Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
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physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
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Selbstständige Physiotherapeuten sind, wie Angestellte, grundsätzlich bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) versicherungspflichtig. Sie können sich nur befreien lassen, wenn sie mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten oder zwei Minijobber beschäftigen.
In diesem unserem Bürokratie-Land voller Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften jeder Art muss man aber nur findig genug sein, um im Wust der Paragrafen eine Lücke zu entdecken.
„Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft sind nicht versicherungspflichtig“ steht im § 1 des Sozialgesetzbuch (SGB) VI. Diesen lapidaren Satz haben pfiffige Rechtsanwälte einfach weiter gedacht. Wer auf die Segnungen einer BfA-Rente verzichten will, muss eben eine Aktiengesellschaft gründen, meinen die Juristen. Die Zeitschrift „Focus-Money“ berichtet in ihrer November-Ausgabe über diese legale Möglichkeit, dem staatlichen Rentenzwang ein Schnippchen zu schlagen.
Die Anwälte fragten bei der BfA nach, ob denn die Befreiung eines AG-Vorstandes auch für andere Tätigkeiten gilt. Nicht nur für die Vorstandstätigkeit gelte der Ausschluss der Rentenversicherungspflicht, „sondern für alle daneben ausgeübten Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern bzw. für daneben ausgeübte selbstständige Tätigkeiten“, erklärte die BfA daraufhin.
Jetzt werden Sie sagen, ich kann doch nicht einfach eine Aktiengesellschaft gründen und selbst wenn, ich will ja nicht die Physiotherapie als Nebentätigkeit betreiben.
Auch daran haben die gewieften Juristen gedacht. Die Grundssatzabteilung der Rentenversicherung bestätigte, die Befreiung sei auch dann gegeben, „wenn die anderweitigen Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten gegenüber der Vorstandstätigkeit überwiegen“.
Bliebe noch das Problem zu lösen, wie man einfach so eine Aktiengesellschaft gründet, die ja irgendwie am Markt auftreten muss. Auch hier gibt es eine Lücke, man gründet eine AG, deren Zweck die Verwaltung des eigenen Vermögens ist. Der kleine Wermutstropfen, ein wenig Geld muss man schon haben, und die Gründung der Gesellschaft gibt es auch nicht umsonst. Zwei Gesellschafter müssen zur Gründung eine gemeinsame Bareinlage von 12.500 Euro tätigen. Die Gründungskosten betragen ungefähr 7.000 Euro.
Viel Geld, möchte man auf den ersten Blick meinen, doch wer aufmerksam die Rentendiskussionen der letzten Tage verfolgt hat, weiß, nichts ist unsicherer als die Rente. Steckt man seine bisherigen Beiträge in gleicher Höhe in eine private Altersversorgung, wird man mit Sicherheit einiges mehr im Rentenalter erwarten können.
Die BfA ist natürlich wenig amused über diese Fluchtmöglichkeiten. „Focus Money“ hat erfahren, dass die Rentenversicherung auf eine Änderung des SGB VI drängen will. Wer nun mit dem Gedanken spielt, Vorstand einer Aktiengesellschaft zu werden, um damit dem staatlichen Rentensystem zu entkommen, sollte deshalb nicht allzu lange überlegen. Zur Beruhigung, eine Gesetzesänderung wird nicht rückwirkend gelten, haben die cleveren Kollegen der Wirtschaftszeitung erfahren.
Bei „Focus online“ kann man den Schriftverkehr der Anwälte mit der BfA und auch zwei Urteile des Bundessozialgerichts zu der Problematik nachlesen.
Hier kommen Sie hin
Peter Appuhn
physio.de
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