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Wirtschaftliche Bedeutung der privaten Krankenversicherung für die einzelne Heilmittelpraxis
Das wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) legt in einer Kurzanalyse Zahlen für das Jahr 2014 vor.
Über Sinn und Unsinn unseres Krankenversicherungssystems, bestehend aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung, lässt sich trefflich streiten. Unbestritten ist jedoch, dass Privatpatienten für Heilmittelpraxen deutlich weniger Kontrollbürokratie, höhere Flexibilität und vor allem bessere und angemessenere Bezahlung bedeuten.
Wie hoch diese jährliche Mehreinnahme auf Grund der leistungsgerechteren Vergütung der Behandlung von Privatpatienten für die einzelne Heilmittelpraxis ist, hat das Wissenschaftliche Institut der PKV jetzt in einer Kurzanalyse veröffentlicht.
Hierzu ermittelte das WIP die gesamten Ausgaben der PKV für Heilmittel im Jahre 2014 inklusive aller Selbstbehalte und von der Beihilfe übernommener Kosten - sprich: den Betrag, der bei den Praxen auf Grund der Behandlung von Privatpatienten tatsächlich "ankam" (1.618 Mio. Euro).
In einem zweiten Schritt errechnete es die Höhe dieses Betrages (inklusive aller Zuzahlungen), wären alle Patienten gesetzlich versichert gewesen (665 Mio. Euro).
Die Differenz wird als Mehrumsatz der PKV im Heilmittelbereich bezeichnet und beläuft sich auf: 953 Mio. Euro.
Bei ca. 66.500 Heilmittelpraxen entfällt also rein rechnerisch auf jede einzelne Praxis für 2014 ein "Vergütungsvorteil" durch die Behandlung von Privatpatienten von 14.300 Euro.
Im Jahre 2013 betrug dieser "Vergütungsvorteil" noch 13.300 Euro, was einer Steigerung von 7,5% entspricht.
Allen Lesern der Originalanalyse sei noch gesagt: Bitte nicht von der unglücklichen Formulierung auf Seite sechs ("....hätte die GKV nur rund 665 Mio. Euro für sie aufgewendet.") verwirren lassen. Wie die Autorin in einem Telefongespräch mit physio.de versicherte, sind die erwähnten 665 Mio. die Leistungen der GKV inklusive aller der von den Patienten zu entrichtenden Zuzahlungen.
Wie hoch diese jährliche Mehreinnahme auf Grund der leistungsgerechteren Vergütung der Behandlung von Privatpatienten für die einzelne Heilmittelpraxis ist, hat das Wissenschaftliche Institut der PKV jetzt in einer Kurzanalyse veröffentlicht.
Hierzu ermittelte das WIP die gesamten Ausgaben der PKV für Heilmittel im Jahre 2014 inklusive aller Selbstbehalte und von der Beihilfe übernommener Kosten - sprich: den Betrag, der bei den Praxen auf Grund der Behandlung von Privatpatienten tatsächlich "ankam" (1.618 Mio. Euro).
In einem zweiten Schritt errechnete es die Höhe dieses Betrages (inklusive aller Zuzahlungen), wären alle Patienten gesetzlich versichert gewesen (665 Mio. Euro).
Die Differenz wird als Mehrumsatz der PKV im Heilmittelbereich bezeichnet und beläuft sich auf: 953 Mio. Euro.
Bei ca. 66.500 Heilmittelpraxen entfällt also rein rechnerisch auf jede einzelne Praxis für 2014 ein "Vergütungsvorteil" durch die Behandlung von Privatpatienten von 14.300 Euro.
Im Jahre 2013 betrug dieser "Vergütungsvorteil" noch 13.300 Euro, was einer Steigerung von 7,5% entspricht.
Wohl dem, der Privatpatienten hat.
Die komplette Kurzanalyse finden Sie hier.
Allen Lesern der Originalanalyse sei noch gesagt: Bitte nicht von der unglücklichen Formulierung auf Seite sechs ("....hätte die GKV nur rund 665 Mio. Euro für sie aufgewendet.") verwirren lassen. Wie die Autorin in einem Telefongespräch mit physio.de versicherte, sind die erwähnten 665 Mio. die Leistungen der GKV inklusive aller der von den Patienten zu entrichtenden Zuzahlungen.
Friedrich Merz / physio.de
PKVStudie
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