Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
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Wird das persönliche Budget überzogen, können Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden. Für Logopädie und Ergotherapie haben KVSA und Kassen einen Katalog mit Besonderheiten aufgestellt. Verordnungen logopädischer Therapien sind demnach richtgrößenunabhängig möglich bei Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung und hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit, bei Sprachstörungen nach Abschluss der Sprachentwicklung (Aphasien, Dysphasien) und bei Störungen der Sprechmotorik (Dysarthrien, Dysarthrophonien, Sprechapraxie). Bei diesen Diagnosen fallen für ergotherapeutische Behandlungen alle budgetären Beschränkungen weg: Wirbelsäulenerkrankungen, Amputationen, Gelenkerkrankungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf, ZNS-Erkrankungen, Rückenmarkserkrankungen, Entwicklungsstörungen und dementielle Syndrome.
Keine Besonderheitenfestlegung wurde für die Physiotherapie getroffen. Gleichwohl können niedergelassene Ärzte bei besonders behandlungsaufwändigen Patienten auf Praxisbesonderheiten verweisen. Ob diese dann allerdings in einem Prüfverfahren anerkannt werden, ist ungewiss. Richtgrößenüberschreitungen bis zu 15 Prozent sind problemlos möglich. Bewegt sich das Mehraufkommen zwischen 15 und 25 Prozent, wird mit dem betroffenen Arzt ein Beratungsgespräch geführt. Liegt er darüber, zitiert man ihn vor den Prüfungsausschuss und er muss mit Regresszahlungen rechnen.
Dieses bundesweit geltende Verfahren wird auch auf der Internetseite der KVSA beschrieben. Umso verblüffender erscheint ein Schreiben, dass der Vorsitzende der KVSA, Dr. Burkhard John, kürzlich an die niedergelassenen Ärzte in Sachsen-Anhalt geschickt hat. "Eine Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 15 Prozent löst nach Ablauf des Kalenderjahres eine Prüfung von Amts wegen durch den Prüfungsausschuss aus", erklärt der KV-Chef den Budgetüberziehern. Die AOK hätte festgestellt, dass "die Vertragsärzte zu schnell, zu lange und zu viele physiotherapeutische Leistungen verordnen", heißt es in dem Brief. Die jetzt festgestellten Heilmittelrichtgrößen erlaubten nun "eine konsequente Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungen".
Davor möchte Dr. John die Kassenärzte zwischen Stendal, Wittenberg und Weißenfels bewahren und empfiehlt die Beachtung von "Grundsätzen". In der Regel seien sechsmal Physiotherapie genug, weiß der KVSA-Vorsitzende. Zehn Therapien dürften es in der Ergotherapie und Logopädie sein. Die Indikationsstellung sollte kritisch geprüft werden. "Möglicherweise" reichten "Eigenübungen und eine gezielte sportliche Betätigung". Zudem sei ein "kritischer Umgang mit Anforderungen von Folgeverordnungen durch Heilmittelerbringer" zu beachten. "Bei konsequenter Berücksichtigung dieser Hinweise", sollte es gelingen, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zu vermeiden.
Auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) bricht eine Lanze für sportliche Aktivität statt Physiotherapie. In einem gestern veröffentlichten Faltblatt für Patienten wirbt die KVNO um Verständnis für die Nöte der Kassenärzte. Viele gesetzliche Vorgaben müssten die Doktoren erfüllen. Dazu gehöre es auch, möglichst preiswert zu verordnen, kann man da lesen. Um die Versorgung aller Patienten sicherstellen zu können, seien die Heilmittelausgaben begrenzt. "Überschreitet Ihr Arzt diese Grenze, muss er begründen, warum dies erforderlich war". "Budgets bedeuten Einschnitte", klärt das Blatt auf. Das könnte bedeuten, "dass Ihr Arzt Ihnen bei leichteren Störungen Übungen oder Sport empfiehlt - und keine Krankengymnastik verordnen kann".
Peter Appuhn
physio.de
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