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Zahlenspiele
Grundlohnsumme und Rechengrößen für Sozialversicherung vorgelegt.
18.09.2009 • 0 Kommentare

Rechengrößen bestimmen das Beitrags- und Vergütungsleben in der gesetzlichen Sozialversicherung (GKV). Jetzt wurden sie für das kommende Jahr verkündet. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat nach Bekanntgabe der Beitragseinnahmen der Krankenkassen die Grundlohnsummensteigerung ausgerechnet. 1,54 Prozent beträgt sie. Der Wert ist auch relevant für die Vergütungen der kassenzugelassenen Heilmittelberufe. Preiserhöhungen dürfen diesen Satz nicht übersteigen. Verhandlungen scheinen vor diesem Hintergrund eher dem gefühlten Bedeutungsfaktor der Kassen- und Verbandsfunktionäre geschuldet zu sein.

Die übrigen Zahlen liegen in der Verantwortung des Bundesministers für Arbeit und Soziales (BMAS). Er hat jetzt den Referentenentwurf einer "Verordnung über maßgebliche Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010" vorgelegt. Die Rechengrößen orientieren sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Diese sind in den westlichen Bundesländern um 2,25 Prozent und im Osten um 2,11 Prozent gestiegen. Daraus ergeben sich die neuen Werte:

Versicherungspflichtgrenze
Bis zu dieser Gehaltshöhe sind Angestellte in der GKV pflichtversichert. Verdienen sie mehr, haben sie Möglichkeit sich privat zu versichern:

4.162,55 Euro (2009: 4.050 Euro) monatlich, 49.950 Euro (2009: 48.600 Euro) jährlich.

Beitragsbemessungsgrenzen
Hier wird der Maximalwert zur Beitragsberechnung angegeben. Darüber liegende Gehälter sind beitragsfrei:

Kranken- und Pflegeversicherung
3.750 Euro (2009: 3.675 Euro) monatlich, 45.000 Euro (2009: 44.100 Euro) jährlich.

Renten- und Arbeitslosenversicherung
West:
5.500 Euro (2009: 5.400 Euro) monatlich, 66.000 Euro (2009: 64.800 Euro) jährlich.
Ost:
4.650 Euro (2009: 4.550 Euro) monatlich, 55.800 Euro (2009: 54.600 Euro) jährlich.

Bezugsgröße
Diese Zahl ist Grundlage einer ganzen Reihe von beitragsrelevanten Werten, zum Beispiel bezieht sich hierauf die Einkommensgrenze für die Familienversicherung.

Kranken- und Pflegeversicherung
2.555 Euro (2009: 2.520 Euro) monatlich, 30.660 Euro (2009: 30.240 Euro) jährlich.

Renten- und Arbeitslosenversicherung
West: wie Krankenversicherung

Ost:
2.170 Euro (2009: 2.135 Euro) monatlich, 26.040 Euro (2009: 25.620 Euro) jährlich.

Der BMAS-Entwurf muss noch vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Ende des Jahres wird der Bundesrat das abschließende Votum geben. Änderungen sind nicht zu erwarten.



Peter Appuhn
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