Stuttgart |
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Hingegen könne das Prinzip der Kostenerstattung für mehr Transparenz sorgen. Demnach stellt der Arzt dem Patienten eine Rechnung, «die dieser zeitnah zur Behandlung erhält und daher kontrollierend nachvollziehen kann», erläuterte Gerritz. Der Patient reiche die Rechnung dann bei seiner Krankenkasse ein, die ihm die Behandlungskosten erstatte.
Nach den Plänen der Ministerin sollen dagegen übergeordnete Kontrollstellen für jeden Patienten alle ärztlich abgerechneten Diagnosen, Behandlungen und Arzneiverordnungen erfassen. Der Name des Versicherten werde mit Hilfe eines Zahlenschlüssels jedoch anonymisiert. Wenn der Versicherte sein Einverständnis gebe, dürften auch Staatsanwälte auf die Daten zugreifen und sie bei Verfahren gegen Ärzte verwenden.
Quelle: Red-Dienst/ddp (Berlin)
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