Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
Wir sind der Auffassung, das es in diesem Zusammenhang in vielen Fällen zu ungerechtfertigten Nachteilen für Therapeuten kommt. Der Einzelne ist hier aber oft hilflos.
Deshalb haben wir uns entschlossen, derartige Fälle zu sammeln und betroffene Therapeuten bei der Durchsetzung Ihrer Interessen bzw. Rechte durch Einschaltung von fachlich kompetenten Rechtsanwälten zu unterstützen. Uns liegt an fairen Verhältnisse für alle Parteien.
Die mit uns kooperierenden Fachanwälte übernehmen dabei für Sie kostenfrei die Prüfung des konkreten Sachverhalts. Bei entsprechender Rechtslage übernehmen wir nach Absprache im Einzelfall die auch Kosten der rechtlichen Durchsetzung der Ansprüche.
Zur Sachlage
Unrichtig ausgestellte Verordnungen werden seit dem 01.04.02 von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert. Viele Praxen schlagen sich nun mit Abrechnungsstellen herum, die eingereichte Verordnungen nicht anerkennen wollen. Wir von physio.de helfen Ihnen bei willkürlichen Ablehnungen der Ersatzkassen!
Der VdAK hat für die Ersatzkassen mit den Berufsverbänden IFK, VPT und VDB (mit Ausnahme von 2 Landesverbänden) mit Wirkung vom 1.2.02 einen neuen Rahmenvertrag geschlossen, der im § 6 vorsieht, dass Vertragsleistungen nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie nach den jeweils gültigen Heilmittel-Richtlinien verordnet sind.
Dies lässt unserer Meinung nach die Interpretation zu, dass die Praxen damit für die Kassen zur Rezeptprüfstelle ernannt werden sollen. Ebenfalls sind wir der Auffassung, dass
Physiotherapeuten, die nicht Mitglied in einem der oben genannten Verbände sind, müssen nicht auf der Grundlage dieses Vertrages handeln, für sie gilt weiter der Rahmenvertrag von 1993.
Der Passus im neuen Vertrag ist unserer nach unserer Auffassung vor allem deshalb erstaunlich, da die Heilmittel-Richtlinien, erstellt vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ausschließlich eine Handlungsanweisung für die verordnenden Ärzte sind.
Im SGB V ist eine Prüfpflicht der Heilmittelerbringer nicht vorgesehen.
Dies ist die Ausgangslage.
Nun hilft es leider niemandem, die Fakten zu benennen, die Zustände zu beklagen, oder sich schulterklopfend auf die Taktik wir-haben-es-ja-immer-gesagt zurückzuziehen.
Für die betroffenen Praxen bedeuten zurückgewiesene Verordnungen nicht nur Ärger, im Einzelfall kann die Wirkung durchaus existenzbedrohend sein.
Wir meinen, dass nur mit konkreten, und ganz praktischen Mitteln den Betroffenen tatsächlich geholfen werden kann.
Wir wollen Sie unterstützen
Informieren Sie uns bitte konkret über nicht anerkannte Verordnungen, und zwar ausschließlich Ersatzkassen-Verordnungen.
Sollten Rezepte von Ersatzkassen zu Unrecht nicht vergütet werden, sollten Sie uns folgende Unterlagen (in Kopie) schicken:
Schicken Sie uns bitte die oben genannten Unterlagen per Telefax an: 030/ 88 68 25 81
Bitte prüfen Sie vorher genau die Ablehnungsgründe. Wir bitten zu bedenken, dass auf der Grundlage des alten Rahmenvertrages von 1993 auch bisher schon folgende Punkte beachtet werden mussten:
physio.de
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