Unsere moderne und etablierte
Physiotherapiepraxis sucht ab
sofort Verstärkung für unser
TherapeutInnen-Team.
Bei uns erwartet Sie ein
abwechslungsreicher Arbeitsalltag
mit vielfältigen
Therapieansätzen, ein
wertschätzendes Miteinander und
Raum für Ihre fachliche
Weiterentwicklung in Voll-/ oder
Teilzeit.
Unsere familiäre Praxis besteht
schon in 2. Generation und bietet
ein breites Spektrum der
klassischen Physiotherapie an.
In frisch renovierten Räumen
(2025) decken wir Angebote Ã...
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Kriterien für eine Langfristverordnung gibt es bislang nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss erst tätig werden. Gleichwohl, auf den ersten Blick hört sich alles recht einfach an: Der Arzt verordnet, begründet, gibt eine Langzeitprognose und der Patient stellt den Antrag bei seiner Krankenkasse. Theoretisch Top, praktisch ein Flop. Speziell die Kassen in Niedersachsen beargwöhnen die ärztlichen Rezeptvorgaben und trauen dem Braten nicht so recht, zu häufig würden Anträge gestellt. So schicke beispielsweise manch ein Hannoverscher Arzt jeden Tag einen neuen Patienten mit einer langfristigen Verordnung zu den Krankenkassen.
Der Vorwurf hierzu: Ärzte versuchten anscheinend auch Patienten mit leichteren Diagnosen eine Langzeitverordnung zu verschaffen. "Wir haben vermehrt Anfragen", erklärte Barmer-Sprecher Michael Erdmann. "Es ist klar, dass von den Ärzten versucht wird, Versicherte mit leichteren Diagnosen in die neuen Langzeitverordnungen zu bringen", sagt er hierzu. Doch gehört eine Halbseitenlähmung nach Stammganglienblutung zu einer "leichten" Diagnose?
Ein Hausarzt hatte einem Patienten mit diesem Krankheitsbild eine neue Langzeitbehandlung verordnet. Dieser war vor fünf Jahren erkrankt und bekam über diesen Zeitraum zweimal die Woche physiotherapeutische Maßnahmen. Doch damit sollte nun Schluss sein, denn der Barmer GEK sei es nicht möglich, diesen Antrag zu bewilligen. Die Begründung: "Die langfristige Genehmigung liegt vielmehr im Interesse des Arztes, da diese entlastend für ihn im Rahmen der bei Ärzten durchgeführten Wirtschaftlichkeitsprüfung wirkt." Michael Erdmann erklärt dazu: "Es ist noch nicht letztgültig geklärt, in welchen Fällen schwerer Erkrankung genehmigt wird."
Eine traurige Bilanz zeigen die jüngsten Zahlen aus Niedersachsen: So berichtet eine Praxis, dass von 50 eingereichten Anträgen nur zehn Entscheidungen getroffen wurden – positiv wie negativ. Weitere Einrichtungen scheiterten ebenfalls mit ihren verordneten Langzeittherapien. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) berichtete Ähnliches: "Besonders in den letzten Wochen haben wir viele Hinweise erhalten", erklärte KVN-Sprecher Detlef Haffke.
Positives Feedback gibt es hingegen von der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK). Sie will die Genehmigungen sogar ausweiten.
AvB / physio.de
LHMBG-BA
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