Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Streitpunkt war die Internetseite von Eltern eines krebskranken Kindes. Darin warben diese für ein Krebsmittel mit dem Hinweis, dass es ihre Tochter geheilt habe. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte den Eltern in der ersten Instanz untersagt, die Information zu veröffentlichen. Die Richter bezogen sich dabei auf das Heilmittelwerbegesetz.
Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil nun auf mit der Begründung, die Eltern des Kindes hätten keine Werbung im rechtlichen Sinne veröffentlicht, sondern nur von ihren Erfahrungen berichtet.
OLG Koblenz Az.: 4 U 1902/01
Peter Appuhn
physio.de
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