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Wird das Mindestalter für die Zulassung zur Ausbildung von Physiotherapeuten abgeschafft?
Bundesrat bringt Gesetz im Bundestag ein.
30.11.2004 • 0 Kommentare

Haupt- oder Realschule - wer einen nichtärztlichen Heilberuf erlernen will, muss einen gesetzlich festgelegten Bildungsabschluss vorweisen. Zusätzlich schreiben die Berufsgesetze ein Mindestalter vor. Die Altersgrenze für die Zulassung zur Ausbildung von Physiotherapeuten, Masseuren, Logopäden und Hebammen soll abgeschafft werden. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Gesetzentwurf wurde inzwischen der Bundesregierung übermittelt.

Die Länderkammer folgte damit einem Antrag des Landes Niedersachsen. Wer den vorgegebenen Schulabschluss erreicht hat, muss nach den bisherigen Regelungen damit rechnen, ein ganzes Jahr bis zum Beginn der Ausbildung warten zu müssen, da viele Ausbildungsstätten nur einmal im Jahr mit neuen Lehrgängen beginnen. „Das Wartejahr müssen diese Personen durch andere Maßnahmen überbrücken“, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzesantrag. Dies würde dem bildungspolitischen Grundsatz widersprechen, Ausbildungen ohne Verzögerung zu beginnen. Zudem hätte der Bundesgesetzgeber schon 2003 im Alten- und Krankenpflegegesetz auf die Altersvorgabe verzichtet, da man voraussetzt, dass die Schulen „bei der praktischen Ausbildung Alter und Reife der Schüler berücksichtigen“.

In fünf Bundesgesetzen ist das Mindestalter für die Gesundheitsberufe geregelt: Masseur- und Physiotherapeutengesetz (Masseur: 16 Jahre, Physiotherapeut: 17 Jahre), Logopädengesetz (18 Jahre), Hebammengesetz (17 Jahre), Rettungsassistentengesetz (18 Jahre). Einzig für Rettungsassistenten soll nach den Vorstellungen des Bundesrates die Altersgrenze bestehen bleiben, da für diese Ausbildung der Besitz eines Führerscheins erforderlich ist. Im Ergotherapeutengesetz ist kein Mindestalter festgelegt.

Sechs Wochen hat die Bundesregierung nun Zeit, eine Stellungnahme zu erarbeiten und den Antrag an den Bundestag weiterzuleiten. Vor der Abstimmung im Parlament werden sich noch die Abgeordneten Im Gesundheitsausschuss mit der Vorlage beschäftigen. Es dauert also noch ein wenig bis wir wissen, ob der Bundesrat mit seinem Vorstoß Erfolg haben wird.


Peter Appuhn
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