Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
Viele Selbstständige nutzten im vergangenen Jahr die Möglichkeit der neu geschaffenen freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Zu viele, meinten die Bundestagsabgeordneten und strichen kurzerhand die zuvor bis zum 31. Dezember 2006 eingeräumte Übergangsfrist für langjährig tätige Unternehmer. Wie ihre Kollegen in Rheinland-Pfalz, sehen die Nürnberger Richter in dem Hauruckverfahren eine Verletzung des Vertrauensschutzes und des Gleichheitsgrundsatzes.
Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen dürfe der Gesetzgeber Übergangsvorschriften beseitigen, befand das Sozialgericht. Es müssten schon "schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter" zu erwarten sein. Der Bundestag jedoch hätte "nicht ansatzweise dargestellt, welche gewichtigen Gemeinschaftsgüter es unabweisbar erscheinen lassen", die Frist auf den 31.05.2006 vorzuziehen. Deshalb hätte der rechtsstaatliche Vertrauensschutz nicht einfach aufgehoben werden dürfen. Da die Streichung der Fristenregelung diejenigen bevorzuge, die ihren Antrag auf Arbeitslosenversicherung bereits vorher gestellt haben, sei auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt worden. Zwar könne der Gesetzgeber Merkmale für eine unterschiedliche Behandlung von Personengruppen festlegen, in diesem Fall aber gebe es "keinen hinreichenden sachlichen Grund".
Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob es eine Politik nach Gutsherrenart tolerieren will. Bis dahin ruhen die Verfahren in Koblenz und Nürnberg.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten