Wir suchen einen motivierten
Physiotherapeuten:in mit viel
Freude am Beruf zur Verstärkung
unseres fantastischen kleinen
Teams. Physiowild ist eine kleine
Physiotherapie-Praxis auf dem Land
im wunderschönen Dietramszell in
Oberbayern.
Die Schwerpunkte der Praxis liegen
in der Orthopädie und Chirurgie
für Klein bis Groß.
Physiowild bietet ein angenehmes
Arbeitsklima in hellen modernen
Räumen inkl. KGG.
Ebenso bieten wir regelmäßige
interne Fortbildungen und eine sehr
gute externe Fort...
Physiotherapeuten:in mit viel
Freude am Beruf zur Verstärkung
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Sie mahlen langsam die bürokratischen Mühlen, aber sie mahlen. Im Herbst 2001 hatte die EU-Kommission die Bundesregierung aufgefordert, die für die Niederlassung von Heilmittelerbringern vorgeschriebene berufspraktische Erfahrungszeit von 2 Jahren abzuschaffen. Diese im Sozialgesetzbuch V §124 Absatz 2 Nr.2 festgelegte Bestimmung sei nicht kompatibel mit dem EG-Vertrag, der die uneingeschränkte Niederlassungsfreiheit in allen Ländern der Europäischen Union regelt. Wir haben am 23.03.02 an dieser Stelle sehr ausführlich über die Problematik berichtet.
Schon damals war klar, die Bundesregierung würde der Aufforderung der EU-Behörden wohl nachkommen. Bei einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof hätte die Regierung mit einer Niederlage rechnen müssen.
Nach nochmaliger Mahnung aus Brüssel hat sich nun das Bundesgesundheitsministerium durchgerungen, dem Drängen der EU-Kommission nachzugeben, der §124 Absatz 2 Nr. 2 wird zum 01. Januar 2003 fallen. Eine entsprechende Änderung des Sozialgesetzbuches hat das Ministerium erarbeitet.
Am kommenden Mittwoch wird die Gesetzesänderung im Bundestagsausschuss Gesundheit und Soziales beraten. Das Gesetz muss dann vom Bundestag verabschiedet werden und tritt rückwirkend in Kraft.
Die staatliche Anerkennung zum Physiotherapeuten ist nun die einzige persönliche Voraussetzung für eine Niederlassung.
Peter Appuhn
physio.de
Meldung vom 23.03.2002
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