Liebe Xela,
man könnte meinen deine Beiträge entspringen der juristischen Spitzfindigkeiten.
Kleiner Ausflug in die Preisverhandlungen mit GKV:
Wenn von unsrer Seite aus mehr Geld für die Behandlung gefordert wird mit dem Hinweis das wir mindestens 1 € pro Minute verdienen müssen, um eine Praxis wirtschaftlich zu managen, bekommen wir regelmäßig die Antwort der GKV Verantwortlichen:
" Das bekommt ihr doch!" Da frag ich mich wie soll das möglich sein? Ganz einfache Rechnung: KG = 15,40€ á 15 Minuten = 61,60€ pro Std. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
So wird mit uns verhandelt.
Alles schwierig und unbefriedigend. Wir arbeiten im 30-min-Takt mit Rezeptionskraft. Man hat mehr Ruhe, weniger Stress, der Arbeitnehmer verdient das Gleiche und der Arbeitgeber zahlt weniger Steuern; die Patienten haben mehr davon, was sich langfristig eben bezahlt macht. :blush:
ich zahle als AG aber lieber mehr Steuern ( da mehr Gewinn :kissing_closed_eyes:)
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Bert schrieb:
Nadja Roth schrieb am 23.10.14 11:38:
Alles schwierig und unbefriedigend. Wir arbeiten im 30-min-Takt mit Rezeptionskraft. Man hat mehr Ruhe, weniger Stress, der Arbeitnehmer verdient das Gleiche und der Arbeitgeber zahlt weniger Steuern; die Patienten haben mehr davon, was sich langfristig eben bezahlt macht. :blush:
ich zahle als AG aber lieber mehr Steuern ( da mehr Gewinn :kissing_closed_eyes:)
Also scheint die Fragestellung schon fehlerhaft zu sein...
Und wie Helmut schon sagt... möge die Kasse klagen. Ich habe da keine Schwierigkeiten mit. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
LOL... natürlich wäre es möglich auch 25-Min. zu behandeln. Machen wir aber nicht.
Also scheint die Fragestellung schon fehlerhaft zu sein...
Und wie Helmut schon sagt... möge die Kasse klagen. Ich habe da keine Schwierigkeiten mit. :smile:
Ein 30-Min-Takt ist und bleibt nicht wirtschaftlich... dann noch eine Rezeptionskraft rechnet sich 3x nicht.
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Wonderwoman schrieb:
Sorry, aber dann hast Du keine ANs oder die werden auf Armutsniveau gezahlt oder Du bist von Beruf Ehefrau oder Du hast eine Praxis im Keller so ganz nebenbei oder Du behandelst mit Schwerpunkt Privatpatienten. Also was isses?
Ein 30-Min-Takt ist und bleibt nicht wirtschaftlich... dann noch eine Rezeptionskraft rechnet sich 3x nicht.
und woher sollen die privatversicherten kommen?
rentner, die gkv versichert sind, werden wohl kaum in die private kasse wechseln.
privatversicherte, die nunmehr auf versorgungsleistungen angewiesen sind, drängen in die gkv. klappt das nicht, wählen sie basis tarif.
die jungen leute, die heute ins berufsleben eintreten und endlich eine vollzeitstelle erhalten, wählen nicht automatisch die private.
man strebt in die solidargemeinschaft der GKV.
warum werden eigentl. immer mehr MVZ (medizinisches versorgungszentrum) gegründet? sie haben verträge mit der gkv und boomen.
man sollte sich die lage (zukunft) nicht noch schönreden.
nochmals meine frage: seit wann gibt es die richtwerte mit gr. bandbreite für die heilmittelerbringung?
gruss
uli
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rheuma schrieb:
rheuma schrieb am 19.10.14 15:28:
und woher sollen die privatversicherten kommen?
rentner, die gkv versichert sind, werden wohl kaum in die private kasse wechseln.
privatversicherte, die nunmehr auf versorgungsleistungen angewiesen sind, drängen in die gkv. klappt das nicht, wählen sie basis tarif.
die jungen leute, die heute ins berufsleben eintreten und endlich eine vollzeitstelle erhalten, wählen nicht automatisch die private.
man strebt in die solidargemeinschaft der GKV.
warum werden eigentl. immer mehr MVZ (medizinisches versorgungszentrum) gegründet? sie haben verträge mit der gkv und boomen.
man sollte sich die lage (zukunft) nicht noch schönreden.
nochmals meine frage: seit wann gibt es die richtwerte mit gr. bandbreite für die heilmittelerbringung?
gruss
uli
LOL... natürlich wäre es möglich auch 25-Min. zu behandeln. Machen wir aber nicht.
Also scheint die Fragestellung schon fehlerhaft zu sein...
Das ist Ihr Beitrag? Nachdem Sie sich mit Unfreundlichkeiten redlich hielten, wenig Konkretes beigetragen haben und keinen "AOK Experten", Rechtsanwalt, oder sonstig stichhaltigen Nachweis Ihrer Auffassung beibringen konnten? Da kommt (so interpretiere ich das) "Ätsch , ich mach doch was ich will...". Das nenn ich mal renitent, Respekt!
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Xela schrieb:
Wonderwoman schrieb am 23.10.14 13:15:
LOL... natürlich wäre es möglich auch 25-Min. zu behandeln. Machen wir aber nicht.
Also scheint die Fragestellung schon fehlerhaft zu sein...
Das ist Ihr Beitrag? Nachdem Sie sich mit Unfreundlichkeiten redlich hielten, wenig Konkretes beigetragen haben und keinen "AOK Experten", Rechtsanwalt, oder sonstig stichhaltigen Nachweis Ihrer Auffassung beibringen konnten? Da kommt (so interpretiere ich das) "Ätsch , ich mach doch was ich will...". Das nenn ich mal renitent, Respekt!
Nichtsdestotrotz ist halte ich die Aussage dieses Juristen (wenn es denn einer war) für Quark...
Ich werde also Kraft meiner Eigenschaft als PI weiter im 20-Min-Takt arbeiten und keine Behandlungen mit 25 Minuten anbieten. Welcher Patient dies für rechtswidrig hält, der möge mir nicht durch das Überreichen seine Rezepts seine Behandlung anbieten.
--- Discussion ends here !!! ----
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Wonderwoman schrieb:
Du hast es leider nicht begriffen... Du kannst die Antwort eines Juristen durch Deine Fragestellung beeinflussen. Dies habe ich sagen wollen.
Nichtsdestotrotz ist halte ich die Aussage dieses Juristen (wenn es denn einer war) für Quark...
Ich werde also Kraft meiner Eigenschaft als PI weiter im 20-Min-Takt arbeiten und keine Behandlungen mit 25 Minuten anbieten. Welcher Patient dies für rechtswidrig hält, der möge mir nicht durch das Überreichen seine Rezepts seine Behandlung anbieten.
--- Discussion ends here !!! ----
....Du kannst die Antwort eines Juristen durch Deine Fragestellung beeinflussen.
Sie sind der Meinung, ich hätte eine Juristin des IFK anders gefragt, als hier im Forum? Bitte, dass ist doch jetzt unterste Schublade. Vertragen Sie keine Einwände, ohne Beleidigungen und miese Andeutungen?
Mir geht es in Ihrem Fall ganz eindeutig um eines. Sie wissen an allen möglichen Stellen in diesem Forum den Leuten Ihre Meinung aufzudrücken. Bei / trotz gelegentlicher Qualität immer auch gerne mit Beleidigen, Diffamieren, Personalieren. Im Grunde kennen Sie meist nur ein paar Fakten. Haben aber alle Anworten parat. Wenn hier jemand im 30, 25, oder 3 Minuten - Takt arbeitet, mag das dass Beste sein, was derjenige sich im Leben vorstellen kann. Die Bedingungen, unter denen dies jeder für sich tut, sind so vielfältig, wie das Leben selbst.
Ganz putzig ist ja die Tatsache, dass jeder PI weiss, was er mit einem Rahmenvertrag unterschreibt, bzw. konkludent anerkennt. Und dann kommt das wonderwoman und tönt: "Ich werde also Kraft meiner Eigenschaft als PI weiter im 20-Min-Takt arbeiten und keine Behandlungen mit 25 Minuten anbieten."
WHOW! Was für ein Wunder...........
Sie werden folgenden Satz möglicherweise nicht verstehen, deshalb ganz langsam: Es gibt PI, die lassen im 25, oder 30 Minuten - Takt arbeiten - aber (z.B. bei KG) nur 20 durchschnittlich behandeln. Wie finden Sie das? Die halten sich an Verträge. Einfach so! LOL würde ich sagen. Und die gleichen PI kommen gut zurecht. Bezahlen gut. Das alles mitten in Deutschland. Kann mans glauben? Wie geht das? Darauf gibt es keine eindeutige Anwort. Vielleicht gehts eigentlich nicht, oder nur mit Geld vom Partner. Oder nur mit 90 % Privatpat.Vielleicht ohne Anmeldung. Vielleicht auch nur, weil man zwischen zwei Behandlungen am liebsten 10 Minuten in der Sonne sitzt. Unglaublich oder?
ZITAT: "--- Discussion ends here !!! ---- "
Sie werden es vermutlich nicht lassen. Sie können - denke ich - nicht anders. Bis zum nächsten Thread........................
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Xela schrieb:
Wonderwoman schrieb am 23.10.14 18:27:
....Du kannst die Antwort eines Juristen durch Deine Fragestellung beeinflussen.
Sie sind der Meinung, ich hätte eine Juristin des IFK anders gefragt, als hier im Forum? Bitte, dass ist doch jetzt unterste Schublade. Vertragen Sie keine Einwände, ohne Beleidigungen und miese Andeutungen?
Mir geht es in Ihrem Fall ganz eindeutig um eines. Sie wissen an allen möglichen Stellen in diesem Forum den Leuten Ihre Meinung aufzudrücken. Bei / trotz gelegentlicher Qualität immer auch gerne mit Beleidigen, Diffamieren, Personalieren. Im Grunde kennen Sie meist nur ein paar Fakten. Haben aber alle Anworten parat. Wenn hier jemand im 30, 25, oder 3 Minuten - Takt arbeitet, mag das dass Beste sein, was derjenige sich im Leben vorstellen kann. Die Bedingungen, unter denen dies jeder für sich tut, sind so vielfältig, wie das Leben selbst.
Ganz putzig ist ja die Tatsache, dass jeder PI weiss, was er mit einem Rahmenvertrag unterschreibt, bzw. konkludent anerkennt. Und dann kommt das wonderwoman und tönt: "Ich werde also Kraft meiner Eigenschaft als PI weiter im 20-Min-Takt arbeiten und keine Behandlungen mit 25 Minuten anbieten."
WHOW! Was für ein Wunder...........
Sie werden folgenden Satz möglicherweise nicht verstehen, deshalb ganz langsam: Es gibt PI, die lassen im 25, oder 30 Minuten - Takt arbeiten - aber (z.B. bei KG) nur 20 durchschnittlich behandeln. Wie finden Sie das? Die halten sich an Verträge. Einfach so! LOL würde ich sagen. Und die gleichen PI kommen gut zurecht. Bezahlen gut. Das alles mitten in Deutschland. Kann mans glauben? Wie geht das? Darauf gibt es keine eindeutige Anwort. Vielleicht gehts eigentlich nicht, oder nur mit Geld vom Partner. Oder nur mit 90 % Privatpat.Vielleicht ohne Anmeldung. Vielleicht auch nur, weil man zwischen zwei Behandlungen am liebsten 10 Minuten in der Sonne sitzt. Unglaublich oder?
ZITAT: "--- Discussion ends here !!! ---- "
Sie werden es vermutlich nicht lassen. Sie können - denke ich - nicht anders. Bis zum nächsten Thread........................
also nun möchte ich niemand zu nahe treten, aber es soll auch Therapeuten geben , die mangelnde Fachkompetenz/Erfahrung durch Zeitzugaben kompensieren wollen.
Diese werden auch alle Fobis brav besuchen, damit sie viele Werkzeuge haben um mit dem "Nagel" klar zu kommen.
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mocca schrieb:
hallo,
also nun möchte ich niemand zu nahe treten, aber es soll auch Therapeuten geben , die mangelnde Fachkompetenz/Erfahrung durch Zeitzugaben kompensieren wollen.
Diese werden auch alle Fobis brav besuchen, damit sie viele Werkzeuge haben um mit dem "Nagel" klar zu kommen.
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rudibam schrieb:
Gut formuliert.
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Bojo schrieb:
Wenn ein Zeitrahmen von-bis definiert ist, bedeutet das normalerweise (nicht nur in der Mathematik), das der erste Wert der Minimalwert und der zweite Wert der Maximalwert ist. Das bedeutet für mich, dass mit 15 Minuten Behandliung die Mindestbehandlungszeit erfüllt ist, egal ob einmalig oder regelmäßig. Anderseits besteht strenggenommen, bei einer Behandlungszeit von 30 Minuten, eigentlich das Problem, dass die letzten 5 Minuten vom Rezept nicht abgedeckt sind. Dies könnte im Extremfall haftungs-, bzw. versicherungstechnische Konsequenzen haben.
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crz schrieb:
...und unsere Preise werden sich dadurch NIE ändern!!
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JürgenK schrieb:
...ich habe dies 35 ohne Probleme gemacht...
JürgenK :kissing_closed_eyes:
kaufe 15 g oder 20 g oder 25 g Leberwurst und was bekomme ich: richtig 3 (drei ! ) unterschiedliche Preise !!!
GKV Regelbehandlungszeit = 15 MINUTEN !!! =Regelbezahlung.
Wer länger behandelt....??? der sollte endlich aufhören rum zu jammern.
Sonnige Grüße.
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Modiedo schrieb:
Ich gehe in ein Fleischerei- Fachgeschäft,
kaufe 15 g oder 20 g oder 25 g Leberwurst und was bekomme ich: richtig 3 (drei ! ) unterschiedliche Preise !!!
GKV Regelbehandlungszeit = 15 MINUTEN !!! =Regelbezahlung.
Wer länger behandelt....??? der sollte endlich aufhören rum zu jammern.
Sonnige Grüße.
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kann es denn nicht sein, das die GKV-Strategen bereits über (billigere) Ersatzversorgungsstrukturen konkret nachdenken?
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mocca schrieb:
hallo AHD,
kann es denn nicht sein, das die GKV-Strategen bereits über (billigere) Ersatzversorgungsstrukturen konkret nachdenken?
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AHD schrieb:
Moin...die Realität wird alle einholen...MLD, KMT, HB wird von vielen schon garnicht mehr durchgeführt, da es sich nicht rechnet...Physiotherapeuten sind nicht auf dem Markt und kommen auch nicht in naher Zukunft...also muss man die Taktung kürzen, um alle Patienten zu behandeln, oder es gibt keine Termine...da spielen theoretische Verträge keine Rolle mehr, da sie von den Fakten überrollt werden...wer zu spät kommt, den bestraft das Leben...
Ich führe zuerst alle administrativen Tätigkeiten aus, konzentriert ohne zu hetzten. Danach therapiere ich, und dokumentiere während der Behandlung.
Und ich plane so, dass ein etwas trinken und essen kann, und der Toilettengang auch noch möglich ist. Oft bleiben dann netto nur noch 10 min. für die Therapie. Nur so überstehst du einen Arbeitstag, und wirst nicht krank.
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kvet schrieb:
Hallo!
Ich führe zuerst alle administrativen Tätigkeiten aus, konzentriert ohne zu hetzten. Danach therapiere ich, und dokumentiere während der Behandlung.
Und ich plane so, dass ein etwas trinken und essen kann, und der Toilettengang auch noch möglich ist. Oft bleiben dann netto nur noch 10 min. für die Therapie. Nur so überstehst du einen Arbeitstag, und wirst nicht krank.
wir arbeiten immer im 20-Minuten-Takt (ausgenommen HB, Neuro). Vormittags von Mo-Do ist eine Rezeptionsdame da und Fr alle zwei Wochen auch. Von 8.30 bis 12.00 Uhr. Die restliche Zeit müssen wir PTs (wie eingangs geschildert) stämmen.
Bei uns ist es so, dass wir den Patienten versuchen zu erklären, dass sie Terminänderungen doch bitte vormittags geltend machen, wenn die Rezis da sind. Uneinsichtige Patienten werden trotzdem bedient (was soll man machen?). Es ist Stress pur. Teilweise arbeiten wir gänzlich ohne Pausen, weil die drauf gehen für Telefonate, Änderungen, Abrechnung, Verschiebungen, Therapieberichte ect. Zeitweise sitze ich nach Feierabend (20.20 Uhr) noch mind. 30 Minuten länger und rufe die Patienten vom AB zurück.
Natürlich können da besonders schlaue Menschen sagen "selbst-Schuld". Fakt ist jedoch, dass ich den Beruf an sich aus Überzeugung ausübe und keine Sekretärin sein möchte. Man muss aber die Familie ernähren - und kann nicht einfach mal so kündigen. Also muss man da durch. Egal was irgendwelche Paragraphen dazu sagen. Theorie und Praxis steht meistens nicht auf demselben Nenner. Gespräche mit Chef? Der hat taube Ohren "wie soll ich das bezahlen". Also bleibt nur bleiben oder gehen. Aber in den meisten Praxen (in meiner Umgebung läuft es so. bekommt man ja als Schüler hinreichend mit)
Ich finde die Idee mit den 15 Minuten behandeln und 5 Minuten Rest-Zeit ganz gut. Werde ich ab morgen versuchen. Ich schau mal, wie die Patienten drauf reagieren... Problematik dabei sehe ich, dass mir 20 Minuten schon zu kurz waren (MT z. B.) - und das nochmal kürzen? Nun gut - - -
:unamused:
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Danielle K. schrieb:
Halllöle,
wir arbeiten immer im 20-Minuten-Takt (ausgenommen HB, Neuro). Vormittags von Mo-Do ist eine Rezeptionsdame da und Fr alle zwei Wochen auch. Von 8.30 bis 12.00 Uhr. Die restliche Zeit müssen wir PTs (wie eingangs geschildert) stämmen.
Bei uns ist es so, dass wir den Patienten versuchen zu erklären, dass sie Terminänderungen doch bitte vormittags geltend machen, wenn die Rezis da sind. Uneinsichtige Patienten werden trotzdem bedient (was soll man machen?). Es ist Stress pur. Teilweise arbeiten wir gänzlich ohne Pausen, weil die drauf gehen für Telefonate, Änderungen, Abrechnung, Verschiebungen, Therapieberichte ect. Zeitweise sitze ich nach Feierabend (20.20 Uhr) noch mind. 30 Minuten länger und rufe die Patienten vom AB zurück.
Natürlich können da besonders schlaue Menschen sagen "selbst-Schuld". Fakt ist jedoch, dass ich den Beruf an sich aus Überzeugung ausübe und keine Sekretärin sein möchte. Man muss aber die Familie ernähren - und kann nicht einfach mal so kündigen. Also muss man da durch. Egal was irgendwelche Paragraphen dazu sagen. Theorie und Praxis steht meistens nicht auf demselben Nenner. Gespräche mit Chef? Der hat taube Ohren "wie soll ich das bezahlen". Also bleibt nur bleiben oder gehen. Aber in den meisten Praxen (in meiner Umgebung läuft es so. bekommt man ja als Schüler hinreichend mit)
Ich finde die Idee mit den 15 Minuten behandeln und 5 Minuten Rest-Zeit ganz gut. Werde ich ab morgen versuchen. Ich schau mal, wie die Patienten drauf reagieren... Problematik dabei sehe ich, dass mir 20 Minuten schon zu kurz waren (MT z. B.) - und das nochmal kürzen? Nun gut - - -
:unamused:
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