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https://www.physio.de/community/physiotherapie/10-minuten-extra-kassieren/1/514219/1
hier ein älteres Thema von 2021 wo selbst bei "Forengrößen" die man namentlich kennt der klare Konsens für mich untergegangen ist:
Ist es nun legal, eine Grauzone oder tatsächlich "illegal" 10 / 20 minuten extra zu verkaufen.
Patientin kommt mit einem KG Rezept und will privat noch um 20 Minuten verlängern.
Unser Angebot eine Wellnessleistung zu buchen hat sie konkret abgelehnt.
dürfen wir, mit vorliegendem Krankenkassenrezept, 20 Minuten noch KG verkaufen?
Die Argumentation ist ja wie gesagt "Die Patientin hat ja ein Rezept"
Freue mich über viele Antworten und positive Vibes :)
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Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen (hierunter verstehe ich z.B. einen Tape, Warmpackung oder ähnlichem) sind demgegenüber erlaubt.
Grundlage ist § 8 Ziffer 6 des BRV.
Abgesehen davon: Wo liegt der therapeutischen Mehrwert einer längeren Behandlungszeit? Ich habe das in meinem ganzen Berufsleben niemals gebraucht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Meine Auffassung: Nein, als Verlängerung der Therapiezeit ist es nicht legal.
Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen (hierunter verstehe ich z.B. einen Tape, Warmpackung oder ähnlichem) sind demgegenüber erlaubt.
Grundlage ist § 8 Ziffer 6 des BRV.
Abgesehen davon: Wo liegt der therapeutischen Mehrwert einer längeren Behandlungszeit? Ich habe das in meinem ganzen Berufsleben niemals gebraucht.
Denn dann würdest du dem Patienten, den schon von der Kasse bezahlten Therapieeinheit, betrügen
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Shia schrieb:
Die Regelbehandlungszeit sind bei KG bis zu 25 Minuten, und bevor du diese nicht über das Kassen Rezept abgedeckt hast, brauchst du gar nicht darüber nachdenken, zusätzliche Zeit zu verkaufen.
Denn dann würdest du dem Patienten, den schon von der Kasse bezahlten Therapieeinheit, betrügen
Wenn man diese Rechtsauffassung folgt, darf niemals die Behandlungszeit gegen Privatrechnung verlängert werden. Sobald es medizinisch (!) notwendig ist, ist man gehalten die Sachleistung dann auch mit einer längeren Behandlungszeit abzugeben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Wobei nach Auffassung des Bundessozialgericht das Wort "Regelbehandlungszeit" so ausgelegt werden muss, dass in begründete Ausnahmefälle auch mehr als 25 Minuten behandelt werden muss. Umgekehrt , wiederum in begründete Ausnahmefälle, auch weniger als 15 Minuten behandelt werden kann.
Wenn man diese Rechtsauffassung folgt, darf niemals die Behandlungszeit gegen Privatrechnung verlängert werden. Sobald es medizinisch (!) notwendig ist, ist man gehalten die Sachleistung dann auch mit einer längeren Behandlungszeit abzugeben.
Servus,
ich sehe das prinzipiell genauso mit dem Mehrwert.
"Die Kundin wünscht das und wir haben das früher immer so gemacht"
Problem ist das die Terminplanung uns hier n bisschen eine Suppe eingebrockt hat wir von der Therapie uns jetzt umschauen müssen ob wir die als "Prophylaxe" oder als "Übungsbehandlung" oder dergleichen "legal" abrechnen können.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Servus,
ich sehe das prinzipiell genauso mit dem Mehrwert.
"Die Kundin wünscht das und wir haben das früher immer so gemacht"
Problem ist das die Terminplanung uns hier n bisschen eine Suppe eingebrockt hat wir von der Therapie uns jetzt umschauen müssen ob wir die als "Prophylaxe" oder als "Übungsbehandlung" oder dergleichen "legal" abrechnen können.
Nebenbei: ich würde das für die Zukunft gleich mit denen klären.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Wie gesagt: legal geht's nicht. Soll die Terminplanung das gefälligst ausbaden. 😉
Nebenbei: ich würde das für die Zukunft gleich mit denen klären.
Steuerpflicht für solche Sachen nicht vergessen
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Dway schrieb:
Wenn du sowas machen willst dann mach es vor dem Kg Termin und du hast keine Probleme mit der Regelbehandlungszeit. Behandlungszeit verlängern gegen Gebühr ist nicht erlaubt. Es steht aber nirgends geschrieben das du davor keine Präventionsgymnastik oder Wellnessanwendungen machen darfst.
Steuerpflicht für solche Sachen nicht vergessen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Dway DAS genau möchte die Patientin jedoch in diesem Fall nicht.
😈
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Der Patient will auch nichts dazu zahlen, egal ob Kasse oder Beihilfe/Privat.
😈
Servus Lars,
bezieht sich Grundlage ist § 8 Ziffer 6 des BRV. auf den Berliner Rahmenvertrag?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Servus Lars,
bezieht sich Grundlage ist § 8 Ziffer 6 des BRV. auf den Berliner Rahmenvertrag?
BRV = Bundesrahmenvertrag
Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Es gibt kein Berliner Rahmenvertrag mehr.
BRV = Bundesrahmenvertrag
Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo meine lieben Therapeuten,
https://www.physio.de/community/physiotherapie/10-minuten-extra-kassieren/1/514219/1
hier ein älteres Thema von 2021 wo selbst bei "Forengrößen" die man namentlich kennt der klare Konsens für mich untergegangen ist:
Ist es nun legal, eine Grauzone oder tatsächlich "illegal" 10 / 20 minuten extra zu verkaufen.
Patientin kommt mit einem KG Rezept und will privat noch um 20 Minuten verlängern.
Unser Angebot eine Wellnessleistung zu buchen hat sie konkret abgelehnt.
dürfen wir, mit vorliegendem Krankenkassenrezept, 20 Minuten noch KG verkaufen?
Die Argumentation ist ja wie gesagt "Die Patientin hat ja ein Rezept"
Freue mich über viele Antworten und positive Vibes :)
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